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Rechenstand 2026 · Quellen und Annahmen transparent

Deutscher Rechneramtlich gerechnet

Stundenlohn-Rechner: Monatsgehalt und Nettolohn je Stunde

Rechnen Sie Monatslohn und Stundenlohn in beide Richtungen um. Der Rechner zeigt die Durchschnittsmethode mit 52 ÷ 12 = 4,333 Wochen, eine Vergleichsrechnung über tatsächliche Arbeitstage und den Netto-Stundenlohn nach der Lohnabrechnung 2026.

Zuletzt aktualisiert am 12. September 2026

Wochen je Monat

4,333

52 Wochen ÷ 12 Monate

40-Stunden-Woche

173,33 Std.

bezahlte Monatsstunden

Mindestlohn 2026

13,90 €

brutto je Zeitstunde

Mindestlohn 2027

14,60 €

ab 1. Januar 2027

Vergütung und Arbeitszeit

Std.
Tage

Für die Vergleichsmethode: tatsächliche Arbeitstage nach Urlaub und Feiertagen.

Std.

Warum 4,33 statt 4,0?

Ein Jahr hat 52 Wochen. Geteilt durch 12 Monate sind das 4,333 Wochen je Monat. Mit Faktor 4,0 würde ein 40-Stunden-Vertrag nur 160 statt 173,33 Monatsstunden ansetzen und den Stundenlohn zu hoch ausweisen.

Brutto-Stundenlohn nach 4,33

0,02 €

173,33 durchschnittliche Monatsstunden

4,33-Methode

0,02 €

Arbeitstage-Methode

0,02 €

Netto je Stunde

0,02 €

Netto im Monat

3 €

Monatsstunden (52 ÷ 12)173,33 Std.
Jahresstunden nach Arbeitstagen1.760 Std.
Monatslohn3,50 €
Netto im Monat2,73 €
Netto je bezahlter Stunde0,02 €

So nutzen Sie den Rechner

  1. 1Rechenrichtung wählenWählen Sie Monatslohn zu Stundenlohn oder Stundenlohn zu Monatslohn.
  2. 2Arbeitszeit eintragenGeben Sie die vertraglichen Wochenstunden sowie für den Vergleich Arbeitstage und Stunden pro Tag ein.
  3. 3Brutto und Netto vergleichenDer Ergebnisblock zeigt 4,33-Methode, Arbeitstage-Methode und den Netto-Stundenlohn nach Steuerklasse.

Stundenlohn aus Monatslohn mit der 4,33-Formel

Für ein festes Monatsgehalt wird der Brutto-Stundenlohn üblicherweise aus der durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeit berechnet. Ein Jahr umfasst 52 Wochen. Geteilt durch 12 Monate ergeben sich 4,333 Wochen je Monat. Die Formel lautet: Monatslohn ÷ (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Bei 40 Wochenstunden enthält ein Durchschnittsmonat 173,33 bezahlte Stunden.

Durchgerechnetes Beispiel: 3.500 € Monatsbrutto bei 40 Stunden pro Woche ergeben 3.500 € ÷ 173,33 = 20,19 € brutto je Stunde. Bei einer 35-Stunden-Woche sind es 151,67 Monatsstunden und 23,08 € je Stunde. Der Monatslohn bleibt in beiden Fällen 3.500 €, doch der Wert einer vertraglichen Stunde unterscheidet sich um 2,89 €.

WochenstundenMonatsstunden mit 52 ÷ 12Stundenlohn bei 3.500 €
2086,6740,38 €
30130,0026,92 €
35151,6723,08 €
40173,3320,19 €

Der häufigste Fehler ist der Faktor 4,0. Wer 40 × 4 rechnet, setzt nur 160 Monatsstunden an und erhält bei 3.500 € fälschlich 21,88 € Stundenlohn. Das sind 1,69 € oder 8,4 % zu viel. Zwölf Monate zu je vier Wochen hätten nur 48 Wochen; vier Wochen des Jahres würden verschwinden. Für eine geplante Stundenreduzierung nutzt der Teilzeit-Rechner denselben Jahreszusammenhang.

Monatslohn aus Stundenlohn berechnen

Die Gegenrichtung verwendet dieselbe durchschnittliche Monatsarbeitszeit: Stundenlohn × Wochenstunden × 52 ÷ 12. Ein Stundenlohn von 18 € bei 38 Wochenstunden führt zu 18 € × 38 × 52 ÷ 12 = 2.964 € Bruttolohn im Durchschnittsmonat. Die Rechnung unterstellt, dass alle vertraglichen Stunden bezahlt werden und das Entgelt in jedem Monat gleich ist.

Bei echter Stundenabrechnung kann der Monatsbetrag schwanken. Monate haben unterschiedlich viele Arbeitstage, Feiertage fallen je nach Jahr und Bundesland anders, und unbezahlte Fehlzeiten reduzieren die vergüteten Stunden. Wer im Februar 152 Stunden und im März 176 Stunden tatsächlich bezahlt bekommt, erhält bei 18 € Stundenlohn 2.736 € beziehungsweise 3.168 €. Der Durchschnitt von 2.964 € ist für Jahresvergleiche korrekt, aber keine Prognose jeder einzelnen Abrechnung.

StundenlohnWochenzeitMonatslohn 4,33Jahreslohn
13,90 €40 Std.2.409,33 €28.912,00 €
16,00 €35 Std.2.426,67 €29.120,00 €
20,00 €40 Std.3.466,67 €41.600,00 €
25,00 €30 Std.3.250,00 €39.000,00 €

13,90 € ist seit 1. Januar 2026 der gesetzliche Mindestlohn nach der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung; ab 1. Januar 2027 sind 14,60 € festgelegt. Der Anspruch gilt pro tatsächlich geleisteter Zeitstunde. Ob Sonderzahlungen angerechnet werden dürfen, hängt von ihrem Zweck ab. Prüfen Sie die konkrete Untergrenze mit dem Mindestlohn-Rechner.

Exakte Arbeitstage-Methode und ihre Aussage

Die zweite Methode teilt den Jahreslohn durch die tatsächlich angesetzten Jahresarbeitsstunden. Bei 3.500 € Monatslohn, 220 Arbeitstagen und 8 Stunden täglich ergibt sich ein Jahreslohn von 42.000 € und eine Arbeitszeit von 1.760 Stunden. Das entspricht 23,86 € pro tatsächlicher Arbeitstunde. Dieser Wert liegt über dem vertraglichen Stundenlohn von 20,19 €, weil bezahlter Urlaub und bezahlte Feiertage den Monatslohn nicht mindern.

Beide Ergebnisse beantworten verschiedene Fragen. Die 4,33-Methode bewertet eine bezahlte Vertragsstunde und eignet sich für Gehaltsumrechnung, Teilzeit und Überstunden-Grundlohn. Die Arbeitstage-Methode bewertet eine tatsächlich geleistete Jahresstunde nach Abzug von arbeitsfreien Tagen. Für Produktivitäts- oder Projektkalkulationen kommen zusätzlich Krankheit, Weiterbildung und nicht fakturierbare Zeit hinzu.

Arbeitstage pro Jahr sind kein universeller Wert. 365 Kalendertage minus 104 Samstage und Sonntage ergeben zunächst 261 Wochentage. Davon gehen Feiertage ab, die auf Montag bis Freitag fallen, sowie Urlaubstage. In einem konkreten Bundesland können sich 2026 andere Werte ergeben als im Nachbarland. 220 Tage sind ein verbreitetes Rechenbeispiel, kein gesetzlicher Standard. Der Arbeitstage-Rechner sollte für eine individuelle Jahreszahl Bundesland, Zeitraum und Arbeitstage pro Woche berücksichtigen.

Ein typischer Vergleichsfehler besteht darin, den höheren Wert der Arbeitstage-Methode als vertraglichen Anspruch für Überstunden zu verwenden. Für die Vergütung einer zusätzlichen Stunde sind Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und die dort definierte regelmäßige Arbeitszeit maßgeblich. Bezahlter Urlaub erhöht nicht automatisch den abrechenbaren Grundlohn je Überstunde. Nutzen Sie für Zuschläge den Überstunden-Rechner.

Netto-Stundenlohn nach Steuern und Sozialabgaben

Der Netto-Stundenlohn ist der monatliche Nettolohn geteilt durch die durchschnittlichen bezahlten Monatsstunden. Der Rechner führt für den ermittelten Monatslohn eine Lohnabrechnung 2026 nach § 39b EStG durch. Er berücksichtigt Lohnsteuer sowie Arbeitnehmerbeiträge zu Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Der Standard nutzt Nordrhein-Westfalen, keine Kirchensteuer, den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % und kinderlosen Status.

Bei 3.500 € Monatsbrutto und 40 Wochenstunden beträgt der Brutto-Stundenlohn 20,19 €. Das Netto wird nicht durch eine feste 70-%-Quote bestimmt. Grundfreibetrag 12.348 €, progressiver Tarif, Steuerklasse und Beitragsgrenzen führen dazu, dass die Nettoquote mit dem Einkommen variiert. Der angezeigte Netto-Stundenlohn teilt das konkrete Netto durch 173,33 Stunden.

Die Steuerklasse verändert den laufenden Auszahlungsbetrag, aber nicht zwingend die endgültige Jahressteuer nach der Veranlagung. Steuerklasse III kann deshalb im Monatsvergleich einen höheren Netto-Stundenlohn zeigen als Klasse IV, ohne dass der Haushalt über das ganze Jahr dieselbe Steuer spart. Kirchensteuer, Kinderstatus und der tatsächliche Krankenkassenbeitrag sind weitere Abweichungsgründe. Eine vollständige Eingabe bietet der Brutto-Netto-Rechner 2026.

Für einen Arbeitgebervergleich sollte der Netto-Stundenlohn nicht allein stehen. Urlaubstage, Wochenarbeitszeit, Bonus, betriebliche Altersversorgung, Fahrtweg und Homeoffice beeinflussen den Wert eines Angebots. Zwei Stellen mit je 3.500 € Monatslohn sind bei 35 und 40 Stunden nicht gleich bezahlt: 23,08 € gegenüber 20,19 € brutto je Vertragsstunde. Der Gehaltsvergleich-Rechner kann weitere Vergütungsbestandteile gegenüberstellen.

Überstunden, Teilzeit und dokumentierte Arbeitszeit

Ob Überstunden bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden, bestimmt zunächst der Arbeits- oder Tarifvertrag. Für eine rechnerische Bewertung wird der Monatslohn regelmäßig durch die durchschnittlichen Monatsstunden geteilt. Bei 3.500 € und 40 Wochenstunden sind zehn zusätzliche Stunden ohne Zuschlag 201,92 € brutto wert. Ein vereinbarter Zuschlag von 25 % würde weitere 50,48 € ergeben.

Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge können innerhalb von § 3b EStG steuerfrei sein, wenn sie zusätzlich für tatsächlich geleistete begünstigte Stunden gezahlt werden. Die Steuerfreiheit ersetzt keinen arbeitsvertraglichen Anspruch; das Gesetz legt Höchstgrenzen für die Steuerbegünstigung fest, aber nicht allgemein einen Zuschlagsanspruch. Der Grundlohn ist für die Steuer mit höchstens 50 € pro Stunde anzusetzen, für die Sozialversicherungsfreiheit gilt nach § 1 SvEV eine Grenze von 25 €.

Bei Teilzeit wird der neue Bruttolohn häufig proportional zur Wochenzeit geschätzt. 30 statt 40 Stunden entsprechen 75 %; aus 3.500 € werden 2.625 €. Das Netto sinkt wegen des progressiven Tarifs meist um weniger als 25 %, während Rentenbeiträge und spätere Entgeltpunkte grundsätzlich mit dem beitragspflichtigen Brutto sinken. Den vollständigen Vergleich einschließlich Urlaub und Rentenwirkung liefert der Teilzeit-Rechner.

Seit 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine Mindestlohn 13,90 € je Zeitstunde. Arbeitgeber müssen bei geringfügig Beschäftigten und in weiteren erfassten Branchen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentieren. Ein Monatslohn darf den Mindestlohnanspruch nicht unterschreiten, wenn er durch die tatsächlich geleisteten Stunden geteilt wird. Der Fehler liegt oft in unbezahlter Vor- oder Nacharbeit: Rüstzeit, verpflichtende Übergabe oder angeordnete Vorbereitung kann Arbeitszeit sein und den effektiven Stundenlohn senken.

Branchenmindestlohn, Tariflohn und Gehaltsvergleich

Der allgemeine Mindestlohn von 13,90 € ab 1. Januar 2026 ist nur die gesetzliche Untergrenze. In einzelnen Branchen können allgemeinverbindliche Tarifverträge oder Rechtsverordnungen höhere Mindestentgelte festlegen. Ein rechnerisches Ergebnis von 15 € je Stunde bestätigt deshalb nicht automatisch, dass die zutreffende Branchenuntergrenze eingehalten ist. Prüfen Sie Tätigkeit, Branche, Geltungsbereich und Stichtag.

Tarifverträge definieren häufig Monatsentgelt und regelmäßige Wochenarbeitszeit gemeinsam. Ein Tabellenentgelt von 4.000 € bei 39 Stunden entspricht 23,67 € je Vertragsstunde; dasselbe Entgelt bei 40 Stunden entspricht 23,08 €. Für die Einordnung zählen außerdem Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt und Stufenlaufzeit. Der TVöD-Rechner bildet veröffentlichte Tabellenwerte getrennt von dieser reinen Umrechnung ab.

Bei einem Stellenwechsel sollten Sie beide Angebote auf ein gemeinsames Jahr bringen. Multiplizieren Sie Monatslohn mit 12, ergänzen Sie garantierte Sonderzahlungen und teilen Sie durch Wochenstunden × 52. Ein Angebot mit 3.800 € bei 35 Stunden ergibt ohne Bonus 25,05 € je Stunde; 4.100 € bei 40 Stunden ergeben 23,65 €. Der höhere Monatslohn hat in diesem Beispiel den niedrigeren Zeitwert.

Der Stundenlohn allein bewertet keine unbezahlte Pendelzeit. 60 Minuten zusätzlicher Arbeitsweg an 220 Tagen ergeben 220 Stunden im Jahr. Für einen persönlichen Vergleich können Sie diese Zeit separat zum Arbeitsaufwand addieren, dürfen sie aber nicht als vergütungspflichtige Arbeitszeit ausgeben. Fahrtkosten lassen sich mit dem Pendlerpauschale-Rechner steuerlich einordnen.

Häufige Fragen

Wie berechnet man den Stundenlohn aus dem Monatslohn?
Teilen Sie den Monatslohn durch Wochenstunden × 52 ÷ 12. Bei 3.500 € und 40 Wochenstunden sind das 3.500 ÷ 173,33 = 20,19 € brutto je Stunde.
Warum rechnet man beim Stundenlohn mit 4,33?
Ein Jahr hat 52 Wochen und 12 Monate. 52 ÷ 12 ergibt 4,333. Der Faktor 4,0 würde nur 48 Wochen erfassen und den Stundenlohn zu hoch ausweisen.
Wie berechne ich den Monatslohn aus dem Stundenlohn?
Multiplizieren Sie Stundenlohn × Wochenstunden × 52 ÷ 12. Bei 18 € und 38 Wochenstunden entstehen durchschnittlich 2.964 € Monatsbrutto.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 pro Stunde?
Seit 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto pro Zeitstunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €.
Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Netto-Stundenlohn?
Der Brutto-Stundenlohn ist der Lohn vor Abzügen. Für den Netto-Stundenlohn wird zunächst der Nettolohn nach Steuer und Sozialversicherung berechnet und anschließend durch die Monatsstunden geteilt.
Zählen Urlaub und Feiertage bei der Stundenlohnformel?
Bei einem festen Monatslohn sind bezahlter Urlaub und bezahlte Feiertage im Gehalt enthalten. Deshalb unterscheidet sich der Wert je Vertragsstunde von einer Rechnung nur über tatsächlich geleistete Jahresstunden.
Welche Formel gilt für Überstunden?
Als rechnerische Basis wird häufig Monatslohn ÷ durchschnittliche Monatsstunden verwendet. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, richtet sich nach Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Die Ergebnisse dieses Rechners sind unverbindlich und ersetzen keine individuelle Beratung. Rechenstand 2026.

Beispielrechnungen mit festen Werten

Brutto-Netto-RechnerVon 3.500 € brutto bleiben in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer rund 2.333 € netto – der Rest sind 405,58 € Lohnsteuer und 761,25 € Sozialabgaben. Der Rechner zeigt Ihren Nettolohn 2026 nach § 39b EStG, jede einzelne Abzugsposition, die Arbeitgeberkosten und Ihr Netto in allen sechs Steuerklassen.Rechner öffnenNetto-Brutto-RechnerGeben Sie Ihren gewünschten Nettolohn ein; der Rechner sucht mit der vollständigen Lohnsteuer- und Sozialabgabenberechnung das dazu passende Brutto. Das Ergebnis ist eine belastbare Näherung für 2026, kann aber wegen individueller ELStAM und der Rundung einer echten Lohnabrechnung leicht abweichen.Rechner öffnenTeilzeit-RechnerDer Teilzeit-Rechner rechnet ein Vollzeitgehalt proportional auf die gewünschte Wochenarbeitszeit um und vergleicht das Netto. Zusätzlich berechnet er den Urlaubsanspruch aus den Arbeitstagen pro Woche sowie die jährlichen Entgeltpunkte und den heutigen Rentenwert der Differenz.Rechner öffnenÜberstunden-RechnerBerechnen Sie Grundvergütung, Zuschlag und voraussichtliches Netto ausgezahlter Überstunden. Der Rechner trennt den steuerfreien Anteil nach § 3b EStG vom sozialversicherungsfreien Anteil nach § 1 SvEV und zeigt die Wirkung der Grenzen von 50 € und 25 € Grundlohn je Stunde.Rechner öffnenMindestlohn-RechnerSeit 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € je Stunde; am 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €. Der Rechner prüft Ihren Stundenlohn und rechnet Wochenstunden in Monat und Jahr um.Rechner öffnenArbeitszeit-RechnerDer Arbeitszeit-Rechner zieht Pausen von Beginn und Ende ab und rechnet den Wert auf Woche, Monat, Jahr und Vollzeitquote hoch.Rechner öffnen

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