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Deutscher Rechneramtlich gerechnet

Steuererstattung berechnen: Rechner 2026

Schätzen Sie, ob einbehaltene Lohnsteuer und eine vereinfachte tarifliche Jahressteuer eine Erstattung oder Nachzahlung ergeben. Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen werden getrennt dargestellt.

Zuletzt aktualisiert am 12. September 2026

AN-Pauschbetrag

1.230 €

2026 automatisch

Außergewöhnliche Belastung

nur über Eigenanteil

§ 33 EStG

Ergebnis

Schätzung

kein Steuerbescheid

Zeitraum

Kalenderjahr 2026

Jahreswerte eingeben

Arbeitslohn

Abziehbare Ausgaben

Schätzung mit Grenzen

Der tatsächliche Bescheid berücksichtigt progressive Stufen der zumutbaren Belastung, Vorsorgeaufwendungen, weitere Einkünfte und bereits festgesetzte Vorauszahlungen. Das Ergebnis dient der ersten Einordnung.

Geschätzte Nachzahlung

2.383,00 €

Vereinfachte Einkommensteuer-Schätzung 2026

Abzüge

Werbungskosten angesetztmindestens 1.230 €3.000,00 €
Sonderausgaben1.000,00 €
Zumutbare Belastungvereinfachend 6 %3.000,00 €
Außergewöhnliche Belastung abziehbar0,00 €
Geschätztes zvE46.000,00 €

Abrechnung

Einbehaltene Lohnsteuer6.788,00 €
Geschätzte festzusetzende Steuer9.171,00 €
Nachzahlung2.383,00 €

Tabelle kann seitlich verschoben werden.

Zumutbare Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG; gesetzlich stufenweise anzuwenden.
Familiebis 15.340 €15.341–51.130 €über 51.130 €
Ohne Kinder, Grundtarif5 %6 %7 %
Ohne Kinder, Splitting4 %5 %6 %
1–2 Kinder2 %3 %4 %
3+ Kinder1 %1 %2 %

So nutzen Sie den Rechner

  1. 1Brutto und Klasse erfassenGeben Sie Jahresbrutto und die tatsächlich verwendete Steuerklasse ein.
  2. 2Abzüge addierenErfassen Sie Werbungskosten insgesamt, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen ohne Doppelzählung.
  3. 3Saldo lesenVergleichen Sie modellhaft einbehaltene Lohnsteuer und festzusetzende Tarifsteuer; prüfen Sie anschließend Ihre vollständigen Steuerdaten.

Wie der Steuererstattung-Rechner arbeitet

Eine Steuererstattung entsteht, wenn die während des Jahres gezahlten Vorauszahlungen höher sind als die im Steuerbescheid festgesetzte Einkommensteuer. Bei Arbeitnehmern ist die größte Vorauszahlung meist die Lohnsteuer. Der Rechner ermittelt sie aus Jahresbrutto und Steuerklasse mit dem amtlichen 2026-Verfahren. Anschließend schätzt er ein zvE nach den eingegebenen Abzügen und berechnet darauf den Grundtarif.

Die Differenz ist eine Orientierung. Eine positive Zahl bedeutet, dass im Modell mehr Lohnsteuer einbehalten als Einkommensteuer festgesetzt wurde. Eine negative Zahl weist auf eine mögliche Nachzahlung hin. Soli, Kirchensteuer, bereits geleistete Vorauszahlungen, Lohnersatzleistungen und weitere Einkünfte sind in dieser einfachen Gegenüberstellung nicht vollständig verrechnet.

Das Modell ist besonders geeignet, um den zusätzlichen Effekt hoher Werbungskosten sichtbar zu machen. Es ersetzt keine Steuersoftware, weil ein Steuerbescheid zahlreiche weitere Felder zusammenführt. Dazu gehören Vorsorgeaufwendungen, haushaltsnahe Leistungen, Kinder, Spenden, Kapitalerträge, Vermietung, Verluste und ausländische Sachverhalte.

Geben Sie Jahresbeträge ein. Monatsbrutto mal zwölf ist bei Sonderzahlungen oft ungenau; übernehmen Sie möglichst das steuerpflichtige Brutto aus der Jahreslohnsteuerbescheinigung. Die dort ausgewiesene tatsächlich einbehaltene Lohnsteuer kann von der Modellrechnung abweichen. Für eine bessere eigene Kontrolle vergleichen Sie diesen Bescheinigungswert mit dem angezeigten Modellwert.

Werbungskosten und Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Werbungskosten sind beruflich veranlasste Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Dazu zählen beispielsweise Entfernungspauschale, Arbeitsmittel, Fortbildung, Bewerbungen, doppelte Haushaltsführung und unter Voraussetzungen ein häusliches Arbeitszimmer oder die Homeoffice-Tagespauschale. Erstattungen des Arbeitgebers müssen berücksichtigt werden; derselbe Aufwand darf nicht doppelt abgezogen werden.

Für Arbeitnehmer werden 2026 automatisch 1.230 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag berücksichtigt, auch wenn keine einzelnen Kosten nachgewiesen werden. Deshalb führen eingetragene Werbungskosten von 800 € nicht zu einem zusätzlichen Abzug. Erst wenn die Gesamtsumme 1.230 € übersteigt, wächst der steuerliche Abzug. Der Rechner setzt automatisch den höheren Wert an.

Bei der Entfernungspauschale zählt die einfache Strecke zur ersten Tätigkeitsstätte. 2026 gelten 0,38 € ab dem ersten vollen Kilometer. Homeoffice- und Pendeltage dürfen für denselben Tag grundsätzlich nicht beliebig nebeneinander angesetzt werden. Der Pendlerpauschale-Rechner prüft Tage, Strecke und Verkehrsmitteldeckel.

Arbeitsmittel sind nur mit dem beruflichen Anteil abziehbar. Für größere Anschaffungen kann eine Verteilung über die Nutzungsdauer erforderlich sein. Fortbildung muss beruflich veranlasst sein; Kosten einer erstmaligen Berufsausbildung können anders behandelt werden. Bewahren Sie Rechnungen und nachvollziehbare Aufzeichnungen auf, auch wenn Belege meist nur auf Aufforderung eingereicht werden.

Sonderausgaben richtig eintragen

Sonderausgaben sind private Aufwendungen, die das Gesetz ausdrücklich zum Abzug zulässt. Wichtige Gruppen sind Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, Spenden, bestimmte Ausbildungskosten und unter Voraussetzungen Kinderbetreuung. Die steuerliche Abziehbarkeit kann durch Höchstbeträge, Erstattungen oder besondere Berechnungsregeln begrenzt sein.

Das Eingabefeld ist eine vereinfachte Gesamtsumme. Tragen Sie nicht sämtliche Beiträge aus der Lohnabrechnung ungeprüft ein, wenn Sie zugleich das Brutto als Ausgangspunkt verwenden: Die tatsächliche Veranlagung berücksichtigt Vorsorgeaufwendungen detailliert und kann andere Werte ansetzen als eine grobe Summe. Für eine erste Szenariorechnung eignet sich der voraussichtlich abziehbare Betrag.

Spenden an begünstigte Empfänger benötigen eine Zuwendungsbestätigung oder einen zulässigen vereinfachten Nachweis. Parteispenden wirken teilweise als direkte Steuerermäßigung und teilweise als Sonderausgabe; sie gehören deshalb nicht pauschal vollständig in dieses Feld. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen mindern die Steuer unter § 35a direkt und sind ebenfalls keine gewöhnlichen Sonderausgaben. Nutzen Sie dafür den Handwerkerkosten-Rechner.

Ein Abzug vom Einkommen spart nicht denselben Betrag an Steuer. Die Wirkung entspricht grob dem persönlichen Grenzsteuersatz: 1.000 € zusätzlicher Abzug bei 30 % Grenzsatz senken die Tarifsteuer ungefähr um 300 €. Progression und gesetzliche Rundungen machen die exakte Differenz abhängig vom Ausgangs-zvE.

Zumutbare Belastung nach § 33 EStG

Außergewöhnliche Belastungen sind zwangsläufige notwendige Aufwendungen, die größer sind als bei der überwiegenden Mehrzahl vergleichbarer Steuerpflichtiger. Typische Fälle können ungedeckte Krankheits-, Pflege- oder Bestattungskosten sein. Erstattungen einer Versicherung werden abgezogen. Nicht jede private Härte ist automatisch steuerlich anzuerkennen.

Vom anerkannten Aufwand wirkt nur der Teil, der die zumutbare Belastung übersteigt. § 33 Abs. 3 staffelt Prozentsätze nach Gesamtbetrag der Einkünfte, Kinderzahl und Grund- oder Splittingtarif. Ohne Kinder reichen die Tabellenwerte im Grundtarif von 5 bis 7 %, mit drei oder mehr Kindern von 1 bis 2 %. Nach der Rechtsprechung wird die Belastung stufenweise berechnet, ähnlich einem progressiven Tarif.

Der Toolwert nutzt für eine schnelle Schätzung einen einzigen Prozentsatz der erreichten Einkommensstufe. Das ist konservativ und kann die zumutbare Belastung gegenüber der exakten Stufenrechnung überschätzen. Die Tabelle gibt die gesetzlichen Sätze wieder und der Hinweis im Tool macht diese Begrenzung sichtbar.

Beispiel: Bei 3.000 € anerkannten Krankheitskosten und 2.000 € exakt ermittelter zumutbarer Belastung sind 1.000 € abziehbar. Liegen die Kosten darunter, entsteht aus § 33 kein Abzug. Behinderten-Pauschbeträge, Pflege-Pauschbetrag und besondere Fahrtkostenpauschalen folgen eigenen Regeln und können günstiger oder zusätzlich relevant sein.

Warum Erstattung und Bescheid voneinander abweichen

Die Lohnsteuerberechnung nimmt standardisierte Jahreswerte an. Der Steuerbescheid erfasst dagegen die tatsächlichen Verhältnisse aller Einkunftsarten und beider Partner. Bei III/V, Faktorverfahren, mehreren Arbeitgebern oder Lohnersatzleistungen besteht häufiger eine Pflichtveranlagung und ein Nachzahlungsrisiko. Andere Fälle führen oft zur Erstattung, etwa hohe Werbungskosten ohne eingetragenen Freibetrag.

Ein Freibetrag in den ELStAM bringt den Steuervorteil bereits während des Jahres in die Gehaltsabrechnung. Dann fällt die spätere Erstattung entsprechend kleiner aus. Das ist kein verlorener Vorteil: Das Geld wurde nur früher ausgezahlt. Ebenso mindern bereits angepasste Vorauszahlungen den späteren Ausgleich.

Der Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden zusammen mit der Einkommensteuer abgerechnet. Eine sinkende Einkommensteuer kann daher auch diese Beträge reduzieren. Das Tool konzentriert sich auf die Lohn- und Einkommensteuerdifferenz. Erstattungszinsen, Verspätungszuschläge und Nebenleistungen sind nicht enthalten.

Nutzen Sie das Ergebnis als Entscheidungshilfe, ob eine genauere Erklärung sinnvoll erscheint. Eine freiwillige Erklärung kann regelmäßig innerhalb der gesetzlichen Festsetzungsfrist abgegeben werden. Bei Pflichtveranlagung gelten kürzere Abgabefristen. Die konkrete Frist hängt vom Steuerjahr, einer Beratung und möglichen gesetzlichen Verlängerungen ab.

Unterlagen sammeln und Ergebnis plausibilisieren

Eine gute Schätzung beginnt mit der Jahreslohnsteuerbescheinigung. Prüfen Sie steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn, einbehaltene Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer. Addieren Sie Bescheinigungen mehrerer Arbeitgeber, ohne steuerfreie Erstattungen als eigenen Aufwand erneut anzusetzen. Bei Ehegatten müssen beide Einkommensseiten zusammen betrachtet werden.

Führen Sie Werbungskosten in einer Liste mit Datum, Betrag, beruflichem Anlass und möglicher Erstattung. Fahrtage, Homeoffice-Tage und Dienstreisen sollten zusammenpassen. Für gemischt genutzte Arbeitsmittel ist der berufliche Anteil nachvollziehbar zu schätzen. Eine Gesamtsumme ohne Belege kann als Planung dienen, ist für Rückfragen des Finanzamts aber wenig belastbar.

Bei Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sind Erstattungen besonders wichtig. Eine Krankenkasse, Versicherung oder Beihilfe kann den abziehbaren Aufwand reduzieren. Planbare Zahlungen sollten dem richtigen Kalenderjahr zugeordnet werden. Das Abflussprinzip und gesetzliche Ausnahmen bestimmen, wann sie steuerlich wirken.

Vergleichen Sie schließlich den Toolwert mit Ergebnissen des Vorjahres. Große Sprünge sollten sich durch Einkommen, Steuerklasse, neue Ausgaben oder Vorauszahlungen erklären lassen. Bleibt eine Differenz ungeklärt, prüfen Sie eine vollständige Steuerberechnung. Der schnelle Rechner soll Auffälligkeiten sichtbar machen und keine Scheingenauigkeit erzeugen.

Zusätzliche Prüfung im Einzelfall

Direkte Steuerermäßigungen wie haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerkosten und Parteispenden wirken anders als die im Tool erfassten Abzüge. Sie reduzieren die festgesetzte Steuer nach der Tarifberechnung. Addieren Sie sie daher nicht zu Werbungskosten oder Sonderausgaben, sondern prüfen Sie ihren Effekt in einem zweiten Schritt.

Bei Ehegatten kann die Zusammenveranlagung Einkünfte und Abzüge anders verteilen als die vereinfachte Einzelrechnung. Steuerklassen III/V oder IV mit Faktor bestimmen nur den vorausgezahlten Lohnsteuerbetrag. Für eine realistische gemeinsame Erstattung müssen beide Lohnsteuerbescheinigungen, das gemeinsame zvE und sämtliche Vorauszahlungen zusammengeführt werden.

Wer mehrere Beschäftigungen hatte, sollte die tatsächlich einbehaltene Lohnsteuer aus allen Bescheinigungen verwenden. Steuerklasse VI führt im zweiten Dienstverhältnis häufig zu hohem Abzug, kann aber im Bescheid durch gemeinsame Jahresberechnung teilweise ausgeglichen werden. Umgekehrt können parallele Einkünfte den persönlichen Grenzsatz erhöhen.

Eine Erstattung wird erst nach Bescheid und Auszahlung verfügbar. Planen Sie laufende Ausgaben nicht mit einem unverbindlichen Toolwert und prüfen Sie Kontoverbindung sowie offene Steuerschulden, die verrechnet werden könnten.

Häufige Fragen

Ab wann wirken Werbungskosten?
Bei Arbeitnehmern wirkt die Gesamtsumme zusätzlich, soweit sie den automatisch berücksichtigten Pauschbetrag von 1.230 € übersteigt.
Ist die angezeigte Erstattung garantiert?
Nein. Sie ist eine vereinfachte Schätzung; der Bescheid berücksichtigt deutlich mehr Angaben und tatsächliche Vorauszahlungen.
Warum bekomme ich trotz hoher Kosten wenig zurück?
Abzüge sparen nur die darauf entfallende Steuer. Außerdem können Pauschbeträge oder die zumutbare Belastung einen Teil bereits abdecken.
Was ist die zumutbare Belastung?
Ein gesetzlicher Eigenanteil bei außergewöhnlichen Belastungen, abhängig von Einkünften, Kindern und Tarifart.
Kann der Rechner eine Nachzahlung zeigen?
Ja. Wenn die modellhafte Jahressteuer die einbehaltene Lohnsteuer übersteigt, erscheint eine geschätzte Nachzahlung.
Sind Handwerkerkosten Sonderausgaben?
Nein. Begünstigte Arbeitskosten wirken nach § 35a regelmäßig als direkte Steuerermäßigung und sollten getrennt berechnet werden.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Die Schätzung vereinfacht das Veranlagungsverfahren und ist keine Steuerberatung.

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