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Rechenstand 2026 · Quellen und Annahmen transparent

Deutscher Rechneramtlich gerechnet

Rentenrechner: Wie viel Rente bekomme ich später wirklich?

Ihre monatliche Bruttorente ergibt sich aus einer einzigen Formel: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert. Der Rechner setzt Ihre Zahlen ein, zieht Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Einkommensteuer ab und zeigt, was nach Inflation an Kaufkraft übrig bleibt.

Zuletzt aktualisiert am 12. September 2026

Aktueller Rentenwert

42,52 €

je Entgeltpunkt, seit 1. Juli 2026

Durchschnittsentgelt

51.944 €

vorläufig 2026, = 1,0 Entgeltpunkt

Abzug KV + PV

12,35 %

8,75 % KVdR + 3,6 % Pflege

Besteuerungsanteil 2026

84 %

§ 22 Nr. 1 EStG, Rentenbeginn 2026

Ihre Rentenpunkte

EP

Die Summe steht auf Seite 2 Ihrer Renteninformation.

Wird mit dem Durchschnittsentgelt 2026 in Punkte umgerechnet.

Jahre

Rentenbeginn

Monate

Negativ = früher (−0,3 % je Monat), positiv = später (+0,5 % je Monat).

Jahr
Jahre

Nur für die Kaufkraftberechnung.

%

Abzüge

%

Zum Beispiel steuerpflichtiger Arbeitslohn oder Vermietung nach Abzügen.

Renteninformation richtig lesen

Die Hochrechnung der Deutschen Rentenversicherung ist eine Bruttorente. KVdR, Pflegeversicherung und Einkommensteuer gehen noch ab. Der Rechner schätzt die Steuer mit dem Grund- oder Splittingtarif; individuelle Sonderausgaben können das Ergebnis verändern.

Geschätzte Nettorente im Monat

1.208,52 €

1.382,33 € brutto · Rentenbeginn 2036

Netto 87 %KV/PV 12 %Steuer 0 %

Punkte gesamt

32,51

Steueranteil

89,0 %

Abzüge

12,6 %

Heutige Kaufkraft

991 €

Rentenformel

Bisherige Entgeltpunkte32,5000
Künftige Entgeltpunkte+ 0,0100
Entgeltpunkte gesamt32,5100
Zugangsfaktor1,000
Rentenartfaktor1,00
Rentenwert 202642,52 €
Bruttorente1.382,33 €

Abzüge pro Monat

Krankenversicherung8,75 %− 120,95 €
Pflegeversicherung3,60 %− 49,76 €
Einkommensteuer und Solivereinfachte Jahresveranlagung− 3,08 €
Nettorente1.208,52 €
32,5100 × 1,000 × 1,00 × 42,52 € = 1.382,33 €

So nutzen Sie den Rechner

  1. 1Entgeltpunkte eintragenÜbernehmen Sie die Summe der bisherigen Entgeltpunkte aus Ihrer Renteninformation (Seite 2, „Ihre bisher erreichten Entgeltpunkte“). Wenn Sie den Wert nicht zur Hand haben, schätzt der Rechner ihn aus Berufsstart und Durchschnittsverdienst.
  2. 2Künftiges Bruttoeinkommen und Rentenbeginn wählenDas Jahresbrutto bestimmt, wie viele Entgeltpunkte pro Jahr hinzukommen. Der geplante Rentenbeginn entscheidet über den Zugangsfaktor: 0,3 % Abschlag je Monat vorher, 0,5 % Zuschlag je Monat später.
  3. 3Abzüge und Kaufkraft prüfenDer Rechner zieht 8,75 % Krankenversicherung, 3,6 % Pflegeversicherung und die Einkommensteuer auf den steuerpflichtigen Rentenanteil ab und rechnet das Ergebnis mit Ihrer Inflationsannahme auf heutige Kaufkraft zurück.

Die Rentenformel – so wird die Rente berechnet

Die gesetzliche Rente kennt keine Tabelle, sondern genau eine Formel. Sie steht in § 64 SGB VI und lautet:

Monatsrente = persönliche Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert

Alle vier Faktoren sind exakt definiert:

FaktorBedeutungWert 2026
Entgeltpunkte (§ 70 SGB VI)Ihr Verdienst geteilt durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten, Jahr für Jahr addiert1,0 EP bei 51.944 € Jahresbrutto
Zugangsfaktor (§ 77 SGB VI)Abschlag oder Zuschlag für den Rentenbeginn1,0 bei Regelaltersgrenze; −0,003 je Monat früher; +0,005 je Monat später
Rentenartfaktor (§ 67 SGB VI)Art der Rente1,0 Altersrente und volle Erwerbsminderung; 0,5 teilweise Erwerbsminderung; 0,55 große Witwenrente
Aktueller Rentenwert (§ 68 SGB VI)Eurobetrag je Entgeltpunkt42,52 € seit 1. Juli 2026 (vorher 40,79 €)

Der aktuelle Rentenwert stieg zum 1. Juli 2026 um 4,24 % von 40,79 € auf 42,52 € (Rentenwertbestimmungsverordnung 2026). Seit der Angleichung Ost/West zum 1. Juli 2023 gilt bundesweit derselbe Wert – die frühere Unterscheidung zwischen Rentenwert West und Ost entfällt ersatzlos.

Ein Beispiel mit konkreten Zahlen: 40 Entgeltpunkte, Rentenbeginn genau zur Regelaltersgrenze, Altersrente. 40 × 1,0 × 1,0 × 42,52 € = 1.700,80 € Bruttorente im Monat. Wer dieselben 40 Punkte drei Jahre früher abruft, hat einen Zugangsfaktor von 1 − 36 × 0,003 = 0,892 und damit 40 × 0,892 × 42,52 € = 1.516,71 € – 184,09 € weniger, und zwar lebenslang. Wie sich dieser Abschlag ausgleichen lässt, zeigt der Rentenabschlag-Rechner.

Entgeltpunkte: was ein Arbeitsjahr wirklich einbringt

Ein Entgeltpunkt entspricht einem Jahr mit exakt dem Durchschnittsverdienst aller gesetzlich Rentenversicherten. Dieses Durchschnittsentgelt steht in Anlage 1 zum SGB VI und beträgt für 2026 vorläufig 51.944 € (2025: 50.493 €, 2024: 47.085 €).

Die Rechnung ist ein Dreisatz: 45.000 € Jahresbrutto ÷ 51.944 € = 0,8663 Entgeltpunkte. Bei 70.000 € sind es 1,3476 Punkte. Nach oben begrenzt die Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 € (Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026) den Zuwachs: mehr als 101.400 ÷ 51.944 = 1,9521 Entgeltpunkte kann niemand in einem Jahr erreichen.

Jahresbrutto 2026Entgeltpunktespätere Monatsrente aus diesem Jahr
30.000 €0,577624,56 €
40.000 €0,770132,75 €
51.944 €1,000042,52 €
70.000 €1,347657,30 €
101.400 € und mehr1,952183,00 €

Daraus folgt die wichtigste Faustregel der gesetzlichen Rente: Jedes Jahr Durchschnittsverdienst erhöht die spätere Monatsrente um rund 42,52 €. 45 solcher Jahre ergeben die sogenannte Standardrente von 45 × 42,52 € = 1.913,40 € brutto. Die Einzelheiten zum Punktwert rechnet der Rentenpunkte-Rechner durch.

Von der Brutto- zur Nettorente: KVdR, Pflege und Steuer

Von der Bruttorente gehen zuerst die Sozialbeiträge ab. Pflichtversicherte Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zahlen nach § 249a SGB V die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 %, also 7,3 %, plus die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags (durchschnittlich 2,9 % im Jahr 2026, davon 1,45 %). Zusammen sind das 8,75 %. Die Deutsche Rentenversicherung trägt die andere Hälfte.

Bei der Pflegeversicherung gibt es keine Teilung: Rentner tragen den vollen Satz von 3,6 % allein, kinderlose Rentner ab 23 Jahren 4,2 % (§ 55 SGB XI). Bei Rentnern mit Kindern greift der Abschlag je Kind unter 25 Jahren praktisch nie, weil die Kinder in diesem Alter längst erwachsen sind.

Aus 1.700,80 € brutto werden so 1.700,80 € − 148,82 € (KV) − 61,23 € (PV) = 1.490,75 € vor Steuern. Erst danach folgt die Einkommensteuer auf den steuerpflichtigen Rentenanteil – bei Rentenbeginn 2026 sind das 84 % der Jahresrente, der Rest ist dauerhaft steuerfreier Rentenfreibetrag. Die vollständige Rechnung mit Werbungskosten-Pauschbetrag, Sonderausgaben und Grundfreibetrag übernimmt der Rentensteuer-Rechner.

Achtung bei freiwillig Versicherten: Wer die Vorversicherungszeit der KVdR nicht erfüllt – 9/10 der zweiten Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich versichert, § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V – zahlt als freiwilliges Mitglied den vollen Beitragssatz auf die Rente und zusätzlich auf Miet-, Kapital- und Betriebsrenteneinkünfte. Der Unterschied kann 150 € im Monat ausmachen. Details im Krankenkassenbeitrag-Rechner.

Rentenniveau, Inflation und Kaufkraft

Das Sicherungsniveau vor Steuern setzt die Standardrente aus 45 Entgeltpunkten ins Verhältnis zum Durchschnittsentgelt – es liegt bei 48 %, und diese Haltelinie ist bis 2031 gesetzlich festgeschrieben. Das ist nicht dasselbe wie „48 % Ihres letzten Nettogehalts“: Wer überdurchschnittlich verdient, landet deutlich darunter, wer unterdurchschnittlich verdient, darüber.

Der Rechner zeigt deshalb zusätzlich Ihr persönliches Verhältnis von Nettorente zu heutigem Nettoeinkommen. Bei 4.000 € Brutto im Monat (Steuerklasse I, gesetzlich versichert) bleiben rund 2.590 € netto; eine Nettorente von 1.300 € entspräche dann etwa 50 % – die Versorgungslücke beträgt also gut die Hälfte des gewohnten Lebensstandards.

Zweitens frisst die Inflation an dem Ergebnis. Bei 2 % Teuerung pro Jahr hat eine Rente von 1.700 € in 20 Jahren die Kaufkraft von 1.700 ÷ 1,0220 = 1.144 € heutiger Euro. Bei 25 Jahren sind es 1.036 €. Renten werden zwar jährlich angepasst (2026: +4,24 %), die Anpassung folgt aber der Lohn-, nicht der Preisentwicklung – und wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor gedämpft. Wie groß Ihre Lücke tatsächlich ist und welche Sparrate sie schließt, rechnet der Rentenlücke-Rechner.

Der häufigste Irrtum: die Renteninformation ist keine Prognose

Die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung nennt drei Beträge, und fast alle Empfänger lesen den falschen:

  • „Rente wegen voller Erwerbsminderung“ – gilt nur bei Krankheit, nicht im Alter.
  • „Regelaltersrente ohne weitere Beiträge“ – der Stand von heute, eingefroren. Diese Zahl ist zu niedrig, wenn Sie weiterarbeiten.
  • „Regelaltersrente bei gleichbleibendem Einkommen“ – die relevante Hochrechnung, aber ohne künftige Rentenanpassungen und vor Kranken-, Pflegeversicherung und Steuer.

Drei Korrekturen sind daher Pflicht. Erstens: von der genannten Bruttorente 12,35 % Sozialabgaben abziehen. Zweitens: die Steuer auf den steuerpflichtigen Anteil berücksichtigen. Drittens: das Ergebnis inflationsbereinigen. Aus 1.700 € genannter Bruttorente werden so je nach Steuerfall etwa 1.430 € netto und – auf 20 Jahre inflationsbereinigt – rund 960 € heutiger Kaufkraft.

Ein zweiter verbreiteter Fehler betrifft die Wartezeit. Eine Regelaltersrente setzt nur 5 Jahre Beitragszeit voraus (§ 50 Abs. 1 SGB VI), die Rente mit 63 nach 35 Jahren und die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte 45 Jahre. Wer diese Grenzen knapp verfehlt, verliert keine Rente, aber die vorzeitige Zugangsmöglichkeit – der Renteneintrittsalter-Rechner prüft alle Varianten mit Datum.

Beitragszeiten sind dabei mehr als Beschäftigungsjahre: Kindererziehung, Pflege, freiwillige Beiträge und bestimmte Ersatzzeiten können Wartezeiten erfüllen. Welche Monate tatsächlich zählen, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsverlauf. Lassen Sie ungeklärte Zeiten vor dem Rentenantrag durch eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen.

Rechenbeispiel: 40 Jahre Erwerbsleben, Rentenbeginn 2026

Angenommen, eine 1961 geborene Versicherte geht 2026 mit 65 Jahren in Rente. Ihre Regelaltersgrenze liegt bei 66 Jahren und 6 Monaten (§ 235 SGB VI), sie nutzt also die Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Jahren und nimmt 18 Monate vorzeitig in Anspruch.

  1. Entgeltpunkte: 38,5 laut Renteninformation.
  2. Zugangsfaktor: 1 − 18 × 0,003 = 0,946.
  3. Rentenartfaktor: 1,0 (Altersrente).
  4. Bruttorente: 38,5 × 0,946 × 1,0 × 42,52 € = 1.548,58 €.
  5. Krankenversicherung 8,75 %: −135,50 €.
  6. Pflegeversicherung 3,6 %: −55,75 €.
  7. Zwischenstand: 1.357,33 € im Monat, 16.287,96 € im Jahr.
  8. Steuer: Jahresbruttorente 18.582,96 €, Besteuerungsanteil 84 % = 15.609,69 € steuerpflichtig, Rentenfreibetrag 2.973,27 €. Abzüglich 102 € Werbungskosten-Pauschbetrag (§ 9a Satz 1 Nr. 3 EStG) und 2.295,00 € KV/PV-Beiträge als Sonderausgaben verbleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 13.176,69 €. Darauf entfallen nach dem Grundtarif 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €) rund 124 € Einkommensteuer im Jahr, also gut 10 € im Monat.
  9. Nettorente: rund 1.347 € monatlich.

Ohne den Abschlag von 18 Monaten wären es 38,5 × 42,52 € = 1.637,02 € brutto gewesen – 88,44 € mehr. Über 20 Jahre Rentenbezug summiert sich der Abschlag auf gut 21.000 € brutto. Ob sich das Warten lohnt, hängt an der Lebenserwartung; die Break-even-Rechnung liefert der Rechner zur Rente mit 63.

Häufige Fragen

Wie wird die Rente berechnet?
Nach § 64 SGB VI: persönliche Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert. Der Rentenwert beträgt seit 1. Juli 2026 42,52 € je Entgeltpunkt. 40 Entgeltpunkte ohne Abschlag ergeben also 40 × 1,0 × 1,0 × 42,52 € = 1.700,80 € Bruttorente im Monat.
Wie viel Rente bekomme ich bei 3.000 € brutto im Monat?
36.000 € Jahresbrutto ergeben 36.000 ÷ 51.944 = 0,6931 Entgeltpunkte pro Jahr. Nach 40 solchen Jahren sind das 27,72 Punkte oder 1.178,66 € Bruttorente, nach 45 Jahren 31,19 Punkte oder 1.326,00 €. Abzüglich 12,35 % Kranken- und Pflegeversicherung bleiben rund 1.162 € brutto vor Steuern.
Wie viel Rente bekomme ich nach 45 Arbeitsjahren?
Das hängt allein vom Verdienst ab. 45 Jahre mit exakt Durchschnittsverdienst ergeben 45 Entgeltpunkte und damit die Standardrente von 1.913,40 € brutto (Stand Juli 2026). 45 Jahre mit 80 % des Durchschnitts ergeben 36 Punkte und 1.530,72 €, 45 Jahre an der Beitragsbemessungsgrenze maximal 87,85 Punkte und 3.735,39 €.
Wie viel wird von der Bruttorente abgezogen?
Pflichtversicherte Rentner zahlen 7,3 % Krankenversicherung plus die Hälfte des Zusatzbeitrags (2026 im Schnitt 1,45 %) und 3,6 % Pflegeversicherung – zusammen 12,35 %, kinderlos 12,95 %. Hinzu kommt die Einkommensteuer, sofern das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag von 12.348 € übersteigt.
Ist die Zahl in der Renteninformation brutto oder netto?
Immer brutto. Die Renteninformation weist die Bruttorente vor Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen und vor Steuern aus und enthält auch keine künftigen Rentenanpassungen. Rechnen Sie mindestens 12,35 % Sozialabgaben ab, bevor Sie mit dem Betrag planen.
Wie viele Entgeltpunkte brauche ich für 2.000 € Rente?
2.000 € ÷ 42,52 € = 47,04 Entgeltpunkte, wenn die Rente ohne Abschlag beginnt. Das entspricht 47 Jahren mit Durchschnittsverdienst oder 36 Jahren mit dem 1,3-Fachen des Durchschnitts. Mit einem Abschlag von 14,4 % wären 54,95 Punkte nötig.
Steigt meine Rente nach dem Rentenbeginn noch?
Ja, jede laufende Rente wird am 1. Juli angepasst. 2026 betrug die Anpassung 4,24 %, 2025 waren es 3,74 %. Die Anpassung folgt der Lohnentwicklung, gedämpft durch den Nachhaltigkeitsfaktor, und ist nicht an die Inflation gekoppelt – in Jahren mit hoher Teuerung kann die Kaufkraft der Rente deshalb sinken.
Zählen Kindererziehungszeiten und Schulzeiten mit?
Kindererziehungszeiten bringen bis zu 3 Entgeltpunkte pro Kind (Geburt ab 1992, § 56 SGB VI), für vor 1992 geborene Kinder 2,5 Punkte über die Mütterrente. Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Geburtstag zählen bis zu 8 Jahre als Anrechnungszeit für die Wartezeit, bringen aber seit 2005 keine Entgeltpunkte mehr.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Die Ergebnisse dieses Rechners sind unverbindlich und ersetzen keine individuelle Beratung. Rechenstand 2026.

RentenpunkteEin Entgeltpunkt ist seit 1. Juli 2026 monatlich 42,52 € Bruttorente wert. Geben Sie Ihre Punkte aus der Renteninformation ein: Der Rechner zeigt Bruttorente, KVdR, Pflegeversicherung und den Punktzuwachs aus Ihrem Jahresgehalt.Rechner öffnenRenteneintrittBerechnen Sie aus Geburtsdatum und Versicherungsjahren die möglichen Starttermine für Regelaltersrente, 45-Jahre-Rente, vorzeitige Rente nach 35 Jahren und Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Das Ergebnis zeigt Altersgrenze, Monatsbeginn und möglichen lebenslangen Abschlag getrennt.Rechner öffnenRentensteuerBerechnen Sie den steuerpflichtigen Rentenanteil, den modellhaften Rentenfreibetrag und die Einkommensteuer 2026 nach Abzug von KV/PV. Rentenbeginn, weitere Einkünfte und Einzel- oder Zusammenveranlagung werden getrennt berücksichtigt.Rechner öffnenRentenlückeDie Rentenlücke ist die Differenz zwischen Ihrem gewünschten Monatsbudget und den sicheren Netto-Einnahmen im Ruhestand. Der Rechner übersetzt diese Lücke in einen inflationsbereinigten Kapitalbedarf und eine monatliche Sparrate.Rechner öffnenRentenabschlagJeder Monat vor dem maßgeblichen abschlagsfreien Rentenalter mindert die Altersrente dauerhaft um 0,3 %. Der Rechner zeigt Monats- und Jahresverlust, den Vorsprung durch den früheren Bezug, den Break-even und eine unverbindliche Größenordnung der Ausgleichszahlung.Rechner öffnenRente mit 63Vergleichen Sie die zwei Wege, die oft beide als Rente mit 63 bezeichnet werden: abschlagsfrei nach 45 anrechenbaren Jahren oder vorzeitig nach 35 Jahren mit Abschlag. Geburtsdatum und erwartete Bruttorente liefern Termin und lebenslange Minderung.Rechner öffnen

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