Wohnen & Immobilien
Hauskauf-Nebenkosten 2026: Steuer, Notar, Grundbuch und Makler
Kaufnebenkosten liegen außerhalb des Kaufpreises und müssen häufig aus Eigenkapital bezahlt werden. Grunderwerbsteuer und Makleranteil hängen vom Bundesland beziehungsweise Vertrag ab.
Aktualisiert am 13. September 2026 · 8 Minuten Lesezeit
Was gilt in Kürze?
Zu den Kaufnebenkosten zählen vor allem Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Maklerprovision. Der Kaufnebenkosten-Rechner berechnet sie getrennt, weil kein seriöser bundesweiter Pauschalsatz alle Fälle abbildet.
Die Grunderwerbsteuer liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Notar- und Grundbuchkosten richten sich nach Geschäftswerten und Gebührentatbeständen des GNotKG. Maklerkosten folgen Vereinbarung und gesetzlichen Verteilungsregeln.
Die wichtigsten Punkte
- Grunderwerbsteuer variiert zwischen 3,5 und 6,5 Prozent.
- Notar und Grundbuch sind gesetzlich gebührengebunden.
- Maklerprovision ist regional und vertraglich verschieden.
- Bewegliche Gegenstände brauchen eine realistische Einzelbewertung.
- Nebenkosten benötigen Liquidität neben Kaufpreis und Sanierungsbudget.
Welche Positionen entstehen beim Immobilienkauf?
Die Grunderwerbsteuer knüpft grundsätzlich an die Gegenleistung des Grundstückskaufvertrags an. Landessätze sind im Grunderwerbsteuer-Rechner hinterlegt. Nicht jede im Vertrag genannte Position darf beliebig aus der Bemessungsgrundlage herausgerechnet werden.
Notarielle Beurkundung, Auflassungsvormerkung, Grundschuldbestellung, Eigentumsumschreibung und Löschungen können eigene Gebühren auslösen. Das GNotKG arbeitet mit Geschäftswerttabellen und Gebührensätzen, nicht mit einem frei festgelegten Prozentpreis.
Bei Wohnungen kommen Hausgeld, Instandhaltungsrücklage und mögliche Sonderumlagen hinzu. Sie sind nicht alle klassische Erwerbsnebenkosten, beeinflussen den Liquiditätsbedarf nach Übergang aber unmittelbar.
Beispiel: Kaufpreis 400.000 Euro
Bei 400.000 Euro Kaufpreis beträgt die Grunderwerbsteuer in einem Land mit 3,5 Prozent 14.000 Euro, bei 6,5 Prozent 26.000 Euro. Allein der Standort erzeugt damit 12.000 Euro Unterschied.
Setzen Sie zusätzlich Notar, Grundbuch und die konkret vereinbarte Maklerseite an. Eine Grundschuld für die Finanzierung kann einen eigenen Geschäftswert und weitere Gebühren erzeugen.
Ergeben sich insgesamt 40.000 Euro Nebenkosten, benötigt selbst eine Finanzierung des gesamten Kaufpreises noch 40.000 Euro für diese Positionen. Reserve für Sanierung, Umzug und erste laufende Kosten kommt hinzu.
Wie viel Eigenkapital sollte reserviert werden?
Finanzieren Sie nicht bis zum letzten Euro der erwarteten Nebenkosten. Steuerbescheid, Grundschuldkosten, Renovierung und Bereitstellungszinsen können zeitlich versetzt anfallen.
Vergleichen Sie Objekte anhand ihrer Gesamtkosten. Ein niedriger Kaufpreis in einem Land mit höherer Steuer oder hoher Maklerprovision kann unter dem Strich teurer sein.
Welche Fehler verfälschen das Ergebnis?
Makler-, Notar- und Grundbuchkosten werden oft als fester bundesweiter Prozentsatz behandelt. Das eignet sich höchstens als frühe Reserve, nicht als Endabrechnung.
Inventar wird manchmal unrealistisch hoch ausgewiesen, um Steuer zu sparen. Nur tatsächlich mitverkaufte bewegliche Gegenstände mit plausibler Bewertung gehören separat ausgewiesen.
Wie gehen Sie jetzt vor?
- Wählen Sie Bundesland und erfassen Sie den Kaufpreis.
- Tragen Sie Makleranteil und bekannte Geschäftswerte getrennt ein.
- Addieren Sie Sanierung, Umzug und Liquiditätsreserve.
- Vergleichen Sie Gesamtkosten mit Eigenkapital und Finanzierungsrahmen.
Rechnen Sie mehrere Varianten mit den verlinkten Werkzeugen durch und bewahren Sie die verwendeten Eingaben zusammen mit dem Ergebnis auf. So können Sie spätere Bescheide oder Abrechnungen nachvollziehen.
So prüfen Sie den Rechts- und Datenstand
Eine belastbare Rechnung beginnt mit der Vorschrift oder amtlichen Tabelle, die am maßgeblichen Stichtag gilt. Veröffentlichungsdatum, Inkrafttreten und Auszahlungszeitpunkt können auseinanderfallen. Das ist besonders bei Jahreswechseln, rückwirkenden Anpassungen und vorläufigen Zahlungen wichtig. Dieser Ratgeber gibt den Stand vom 13. September 2026 wieder. Prüfen Sie bei einer späteren Entscheidung, ob eine neue Fassung verkündet wurde. Eine Pressemitteilung oder ein Gesetzentwurf belegt noch keine geltende Regel.
Die folgenden Primärquellen tragen die verwendeten Regeln und Rechengrößen. Öffnen Sie bei einem Bescheid oder Vertrag zuerst die Quelle, die genau Ihren Zeitraum und Sachverhalt betrifft. Lesen Sie nicht nur einen einzelnen Betrag: Definition, Bemessungsgrundlage, Ausnahmen und Übergangsvorschriften entscheiden oft darüber, ob der Wert anwendbar ist.
- GNotKG § 34 und Anlage 2 Tabelle B – Bundesministerium der Justiz, geprüft am 2026-09-12
- GNotKG Kostenverzeichnis – Bundesministerium der Justiz, geprüft am 2026-09-12
- Grunderwerbsteuergesetz – Bundesministerium der Justiz, geprüft am 2026-09-12
- §§ 656c, 656d BGB – Maklerkosten – Bundesministerium der Justiz, geprüft am 2026-09-12
- Grunderwerbsteuergesetz – Bundesministerium der Justiz, geprüft am 2026-09-12
- Steuertipps für Haus und Grund – Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen, geprüft am 2026-09-12
So machen Sie aus dem Ergebnis eine belastbare Entscheidung
Notieren Sie zu jeder Eingabe, woher sie stammt: Abrechnung, Bescheid, Vertrag, Versicherungsverlauf, Kontoauszug oder amtliche Tabelle. Trennen Sie sichere Werte von Annahmen. Ein Bruttobetrag, ein steuerlicher Betrag und eine tatsächliche Auszahlung können ähnlich heißen, aber verschiedene Bemessungsgrundlagen sein. Verwenden Sie außerdem immer dasselbe Kalender- oder Leistungsjahr. Sonst verbinden Sie Grenzen und Sätze, die nie gemeinsam galten.
Prüfen Sie außerdem, für wen eine Zahl gilt. Einzelperson und Haushalt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Brutto und Netto sowie Bund und Land sind keine austauschbaren Ebenen. Ordnen Sie jeden Wert einer Person, einem Zeitraum und einer Rechtsgrundlage zu. Bei gestaffelten Grenzen muss klar sein, ob nur der übersteigende Teil oder der gesamte Betrag anders behandelt wird. Diese Zuordnung verhindert die häufigsten plausibel aussehenden Fehlrechnungen.
Rechnen Sie anschließend mindestens drei Fälle: den erwarteten Fall, eine ungünstige Abweichung und eine Alternative. Verändern Sie dabei jeweils nur eine Eingabe. So erkennen Sie, welcher Faktor das Ergebnis tatsächlich bewegt. Bei monatlichen Leistungen gehört zusätzlich ein Jahresvergleich dazu; bei langfristigen Entscheidungen sollten Sie nominale Eurobeträge und heutige Kaufkraft auseinanderhalten.
Diese Rechner ergänzen den Ratgeber und bilden die wichtigsten Varianten getrennt ab:
- kaufnebenkosten rechner
- grunderwerbsteuer rechner
- baufinanzierung rechner
- kredit rechner
- mietrendite rechner
Speichern Sie Ergebnis, Eingaben, Rechenjahr und Abrufdatum gemeinsam. Ein Rechner liefert eine nachvollziehbare Schätzung, aber keinen Verwaltungsakt und keine verbindliche Vertragsauslegung. Weicht ein amtlicher Bescheid ab, vergleichen Sie zuerst Bemessungszeitraum, Rundungsregel, Freibeträge und Sondertatbestände. Benennen Sie bei einer Rückfrage genau die erste abweichende Rechenzeile. Damit lässt sich ein Fehler wesentlich schneller klären als mit einem bloßen Vergleich der Endbeträge.
Häufige Fragen
Wie hoch sind Kaufnebenkosten?
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
Kann ich Nebenkosten finanzieren?
Sind Möbel grunderwerbsteuerpflichtig?
Wann werden Notarkosten fällig?
Quellen & Rechtsgrundlagen
- GNotKG § 34 und Anlage 2 Tabelle B — Bundesministerium der Justiz · geprüft am 12. September 2026
- GNotKG Kostenverzeichnis — Bundesministerium der Justiz · geprüft am 12. September 2026
- Grunderwerbsteuergesetz — Bundesministerium der Justiz · geprüft am 12. September 2026
- §§ 656c, 656d BGB – Maklerkosten — Bundesministerium der Justiz · geprüft am 12. September 2026
- Grunderwerbsteuergesetz — Bundesministerium der Justiz · geprüft am 12. September 2026
- Steuertipps für Haus und Grund — Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen · geprüft am 12. September 2026
- Grunderwerbsteuer — Bayerisches Landesamt für Steuern · geprüft am 12. September 2026
- Grunderwerbsteuer in Deutschland — Bundesministerium der Finanzen · geprüft am 12. September 2026
Dieser Ratgeber gibt den Rechtsstand zum angegebenen Datum wieder und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Rentenberater.
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