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Rechenstand 2026 · Quellen und Annahmen transparent

Deutscher Rechneramtlich gerechnet

Abfindungsrechner 2026: Steuer und Fünftelregelung berechnen

Berechnen Sie die Einkommensteuer auf eine Abfindung nach der Fünftelregelung des § 34 EStG und vergleichen Sie sie mit der normalen Tarifsteuer. Zusätzlich zeigt der Rechner die 0,5-Monatsgehälter-Faustformel des § 1a KSchG; seit 2025 wird die Tarifermäßigung erst in der Steuerveranlagung berücksichtigt.

Zuletzt aktualisiert am 12. September 2026

Fünftelregelung

Differenz × 5

§ 34 Abs. 1 EStG

Faustformel

0,5 Gehälter/Jahr

§ 1a KSchG

Klagefrist

3 Wochen

§ 4 KSchG

Lohnabrechnung

seit 2025 ohne

Ermäßigung über Steuererklärung

Steuerberechnung

Nach Werbungskosten, Sonderausgaben und weiteren Abzügen; ohne Abfindung.

Faustformel § 1a KSchG

Jahre

Seit 2025 erst in der Steuererklärung

Arbeitgeber wenden die Tarifermäßigung des § 34 EStG seit 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzug an. Die Auszahlung kann deshalb zunächst stärker belastet sein; die Fünftelregelung wird bei erfüllten Voraussetzungen im Veranlagungsverfahren berücksichtigt.

Netto-Abfindung vor Kirchensteuer

50,00 €

50,00 € Abfindung · Tarif 2026 · Grundtarif

Steuer Fünftel

0,00 €

Steuer normal

0,00 €

Steuervorteil

0,00 €

Effektive Steuer

0,0 %

Fünftelregelung nach § 34 EStG

Steuer auf übriges zvE0,00 €
Steuer auf Abfindung mit Fünftelregelung0,00 €
Netto aus der Abfindung50,00 €

Vergleich

Steuer ohne Tarifermäßigung0,00 €
Ersparnis durch Fünftelregelung0,00 €
Faustformel nach § 1a KSchG0,5 Monatsgehälter je Jahr20,00 €

So nutzen Sie den Rechner

  1. 1Abfindung und übriges zvE eingebenDas übrige zu versteuernde Einkommen ist der Jahresbetrag nach Abzügen, aber vor Hinzurechnung der Abfindung.
  2. 2Veranlagung wählenGrundtarif und Splittingtarif führen wegen verschiedener Progression zu unterschiedlichen Ergebnissen.
  3. 3Fünftelregelung vergleichenLesen Sie Steueranteil, Netto-Abfindung und Ersparnis gegenüber normaler Besteuerung ab.
  4. 4Faustformel einordnenMonatsgehalt mal Beschäftigungsjahre mal 0,5 ist nur für den besonderen Anspruch nach § 1a KSchG gesetzlich festgelegt.

So funktioniert die Fünftelregelung nach § 34 EStG

Die Fünftelregelung verteilt die Abfindung nicht tatsächlich auf fünf Jahre. Sie ist eine Tarifberechnung innerhalb eines einzigen Veranlagungsjahres. Nach § 34 Abs. 1 EStG wird zuerst die Einkommensteuer auf das verbleibende zu versteuernde Einkommen ohne außerordentliche Einkünfte berechnet. Danach folgt die Steuer auf dieses Einkommen zuzüglich eines Fünftels der Abfindung. Die Differenz beider Steuerbeträge wird mit fünf multipliziert.

Als Formel: Steuer Abfindung = 5 × [ESt(zvE ohne Abfindung + Abfindung ÷ 5) − ESt(zvE ohne Abfindung)]. Der Rechner verwendet den Einkommensteuertarif 2026 aus § 32a EStG. Beim Splittingtarif wird die Steuer auf die Hälfte des gemeinsamen zvE berechnet und anschließend verdoppelt.

Beispiel: Eine ledige Person erhält 50.000 € Abfindung und hat daneben 45.000 € zu versteuerndes Einkommen. Der Rechner bestimmt zunächst die Steuer auf 45.000 €, dann auf 55.000 € und nimmt die fünffache Differenz. Zum Vergleich berechnet er die normale Mehrsteuer zwischen 45.000 € und 95.000 €. Die Differenz der beiden Verfahren ist die mögliche Tarifersparnis.

Der häufigste Fehler ist, einfach ein Fünftel der Abfindung zu versteuern und das Ergebnis als Gesamtsteuer zu behandeln. Das wäre nur ein Fünftel der tarifbegünstigten Steuer. Ebenso falsch ist die Annahme eines festen Steuersatzes: Der Vorteil hängt vom übrigen Einkommen, der Höhe der Abfindung und der Veranlagungsart ab. Den regulären Tarif zeigt auch der Einkommensteuer-Rechner.

Voraussetzungen: Entschädigung und Zusammenballung

Abfindungen können als Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 EStG außerordentliche Einkünfte im Sinne von § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG sein. Die Zahlung muss einen Schaden oder entgehende Einnahmen ersetzen und auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen. Nicht jede Schlusszahlung des Arbeitgebers ist deshalb automatisch begünstigt.

Die Rechtsprechung verlangt regelmäßig eine Zusammenballung von Einkünften in einem Veranlagungszeitraum. Vereinfacht muss die Entschädigung zusammen mit den übrigen Einkünften mehr ergeben, als bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses im Jahr angefallen wäre. Die Prüfung benötigt erwartete reguläre Einnahmen, Ersatzleistungen und gegebenenfalls Einnahmen aus einer neuen Beschäftigung. Der Rechner unterstellt, dass die Voraussetzungen erfüllt sind; er prüft die Zusammenballung nicht.

Wird die Abfindung auf zwei Kalenderjahre verteilt, kann die Tarifbegünstigung verloren gehen. Eine geringe unschädliche Teilleistung kann nach Verwaltungsauffassung oder Rechtsprechung in engen Grenzen möglich sein, darf aber nicht pauschal unterstellt werden. Der Auszahlungszeitpunkt entscheidet nach dem Zuflussprinzip grundsätzlich, welchem Steuerjahr der Betrag zugeordnet wird.

Arbeitslosengeld unterliegt nach § 32b EStG dem Progressionsvorbehalt. Es ist selbst steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf steuerpflichtige Einkünfte und kann die tatsächliche Abfindungssteuer verändern. Der vereinfachte Rechner fragt diesen Betrag nicht ab. Für den Leistungsanspruch dient der Arbeitslosengeld-Rechner; die Steuererklärung muss beide Sachverhalte zusammenführen.

Seit 2025: keine Fünftelregelung durch den Arbeitgeber

Bis Ende 2024 konnte die Tarifermäßigung im Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber berücksichtigt werden. Das Wachstumschancengesetz hob die betreffenden Sätze in § 39b Abs. 3 EStG auf. Der BMF-Programmablaufplan 2025 nennt ausdrücklich den Wegfall der Tarifermäßigung des § 34 im Lohnsteuerabzug. Diese Änderung gilt auch 2026.

Praktisch kann die Auszahlung deshalb zunächst deutlich niedriger sein als das im Rechner ausgewiesene Netto nach Fünftelregelung. Der Arbeitgeber behandelt die Abfindung als sonstigen Bezug ohne diese Tarifermäßigung. Sind die Voraussetzungen erfüllt, berücksichtigt das Finanzamt § 34 im Einkommensteuerbescheid. Die Differenz kommt über Veranlagung beziehungsweise Erstattung zurück, nicht zwingend mit der Abfindungszahlung.

ZeitpunktBehandlungLiquiditätswirkung
bis 31.12.2024mögliche Ermäßigung im Lohnsteuerabzughöhere unmittelbare Auszahlung
ab 01.01.2025keine §-34-Ermäßigung durch Arbeitgeberzunächst höherer Steuerabzug
SteuerbescheidPrüfung der Fünftelregelungmögliche Erstattung

Planen Sie daher nicht mit dem tarifbegünstigten Netto als sofortigem Überweisungsbetrag. Die echte Lohnabrechnung kann zusätzlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag enthalten. Der Rechner zeigt bewusst die tarifliche Einkommensteuerwirkung; individuelle Zuschlagsteuern und Vorauszahlungen gehören in die Steuerplanung. Für den laufenden letzten Lohn nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner.

Faustformel 0,5 Monatsgehälter je Beschäftigungsjahr

Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht bei Kündigung nicht. § 1a KSchG regelt einen besonderen Fall: Der Arbeitgeber kündigt wegen dringender betrieblicher Erfordernisse, weist im Kündigungsschreiben auf die Abfindung hin und der Arbeitnehmer lässt die dreiwöchige Klagefrist verstreichen. Dann beträgt die Abfindung 0,5 Monatsverdienste je Beschäftigungsjahr.

Bei der Beschäftigungsdauer wird ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufgerundet. Zehn Jahre und sieben Monate zählen für § 1a Abs. 2 KSchG als elf Jahre; zehn Jahre und genau sechs Monate werden nach dem Wortlaut nicht aufgerundet. Bei 4.000 € Monatsverdienst und zehn Jahren ergibt die Formel 20.000 €, bei elf Jahren 22.000 €.

§ 10 Abs. 3 KSchG definiert Monatsverdienst als Geld- und Sachbezüge, die bei der regelmäßigen Arbeitszeit im Beendigungsmonat zustehen. Ein Dienstwagen oder regelmäßige Sachbezüge können deshalb relevant sein. Jahresbonus und variable Vergütung müssen anhand ihrer Ausgestaltung geprüft werden. Der Rechner verwendet den eingegebenen Bruttomonatsbetrag ohne automatische Zuschläge.

In Aufhebungsverträgen, gerichtlichen Vergleichen oder Sozialplänen ist 0,5 nur eine Verhandlungs- oder Rechengröße. Ergebnis, Prozessrisiko, Kündigungsschutz, Sperrzeit und wirtschaftliche Lage können zu höheren oder niedrigeren Faktoren führen. Verpassen Sie wegen einer Faustformel nicht die Klagefrist. Den gesetzlichen Endtermin ermittelt der Kündigungsfrist-Rechner.

Sozialversicherung, Krankenversicherung und Rente

Eine echte Entlassungsentschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist grundsätzlich kein Arbeitsentgelt für eine bereits geleistete Beschäftigung und daher regelmäßig nicht beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Anders ist es bei nachgezahltem Lohn, Urlaubsabgeltung, Bonus oder Überstundenvergütung: Diese Beträge vergüten Arbeit oder bestehende Ansprüche und können sozialversicherungspflichtig sein. Die Bezeichnung „Abfindung“ im Vertrag entscheidet nicht allein.

Die Steuerpflicht bleibt von der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung getrennt. Eine beitragsfreie Entschädigung kann voll einkommensteuerpflichtig sein und nur tariflich nach § 34 begünstigt werden. Der Rechner zieht deshalb keine Arbeitnehmerbeiträge von der Abfindung ab. Er darf nicht für eine bloße Lohnnachzahlung verwendet werden.

Nach Ende der Beschäftigung muss der Krankenversicherungsschutz weiterlaufen. Arbeitslosengeldbezug, freiwillige Mitgliedschaft, Familienversicherung oder private Krankenversicherung folgen eigenen Voraussetzungen. Die Abfindung kann je nach Status wirtschaftlich relevant sein, auch wenn auf die Entschädigung selbst keine regulären Beiträge wie auf Arbeitsentgelt berechnet werden.

Die Abfindung erzeugt keine zusätzlichen Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt ist. Ein früheres Beschäftigungsende kann dagegen Beitragsmonate und Einkommen bis zum neuen Job kosten. Vergleichen Sie die langfristige Wirkung mit dem Rentenrechner und behandeln Sie die Nettozahlung nicht als einzigen Verhandlungswert.

Auszahlungsjahr planen und Ergebnis richtig lesen

Die Progressionswirkung ist oft geringer, wenn das übrige zu versteuernde Einkommen im Auszahlungsjahr niedrig ist. Endet das Arbeitsverhältnis zum Jahresende, kann eine Auszahlung im folgenden Januar statt im Dezember ein anderes übriges Einkommen treffen. Ob eine Verschiebung vertraglich möglich, arbeitsrechtlich sicher und steuerlich anzuerkennen ist, muss vor der Vereinbarung geprüft werden.

Bei Zusammenveranlagung zählen die Einkünfte beider Ehegatten zum gemeinsamen zvE. Der Splittingtarif kann die Steuer auf die Abfindung verändern, besonders wenn die Einkommen stark unterschiedlich sind. Tragen Sie deshalb nicht das Bruttojahresgehalt als übriges zvE ein. Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben und weitere Abzüge liegen zwischen Bruttoeinkünften und zu versteuerndem Einkommen.

Kontrollrechnung: Nehmen Sie den letzten Einkommensteuerbescheid als Ausgangspunkt, passen Sie entfallene und neue Einkünfte für das Auszahlungsjahr an und lassen Sie die Abfindung zunächst außen vor. Dieser Schätzwert gehört in das Feld „übriges zvE“. Berechnen Sie anschließend Grund- und Splittingtarif nur entsprechend der voraussichtlichen Veranlagung.

Das ausgewiesene Netto ist Abfindung minus tariflicher Einkommensteueranteil nach § 34. Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Progressionsvorbehalt und die endgültige Prüfung der Zusammenballung können das Ergebnis ändern. Bei fünfstelligen Beträgen lohnt eine steuerliche Beratung vor Unterzeichnung und vor Festlegung des Zuflussjahres. Einen möglichen letzten Monatslohn rechnen Sie getrennt mit dem Gehaltsrechner.

Abfindung und Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Eine Abfindung kürzt Arbeitslosengeld nicht automatisch um denselben Betrag. Ein Aufhebungsvertrag oder die Verkürzung der ordentlichen Kündigungsfrist kann aber eine Sperrzeit nach § 159 SGB III oder ein Ruhen des Anspruchs nach § 158 SGB III auslösen. Steuerrechnung und Leistungsrecht sind getrennte Prüfungen.

Endet das Arbeitsverhältnis vor dem Termin, der bei Einhaltung der ordentlichen Arbeitgeberkündigungsfrist gegolten hätte, kann der Anspruch bis zu diesem Zeitpunkt ruhen. Die genaue Dauer hängt unter anderem von Abfindung, Alter, Betriebszugehörigkeit und Kündigungsfrist ab. Der Kündigungsfrist-Rechner liefert dafür nur den gesetzlichen Ausgangstermin; Vertrag und Tarif können abweichen.

Eine Sperrzeit betrifft die versicherungswidrige Lösung des Beschäftigungsverhältnisses und kann die Anspruchsdauer mindern. Unterschreiben Sie deshalb keinen Aufhebungsvertrag allein aufgrund des berechneten Netto-Betrags. Steuerersparnis, Auszahlungstermin, Krankenversicherung und Arbeitslosengeld müssen gemeinsam betrachtet werden.

Häufige Fragen

Wie wird eine Abfindung mit der Fünftelregelung versteuert?
Berechnet wird die Steuer auf das übrige zvE und auf das übrige zvE plus ein Fünftel der Abfindung. Die Differenz wird nach § 34 Abs. 1 EStG mit fünf multipliziert.
Wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung 2026 an?
Nein. Seit 2025 ist die Tarifermäßigung im Lohnsteuerabzugsverfahren entfallen. Sie wird bei erfüllten Voraussetzungen in der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt.
Wie hoch ist eine Abfindung nach zehn Jahren?
Die besondere Formel des § 1a KSchG ergibt bei 0,5 Monatsgehältern je Jahr insgesamt fünf Monatsgehälter. Ein allgemeiner Anspruch in dieser Höhe besteht außerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen nicht.
Ist eine Abfindung sozialversicherungspflichtig?
Eine echte Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist regelmäßig kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Nachgezahlter Lohn, Bonus oder Urlaubsabgeltung können dagegen beitragspflichtig sein.
Wann lohnt sich die Fünftelregelung besonders?
Der Effekt ist häufig größer, wenn das übrige zu versteuernde Einkommen im Auszahlungsjahr niedrig ist und die Abfindung sonst stark in die Progression fällt. Eine Garantie gibt es nicht.
Kann die Abfindung auf zwei Jahre verteilt werden?
Eine Aufteilung kann die erforderliche Zusammenballung und damit die Tarifbegünstigung gefährden. Der konkrete Auszahlungsplan sollte vor Vertragsabschluss steuerlich geprüft werden.
Gilt die Fünftelregelung für eine Betriebsrente als Einmalzahlung?
Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten können unter § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG fallen. Bei einer Kapitalleistung aus betrieblicher Altersversorgung hängen Steuer- und Beitragsfolgen vom Durchführungsweg und Vertrag ab.
Welches Einkommen gebe ich neben der Abfindung ein?
Das voraussichtliche zu versteuernde Einkommen des Auszahlungsjahres nach steuerlichen Abzügen, aber ohne Abfindung. Das Jahresbrutto ist nicht dasselbe wie das zvE.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Der Rechner unterstellt, dass die steuerlichen Voraussetzungen der Fünftelregelung erfüllt sind. Er ersetzt keine Prüfung von Zusammenballung, Zuflussjahr oder Vertragsgestaltung.

Kündigungsfrist-RechnerDer Rechner bestimmt aus Zugangstag, Beschäftigungsbeginn und kündigender Seite den frühestmöglichen gesetzlichen Beendigungstermin nach § 622 BGB. Er bildet die Grundfrist, die zweiwöchige Probezeitfrist und alle sieben verlängerten Arbeitgeberfristen ab.Rechner öffnenBrutto-Netto-RechnerVon 3.500 € brutto bleiben in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer rund 2.333 € netto – der Rest sind 405,58 € Lohnsteuer und 761,25 € Sozialabgaben. Der Rechner zeigt Ihren Nettolohn 2026 nach § 39b EStG, jede einzelne Abzugsposition, die Arbeitgeberkosten und Ihr Netto in allen sechs Steuerklassen.Rechner öffnenNetto-Brutto-RechnerGeben Sie Ihren gewünschten Nettolohn ein; der Rechner sucht mit der vollständigen Lohnsteuer- und Sozialabgabenberechnung das dazu passende Brutto. Das Ergebnis ist eine belastbare Näherung für 2026, kann aber wegen individueller ELStAM und der Rundung einer echten Lohnabrechnung leicht abweichen.Rechner öffnenArbeitslosengeld-RechnerDer Arbeitslosengeld-Rechner schätzt ALG I aus dem beitragspflichtigen Brutto, dem pauschalierten Netto, dem Leistungssatz und anrechenbarem Nebenverdienst.Rechner öffnenEinkommensteuerBerechnen Sie die Einkommensteuer 2026 aus Ihren Einkünften und Abzügen. Der Rechner zeigt jeden Schritt bis zum zu versteuernden Einkommen sowie Grund- oder Splittingtarif, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Grenz- und Durchschnittssteuersatz.Rechner öffnenSteuerklassenVergleichen Sie für zwei Jahresgehälter die Kombinationen III/V, IV/IV und IV mit Faktor. Sie sehen das Monatsnetto beider Personen, das gemeinsame Netto und einen vereinfachten Saldo zur voraussichtlichen Splittingsteuer.Rechner öffnen

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