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Rechenstand 2026 · Quellen und Annahmen transparent

Deutscher Rechneramtlich gerechnet

Stand 12.09.2026

Redaktionelle Standards

Jede veröffentlichte Zahl braucht eine Fundstelle, einen Gültigkeitszeitraum und einen nachvollziehbaren Weg von der Quelle bis zum Ergebnis.

1. Zulässige Quellen

Für gesetzliche Sätze, Grenzen, Fristen und Formeln verwenden wir Primärquellen. Dazu gehören insbesondere Gesetze im Internet, Bundesgesetzblatt und Landesgesetzblätter, das Bundesministerium der Finanzen (BMF), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Deutsche Rentenversicherung (DRV), Statistisches Bundesamt (Destatis), Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sowie zuständige Landesbehörden. Gerichtliche Tabellen oder Verwaltungsvorschriften werden aus der Stelle übernommen, die sie amtlich veröffentlicht.

Redaktionelle Beiträge, Vergleichsportale und Suchergebnisse gelten nicht als Beleg für einen Rechenwert. Sie können auf eine Änderung hinweisen, müssen aber zur amtlichen Fundstelle zurückverfolgt werden. Entwürfe, Pressemitteilungen und politische Vereinbarungen werden als vorläufig gekennzeichnet und nicht wie verkündetes Recht in eine Standardberechnung eingebaut.

2. Prüfung jeder Zahl

Zu jedem veränderlichen Wert erfassen wir Betrag oder Prozentsatz, Einheit, räumlichen Geltungsbereich, Beginn und Ende der Gültigkeit sowie die genaue Fundstelle. Wo möglich, wird der Wert gegen eine zweite amtliche Veröffentlichung geprüft. Bei Tabellen kontrollieren wir Überschrift, Zeilen- und Spaltenbezeichnungen ausdrücklich, weil identisch wirkende Stufen je nach Bund oder Land anders nummeriert sein können.

Die technische Umsetzung wird mit mindestens einem vollständig nachgerechneten Beispiel, Grenzfällen und den Rundungsregeln der Quelle verglichen. Häufige Fehler werden in der Erläuterung genannt. Dazu zählen die Verwechslung von Monats- und Jahreswerten, Netto- und Bruttobezug, Prozent und Prozentpunkten sowie Verkündung und bloßer Ankündigung.

3. Datierung und Transparenz

Jede Rechner- und Inhaltsseite führt ein ISO-basiertes Aktualisierungsdatum in lesbarer Form. Der Rechenstand bezeichnet das Jahr, für das die Standardwerte gelten. Wenn ein Wert für 2026 am Prüftag noch nicht verkündet ist, verwenden wir den letzten amtlich bestätigten Stand nur mit sichtbarem Hinweis. Quellen stehen auf der Seite mit Herausgeber, Bezeichnung und direktem Link.

4. Jährlicher Aktualisierungszyklus

Die Hauptprüfung erfolgt vor und nach dem 1. Januar. Sie umfasst insbesondere Einkommensteuertarif, BMF-Programmablaufplan, Sozialversicherungswerte, Rentenwerte, Familienleistungen, Pfändungs- und Unterhaltstabellen sowie Landeswerte. Eine zweite Prüfung folgt, wenn Verordnungen, Tabellen oder Programme erst nach dem Jahreswechsel erscheinen. Unterjährige Änderungen werden anhand des gesetzlichen Inkrafttretens umgesetzt.

5. Redaktion und Technik

Redaktionelle Erklärung und Berechnungslogik werden getrennt geprüft. Die Redaktion bestimmt Quelle, Geltungsbereich und verständliche Beschreibung; die technische Prüfung vergleicht Formel, Einheiten, Grenzwerte und Rundung mit der Quelle. Interaktive Eingaben werden auf Null, leere Werte, Höchstgrenzen und große Beträge geprüft. Eine rechnerisch mögliche Eingabe wird nicht automatisch als rechtlich zulässiger Sachverhalt dargestellt.

6. Korrekturverfahren

Hinweise können über Kontakt gemeldet werden. Für eine schnelle Prüfung benötigen wir Rechnername, Rechenstand, Eingaben ohne personenbezogene Daten, angezeigtes und erwartetes Ergebnis sowie möglichst eine amtliche Fundstelle. Wir reproduzieren die Rechnung, prüfen Quelle und Gültigkeitsdatum und dokumentieren eine bestätigte Änderung über das neue Aktualisierungsdatum. Ein Hinweis wird nicht allein deshalb übernommen, weil ein anderes Portal einen abweichenden Wert zeigt.

7. Unabhängigkeit

Quellenauswahl und Ergebnis werden nicht gegen Bezahlung verändert. Sollte eine Seite künftig Werbung oder Affiliate-Verweise enthalten, müssen diese sichtbar gekennzeichnet und organisatorisch von der fachlichen Prüfung getrennt werden. Ein kommerzieller Link ist nie Beleg für einen gesetzlichen Rechenwert.

8. Keine individuelle Beratung

Die Inhalte und Rechner dienen der allgemeinen Information. Sie sind keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG), keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und keine individuelle Rentenberatung. Sie ersetzen weder die Prüfung eines Bescheids noch eine Fristenkontrolle oder die Beratung durch eine dazu befugte Person. Bei verbindlichen Entscheidungen sind Gesetzesstand, Ihre vollständigen Unterlagen und der konkrete Einzelfall maßgeblich.