Lohnsteuer-Rechner 2026 mit vollständigem Rechenweg
Berechnen Sie den monatlichen Lohnsteuerabzug 2026 nach dem amtlichen Programmablaufplan. Der Rechner zeigt neben Netto und Sozialabgaben alle wesentlichen Zwischenwerte vom hochgerechneten Jahreslohn bis zur Bemessung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Zuletzt aktualisiert am 12. September 2026
Verfahren
§ 39b EStG
amtlicher PAP 2026
Steuerklassen
I bis VI
ELStAM
AN-Pauschbetrag
1.230 €
außer Klasse VI
Grundfreibetrag
12.348 €
im Tarif 2026
Arbeitslohn
Lohnsteuermerkmale
Monatliches Netto
2.871,09 €
Steuerklasse 1 · PAP 2026
Lohnsteuer
650,16 €
Soli
0,00 €
Kirchensteuer
0,00 €
Nettoquote
63,8 %
§ 39b EStG – Jahresrechenweg
Monatliche Abzüge
So nutzen Sie den Rechner
- 1Monatsbrutto eingebenTragen Sie den regelmäßigen steuerpflichtigen Bruttolohn ohne Tausendertrennfehler ein.
- 2ELStAM auswählenWählen Sie die auf Ihrer Abrechnung stehende Steuerklasse, den Kinderfreibetragszähler und gegebenenfalls Kirchensteuer.
- 3Rechenweg prüfenLesen Sie Jahreshochrechnung, Pauschalen, Vorsorgepauschale, tarifliches zvE und die auf den Monat verteilten Abzüge.
Was Lohnsteuer ist und warum sie vom Monatsbrutto abweicht
Die Lohnsteuer ist die während des Jahres vom Arbeitgeber einbehaltene Einkommensteuer auf Arbeitslohn. Sie ist keine zweite Steuer neben der Einkommensteuer. Der Arbeitgeber berechnet sie nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, behält sie vom Barlohn ein und führt sie an das Finanzamt ab. In einer späteren Einkommensteuerveranlagung wird der bereits gezahlte Betrag angerechnet.
Eine feste Prozentzahl vom Monatsbrutto gibt es nicht. Der Lohnsteuerabzug nutzt einen Jahresrechenweg, berücksichtigt Steuerklasse, Vorsorgepauschale, Pauschbeträge, Kinderfreibetragszähler für Zuschlagsteuern und gegebenenfalls einen Faktor oder Freibetrag. Deshalb können zwei Personen mit gleichem Brutto unterschiedliche Abzüge haben. Auch ein Bonus wirkt wegen der Jahreshochrechnung nicht wie ein isoliert mit einem festen Satz besteuerter Betrag.
Der Rechner zeigt die Abzüge pro Monat, rechnet intern aber nach dem amtlichen Schema für 2026. Der Jahresarbeitslohn wird aus dem Monatslohn hochgerechnet. Anschließend werden die gesetzlich vorgesehenen Beträge abgezogen und der Einkommensteuertarif angewendet. Die Jahreslohnsteuer wird danach auf den Lohnzahlungszeitraum verteilt. Centbruchteile werden entsprechend dem Programmablaufplan behandelt.
Das Ergebnis ist besonders gut zur Plausibilitätsprüfung einer normalen laufenden Abrechnung geeignet. Einmalzahlungen, mehrjährige Bezüge, besondere Versorgungsbezüge, private Krankenversicherung, eingetragene Freibeträge oder mehrere Dienstverhältnisse können weitere Eingaben erfordern. Für den Vergleich aller Abzüge eines Gehalts steht zusätzlich der Brutto-Netto-Rechner bereit.
Der Rechenweg nach § 39b EStG Schritt für Schritt
Der erste Zwischenwert ist der hochgerechnete Jahresarbeitslohn. Bei 4.500 € laufendem Monatsbrutto sind das 54.000 €. Von diesem Wert zieht das Verfahren abhängig von der Steuerklasse den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € und den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € ab. In Steuerklasse VI werden beide Beträge im Lohnsteuerabzug nicht gewährt, weil sie bereits im ersten Dienstverhältnis berücksichtigt sein können.
Hinzu kommt die Vorsorgepauschale. Sie bildet steuerlich abzugsfähige Beiträge für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung typisiert ab. Der Wert ist nicht zwingend identisch mit der Summe der tatsächlich auf der Abrechnung stehenden Sozialversicherungsbeiträge. Der Programmablaufplan enthält dafür eigene Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze, Mindest- und Vergleichsrechnungen. Der Rechner gibt die verwendete Vorsorgepauschale gesondert aus.
In Steuerklasse II mindert der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende den Rechenwert. Eingetragene Jahresfreibeträge würden ebenfalls vor der Tarifanwendung abgezogen, Hinzurechnungsbeträge entsprechend addiert. Daraus entsteht das tarifliche zvE des Lohnsteuerverfahrens. Es ist ein technischer Zwischenwert und muss nicht mit dem zvE eines späteren Steuerbescheids übereinstimmen.
Auf das abgerundete zvE wird je nach Klasse der Grundtarif, das Splittingverfahren oder die Sonderberechnung für Klassen V und VI angewendet. Das Ergebnis ist die Jahreslohnsteuer. Für Soli und Kirchensteuer wird eine gesonderte Bemessungsgrundlage ermittelt, weil Kinderfreibeträge diese Zuschläge mindern können, obwohl sie die laufende Lohnsteuer grundsätzlich nicht mindern. Diese Trennung erklärt, warum der angezeigte Zwischenwert „Bemessung Soli/KiSt“ von der Jahreslohnsteuer abweichen kann.
Was die sechs Steuerklassen im Abzug bewirken
Steuerklasse I gilt typischerweise für ledige, geschiedene oder dauernd getrennt lebende Arbeitnehmer. Klasse II enthält zusätzlich den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner finden sich regelmäßig in IV/IV, können aber derzeit auch III/V oder IV mit Faktor wählen. Klasse VI gilt für das zweite und jedes weitere gleichzeitige Dienstverhältnis.
Klasse III nutzt im laufenden Abzug den Splittingtarif und führt deshalb bei einem einzelnen hohen Arbeitslohn oft zu niedrigerer Lohnsteuer. Klasse V verwendet eine besondere Berechnung mit vergleichsweise hohem Abzug. Die Kombination versucht, die gemeinsame Jahressteuer bei ungleicher Verteilung anzunähern, kann aber deutlich danebenliegen. Bei III/V besteht daher grundsätzlich eine Pflicht zur Einkommensteuererklärung.
Klasse IV entspricht im Grundschema weitgehend Klasse I. Beim Faktorverfahren wird die Lohnsteuer beider Partner proportional so gemindert, dass sie näher an der voraussichtlichen gemeinsamen Splittingsteuer liegt. Es verteilt den Vorteil nachvollziehbarer auf beide Gehälter. Unser Steuerklassen-Rechner stellt III/V, IV/IV und IV/Faktor für zwei Jahreslöhne nebeneinander.
Keine Steuerklasse kann die endgültige tarifliche Jahressteuer durch bloße Wahl dauerhaft senken. Sie verändert den Zeitpunkt und die Verteilung der Vorauszahlung. Aussagen wie „Steuerklasse III spart Steuern“ beziehen sich meist nur auf das laufende Netto. Erst der Steuerbescheid nach Zusammenveranlagung zeigt die endgültige Belastung.
Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Kinderfreibeträge
Der Solidaritätszuschlag wird im Lohnsteuerabzug aus einer besonderen Bemessungsgrundlage berechnet. Die Freigrenze 2026 beträgt 20.350 € maßgebende Jahressteuer für den Einzelwert und 40.700 € beim Splittingwert. Oberhalb folgt eine Milderungszone. Viele Arbeitnehmer zahlen deshalb keinen Soli, obwohl Lohnsteuer einbehalten wird.
Kirchensteuer beträgt in Bayern und Baden-Württemberg grundsätzlich 8 %, in den übrigen Ländern 9 % der maßgebenden Lohnsteuer. Das Tool nutzt für die einfache Ja-Auswahl Nordrhein-Westfalen und damit 9 %. Wer in einem 8-Prozent-Land lebt, kann die Kirchensteuer aus der Bemessungsgrundlage mit 8 % nachvollziehen. Besondere Kappungsregeln sind nicht Teil der Standardrechnung.
Der Kinderfreibetragszähler auf den ELStAM reduziert die Bemessungsgrundlage für Soli und Kirchensteuer. Er senkt nicht die normale laufende Lohnsteuer. Das Kindergeld wird unabhängig davon ausgezahlt. Im Einkommensteuerbescheid prüft das Finanzamt, ob die Freibeträge günstiger sind als das Kindergeld. Diese spätere Günstigerprüfung ist vom monatlichen Lohnsteuerabzug zu trennen.
Ein Zähler von 0,5 steht häufig für einen hälftigen Anspruch, 1,0 für einen vollen Zähler. Die Zuordnung hängt von Elternstatus, Steuerklasse und möglichen Übertragungen ab. Übernehmen Sie den Wert von Ihren ELStAM beziehungsweise der aktuellen Abrechnung, statt die Zahl der Kinder ungeprüft einzutragen.
Lohnsteuer und endgültige Einkommensteuer
Die Jahreslohnsteuer ist auf standardisierte Annahmen zugeschnitten. Der Arbeitgeber kennt meist weder weitere Einkünfte noch sämtliche Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen. In der Steuererklärung werden diese Angaben zusammengeführt. Die festgesetzte Einkommensteuer kann deshalb über oder unter den Vorauszahlungen liegen.
Hohe Werbungskosten wirken im laufenden Abzug erst, wenn ein Freibetrag als ELStAM eingetragen wurde. Andernfalls entsteht der Vorteil regelmäßig mit dem Bescheid. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist bereits im Verfahren enthalten; zusätzliche Werbungskosten wirken nur, soweit die Gesamtsumme den Pauschbetrag übersteigt. Der Pendlerpauschale-Rechner ermittelt einen häufigen Bestandteil.
Bei Ehepaaren hängen Erstattung oder Nachzahlung stark von der Lohnverteilung und den Klassen ab. III/V kann bei veränderten Gehältern oder zusätzlichen Einkünften zu einer spürbaren Nachzahlung führen. IV mit Faktor zielt auf einen passenderen laufenden Abzug, verlangt aber ebenfalls eine Veranlagung. Nutzen Sie den Steuererstattung-Rechner nur als erste Schätzung, nicht als Bescheidprognose mit Centgenauigkeit.
Der Rechner verwendet den finalen amtlichen Programmablaufplan 2026. Payroll-Systeme können durch besondere Bezüge, individuelle Versicherungsdaten und Abrechnungszeiträume abweichen. Ein paar Cent Differenz können außerdem aus gesetzlich vorgeschriebenen Rundungs- und Verteilungsregeln entstehen.
Sozialabgaben im Nettoergebnis
Neben Steuern zieht der Rechner Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung ab. Beitragssätze werden nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze angewendet. Deshalb steigt die Summe nicht über jede Einkommenshöhe proportional weiter. Zusatzbeitrag und Pflegezuschlag beeinflussen das Ergebnis ebenfalls.
Die Sozialabgaben sind keine Zwischenwerte der Einkommensteuertarifformel. Sie wirken teilweise über die Vorsorgepauschale auf den Lohnsteuerabzug und werden zugleich als echte Beiträge vom Auszahlungsbetrag abgezogen. Dass Vorsorgepauschale und Beitragszeile voneinander abweichen, ist systembedingt.
Für privat Versicherte hängen Netto und Pauschale von Beitrag und Arbeitgeberzuschuss ab. Der vereinfachte Rechner verwendet das gesetzliche Standardszenario. Beamte, Minijobber, Midijobber, Werkstudenten und Beschäftigte mit berufsständischer Versorgung brauchen besondere Annahmen.
Ein Vergleich mit der Abrechnung sollte Brutto, steuerpflichtige Sachbezüge und beitragspflichtiges Entgelt getrennt prüfen. Ein Firmenwagen kann das steuerliche Brutto erhöhen, obwohl der geldwerte Vorteil nicht bar ausgezahlt wird. Dadurch liegt das Netto aus dem Tool ohne entsprechende Sachbezugsangabe höher als auf der Abrechnung.
Zusätzliche Prüfung im Einzelfall
Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden im Lohnsteuerverfahren als sonstige Bezüge behandelt und nicht einfach wie zwölf gleiche Monatslöhne verteilt. Der Arbeitgeber vergleicht die voraussichtliche Jahreslohnsteuer mit und ohne den sonstigen Bezug. Deshalb kann der Abzug auf einen Bonus prozentual höher wirken, obwohl am Jahresende derselbe progressive Tarif gilt.
Auch ein Arbeitgeberwechsel kann zu Abweichungen führen, weil jeder Betrieb nur die ihm vorliegenden Merkmale und Lohnzeiträume verarbeitet. Die Jahresveranlagung führt alle Bescheinigungen zusammen. Übernehmen Sie zum Nachrechnen deshalb jede Bescheinigung vollständig und unterscheiden Sie laufenden Arbeitslohn, sonstige Bezüge und bereits einbehaltene Steuer.
Für einen Centvergleich übernehmen Sie exakt denselben Abrechnungszeitraum und Versicherungsstatus wie der Arbeitgeber.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?
Wie wird Lohnsteuer berechnet?
Warum zahle ich trotz Grundfreibetrag Lohnsteuer?
Senken Kinderfreibeträge die monatliche Lohnsteuer?
Welche Steuerklasse ist die günstigste?
Warum weicht meine Abrechnung ab?
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Programmablaufplan 2026 — Bundesministerium der Finanzen · geprüft am 12. September 2026
- § 39b EStG – Einbehaltung der Lohnsteuer — Bundesministerium der Justiz · geprüft am 12. September 2026
- Lohnsteuer-Handbuch 2026 — Bundesministerium der Finanzen · geprüft am 12. September 2026
Die Berechnung ist unverbindlich; die konkrete Entgeltabrechnung kann zusätzliche Merkmale enthalten.
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