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Rechenstand 2026 · Quellen und Annahmen transparent

Deutscher Rechneramtlich gerechnet

Hinzuverdienst zur Rente 2026 samt Aktivrente berechnen

Berechnen Sie, wie Altersrente oder Erwerbsminderungsrente mit Arbeitslohn zusammenspielt. Das Tool trennt Rentenkürzung, Einkommensteuer, Sozialabgaben und die seit 1. Januar 2026 geltende Aktivrente von bis zu 2.000 € je begünstigtem Monat.

Zuletzt aktualisiert am 12. September 2026

Altersrente

keine Grenze

seit 2023

Aktivrente 2026

2.000 €/Monat

steuerfreier Arbeitslohn

Volle EM-Rente

20.763,75 €

Jahresgrenze 2026

Teilweise EM-Rente

41.527,50 €

Mindestgrenze 2026

Rente und Beschäftigung

Hinzuverdienstgrenzen 2026

Tabelle kann seitlich verschoben werden.

RentenartJahresgrenzeAnrechnung
AltersrenteKeine Grenzeseit 2023
Volle EM-Rente20.763,75 €40 % des Überschusses
Teilweise EM-Rente41.527,50 €Mindestgrenze; individuell höher möglich

Aktivrente seit 1. Januar 2026

Nach § 3 Nr. 21 EStG bleiben bis zu 2.000 € Arbeitslohn je begünstigtem Monat steuerfrei, wenn die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und die Beschäftigung begünstigt ist. Sozialversicherungsbeiträge bleiben davon unberührt; Selbständige und Beamtenbezüge sind nicht begünstigt.

Rente und Gehalt netto geschätzt

3,63 €

2,50 € Aktivrente pro Monat steuerfrei

Aktivrente

3 €

SV auf Lohn

0 €

Rente nach Kürzung

2 €

ESt/Jahr grob

0 €

Bruttolohn2,50 €
Aktivrente steuerfrei− 2,50 €
Steuerpflichtiger Arbeitslohn0,00 €
Arbeitnehmer-SV auf Lohn− 0,27 €
KV/PV auf Rente− 0,20 €
Rentenkürzung durch Verdienst− 0,00 €
Geschätztes Gesamtnetto3,63 €

So nutzen Sie den Rechner

  1. 1Versicherungsdaten übertragenTragen Sie die für Hinzuverdienst zur Rente maßgebenden Werte aus Renteninformation, Bescheid oder Abrechnung ein.
  2. 2Rechenweg vergleichenDer Rechner wendet § 3 Nr. 21 EStG sowie §§ 34, 96a, 168, 172 und 230 SGB VI auf Ihre Angaben an und trennt Voraussetzung, Rechengröße und Ergebnis.
  3. 3Ergebnis belegenPrüfen Sie den Modellwert anhand des Versicherungsverlaufs und lassen Sie einen verbindlichen Anspruch von der Deutschen Rentenversicherung feststellen.

Hinzuverdienst zur Rente: Rechtsgrundlage und Werte 2026

Die Modellrechnung folgt § 3 Nr. 21 EStG sowie §§ 34, 96a, 168, 172 und 230 SGB VI in der am 12. September 2026 geltenden Fassung. Seit 2023 haben Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze. Die Aktivrente gilt seit 1. Januar 2026 mit bis zu 2.000 € monatlich; EM-Grenzen betragen 20.763,75 € und mindestens 41.527,50 € im Jahr. Der ausgewiesene Betrag oder Termin ist deshalb auf das Kalenderjahr und die gewählte Rentenart bezogen. Eine Zahl aus einer Renteninformation darf nur in das Feld übernommen werden, das dieselbe Rechengröße bezeichnet.

Die zentrale Rechenregel lautet: Bei EM-Renten werden 40 % des Jahresverdienstes oberhalb der Grenze durch zwölf geteilt und auf die Monatsrente angerechnet; bei der Aktivrente wird begünstigter Monatslohn bis 2.000 € aus der Lohnsteuerbasis genommen. Bei gesetzlichen Renten wirken Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und aktueller Rentenwert zusammen. Bei Steuer, Einkommen oder Beiträgen kommen eigenständige Regeln hinzu. Der Rechner weist diese Schritte getrennt aus, damit ein Freibetrag nicht versehentlich als Auszahlung verstanden wird.

Die maßgebenden Werte sind amtlich festgelegt und können sich zu unterschiedlichen Stichtagen ändern. Der aktuelle Rentenwert beträgt seit 1. Juli 2026 42,52 €. Steuerwerte gelten für das Kalenderjahr 2026, während persönliche Entgeltpunkte aus dem gesamten Versicherungsverlauf stammen. Nutzen Sie für eine andere Periode den damaligen Rechtsstand.

Die Tabelle zeigt die im Rechner verwendeten Grenzen. Sie ersetzt keine Prüfung des Versicherungskontos, denn Pflichtbeiträge, Anrechnungszeiten, Zurechnungszeit und Einkommen werden je nach Leistung unterschiedlich behandelt.

MerkmalWert oder Regel
Altersvollrentekeine Hinzuverdienstgrenze
Aktivrentebis 2.000 € je begünstigtem Monat
Volle EM-Rente 202620.763,75 € pro Jahr
Teilweise EM-Rente 2026mindestens 41.527,50 € pro Jahr

Weitere Rechenschritte lassen sich mit dem Rentenrechner und dem Rentenpunkte-Rechner kontrollieren.

Rechenweg mit konkretem Beispiel

Ein Arbeitnehmer nach Regelaltersgrenze erhält 1.600 € Altersrente und 2.500 € Monatslohn. Rentenrechtlich wird nichts gekürzt. Von 2.500 € Arbeitslohn bleiben nach § 3 Nr. 21 EStG bis zu 2.000 € steuerfrei; 500 € bleiben laufend steuerpflichtig. Beiträge zur Sozialversicherung werden durch die Steuerbefreiung nicht gemindert.

Ein Beispiel zeigt die Mathematik, beweist aber keinen Anspruch. Zwei Personen mit gleichem Alter oder gleicher Monatsrente können wegen Kindererziehung, Pflege, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Versorgungsausgleich oder ausländischer Zeiten verschiedene Ergebnisse erhalten. Maßgeblich ist der geklärte Versicherungsverlauf.

Ändern Sie bei einer Szenariorechnung jeweils nur eine Eingabe. Vergleichen Sie zuerst den Bruttowert, danach Abschlag oder Freibetrag und zuletzt Steuer oder Sozialbeiträge. Wenn mehrere Annahmen gleichzeitig wechseln, lässt sich eine Differenz nicht mehr eindeutig erklären.

Rundungen erfolgen erst für die Anzeige. Rentenversicherung und Finanzamt rechnen teilweise kalendermonatlich, mit persönlichen Entgeltpunkten auf vier Dezimalstellen oder mit vollen Euro. Kleine Abweichungen sind daher möglich; große Unterschiede sprechen für eine andere Leistungsart, fehlende Zeiten oder eine falsch eingeordnete Jahres- und Monatsangabe.

Für eine Ruhestandsplanung gehört der Ergebniswert neben Ausgaben und weiterer Vorsorge in den Rentenlücken-Rechner. Dort müssen alle Beträge dieselbe Kaufkraft und denselben Steuerstand verwenden.

Häufigster Fehler und richtige Abgrenzung

Der häufigste Fehler: Steuerfrei bedeutet nicht sozialabgabenfrei. Die Aktivrente verändert die Sozialversicherungspflicht nicht. Außerdem ist sie auf begünstigten Arbeitslohn nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze begrenzt und gilt nicht pauschal für Selbständige, Vermietung oder Beamtenbezüge.

Bruttorente, Zahlbetrag vor Steuer und verfügbares Netto sind drei verschiedene Größen. Auf die gesetzliche Rente können Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge entfallen; Einkommensteuer hängt vom gesamten steuerlichen Haushalt ab. Eine Betriebsrente oder Beschäftigung kann weitere Beiträge und einen höheren Grenzsteuersatz auslösen.

Auch Altersgrenze und Rentenbeginn sind nicht dasselbe. Eine Altersgrenze wird an einem persönlichen Datum erreicht; die laufende Rente beginnt bei rechtzeitigem Antrag regelmäßig zu einem Monatsanfang. Ein verspäteter Antrag, fehlende Wartezeit oder nicht geklärte Monate kann den tatsächlichen Beginn verändern.

Ein Freibetrag mindert nur die gesetzlich genannte Bemessungsgrundlage. Er ist keine pauschale Überweisung und darf nicht doppelt abgezogen werden. Bei der Grundrente wird Einkommen auf einen Zuschlag angerechnet; beim Rentenfreibetrag bleibt ein festgeschriebener Teil der Rente steuerfrei; bei der Betriebsrente betrifft der Freibetrag nur Krankenversicherungsbeiträge.

Prüfen Sie angrenzende Abzüge mit dem Rentensteuer-Rechner oder dem Krankenkassenbeitrag-Rechner.

Sonderfälle und Grenzen der Modellrechnung

Die Aktivrente gilt monatsbezogen und kann nicht in einen Folgemonat übertragen werden. Bei mehreren Arbeitgebern ist der Höchstbetrag insgesamt einzuhalten. Für eine teilweise EM-Rente kann die persönliche Hinzuverdienstgrenze über 41.527,50 € liegen; zusätzlich muss der zeitliche Arbeitsumfang zum festgestellten Leistungsvermögen passen.

Ausländische Versicherungszeiten können eine Wartezeit erfüllen, ohne deutsche Entgeltpunkte in gleicher Höhe zu erzeugen. Berufsständische Versorgung, Beamtenversorgung und private Verträge folgen anderen Satzungen. Übertragen Sie solche Ansprüche nicht als gesetzliche Rentenpunkte, sondern führen Sie sie als getrennte Einnahme.

Bei Ehegatten werden Rentenansprüche individuell berechnet. Steuer und bestimmte Einkommensanrechnungen können dagegen gemeinsame Werte verwenden. Ein gemeinsames Haushaltseinkommen verdoppelt Grenzen nur, wenn das Gesetz dies ausdrücklich vorsieht. Der Rechner fragt deshalb den Familienstand nur dort ab, wo er den gezeigten Rechenschritt verändert.

Teilrente, Versorgungsausgleich, Pfändung, Beitragserstattung und Übergangsrecht können den Zahlbetrag beeinflussen. Ebenso kann ein Hinzuverdienst rentenrechtlich unbegrenzt, aber steuer- und beitragspflichtig sein. Die Hinzuverdienst-Rechnung trennt diese Ebenen.

Bei einer gesundheitlichen Einschränkung gelten neben Zahlen auch medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen. Der EM-Renten-Rechner kann einen Bescheid deshalb nur überschlägig abbilden.

Unterlagen, Antrag und praktische Kontrolle

Nutzen Sie die aktuelle Rentenauskunft oder Renteninformation. Prüfen Sie Versicherungsnummer, Geburtsdatum, gespeicherte Entgeltpunkte und den ausgewiesenen Beginn. Lücken im Versicherungsverlauf sollten vor einer Entscheidung durch eine Kontenklärung geschlossen werden; dafür können Arbeitsverträge, Lohnnachweise, Ausbildungsbelege sowie Nachweise über Kindererziehung oder Pflege erforderlich sein.

Altersrenten werden nur auf Antrag gezahlt. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt eine rechtzeitige Vorbereitung; bei geplanten Sonderzahlungen oder ungeklärten Auslandszeiten ist mehr Vorlauf sinnvoll. Bewahren Sie Eingaben, Ergebnis und Quellenstand gemeinsam auf, damit spätere Varianten nicht unbemerkt Werte aus verschiedenen Jahren mischen.

Für die Steuerrechnung benötigen Sie die Rentenbezugsmitteilung, Bescheide über Kranken- und Pflegeversicherung sowie Belege über weitere Einkünfte und abzugsfähige Aufwendungen. Eine Rentenzahlung im Dezember und eine Nachzahlung für frühere Jahre können steuerlich anders behandelt werden als zwölf gleich hohe Monatszahlungen.

Kontrollieren Sie die Größenordnung mit einer Gegenrechnung. Entgeltpunkte mal 42,52 € ergeben seit Juli 2026 die Monatsrente bei Zugangsfaktor und Rentenartfaktor 1,0. Weicht der Bescheid ab, prüfen Sie zuerst diese beiden Faktoren und die berücksichtigten Punkte.

Zusammenspiel mit Steuer, Krankenversicherung und Vorsorge

Die gesetzliche Rente ist für neue Rentner nur mit ihrem maßgebenden Besteuerungsanteil steuerpflichtig. Für Rentenbeginn 2026 sind es 84 %. Der steuerfreie Teil wird grundsätzlich im Folgejahr als Eurobetrag festgeschrieben. Spätere Rentenerhöhungen erhöhen daher regelmäßig den steuerpflichtigen Betrag.

Pflichtversicherte Rentner tragen aus der gesetzlichen Rente die Hälfte des allgemeinen Krankenversicherungsbeitrags einschließlich der Hälfte des Zusatzbeitrags; den Pflegebeitrag tragen sie grundsätzlich allein. Betriebsrenten haben eine andere Beitragslogik. Dort beträgt der KV-Freibetrag 2026 monatlich 197,75 €, während die Pflegeversicherung nicht denselben Freibetrag nutzt.

Wer neben der Rente arbeitet, muss Rentenrecht, Lohnsteuer und Sozialversicherung separat prüfen. Seit 2023 gibt es für Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze. Seit 1. Januar 2026 kann nach Erreichen der Regelaltersgrenze begünstigter Arbeitslohn bis 2.000 € pro Monat als Aktivrente steuerfrei bleiben; die Sozialversicherungspflicht ändert sich dadurch nicht.

Private Sparpläne und Entnahmen lassen sich mit dem ETF-Sparplan-Rechner und dem Entnahmeplan-Rechner ergänzen. Rechnen Sie dabei nominale Werte und heutige Kaufkraft nicht zusammen.

Rechtsstand 2026 und spätere Änderungen

Diese Seite verwendet den Rechtsstand vom 12. September 2026. Der aktuelle Rentenwert kann jeweils zum 1. Juli angepasst werden; Rechengrößen, Beitragsbemessungsgrenzen und Steuerfreibeträge ändern sich regelmäßig zum 1. Januar. Ein Ergebnis für 2026 darf daher nicht unverändert auf 2025 oder 2027 übertragen werden.

Gesetzentwürfe und politische Ankündigungen werden nicht eingerechnet. Maßgeblich sind verkündete Gesetze, Verordnungen und amtliche Werte. Bei einer rückwirkenden Änderung kann ein Bescheid später angepasst werden; prüfen Sie dann Übergangsregel und Geltungszeitraum statt nur das Veröffentlichungsdatum.

Die Deutsche Rentenversicherung entscheidet über Wartezeit, persönliche Entgeltpunkte, Rentenart und Zahlbetrag. Das Finanzamt entscheidet über die Einkommensteuer. Krankenkasse und Pflegekasse stellen Beitragspflicht und Beitragshöhe fest. Diese Zuständigkeiten erklären, warum ein einzelner Rechner keinen verbindlichen Gesamtbescheid erzeugen kann.

Vor einem unwiderruflichen Rentenantrag, einer größeren Sonderzahlung oder einer Kapitalauszahlung sollten Sie eine aktuelle Auskunft einholen. Dokumentieren Sie die verwendeten Annahmen und vergleichen Sie nach Erhalt des Bescheids jede Ergebniszeile mit dem passenden amtlichen Wert.

Häufige Fragen

Wie viel darf ein Altersrentner 2026 hinzuverdienen?
Bei Altersrenten gibt es keine rentenrechtliche Hinzuverdienstgrenze. Steuer und Sozialversicherung können trotzdem anfallen.
Was ist die Aktivrente 2026?
Bis zu 2.000 Euro begünstigter Arbeitslohn pro Monat bleiben nach Erreichen der Regelaltersgrenze gemäß § 3 Nr. 21 EStG steuerfrei.
Gilt die Aktivrente auch für Selbständige?
Nein. Sie gilt für den gesetzlich bezeichneten Arbeitslohn aus einer begünstigten nichtselbständigen Beschäftigung, nicht für selbständige Einkünfte.
Muss ich auf die Aktivrente Sozialabgaben zahlen?
Ja, soweit die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig ist. Die Steuerfreiheit ändert die Beitragspflicht nicht.
Wie wird Verdienst bei voller EM-Rente angerechnet?
2026 gilt 20.763,75 Euro. Vom übersteigenden Jahresbetrag werden grundsätzlich 40 Prozent, auf Monate verteilt, angerechnet.
Kann ich ungenutzte 2.000 Euro Aktivrente übertragen?
Nein. Der Freibetrag gilt je begünstigtem Monat und wird grundsätzlich nicht auf andere Monate übertragen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Unverbindliche Modellrechnung nach Rechtsstand 12. September 2026; maßgeblich sind Versicherungsverlauf und Bescheid der zuständigen Stelle.

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