Wohnen & Immobilien
Mietpreisbremse prüfen: Vergleichsmiete, Ausnahmen und Rüge
In ausgewiesenen Gebieten darf die Wiedervermietungsmiete grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen und Vormiete können das Ergebnis verändern.
Aktualisiert am 13. September 2026 · 8 Minuten Lesezeit
Was gilt in Kürze?
Die Mietpreisbremse gilt nur, wenn das Bundesland das Gebiet per Verordnung bestimmt hat. Dann liegt die zulässige Ausgangsmiete grundsätzlich bei höchstens 110 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete. Der Mietpreisbremse-Rechner bildet diese Basisprüfung ab.
Neubau, umfassende Modernisierung, bestimmte Modernisierungsbeträge und eine bereits zulässige höhere Vormiete können Ausnahmen begründen. Deshalb beweist die Überschreitung von 110 Prozent allein noch keinen Rückzahlungsanspruch.
Die wichtigsten Punkte
- Gebietsverordnung ist erste Voraussetzung.
- Grundgrenze: Vergleichsmiete plus 10 Prozent.
- Neubau und umfassende Modernisierung können ausgenommen sein.
- Vormiete kann Bestandsschutz vermitteln.
- Eine qualifizierte Rüge kann für Rückforderung und Absenkung nötig sein.
Wie bestimmen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete?
Mietspiegel ordnen Wohnungen nach Lage, Größe, Baujahr und Ausstattung ein. Spannen und Zu- beziehungsweise Abschläge müssen nach der lokalen Dokumentation angewendet werden. Ein Stadtmittelwert genügt nicht.
Die relevante Miete ist grundsätzlich die Nettokaltmiete. Betriebskosten und Heizkosten werden nicht einfach in den Quadratmetervergleich einbezogen. Staffeln und Indexmieten brauchen eine gesonderte zeitliche Prüfung.
Der Vermieter muss über bestimmte Ausnahmen vor Vertragsschluss Auskunft geben, wenn er sich darauf berufen will. Inhalt und Zeitpunkt der Information können für die Durchsetzung wichtig sein.
Beispiel: Vergleichsmiete 10 Euro je Quadratmeter
Beträgt die einschlägige ortsübliche Vergleichsmiete 10 Euro je Quadratmeter, liegt die Grundgrenze bei 11 Euro. Für 70 Quadratmeter wären das 770 Euro Nettokaltmiete.
Verlangt der Vertrag 840 Euro, beträgt die Differenz zur Grundgrenze 70 Euro im Monat. Nun müssen Gebietsgeltung und Ausnahmen geprüft werden. Eine modernisierte Wohnung ist nicht automatisch umfassend modernisiert.
Erweist sich die Miete als überhöht, hängen Rückforderung und künftige Absenkung von den gesetzlichen Rüge- und Informationsregeln ab. Dokumentieren Sie Mietspiegelmerkmale und Schriftverkehr.
Wie gehen Sie vor einer Rüge vor?
Sichern Sie Mietvertrag, Flächenangabe, Baujahr, Ausstattung, Mietspiegel und Vermieterauskunft. Formulieren Sie nachvollziehbar, welche Vergleichsmiete und Grenze Sie ansetzen.
Bei hoher monatlicher Differenz oder streitiger Ausnahme kann Mieterverein oder Rechtsberatung sinnvoll sein. Verrechnen Sie Miete nicht eigenmächtig, ohne Folgen für Zahlungsrückstand zu prüfen.
Welche Fehler verfälschen das Ergebnis?
Die Regel wird bundesweit vorausgesetzt. Tatsächlich braucht es eine wirksame Landesverordnung für das konkrete Gebiet.
Warmmiete wird mit dem Mietspiegel verglichen. Meist ist die Nettokaltmiete und die lokale Mietspiegelsystematik maßgeblich.
Wie gehen Sie jetzt vor?
- Prüfen Sie die aktuelle Gebietsverordnung.
- Ordnen Sie die Wohnung im qualifizierten Mietspiegel ein.
- Berechnen Sie 110 Prozent und prüfen Sie Ausnahmen.
- Rügen Sie eine Überschreitung dokumentiert und holen Sie bei Streit Hilfe.
Rechnen Sie mehrere Varianten mit den verlinkten Werkzeugen durch und bewahren Sie die verwendeten Eingaben zusammen mit dem Ergebnis auf. So können Sie spätere Bescheide oder Abrechnungen nachvollziehen.
So prüfen Sie den Rechts- und Datenstand
Eine belastbare Rechnung beginnt mit der Vorschrift oder amtlichen Tabelle, die am maßgeblichen Stichtag gilt. Veröffentlichungsdatum, Inkrafttreten und Auszahlungszeitpunkt können auseinanderfallen. Das ist besonders bei Jahreswechseln, rückwirkenden Anpassungen und vorläufigen Zahlungen wichtig. Dieser Ratgeber gibt den Stand vom 13. September 2026 wieder. Prüfen Sie bei einer späteren Entscheidung, ob eine neue Fassung verkündet wurde. Eine Pressemitteilung oder ein Gesetzentwurf belegt noch keine geltende Regel.
Die folgenden Primärquellen tragen die verwendeten Regeln und Rechengrößen. Öffnen Sie bei einem Bescheid oder Vertrag zuerst die Quelle, die genau Ihren Zeitraum und Sachverhalt betrifft. Lesen Sie nicht nur einen einzelnen Betrag: Definition, Bemessungsgrundlage, Ausnahmen und Übergangsvorschriften entscheiden oft darüber, ob der Wert anwendbar ist.
- § 556d BGB – zulässige Miethöhe – Bundesministerium der Justiz, geprüft am 2026-09-12
- §§ 556e und 556f BGB – Ausnahmen – Bundesministerium der Justiz, geprüft am 2026-09-12
- § 558 BGB – Vergleichsmiete und Kappung – Bundesministerium der Justiz, geprüft am 2026-09-12
- § 559 BGB – Modernisierungsumlage – Bundesministerium der Justiz, geprüft am 2026-09-12
- Verbraucherpreisindex – Statistisches Bundesamt, geprüft am 2026-09-12
- § 551 BGB – Begrenzung und Anlage – Bundesministerium der Justiz, geprüft am 2026-09-12
So machen Sie aus dem Ergebnis eine belastbare Entscheidung
Notieren Sie zu jeder Eingabe, woher sie stammt: Abrechnung, Bescheid, Vertrag, Versicherungsverlauf, Kontoauszug oder amtliche Tabelle. Trennen Sie sichere Werte von Annahmen. Ein Bruttobetrag, ein steuerlicher Betrag und eine tatsächliche Auszahlung können ähnlich heißen, aber verschiedene Bemessungsgrundlagen sein. Verwenden Sie außerdem immer dasselbe Kalender- oder Leistungsjahr. Sonst verbinden Sie Grenzen und Sätze, die nie gemeinsam galten.
Prüfen Sie außerdem, für wen eine Zahl gilt. Einzelperson und Haushalt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Brutto und Netto sowie Bund und Land sind keine austauschbaren Ebenen. Ordnen Sie jeden Wert einer Person, einem Zeitraum und einer Rechtsgrundlage zu. Bei gestaffelten Grenzen muss klar sein, ob nur der übersteigende Teil oder der gesamte Betrag anders behandelt wird. Diese Zuordnung verhindert die häufigsten plausibel aussehenden Fehlrechnungen.
Rechnen Sie anschließend mindestens drei Fälle: den erwarteten Fall, eine ungünstige Abweichung und eine Alternative. Verändern Sie dabei jeweils nur eine Eingabe. So erkennen Sie, welcher Faktor das Ergebnis tatsächlich bewegt. Bei monatlichen Leistungen gehört zusätzlich ein Jahresvergleich dazu; bei langfristigen Entscheidungen sollten Sie nominale Eurobeträge und heutige Kaufkraft auseinanderhalten.
Diese Rechner ergänzen den Ratgeber und bilden die wichtigsten Varianten getrennt ab:
Speichern Sie Ergebnis, Eingaben, Rechenjahr und Abrufdatum gemeinsam. Ein Rechner liefert eine nachvollziehbare Schätzung, aber keinen Verwaltungsakt und keine verbindliche Vertragsauslegung. Weicht ein amtlicher Bescheid ab, vergleichen Sie zuerst Bemessungszeitraum, Rundungsregel, Freibeträge und Sondertatbestände. Benennen Sie bei einer Rückfrage genau die erste abweichende Rechenzeile. Damit lässt sich ein Fehler wesentlich schneller klären als mit einem bloßen Vergleich der Endbeträge.
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete bei Mietpreisbremse sein?
Gilt die Mietpreisbremse überall?
Sind Neubauten ausgenommen?
Zählt die Warmmiete?
Muss ich die Miethöhe rügen?
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 556d BGB – zulässige Miethöhe — Bundesministerium der Justiz · geprüft am 12. September 2026
- §§ 556e und 556f BGB – Ausnahmen — Bundesministerium der Justiz · geprüft am 12. September 2026
- § 558 BGB – Vergleichsmiete und Kappung — Bundesministerium der Justiz · geprüft am 12. September 2026
- § 559 BGB – Modernisierungsumlage — Bundesministerium der Justiz · geprüft am 12. September 2026
- Verbraucherpreisindex — Statistisches Bundesamt · geprüft am 12. September 2026
- § 551 BGB – Begrenzung und Anlage — Bundesministerium der Justiz · geprüft am 12. September 2026
- § 566a BGB – Kaution bei Eigentümerwechsel — Bundesministerium der Justiz · geprüft am 12. September 2026
- Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist — Deutsche Bundesbank · geprüft am 12. September 2026
- Kapitalerträge und Abgeltungsteuer — Bundeszentralamt für Steuern · geprüft am 12. September 2026
Dieser Ratgeber gibt den Rechtsstand zum angegebenen Datum wieder und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Rentenberater.
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