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Kündigungsfrist berechnen: Zugang, Monatsende und § 622 BGB

Für die Frist zählt der Zugang der schriftlichen Kündigung, nicht das Absendedatum. § 622 BGB unterscheidet Arbeitnehmergrundfrist, Probezeit und verlängerte Arbeitgeberfristen.

Aktualisiert am 13. September 2026 · 8 Minuten Lesezeit

Was gilt in Kürze?

Die gesetzliche Arbeitnehmerfrist beträgt grundsätzlich vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Vier Wochen sind 28 Tage, nicht ein Monat. Der Kündigungsfrist-Rechner ermittelt aus Zugang und Regel den frühesten Termin.

Für Arbeitgeber verlängert § 622 Abs. 2 BGB die Frist mit der Beschäftigungsdauer stufenweise und bindet sie grundsätzlich ans Monatsende. Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Probezeit und Sonderkündigungsschutz können abweichen.

Die wichtigsten Punkte

  • Zugang löst den Fristlauf aus.
  • Vier Wochen entsprechen 28 Tagen.
  • Arbeitnehmergrundfrist endet am 15. oder Monatsende.
  • Arbeitgeberfristen steigen nach Beschäftigungsdauer.
  • Kündigung eines Arbeitsverhältnisses braucht Schriftform.

Wie bestimmen Sie Zugang und Fristende?

Eine Erklärung geht zu, wenn sie in den Machtbereich gelangt und unter normalen Umständen mit Kenntnisnahme zu rechnen ist. Ein Einwurf spät am Abend kann deshalb erst am nächsten Tag zugehen. Beweis des Zugangs ist praktisch zentral.

Bei der Fristberechnung werden Ereignistag und gesetzliche Regeln nach §§ 187 ff. BGB berücksichtigt. Der Fristen-Rechner hilft bei allgemeinen Fristen; arbeitsrechtliche Kündigungstermine brauchen zusätzlich den zulässigen Endtermin.

Während vereinbarter Probezeit, höchstens für sechs Monate, kann gesetzlich eine Frist von zwei Wochen gelten. Tarifverträge dürfen abweichen. Eine vertragliche Klausel muss vollständig gelesen werden, insbesondere Gleichlauf für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Beispiel: Vier Wochen zum Monatsende

Soll das Arbeitsverhältnis am 31. Oktober enden, muss eine Kündigung mit vierwöchiger Frist grundsätzlich spätestens 28 Tage vorher zugehen. Das Datum wird rückwärts berechnet; Postlauf gehört nicht zur Frist.

Geht das Schreiben einen Tag später zu, kann der 31. Oktober nicht mehr erreichbar sein. Je nach Klausel springt der Termin auf den 15. November oder das nächste Monatsende.

Bei Arbeitgeberkündigung nach langer Beschäftigung kann statt vier Wochen eine mehrmonatige Frist zum Monatsende gelten. Betriebszugehörigkeit muss vom tatsächlichen Beginn bis zum Zugang berechnet werden.

Was sollten Sie vor Übergabe prüfen?

Prüfen Sie Arbeitsvertrag, Tarifbindung, Probezeit, Betriebszugehörigkeit und Sonderkündigungsschutz. Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung oder Betriebsrat können zusätzliche Voraussetzungen schaffen.

Wählen Sie einen beweisbaren Zugang. Persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung oder Bote kann geeigneter sein als unkontrollierter Briefversand. E-Mail, Scan und Messenger erfüllen die gesetzliche Schriftform der Kündigung nicht.

Welche Fehler verfälschen das Ergebnis?

Absendedatum und Zugang werden verwechselt. Maßgeblich ist grundsätzlich, wann die Erklärung rechtlich zugeht.

Ein Monat wird pauschal als vier Wochen gerechnet. Vier Wochen sind exakt 28 Tage; Monatsfristen folgen anderen Regeln.

Wie gehen Sie jetzt vor?

  1. Lesen Sie die vollständige Fristklausel und mögliche Tarifverweisung.
  2. Bestimmen Sie nachweisbaren Zugangstag und Beschäftigungsdauer.
  3. Berechnen Sie Fristdauer und zulässigen Endtermin getrennt.
  4. Planen Sie Zustellung mit ausreichendem Zeitpuffer.

Rechnen Sie mehrere Varianten mit den verlinkten Werkzeugen durch und bewahren Sie die verwendeten Eingaben zusammen mit dem Ergebnis auf. So können Sie spätere Bescheide oder Abrechnungen nachvollziehen.

So prüfen Sie den Rechts- und Datenstand

Eine belastbare Rechnung beginnt mit der Vorschrift oder amtlichen Tabelle, die am maßgeblichen Stichtag gilt. Veröffentlichungsdatum, Inkrafttreten und Auszahlungszeitpunkt können auseinanderfallen. Das ist besonders bei Jahreswechseln, rückwirkenden Anpassungen und vorläufigen Zahlungen wichtig. Dieser Ratgeber gibt den Stand vom 13. September 2026 wieder. Prüfen Sie bei einer späteren Entscheidung, ob eine neue Fassung verkündet wurde. Eine Pressemitteilung oder ein Gesetzentwurf belegt noch keine geltende Regel.

Die folgenden Primärquellen tragen die verwendeten Regeln und Rechengrößen. Öffnen Sie bei einem Bescheid oder Vertrag zuerst die Quelle, die genau Ihren Zeitraum und Sachverhalt betrifft. Lesen Sie nicht nur einen einzelnen Betrag: Definition, Bemessungsgrundlage, Ausnahmen und Übergangsvorschriften entscheiden oft darüber, ob der Wert anwendbar ist.

So machen Sie aus dem Ergebnis eine belastbare Entscheidung

Notieren Sie zu jeder Eingabe, woher sie stammt: Abrechnung, Bescheid, Vertrag, Versicherungsverlauf, Kontoauszug oder amtliche Tabelle. Trennen Sie sichere Werte von Annahmen. Ein Bruttobetrag, ein steuerlicher Betrag und eine tatsächliche Auszahlung können ähnlich heißen, aber verschiedene Bemessungsgrundlagen sein. Verwenden Sie außerdem immer dasselbe Kalender- oder Leistungsjahr. Sonst verbinden Sie Grenzen und Sätze, die nie gemeinsam galten.

Prüfen Sie außerdem, für wen eine Zahl gilt. Einzelperson und Haushalt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Brutto und Netto sowie Bund und Land sind keine austauschbaren Ebenen. Ordnen Sie jeden Wert einer Person, einem Zeitraum und einer Rechtsgrundlage zu. Bei gestaffelten Grenzen muss klar sein, ob nur der übersteigende Teil oder der gesamte Betrag anders behandelt wird. Diese Zuordnung verhindert die häufigsten plausibel aussehenden Fehlrechnungen.

Rechnen Sie anschließend mindestens drei Fälle: den erwarteten Fall, eine ungünstige Abweichung und eine Alternative. Verändern Sie dabei jeweils nur eine Eingabe. So erkennen Sie, welcher Faktor das Ergebnis tatsächlich bewegt. Bei monatlichen Leistungen gehört zusätzlich ein Jahresvergleich dazu; bei langfristigen Entscheidungen sollten Sie nominale Eurobeträge und heutige Kaufkraft auseinanderhalten.

Diese Rechner ergänzen den Ratgeber und bilden die wichtigsten Varianten getrennt ab:

Speichern Sie Ergebnis, Eingaben, Rechenjahr und Abrufdatum gemeinsam. Ein Rechner liefert eine nachvollziehbare Schätzung, aber keinen Verwaltungsakt und keine verbindliche Vertragsauslegung. Weicht ein amtlicher Bescheid ab, vergleichen Sie zuerst Bemessungszeitraum, Rundungsregel, Freibeträge und Sondertatbestände. Benennen Sie bei einer Rückfrage genau die erste abweichende Rechenzeile. Damit lässt sich ein Fehler wesentlich schneller klären als mit einem bloßen Vergleich der Endbeträge.

Häufige Fragen

Sind vier Wochen ein Monat?
Nein. Vier Wochen sind 28 Kalendertage.
Zählt das Datum auf dem Kündigungsschreiben?
Nein. Für den Fristbeginn ist grundsätzlich der Zugang entscheidend.
Wie lang ist die Probezeitfrist?
Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten gesetzlich grundsätzlich zwei Wochen.
Kann man per E-Mail kündigen?
Nein. Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses verlangt gesetzliche Schriftform; elektronische Form ist ausgeschlossen.
Gelten für Arbeitgeber längere Fristen?
Ja, § 622 Abs. 2 BGB staffelt sie grundsätzlich nach Beschäftigungsdauer.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Dieser Ratgeber gibt den Rechtsstand zum angegebenen Datum wieder und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Rentenberater.

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