Beispielrechnung 2026
25 Rentenpunkte: Wert und Rente 2026
25 Entgeltpunkte entsprechen seit 1. Juli 2026 einer monatlichen Bruttorente von 1.063,00 € bei Zugangsfaktor 1,0 und Rentenartfaktor 1,0.
Zuletzt aktualisiert am 13. September 2026
Entgeltpunkte
25
persönliche Punkte
Bruttorente
1.063,00 €
pro Monat
Bruttorente
12.756,00 €
pro Jahr
Wert je Punkt
42,52 €
seit 1. Juli 2026
Rechnung im Detail
Alle Werte sind Monatswerte, sofern die Zeile keinen anderen Zeitraum nennt.
| Entgeltpunkte | 25 |
|---|---|
| Zugangsfaktorohne Abschlag oder Zuschlag | 1,0000 |
| RentenartfaktorAltersrente | 1,0000 |
| Aktueller Rentenwert | 42,52 € |
| Monatliche Bruttorente | 1.063,00 € |
| Jährliche Bruttorente | 12.756,00 € |
Wie wird dieser Wert berechnet?
Die gesetzliche Rentenformel multipliziert persönliche Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und aktuellen Rentenwert. Für diese Werteseite werden keine Abschläge wegen eines frühen Rentenbeginns und keine Zuschläge wegen eines späteren Beginns angesetzt. Als Rentenart gilt die reguläre Altersrente.
Ein Entgeltpunkt entsteht grundsätzlich, wenn das versicherte Jahreseinkommen dem Durchschnittsentgelt entspricht. Rein rechnerisch stehen 25 Punkte daher für das 25-Fache eines Durchschnittsjahres. Mit dem vorläufigen Durchschnittsentgelt 2026 wären das kumuliert 1.298.600 €.
Was bedeutet das Ergebnis praktisch?
Der ausgewiesene Monatsbetrag von 1.063,00 € ist brutto. Bei Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner gehen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab. Ob zusätzlich Einkommensteuer anfällt, hängt vom Rentenbeginn, dem festgeschriebenen Rentenfreibetrag und weiteren Einkünften ab.
Für die Planung ist daher neben der Punktzahl auch der gewünschte Rentenbeginn wichtig. Jeder Monat vorzeitiger Bezug kann den Zugangsfaktor senken; ein späterer Beginn kann ihn erhöhen. Der vollständige Rentenrechner bildet diese Faktoren ab und trennt Brutto- und Nettobetrachtung.
Welche Annahmen gelten?
Der aktuelle Rentenwert von 42,52 € gilt seit 1. Juli 2026. Die Hochrechnung ist keine Rentenauskunft. Maßgeblich sind der Versicherungsverlauf und die Entgeltpunkte im Bescheid der Deutschen Rentenversicherung.
Häufige Fragen
Wie viel Rente ergeben 25 Rentenpunkte?
Ist die berechnete Rente bereits netto?
Bleibt der Wert eines Rentenpunkts dauerhaft gleich?
Nahe Vergleichswerte
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 64 SGB VI – Rentenformel — Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · geprüft am 13. September 2026
- § 68 SGB VI – Aktueller Rentenwert — Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · geprüft am 13. September 2026
- § 70 SGB VI – Entgeltpunkte für Beitragszeiten — Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · geprüft am 13. September 2026
Die Beispielrechnung dient der Orientierung. Für Bescheide, Steuererklärungen und Lohnabrechnungen sind die persönlichen Verhältnisse und die amtlichen Originalquellen maßgeblich.