Rentenpunkte-Rechner: Wert und spätere Rente 2026
Ein Entgeltpunkt ist seit 1. Juli 2026 monatlich 42,52 € Bruttorente wert. Geben Sie Ihre Punkte aus der Renteninformation ein: Der Rechner zeigt Bruttorente, KVdR, Pflegeversicherung und den Punktzuwachs aus Ihrem Jahresgehalt.
Zuletzt aktualisiert am 12. September 2026
Rentenwert
42,52 €
je EP seit 1. Juli 2026
1,0 EP
51.944 €
vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026
Maximum 2026
1,9521 EP
durch die BBG von 101.400 €
45 EP
1.913,40 €
Standardrente brutto monatlich
Ihre Werte
Steht in Ihrer Renteninformation.
Zeigt den Punktzuwachs dieses Jahres.
20 bis 70 Rentenpunkte
Tabelle kann seitlich verschoben werden.
| Entgeltpunkte | Bruttorente | KV + PV | Vor Steuer |
|---|---|---|---|
| 20 | 850,40 € | 105,02 € | 745,38 € |
| 25 | 1.063,00 € | 131,28 € | 931,72 € |
| 30 | 1.275,60 € | 157,54 € | 1.118,06 € |
| 35 | 1.488,20 € | 183,79 € | 1.304,41 € |
| 40 | 1.700,80 € | 210,05 € | 1.490,75 € |
| 45 | 1.913,40 € | 236,30 € | 1.677,10 € |
| 50 | 2.126,00 € | 262,56 € | 1.863,44 € |
| 55 | 2.338,60 € | 288,82 € | 2.049,78 € |
| 60 | 2.551,20 € | 315,07 € | 2.236,13 € |
| 65 | 2.763,80 € | 341,33 € | 2.422,47 € |
| 70 | 2.976,40 € | 367,59 € | 2.608,81 € |
Ein Rentenpunkt lässt sich nicht frei kaufen
Monatliche Bruttorente
1.700,80 €
40,00 EP × 42,52 €
Netto vor Steuer
1.491 €
EP aus Jahreslohn
0,0010
Max. EP 2026
1,9521
Rechenwert je EP
9.662 €
So nutzen Sie den Rechner
- 1Punktestand übernehmenTragen Sie die Summe der Entgeltpunkte aus Ihrer aktuellen Renteninformation ein.
- 2Jahresgehalt ergänzenDer Rechner teilt Ihr beitragspflichtiges Jahresbrutto durch das vorläufige Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 €.
- 3Brutto und Abzüge vergleichenSie sehen den Rentenwert, die hochgerechnete Bruttorente sowie KVdR und Pflegeversicherung vor der individuellen Einkommensteuer.
Was ist ein Rentenpunkt 2026 wert?
Der aktuelle Rentenwert bestimmt, wie viel gesetzliche Monatsrente ein persönlicher Entgeltpunkt bringt. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt er bundesweit 42,52 €. Vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 waren es 40,79 €. Die Erhöhung um 4,24 % gilt automatisch für laufende Renten und für neu beginnende Renten.
Die Grundformel aus § 64 SGB VI lautet: persönliche Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert. Bei einer regulären Altersrente ohne Abschlag sind beide Faktoren 1,0. Deshalb ergeben 40 Punkte genau 40 × 42,52 € = 1.700,80 € Bruttorente im Monat. Mit 45 Punkten sind es 1.913,40 €, mit 50 Punkten 2.126,00 €.
| Entgeltpunkte | Bruttorente ab Juli 2026 | Jahresbruttorente |
|---|---|---|
| 20 EP | 850,40 € | 10.204,80 € |
| 30 EP | 1.275,60 € | 15.307,20 € |
| 40 EP | 1.700,80 € | 20.409,60 € |
| 45 EP | 1.913,40 € | 22.960,80 € |
| 50 EP | 2.126,00 € | 25.512,00 € |
| 60 EP | 2.551,20 € | 30.614,40 € |
| 70 EP | 2.976,40 € | 35.716,80 € |
Diese Tabelle zeigt Bruttobeträge. Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Einkommensteuer gehen noch ab. Der Rentenrechner rechnet diese Abzüge und die heutige Kaufkraft Ihrer künftigen Rente durch.
Wie werden Rentenpunkte aus dem Gehalt berechnet?
Für jedes Kalenderjahr teilt die Rentenversicherung Ihr versichertes Bruttoentgelt durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten. Das vorläufige Durchschnittsentgelt 2026 beträgt nach Anlage 1 SGB VI 51.944 €. Ein Jahreslohn von 51.944 € ergibt daher genau 1,0000 Entgeltpunkte. 40.000 € ergeben 0,7701 EP; 70.000 € ergeben 1,3476 EP.
Gezählt wird nur beitragspflichtiges Entgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt 2026 in der allgemeinen Rentenversicherung bei 101.400 € jährlich beziehungsweise 8.450 € monatlich. Deshalb sind 101.400 ÷ 51.944 = 1,9521 Entgeltpunkte das rechnerische Jahresmaximum. Wer 130.000 € verdient, bekommt nicht 2,5027 Punkte, sondern ebenfalls höchstens 1,9521.
Beispiel: Sie verdienen 48.000 € im Jahr und arbeiten noch zwölf Jahre. Pro Jahr entstehen 48.000 ÷ 51.944 = 0,9241 EP, bei unveränderten Rechengrößen also 11,0892 EP. Beim Rentenwert von 42,52 € entspräche das zusätzlich 471,51 € monatlicher Bruttorente. Die echte Hochrechnung ändert sich, weil Durchschnittsentgelt, BBG und Rentenwert jedes Jahr angepasst werden.
Der häufigste Fehler ist, Monatsgehalt und Jahresdurchschnitt zu mischen. Für 4.000 € Monatsbrutto müssen Sie 48.000 € Jahresbrutto durch 51.944 € teilen. Eine Sonderzahlung zählt mit, soweit das gesamte beitragspflichtige Entgelt die Jahres-BBG nicht überschreitet. Bei Teilzeit zählt das tatsächliche Entgelt; die Zahl der Arbeitsstunden ändert die Formel nicht.
Welche Zeiten bringen Entgeltpunkte ohne normales Gehalt?
Entgeltpunkte entstehen nicht ausschließlich durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Für Kindererziehungszeiten, Pflege, Wehr- oder Zivildienst, Krankengeld und Arbeitslosengeld gelten eigene Bewertungsregeln im SGB VI. Diese Punkte erscheinen im Versicherungsverlauf und gehören zur Summe in Ihrer Renteninformation.
Für ein nach 1991 geborenes Kind können grundsätzlich bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit berücksichtigt werden. Die Bewertung orientiert sich am Durchschnittsentgelt; daneben ausgeübte Beschäftigung kann bis zur Beitragsbemessungsgrenze hinzukommen. Bei Pflege zahlt die Pflegekasse Beiträge, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen zu Pflegegrad, Mindestpflegezeit und Erwerbstätigkeit erfüllt sind. Die konkrete Punktzahl hängt von Pflegegrad und Leistungsart ab.
Schul- und Hochschulzeiten können als Anrechnungszeiten für Wartezeiten relevant sein, liefern aber nicht automatisch Entgeltpunkte wie ein Beitragsjahr. Auch die 35- und 45-jährige Wartezeit folgt anderen Zählregeln als der Punktestand. Nutzen Sie deshalb den Renteneintrittsalter-Rechner für das früheste Datum und nicht die bloße Summe Ihrer Punkte.
Fehlen Beschäftigungs-, Kindererziehungs- oder Pflegezeiten, sollten Sie eine Kontenklärung beantragen. Eine Hochrechnung ist nur so zuverlässig wie der Versicherungsverlauf, auf dem sie beruht. Die Deutsche Rentenversicherung prüft Nachweise und stellt anrechenbare Zeiten verbindlich fest; dieser Rechner kann das Verfahren nicht ersetzen.
Von Rentenpunkten zur Nettorente
Die Punktzahl liefert zunächst die Bruttorente. Pflichtversicherte Mitglieder der Krankenversicherung der Rentner tragen 7,3 % allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag plus die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2026 von 2,9 % sind das zusammen 8,75 %. Die Pflegeversicherung tragen Rentner vollständig: 3,6 %, bei Kinderlosen ab 23 Jahren 4,2 %.
Aus 40 Punkten und 1.700,80 € Bruttorente werden bei 8,75 % KV und 3,6 % PV zunächst 1.490,75 € vor Steuer. Für Kinderlose sind es wegen 4,2 % PV rund 1.480,55 €. Der interaktive Rechner zeigt diese Werte. Er nennt sie bewusst „vor Steuer“, denn die Einkommensteuer hängt vom Jahr des Rentenbeginns, dem festgeschriebenen Rentenfreibetrag, weiteren Einkünften und der Einzel- oder Zusammenveranlagung ab.
Bei Rentenbeginn 2026 sind nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG 84 % der gesetzlichen Rente steuerpflichtig. Das bedeutet nicht, dass 84 % Steuer abgezogen werden. Der steuerpflichtige Teil fließt zusammen mit anderen Einkünften in das zu versteuernde Einkommen; erst darauf wird der progressive Tarif angewendet. Der Rentensteuer-Rechner bildet diesen zweiten Rechenschritt ab.
Freiwillig gesetzlich Versicherte und privat Versicherte haben andere Abzüge. Bei freiwilliger GKV können auch Miet- und Kapitaleinkünfte beitragspflichtig werden. Übernehmen Sie den Tabellenwert deshalb nicht ungeprüft als Auszahlungsbetrag.
Kann man Rentenpunkte kaufen?
Die Formulierung „Rentenpunkte kaufen“ ist missverständlich. Pflichtversicherte können normalerweise keinen beliebigen Geldbetrag einzahlen und dafür frei Punkte erwerben. Freiwillige Beiträge sind nur zulässig, wenn keine Versicherungspflicht entgegensteht. Für Versicherte ab 50 Jahren eröffnet § 187a SGB VI einen anderen Weg: Sonderzahlungen können eine konkrete Rentenminderung durch einen beabsichtigten vorzeitigen Rentenbeginn ganz oder teilweise ausgleichen.
Der reine Rechenwert eines Entgeltpunkts ergibt sich 2026 nach § 187 Abs. 3 SGB VI aus 18,6 % Beitragssatz × 51.944 € vorläufigem Durchschnittsentgelt = 9.661,58 €. Das ist kein verbindlicher Angebotspreis. Beim Ausgleich nach § 187a wird der Betrag zusätzlich durch den jeweiligen Zugangsfaktor geteilt. Je höher der geplante Abschlag, desto mehr muss für den vollständigen Ausgleich gezahlt werden.
Ein Beispiel verdeutlicht die Größenordnung: Eine Bruttorente von 1.000 € sinkt bei zwölf Monaten vorzeitigem Beginn um 3,6 %, also um 36 € monatlich. Die DRV-Tabelle für das erste Halbjahr 2026 nennt dafür einen Ausgleichsbetrag von 8.845,45 €. Bei 48 Monaten und 14,4 % Minderung waren es 39.845,88 €. Die exakte Auskunft hängt am vorgesehenen Rentenbeginn und an den bis dahin erwarteten Entgeltpunkten.
Sie können die Auskunft über die erforderliche Beitragszahlung ab dem vollendeten 50. Lebensjahr bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Der Antrag verpflichtet nicht zur Zahlung; Teilzahlungen sind zulässig. Ob sich der Ausgleich wirtschaftlich lohnt, hängt von Steuerabzug, Lebenserwartung und alternativen Anlagen ab. Der Rentenabschlag-Rechner stellt Minderungsbetrag und Break-even gegenüber.
Punktestand prüfen und realistisch hochrechnen
Die jährliche Renteninformation nennt die bisher erreichten Entgeltpunkte und mehrere Rentenbeträge. Für diesen Rechner brauchen Sie den Punktestand. Die dort ebenfalls genannte Hochrechnung unterstellt grundsätzlich, dass Beiträge ungefähr wie im Durchschnitt der letzten Jahre weiterlaufen. Sie enthält noch keine individuellen Abzüge für Krankenversicherung, Pflege und Steuer.
Rechnen Sie bei schwankendem Einkommen besser mit mehreren Szenarien. Ein vorsichtiges Szenario setzt das beitragspflichtige Jahresbrutto niedriger an, ein mittleres nutzt das heutige Brutto, und ein oberes berücksichtigt erwartete Tarifsteigerungen. Die Punkteformel verwendet im Rechner dennoch das amtliche Durchschnittsentgelt 2026; eine Prognose zukünftiger Durchschnittsentgelte wäre ohne verkündete Werte spekulativ.
Auch der heutige Rentenwert von 42,52 € ist keine Garantie für den nominalen Wert beim späteren Rentenbeginn. Er wird jährlich nach gesetzlichen Regeln angepasst. Für die Versorgungslücke zählt zusätzlich die Inflation: 2.000 € in 20 Jahren haben bei 2 % jährlicher Teuerung nur rund 1.346 € heutige Kaufkraft. Diesen Zusammenhang zeigt der Rentenlücke-Rechner.
Prüfen Sie daher drei getrennte Größen: die bisher verbindlich gespeicherten Punkte, die künftig plausibel erreichbaren Punkte und die Kaufkraft der daraus berechneten Rente. Nur der erste Wert steht heute fest. Rentenwert, Abgaben und Steuertarif können sich bis zum Rentenbeginn ändern.
Speichern Sie außerdem jede neue Renteninformation und vergleichen Sie den Punktestand mit dem Vorjahr. Eine unerwartete Abweichung lässt sich so einem fehlenden Meldejahr, einer Beitragsgrenze oder einer falsch verstandenen Hochrechnung zuordnen. Für eine verbindliche Prüfung bleibt der vollständige Versicherungsverlauf der maßgebliche Nachweis.
Häufige Fragen
Was ist ein Rentenpunkt 2026 wert?
Wie viel Rente sind 40 Rentenpunkte?
Wie viel Rente sind 45 Rentenpunkte?
Wie viele Rentenpunkte kann man 2026 bekommen?
Wie wird ein Rentenpunkt berechnet?
Kann ich einen Rentenpunkt kaufen?
Sind Rentenpunkte brutto oder netto?
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Aktueller Rentenwert — Deutsche Rentenversicherung · geprüft am 12. September 202642,52 € seit 1. Juli 2026.
- § 64 SGB VI – Rentenformel — Bundesministerium der Justiz · geprüft am 12. September 2026Berechnung des Monatsbetrags der Rente.
- Anlage 1 SGB VI – Durchschnittsentgelt — Bundesministerium der Justiz · geprüft am 12. September 2026Vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026: 51.944 €.
- § 187a SGB VI – Ausgleichszahlungen — Bundesministerium der Justiz · geprüft am 12. September 2026Voraussetzungen und Berechnung von Beiträgen zum Ausgleich vorzeitiger Rentenminderung.
- Zahlen und Tabellen, 1. Halbjahr 2026 — Deutsche Rentenversicherung Nordbayern · geprüft am 12. September 2026Beispiele zu Ausgleichsbeträgen nach § 187a SGB VI.
Die Ergebnisse dieses Rechners sind unverbindlich und ersetzen keine individuelle Beratung. Rechenstand 2026.
Beispielrechnungen mit festen Werten
- 1 RentenpunktVollständig gerechnetes Beispiel mit Annahmen und Abzugsdetails
- 2 RentenpunkteVollständig gerechnetes Beispiel mit Annahmen und Abzugsdetails
- 3 RentenpunkteVollständig gerechnetes Beispiel mit Annahmen und Abzugsdetails
- 5 RentenpunkteVollständig gerechnetes Beispiel mit Annahmen und Abzugsdetails
- 10 RentenpunkteVollständig gerechnetes Beispiel mit Annahmen und Abzugsdetails
- 15 RentenpunkteVollständig gerechnetes Beispiel mit Annahmen und Abzugsdetails
- 20 RentenpunkteVollständig gerechnetes Beispiel mit Annahmen und Abzugsdetails
- 25 RentenpunkteVollständig gerechnetes Beispiel mit Annahmen und Abzugsdetails
- 30 RentenpunkteVollständig gerechnetes Beispiel mit Annahmen und Abzugsdetails
- 35 RentenpunkteVollständig gerechnetes Beispiel mit Annahmen und Abzugsdetails
- 40 RentenpunkteVollständig gerechnetes Beispiel mit Annahmen und Abzugsdetails
- 45 RentenpunkteVollständig gerechnetes Beispiel mit Annahmen und Abzugsdetails
- 50 RentenpunkteVollständig gerechnetes Beispiel mit Annahmen und Abzugsdetails
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