Teilzeit-Rechner 2026: Gehalt, Netto, Urlaub und Rente
Der Teilzeit-Rechner rechnet ein Vollzeitgehalt proportional auf die gewünschte Wochenarbeitszeit um und vergleicht das Netto. Zusätzlich berechnet er den Urlaubsanspruch aus den Arbeitstagen pro Woche sowie die jährlichen Entgeltpunkte und den heutigen Rentenwert der Differenz.
Zuletzt aktualisiert am 12. September 2026
Gesetzliche Stundengrenze
keine
Vergleich mit betrieblicher Vollzeit
Gehaltsformel
Stundenquote
Teilzeit ÷ Vollzeit
Mindesturlaub
4 Wochen
20 Tage bei 5-Tage-Woche
Rentenwert 2026
42,52 €
je Entgeltpunkt ab Juli
Gehalt und Stunden
Urlaubsanspruch
Teilzeit hat keine feste Stundengrenze
Teilzeit-Netto pro Monat
2,35 €
75,0 % der Vollzeit · 3,00 € brutto
Arbeitszeitquote
75,0 %
Brutto Teilzeit
3,00 €
Urlaub
24,00 Tage
Rentenpunkte/Jahr
0,001
Monatlicher Vergleich
Urlaub und Rente
Tabelle kann seitlich verschoben werden.
| Wochenzeit | Quote | Brutto | Netto |
|---|---|---|---|
| 20 Std. | 50,0 % | 2,00 € | 1,55 € |
| 25 Std. | 62,5 % | 2,50 € | 1,96 € |
| 30 Std. | 75,0 % | 3,00 € | 2,35 € |
| 35 Std. | 87,5 % | 3,50 € | 2,73 € |
| 40 Std. | 100,0 % | 4,00 € | 3,13 € |
So nutzen Sie den Rechner
- 1Vollzeitgehalt erfassenTragen Sie das Monatsbrutto und die regelmäßigen Vollzeit-Wochenstunden ein.
- 2Teilzeitstunden wählenGeben Sie die gewünschte regelmäßige Wochenarbeitszeit ein.
- 3Arbeitstage vergleichenFür Urlaub zählen die Tage pro Woche, nicht die Summe der Wochenstunden.
- 4Netto und Rente prüfenVergleichen Sie Auszahlung, Entgeltpunkte und den heutigen Rentenwert der Differenz.
Teilzeitgehalt aus Vollzeit berechnen
Bei unverändertem Stundenlohn wird das Teilzeit-Brutto proportional zur Arbeitszeit berechnet: Vollzeitgehalt × Teilzeitstunden ÷ Vollzeitstunden. Wer bei 40 Stunden 4.000 € brutto verdient und auf 30 Stunden reduziert, erhält rechnerisch 3.000 € brutto. Die Arbeitszeitquote beträgt 75 %.
Diese Formel setzt voraus, dass Stundenlohn, Tätigkeit und Vergütungsbestandteile gleich bleiben. Tarifliche Zulagen, Funktionspauschalen, Provisionen, Schichtzuschläge oder ein Dienstwagen können sich anders verändern. Auch eine Beförderung oder ein Aufgabenwechsel lässt sich nicht allein über Stunden umrechnen.
Das Netto sinkt meist um weniger als die Bruttoquote, weil Einkommensteuer progressiv ist. Im Beispiel kann das Teilzeit-Netto mehr als 75 % des Vollzeit-Netto betragen. Sozialabgaben, Steuerklasse und Beitragsbemessungsgrenzen beeinflussen das Verhältnis.
Der Rechner verwendet die Lohnsteuer- und Sozialversicherungswerte 2026 für eine gesetzlich versicherte, kinderlose Person ohne Kirchensteuer in Nordrhein-Westfalen. Er zeigt den Vergleich bei derselben Steuerklasse. Individuelle Werte berechnet der Brutto-Netto-Rechner ausführlicher.
Wie viele Stunden sind Teilzeit?
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz nennt keine feste Zahl wie 20, 30 oder 35 Stunden. Nach § 2 TzBfG arbeitet in Teilzeit, wessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Maßstab ist daher der Betrieb oder der anwendbare Tarif.
Bei 40 Stunden Vollzeit sind 39 Stunden bereits Teilzeit. Gilt tariflich eine Vollzeit von 38,5 Stunden, sind 35 Stunden Teilzeit. Auch Beschäftigte ohne feste Wochenzeit können anhand des Durchschnitts eines Beschäftigungszeitraums verglichen werden.
Ein Minijob ist nach dem Gesetz ebenfalls Teilzeit, sofern seine regelmäßige Zeit unter der Vergleichsarbeitszeit liegt. Minijob beschreibt die sozialversicherungsrechtliche Verdienstgrenze, Teilzeit die Arbeitszeit. Der Verdienst kann bei Teilzeit weit über 603 € liegen.
Die Verteilung ist ebenso wichtig wie die Stundenzahl. 30 Stunden können auf fünf kurze Tage oder vier längere Tage verteilt werden. Das Monatsgehalt bleibt bei gleicher Wochenzeit regelmäßig gleich, doch Urlaubsanspruch, Fahrtkosten, Betreuung und Tagesorganisation unterscheiden sich.
Teilzeit netto statt nur Brutto vergleichen
Für die Haushaltsplanung zählt der Nettoverlust. Der Rechner erstellt zwei vollständige Monatsabrechnungen: einmal mit dem Vollzeit-Brutto und einmal mit dem proportionalen Teilzeit-Brutto. Die Differenz zeigt, wie viel Auszahlung die Stundenreduktion unter den gewählten Standardannahmen kostet.
Eine Reduktion von 40 auf 30 Stunden entspricht 25 % weniger Arbeitszeit. Das Netto sinkt wegen des niedrigeren Grenzsteuersatzes häufig um weniger als 25 %. Je nach Einkommen können außerdem Sozialversicherungsgrenzen oder der Übergangsbereich den Effekt verändern.
| Vollzeit | Teilzeit | Arbeitszeitquote |
|---|---|---|
| 40 Std. | 35 Std. | 87,5 % |
| 40 Std. | 30 Std. | 75,0 % |
| 40 Std. | 25 Std. | 62,5 % |
| 40 Std. | 20 Std. | 50,0 % |
Steuerklasse III oder V kann die monatliche Auszahlung stark verschieben, ohne die gemeinsame Jahressteuer eines Ehepaars entsprechend zu ändern. Auch Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld können durch ein niedrigeres beitragspflichtiges Entgelt später geringer ausfallen.
Urlaubsanspruch bei weniger Arbeitstagen
Urlaub wird nach Arbeitstagen, nicht nach Wochenstunden umgerechnet. Wer weiterhin an fünf Tagen pro Woche arbeitet, behält bei einer Stundenreduktion grundsätzlich dieselbe Zahl Urlaubstage. Jeder Urlaubstag deckt dann lediglich einen kürzeren Arbeitstag ab.
Wird die Teilzeit auf weniger Wochentage verteilt, lautet die Formel: Vollzeit-Urlaubstage ÷ Vollzeit-Arbeitstage pro Woche × Teilzeit-Arbeitstage pro Woche. Aus 30 Tagen bei fünf Tagen werden bei vier Arbeitstagen 24 Urlaubstage. Beide Modelle ergeben sechs freie Arbeitswochen.
Der gesetzliche Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche. Umgerechnet sind das 20 Arbeitstage bei fünf und 16 bei vier Arbeitstagen, also stets vier Wochen. Tarif- und Arbeitsverträge können mehr Urlaub gewähren.
Wechselt die Zahl der Arbeitstage mitten im Jahr, sind Zeitabschnitte getrennt zu beurteilen. Bereits erworbener Urlaub darf durch einen späteren Wechsel nicht rückwirkend abgewertet werden. Bruchteile und Rundung hängen von Gesetz, Rechtsprechung und Vertrag ab; der Rechner zeigt den ungerundeten Rechenwert.
Auswirkung auf Rentenpunkte
Entgeltpunkte entstehen, indem das rentenversicherungspflichtige Jahresbrutto durch das vorläufige Durchschnittsentgelt geteilt wird, begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze. Das vorläufige Durchschnittsentgelt 2026 beträgt 51.944 €. Ein Jahreslohn in dieser Höhe ergibt ungefähr einen Entgeltpunkt.
Bei 4.000 € Vollzeit-Brutto entstehen aus 48.000 € Jahreslohn rund 0,924 Entgeltpunkte. Bei 30 Stunden und 3.000 € Monatsbrutto sind es aus 36.000 € rund 0,693 Punkte. Ein Jahr Teilzeit erzeugt im Beispiel etwa 0,231 Punkte weniger.
Ein Entgeltpunkt hat seit Juli 2026 einen aktuellen Rentenwert von 42,52 € monatlicher Bruttorente. Die Differenz aus einem Teilzeitjahr entspricht nach heutigem Wert damit rund 9,82 € Monatsrente. Zehn gleichartige Jahre wirken grob zehnmal so stark, bevor künftige Lohn- und Rentenwertentwicklung berücksichtigt wird.
Das ist eine Orientierung, keine Rentenauskunft. Kindererziehungszeiten, Pflege, weitere Einkommen, Höherwertungsregeln und spätere Rechtsänderungen können die Rente beeinflussen. Eine umfassendere Hochrechnung bietet der Rentenrechner.
Anspruch auf Teilzeit und Brückenteilzeit
Nach § 8 TzBfG können Beschäftigte unter Voraussetzungen eine unbefristete Verringerung der Arbeitszeit verlangen. Das Arbeitsverhältnis muss regelmäßig länger als sechs Monate bestehen und der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen. Der Antrag ist grundsätzlich spätestens drei Monate vor Beginn in Textform zu stellen.
Der Arbeitgeber kann betriebliche Gründe entgegenhalten. Für Arbeitgeber mit 15 oder weniger Beschäftigten besteht der gesetzliche Anspruch nach § 8 nicht, freiwillige Vereinbarungen bleiben möglich. Tarifverträge und besondere Schutzgesetze können weitere Rechte vorsehen.
Brückenteilzeit nach § 9a ermöglicht bei Arbeitgebern mit regelmäßig mehr als 45 Beschäftigten eine befristete Verringerung für einen im Voraus bestimmten Zeitraum von einem bis fünf Jahren. Für Betriebe bis 200 Beschäftigte gilt eine Zumutbarkeitsquote. Nach dem Zeitraum kehrt die vertragliche Arbeitszeit grundsätzlich zurück.
Der Rechner beurteilt keinen Anspruch. Er macht die finanziellen Folgen einer gewünschten Stundenzahl sichtbar. Vor einem Antrag sollten Beginn, Dauer, Verteilung auf Wochentage, Erreichbarkeit, Überstunden und Rückkehr zur bisherigen Zeit schriftlich geklärt werden.
Teilzeitentscheidung vollständig planen
Neben dem Monatsnetto verändern sich oft Fahrt- und Betreuungskosten. Ein freier Wochentag kann Pendeltage reduzieren; fünf kürzere Tage tun dies nicht. Umgekehrt kann eine längere tägliche Betreuung trotz weniger Gesamtstunden teuer bleiben. Entscheidend ist die konkrete Verteilung.
Sonderzahlungen können proportional zur Arbeitszeit sinken oder nach tariflichen Stichtagen berechnet werden. Betriebliche Altersversorgung, Bonusziele, Zuschläge und Sachbezüge brauchen eine gesonderte Prüfung. Der Rechner rechnet zunächst das feste Monatsgehalt proportional um.
Teilzeit kann Auswirkungen auf einkommensabhängige Leistungen haben. Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld und eine spätere Erwerbsminderungsrente verwenden jeweils eigene Bemessungszeiträume. Ein höheres verfügbares Zeitbudget kann zugleich unbezahlte Sorgearbeit oder Weiterbildung ermöglichen.
Vergleichen Sie mehrere Stundenmodelle statt nur Vollzeit und einen Zielwert. Die Ergebnistabelle zeigt typische Wochenstunden mit Brutto und Netto. Für Verhandlungen ist zusätzlich der unveränderte Stundenlohn wichtig: Eine proportionale Kürzung wahrt ihn; eine überproportionale Gehaltskürzung senkt ihn.
Dokumentieren Sie auch, wie Mehrarbeit behandelt wird. Regelmäßige Überstunden können die vereinbarte Reduktion faktisch aufheben. Auszahlung und Zuschläge lassen sich mit dem Überstunden-Rechner vergleichen.
Auch Karriere- und Weiterbildungswege sollten Teil der Vereinbarung sein. Teilzeitbeschäftigte dürfen wegen der Teilzeit grundsätzlich nicht schlechter behandelt werden, sofern sachliche Gründe keine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Zugang zu Information, Ausschreibungen und Weiterbildung sollte praktisch sichergestellt bleiben.
Wer die Stunden nur vorübergehend reduzieren möchte, sollte Rückkehrzeitpunkt und gewünschte spätere Verteilung früh festlegen. Ein allgemeiner Anspruch, jederzeit exakt zur früheren Lage der Arbeitszeit zurückzukehren, besteht außerhalb der gesetzlichen oder vereinbarten Regelungen nicht automatisch.
Bei Ehepaaren kann sich mit dem geringeren Einkommen die sinnvolle Lohnsteuerverteilung ändern. Die Steuerklassen beeinflussen den laufenden Abzug, nicht die endgültige gemeinsame tarifliche Jahressteuer. Für Liquidität und Lohnersatzleistungen kann der Zeitpunkt einer Änderung trotzdem wichtig sein.
Rechnen Sie schließlich den Wert der gewonnenen freien Zeit: monatlicher Nettoverlust geteilt durch die frei werdenden Monatsstunden. Dieser Betrag ist kein Preis der Freizeit, macht aber verschiedene Modelle vergleichbar und zeigt, ob eingesparte Betreuung und Fahrtkosten den Verlust teilweise ausgleichen.
Für Feiertage ist die Lage der regelmäßigen Arbeitstage relevant. Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen planmäßigen Arbeitstag, darf die Zeit grundsätzlich nicht auf einen freien Teilzeittag verschoben werden, nur um die Entgeltfortzahlung zu umgehen. Flexible Modelle brauchen deshalb eine klare Verteilungsregel.
Auch der Urlaubsverbrauch sollte in Stundenmodellen konsistent dokumentiert werden. Bei unterschiedlich langen Arbeitstagen kann eine reine Tageszählung ohne Bezug zum Dienstplan zu Verzerrungen führen. Ausgangspunkt bleibt der konkrete planmäßige Arbeitstag, der durch Urlaub ausfällt.
Häufige Fragen
Wie berechnet man Teilzeitgehalt?
Wie viele Stunden pro Woche sind Teilzeit?
Sinkt das Netto proportional zur Arbeitszeit?
Wie viel Urlaub habe ich bei Teilzeit?
Sind 30 Stunden Teilzeit?
Wie wirkt Teilzeit auf die Rente?
Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit?
Was ist Brückenteilzeit?
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Teilzeit- und Befristungsgesetz — Bundesministerium der Justiz · geprüft am 12. September 2026
- Bundesurlaubsgesetz — Bundesministerium der Justiz · geprüft am 12. September 2026
- § 70 SGB VI – Entgeltpunkte — Bundesministerium der Justiz · geprüft am 12. September 2026
- Teilzeit – alles, was Recht ist — Bundesministerium für Arbeit und Soziales · geprüft am 12. September 2026
Die Ergebnisse dieses Rechners sind unverbindlich und ersetzen keine individuelle Beratung. Rechenstand 2026.
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