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Rechenstand 2026 · Quellen und Annahmen transparent

Deutscher Rechneramtlich gerechnet

Renteneintrittsalter berechnen: alle Rentenarten 2026

Berechnen Sie aus Geburtsdatum und Versicherungsjahren die möglichen Starttermine für Regelaltersrente, 45-Jahre-Rente, vorzeitige Rente nach 35 Jahren und Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Das Ergebnis zeigt Altersgrenze, Monatsbeginn und möglichen lebenslangen Abschlag getrennt.

Zuletzt aktualisiert am 12. September 2026

Jahrgang ab 1964

67 Jahre

Regelaltersgrenze

45 Versicherungsjahre

65 Jahre

ab Jahrgang 1964

35 Versicherungsjahre

ab 63

mit bis zu 14,4 % Abschlag

Schwerbehinderung

GdB ≥ 50

35 Jahre Wartezeit

Ihre Versicherungsdaten

Jahre

Rentenarten im Vergleich

Tabelle kann seitlich verschoben werden.

RentenartAltersgrenzeMöglicher BeginnWartezeit
Regelaltersrente67 J. 0 Mon.01.07.20315 Jahre
Besonders langjährig65 J. 0 Mon.01.07.202945 Jahre
Langjährig, vorzeitig63 J. 0 Mon.01.07.202735 Jahre
Schwerbehindert65 J. 0 Mon.01.07.202935 Jahre + GdB 50

Der Versicherungsverlauf entscheidet

Die Datumsrechnung prüft die Altersgrenze. Ob Ihre Monate die Wartezeit von 35 oder 45 Jahren erfüllen, entscheidet verbindlich die Deutsche Rentenversicherung; Arbeitslosigkeit kurz vor Rentenbeginn kann bei 45 Jahren ausgeschlossen sein.

Regulärer Rentenbeginn

01.07.2031

Regelaltersgrenze 67 J. 0 Mon.

45-Jahre-Rente

01.07.2029

Frühester Beginn

01.07.2027

Abschlag mit 63

14,4 %

Versicherungsjahre

45,0

Regelaltersrente67 J. 0 Mon.01.07.2031
45 Versicherungsjahre65 J. 0 Mon.01.07.2029
35 Jahre, frühestens14,4 %01.07.2027
Schwerbehindert, abschlagsfrei65 J. 0 Mon.01.07.2029
Schwerbehindert, frühestensbis 10,8 % Abschlag01.07.2026

So nutzen Sie den Rechner

  1. 1Versicherungsdaten übertragenTragen Sie die für Renteneintritt maßgebenden Werte aus Renteninformation, Bescheid oder Abrechnung ein.
  2. 2Rechenweg vergleichenDer Rechner wendet §§ 35, 50, 51, 99, 235, 236, 236a und 236b SGB VI auf Ihre Angaben an und trennt Voraussetzung, Rechengröße und Ergebnis.
  3. 3Ergebnis belegenPrüfen Sie den Modellwert anhand des Versicherungsverlaufs und lassen Sie einen verbindlichen Anspruch von der Deutschen Rentenversicherung feststellen.

Renteneintritt: Rechtsgrundlage und Werte 2026

Die Modellrechnung folgt §§ 35, 50, 51, 99, 235, 236, 236a und 236b SGB VI in der am 12. September 2026 geltenden Fassung. Für Jahrgänge ab 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren; die abschlagsfreie Altersgrenze nach 45 Jahren liegt bei 65. Der ausgewiesene Betrag oder Termin ist deshalb auf das Kalenderjahr und die gewählte Rentenart bezogen. Eine Zahl aus einer Renteninformation darf nur in das Feld übernommen werden, das dieselbe Rechengröße bezeichnet.

Die zentrale Rechenregel lautet: Geburtsdatum plus gesetzliche Altersgrenze ergibt den Tag des Erreichens; der laufende Anspruch wird als möglicher Monatsbeginn ausgegeben. Bei gesetzlichen Renten wirken Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und aktueller Rentenwert zusammen. Bei Steuer, Einkommen oder Beiträgen kommen eigenständige Regeln hinzu. Der Rechner weist diese Schritte getrennt aus, damit ein Freibetrag nicht versehentlich als Auszahlung verstanden wird.

Die maßgebenden Werte sind amtlich festgelegt und können sich zu unterschiedlichen Stichtagen ändern. Der aktuelle Rentenwert beträgt seit 1. Juli 2026 42,52 €. Steuerwerte gelten für das Kalenderjahr 2026, während persönliche Entgeltpunkte aus dem gesamten Versicherungsverlauf stammen. Nutzen Sie für eine andere Periode den damaligen Rechtsstand.

Die Tabelle zeigt die im Rechner verwendeten Grenzen. Sie ersetzt keine Prüfung des Versicherungskontos, denn Pflichtbeiträge, Anrechnungszeiten, Zurechnungszeit und Einkommen werden je nach Leistung unterschiedlich behandelt.

MerkmalWert oder Regel
Regelalter ab Jahrgang 196467 Jahre
45-Jahre-Rente ab Jahrgang 196465 Jahre
35-Jahre-Renteab 63, 0,3 % je Monat
Schwerbehindertenrente ab Jahrgang 196465 oder ab 62 mit Abschlag

Weitere Rechenschritte lassen sich mit dem Rentenrechner und dem Rentenpunkte-Rechner kontrollieren.

Rechenweg mit konkretem Beispiel

Eine am 15. Juni 1964 geborene Person erreicht 67 Jahre im Juni 2031; als möglicher Regelrentenbeginn erscheint 1. Juli 2031. Mit 45 anrechenbaren Jahren liegt die abschlagsfreie Grenze bei 65 und der mögliche Beginn am 1. Juli 2029. Mit nur 35 Jahren wäre der Beginn am 1. Juli 2027 mit 48 Monaten Vorlauf und 14,4 % Abschlag möglich.

Ein Beispiel zeigt die Mathematik, beweist aber keinen Anspruch. Zwei Personen mit gleichem Alter oder gleicher Monatsrente können wegen Kindererziehung, Pflege, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Versorgungsausgleich oder ausländischer Zeiten verschiedene Ergebnisse erhalten. Maßgeblich ist der geklärte Versicherungsverlauf.

Ändern Sie bei einer Szenariorechnung jeweils nur eine Eingabe. Vergleichen Sie zuerst den Bruttowert, danach Abschlag oder Freibetrag und zuletzt Steuer oder Sozialbeiträge. Wenn mehrere Annahmen gleichzeitig wechseln, lässt sich eine Differenz nicht mehr eindeutig erklären.

Rundungen erfolgen erst für die Anzeige. Rentenversicherung und Finanzamt rechnen teilweise kalendermonatlich, mit persönlichen Entgeltpunkten auf vier Dezimalstellen oder mit vollen Euro. Kleine Abweichungen sind daher möglich; große Unterschiede sprechen für eine andere Leistungsart, fehlende Zeiten oder eine falsch eingeordnete Jahres- und Monatsangabe.

Für eine Ruhestandsplanung gehört der Ergebniswert neben Ausgaben und weiterer Vorsorge in den Rentenlücken-Rechner. Dort müssen alle Beträge dieselbe Kaufkraft und denselben Steuerstand verwenden.

Häufigster Fehler und richtige Abgrenzung

Der häufigste Fehler: Viele setzen die 45-Jahre-Rente weiterhin mit 63 gleich. Für Jahrgänge ab 1964 beginnt sie erst mit 65; 63 gilt dann nur für die 35-Jahre-Rente mit bis zu 14,4 % Abschlag.

Bruttorente, Zahlbetrag vor Steuer und verfügbares Netto sind drei verschiedene Größen. Auf die gesetzliche Rente können Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge entfallen; Einkommensteuer hängt vom gesamten steuerlichen Haushalt ab. Eine Betriebsrente oder Beschäftigung kann weitere Beiträge und einen höheren Grenzsteuersatz auslösen.

Auch Altersgrenze und Rentenbeginn sind nicht dasselbe. Eine Altersgrenze wird an einem persönlichen Datum erreicht; die laufende Rente beginnt bei rechtzeitigem Antrag regelmäßig zu einem Monatsanfang. Ein verspäteter Antrag, fehlende Wartezeit oder nicht geklärte Monate kann den tatsächlichen Beginn verändern.

Ein Freibetrag mindert nur die gesetzlich genannte Bemessungsgrundlage. Er ist keine pauschale Überweisung und darf nicht doppelt abgezogen werden. Bei der Grundrente wird Einkommen auf einen Zuschlag angerechnet; beim Rentenfreibetrag bleibt ein festgeschriebener Teil der Rente steuerfrei; bei der Betriebsrente betrifft der Freibetrag nur Krankenversicherungsbeiträge.

Prüfen Sie angrenzende Abzüge mit dem Rentensteuer-Rechner oder dem Krankenkassenbeitrag-Rechner.

Sonderfälle und Grenzen der Modellrechnung

Für schwerbehinderte Menschen gelten Übergangsalter nach § 236a SGB VI. Der Rechner bildet die allgemeine Jahrgangsstaffel ab. Vertrauensschutz für bestimmte vor 1955 Geborene, Altersteilzeitvereinbarungen vor 2007 und knappschaftliche Sonderregeln benötigen eine individuelle DRV-Prüfung.

Ausländische Versicherungszeiten können eine Wartezeit erfüllen, ohne deutsche Entgeltpunkte in gleicher Höhe zu erzeugen. Berufsständische Versorgung, Beamtenversorgung und private Verträge folgen anderen Satzungen. Übertragen Sie solche Ansprüche nicht als gesetzliche Rentenpunkte, sondern führen Sie sie als getrennte Einnahme.

Bei Ehegatten werden Rentenansprüche individuell berechnet. Steuer und bestimmte Einkommensanrechnungen können dagegen gemeinsame Werte verwenden. Ein gemeinsames Haushaltseinkommen verdoppelt Grenzen nur, wenn das Gesetz dies ausdrücklich vorsieht. Der Rechner fragt deshalb den Familienstand nur dort ab, wo er den gezeigten Rechenschritt verändert.

Teilrente, Versorgungsausgleich, Pfändung, Beitragserstattung und Übergangsrecht können den Zahlbetrag beeinflussen. Ebenso kann ein Hinzuverdienst rentenrechtlich unbegrenzt, aber steuer- und beitragspflichtig sein. Die Hinzuverdienst-Rechnung trennt diese Ebenen.

Bei einer gesundheitlichen Einschränkung gelten neben Zahlen auch medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen. Der EM-Renten-Rechner kann einen Bescheid deshalb nur überschlägig abbilden.

Unterlagen, Antrag und praktische Kontrolle

Nutzen Sie die aktuelle Rentenauskunft oder Renteninformation. Prüfen Sie Versicherungsnummer, Geburtsdatum, gespeicherte Entgeltpunkte und den ausgewiesenen Beginn. Lücken im Versicherungsverlauf sollten vor einer Entscheidung durch eine Kontenklärung geschlossen werden; dafür können Arbeitsverträge, Lohnnachweise, Ausbildungsbelege sowie Nachweise über Kindererziehung oder Pflege erforderlich sein.

Altersrenten werden nur auf Antrag gezahlt. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt eine rechtzeitige Vorbereitung; bei geplanten Sonderzahlungen oder ungeklärten Auslandszeiten ist mehr Vorlauf sinnvoll. Bewahren Sie Eingaben, Ergebnis und Quellenstand gemeinsam auf, damit spätere Varianten nicht unbemerkt Werte aus verschiedenen Jahren mischen.

Für die Steuerrechnung benötigen Sie die Rentenbezugsmitteilung, Bescheide über Kranken- und Pflegeversicherung sowie Belege über weitere Einkünfte und abzugsfähige Aufwendungen. Eine Rentenzahlung im Dezember und eine Nachzahlung für frühere Jahre können steuerlich anders behandelt werden als zwölf gleich hohe Monatszahlungen.

Kontrollieren Sie die Größenordnung mit einer Gegenrechnung. Entgeltpunkte mal 42,52 € ergeben seit Juli 2026 die Monatsrente bei Zugangsfaktor und Rentenartfaktor 1,0. Weicht der Bescheid ab, prüfen Sie zuerst diese beiden Faktoren und die berücksichtigten Punkte.

Zusammenspiel mit Steuer, Krankenversicherung und Vorsorge

Die gesetzliche Rente ist für neue Rentner nur mit ihrem maßgebenden Besteuerungsanteil steuerpflichtig. Für Rentenbeginn 2026 sind es 84 %. Der steuerfreie Teil wird grundsätzlich im Folgejahr als Eurobetrag festgeschrieben. Spätere Rentenerhöhungen erhöhen daher regelmäßig den steuerpflichtigen Betrag.

Pflichtversicherte Rentner tragen aus der gesetzlichen Rente die Hälfte des allgemeinen Krankenversicherungsbeitrags einschließlich der Hälfte des Zusatzbeitrags; den Pflegebeitrag tragen sie grundsätzlich allein. Betriebsrenten haben eine andere Beitragslogik. Dort beträgt der KV-Freibetrag 2026 monatlich 197,75 €, während die Pflegeversicherung nicht denselben Freibetrag nutzt.

Wer neben der Rente arbeitet, muss Rentenrecht, Lohnsteuer und Sozialversicherung separat prüfen. Seit 2023 gibt es für Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze. Seit 1. Januar 2026 kann nach Erreichen der Regelaltersgrenze begünstigter Arbeitslohn bis 2.000 € pro Monat als Aktivrente steuerfrei bleiben; die Sozialversicherungspflicht ändert sich dadurch nicht.

Private Sparpläne und Entnahmen lassen sich mit dem ETF-Sparplan-Rechner und dem Entnahmeplan-Rechner ergänzen. Rechnen Sie dabei nominale Werte und heutige Kaufkraft nicht zusammen.

Rechtsstand 2026 und spätere Änderungen

Diese Seite verwendet den Rechtsstand vom 12. September 2026. Der aktuelle Rentenwert kann jeweils zum 1. Juli angepasst werden; Rechengrößen, Beitragsbemessungsgrenzen und Steuerfreibeträge ändern sich regelmäßig zum 1. Januar. Ein Ergebnis für 2026 darf daher nicht unverändert auf 2025 oder 2027 übertragen werden.

Gesetzentwürfe und politische Ankündigungen werden nicht eingerechnet. Maßgeblich sind verkündete Gesetze, Verordnungen und amtliche Werte. Bei einer rückwirkenden Änderung kann ein Bescheid später angepasst werden; prüfen Sie dann Übergangsregel und Geltungszeitraum statt nur das Veröffentlichungsdatum.

Die Deutsche Rentenversicherung entscheidet über Wartezeit, persönliche Entgeltpunkte, Rentenart und Zahlbetrag. Das Finanzamt entscheidet über die Einkommensteuer. Krankenkasse und Pflegekasse stellen Beitragspflicht und Beitragshöhe fest. Diese Zuständigkeiten erklären, warum ein einzelner Rechner keinen verbindlichen Gesamtbescheid erzeugen kann.

Vor einem unwiderruflichen Rentenantrag, einer größeren Sonderzahlung oder einer Kapitalauszahlung sollten Sie eine aktuelle Auskunft einholen. Dokumentieren Sie die verwendeten Annahmen und vergleichen Sie nach Erhalt des Bescheids jede Ergebniszeile mit dem passenden amtlichen Wert.

Häufige Fragen

Wann kann ich in Rente gehen, wenn ich 1964 geboren bin?
Regulär mit 67, bei 45 anrechenbaren Jahren abschlagsfrei mit 65 oder bei 35 Jahren ab 63 mit bis zu 14,4 Prozent Abschlag.
Zählen 45 Arbeitsjahre automatisch als 45 Versicherungsjahre?
Nein. Welche Pflicht-, Ersatz-, Pflege- oder Anrechnungszeiten zählen, richtet sich nach § 51 SGB VI.
Beginnt die Rente genau am Geburtstag?
Die Altersgrenze wird persönlich erreicht; die laufende Altersrente beginnt bei erfüllten Voraussetzungen und rechtzeitigem Antrag regelmäßig zum Monatsanfang.
Kann ich mit 63 ohne Abschlag gehen?
Nur ältere Übergangsjahrgänge konnten die 45-Jahre-Rente genau mit 63 beginnen. Ab Jahrgang 1964 liegt diese Grenze bei 65.
Welche Grenze gilt bei Schwerbehinderung?
Ab Jahrgang 1964 abschlagsfrei mit 65 oder frühestens mit 62 und bis zu 10,8 Prozent Abschlag, außerdem GdB mindestens 50 und 35 Jahre Wartezeit.
Wie verbindlich ist das berechnete Datum?
Es ist eine Datumsrechnung. Verbindlich sind Kontenklärung, Wartezeitprüfung und Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Unverbindliche Modellrechnung nach Rechtsstand 12. September 2026; maßgeblich sind Versicherungsverlauf und Bescheid der zuständigen Stelle.

RentenrechnerIhre monatliche Bruttorente ergibt sich aus einer einzigen Formel: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert. Der Rechner setzt Ihre Zahlen ein, zieht Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Einkommensteuer ab und zeigt, was nach Inflation an Kaufkraft übrig bleibt.Rechner öffnenRentenpunkteEin Entgeltpunkt ist seit 1. Juli 2026 monatlich 42,52 € Bruttorente wert. Geben Sie Ihre Punkte aus der Renteninformation ein: Der Rechner zeigt Bruttorente, KVdR, Pflegeversicherung und den Punktzuwachs aus Ihrem Jahresgehalt.Rechner öffnenRentenabschlagJeder Monat vor dem maßgeblichen abschlagsfreien Rentenalter mindert die Altersrente dauerhaft um 0,3 %. Der Rechner zeigt Monats- und Jahresverlust, den Vorsprung durch den früheren Bezug, den Break-even und eine unverbindliche Größenordnung der Ausgleichszahlung.Rechner öffnenRente mit 63Vergleichen Sie die zwei Wege, die oft beide als Rente mit 63 bezeichnet werden: abschlagsfrei nach 45 anrechenbaren Jahren oder vorzeitig nach 35 Jahren mit Abschlag. Geburtsdatum und erwartete Bruttorente liefern Termin und lebenslange Minderung.Rechner öffnenRentenlückeDie Rentenlücke ist die Differenz zwischen Ihrem gewünschten Monatsbudget und den sicheren Netto-Einnahmen im Ruhestand. Der Rechner übersetzt diese Lücke in einen inflationsbereinigten Kapitalbedarf und eine monatliche Sparrate.Rechner öffnenErwerbsminderungsrenteBerechnen Sie eine modellhafte volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente aus vorhandenen Entgeltpunkten, Zurechnungszeit, Zugangsfaktor und Rentenartfaktor. Das Tool prüft außerdem die amtlichen Hinzuverdienstgrenzen 2026 und KV/PV.Rechner öffnen

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