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Deutscher Rechneramtlich gerechnet

Grunderwerbsteuer-Rechner 2026 für alle Bundesländer

Der Grunderwerbsteuer-Rechner berechnet die Steuer aus Kaufpreis, Bundesland und realistisch ausgewiesenem beweglichem Inventar. 2026 reichen die Ländersätze von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein.

Zuletzt aktualisiert am 12. September 2026

Niedrigster Satz

3,5 %

Bayern

Höchster Satz

6,5 %

BB, NW, SL, SH

Steuerbescheid

nach Kaufvertrag

Finanzamt

Freigrenze

2.500 €

§ 3 Nr. 1 GrEStG

Kaufvertrag

Inventar muss realistisch und einzeln bewertet sein

Nur tatsächlich mitverkaufte bewegliche Gegenstände können die Gegenleistung mindern. Überhöhte Pauschalen riskieren Rückfragen des Finanzamts; Grundstück und wesentliche Gebäudebestandteile bleiben steuerpflichtig.

Grunderwerbsteuer

26,00 €

6,5 % aus 400,00 €

Steuerbasis

400,00 €

Steuersatz

6,5 %

Inventar-Effekt

0,00 €

Kauf + Steuer

426,00 €

Kaufpreis400,00 €
Bewegliches Inventar− 0,00 €
Steuerliche Gegenleistung400,00 €
Steuersatz Nordrhein-Westfalen6,5 %
Grunderwerbsteuer26,00 €

Tabelle kann seitlich verschoben werden.

Alle Länder bei 400,00 € Gegenleistung
BundeslandSatzSteuer
Baden-Württemberg5,0 %20,00 €
Bayern3,5 %14,00 €
Berlin6,0 %24,00 €
Brandenburg6,5 %26,00 €
Bremen5,0 %20,00 €
Hamburg5,5 %22,00 €
Hessen6,0 %24,00 €
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %24,00 €
Niedersachsen5,0 %20,00 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %26,00 €
Rheinland-Pfalz5,0 %20,00 €
Saarland6,5 %26,00 €
Sachsen5,5 %22,00 €
Sachsen-Anhalt5,0 %20,00 €
Schleswig-Holstein6,5 %26,00 €
Thüringen5,0 %20,00 €

So nutzen Sie den Rechner

  1. 1Kaufpreis eingebenTragen Sie die vertragliche Gegenleistung für Grundstück und Gebäude ein.
  2. 2Bundesland wählenMaßgeblich ist die Lage des Grundstücks, nicht Ihr Wohnsitz.
  3. 3Inventar getrennt angebenSetzen Sie nur realistisch bewertete bewegliche Gegenstände ab.
  4. 4Ländervergleich prüfenDie Tabelle zeigt die Steuer bei derselben Bemessungsgrundlage in allen 16 Ländern.

Grunderwerbsteuer 2026 berechnen

Die Grunderwerbsteuer entsteht regelmäßig mit Abschluss eines wirksamen Grundstückskaufvertrags. Bemessungsgrundlage ist nach § 8 und § 9 GrEStG grundsätzlich die Gegenleistung, meist der Kaufpreis. Der Steuersatz richtet sich nach dem Bundesland, in dem das Grundstück liegt.

Bei 400.000 € steuerlicher Gegenleistung und 6,5 % entstehen 26.000 € Grunderwerbsteuer. In Bayern mit 3,5 % wären es 14.000 €. Die Differenz von 12.000 € folgt allein aus dem Ländersatz; der Wohnort der kaufenden Person spielt keine Rolle.

Der Rechner zieht angegebenes bewegliches Inventar vom Kaufpreis ab und multipliziert die verbleibende Gegenleistung mit dem Satz des gewählten Landes. Finanzierung, Eigenkapital und Grundschuld verändern die Steuerbasis nicht. Auch Notar- und Grundbuchkosten werden nicht hinzugerechnet.

Für die vollständigen Erwerbskosten kombinieren Sie das Ergebnis mit dem Kaufnebenkosten-Rechner. Er verwendet zusätzlich die GNotKG-Tabelle B, Grundbuchgebühren und eine eingegebene Maklercourtage.

Steuersätze in allen 16 Bundesländern

Die Länder dürfen den Steuersatz seit der Föderalismusreform selbst bestimmen. 2026 gilt die Spanne von 3,5 bis 6,5 %. Änderungen wirken nach dem gesetzlich festgelegten Inkrafttreten; entscheidend ist grundsätzlich der Zeitpunkt des steuerbaren Rechtsgeschäfts.

BundeslandSatz 2026
Bayern3,5 %
Hamburg, Sachsen5,5 %
Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern6,0 %
Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein6,5 %
Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen5,0 %

Die Ergebnistabelle des Rechners listet jedes Land einzeln und berechnet die Eurosteuer für Ihre aktuelle Bemessungsgrundlage. So wird aus einem Prozentvergleich ein konkreter Betrag.

Ein niedriger Steuersatz macht ein Objekt nicht automatisch günstiger. Kaufpreis, Makler, Sanierung und Finanzierung dominieren häufig. Die Steuer ist jedoch meist kurzfristig aus Eigenkapital zu zahlen und sollte schon vor der Beurkundung im Budget stehen.

Bauträgervertrag und getrennte Bauleistungen

Beim Erwerb eines unbebauten Grundstücks kann neben dem Grundstückspreis auch die spätere Bauleistung zur Gegenleistung gehören, wenn Grundstückskauf und Bauvertrag objektiv ein einheitliches Vertragswerk bilden. Dann wird Grunderwerbsteuer auf die Gesamtsumme erhoben.

Eine bloße Aufteilung auf zwei Verträge genügt nicht. Zeitlicher, personeller und wirtschaftlicher Zusammenhang, vorgegebene Planung oder abgestimmte Anbieter können für einen einheitlichen Erwerbsgegenstand sprechen. Der Rechner kann diese rechtliche Verbindung nicht beurteilen.

Nur wenn Grundstückserwerb und Bauentscheidung tatsächlich unabhängig sind, kann die Steuer auf den Grundstückspreis begrenzt bleiben. Eine künstliche Gestaltung kurz vor der Beurkundung birgt erhebliche Steuer- und Zinsrisiken.

Bei einem Neubauprojekt sollten Sie deshalb den steuerlichen Erwerbsgegenstand klären, bevor Preise verglichen werden. Eine Rechnung nur aus dem nackten Grundstückspreis kann die Liquiditätsplanung um mehrere zehntausend Euro unterschätzen.

Befreiungen nach § 3 GrEStG

§ 3 GrEStG enthält persönliche und sachliche Ausnahmen. Erwerbe mit einer Gegenleistung bis 2.500 € sind nach Nr. 1 befreit. Das ist eine Freigrenze: Wird sie überschritten, ist nicht nur der übersteigende Teil steuerpflichtig.

Grundstückserwerbe durch Erbschaft oder Schenkung im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes sind nach Nr. 2 ausgenommen. Auflagen können Besonderheiten auslösen. Erwerbe zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern und bestimmte Erwerbe zwischen Verwandten in gerader Linie sind ebenfalls begünstigt.

Geschwister gehören nicht zur geraden Linie. Ein Kauf zwischen Geschwistern ist deshalb nicht allein wegen der Verwandtschaft befreit. Übertragungen im Zuge einer Vermögensauseinandersetzung nach Scheidung oder Erbfall haben weitere Voraussetzungen.

Der Rechner wendet Befreiungen nicht automatisch an, weil Familienverhältnis, Rechtsgrund und Gegenleistungen geprüft werden müssen. Geben Sie bei einem befreiten Vorgang nicht einfach null Euro als Kaufpreis ein, sondern klären Sie die gesetzliche Ausnahme mit Notar oder Steuerberatung.

Fälligkeit, Unbedenklichkeitsbescheinigung und Finanzierung

Nach der notariellen Mitteilung erlässt das Finanzamt den Grunderwerbsteuerbescheid. Die festgesetzte Steuer ist regelmäßig einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig, sofern der Bescheid keine andere Frist nennt. Der Kaufvertrag kann parallel bereits andere Zahlungsvoraussetzungen vorsehen.

Nach Zahlung stellt das Finanzamt grundsätzlich die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Ohne sie darf das Grundbuchamt die Eigentumsumschreibung regelmäßig nicht vornehmen. Die Auflassungsvormerkung kann zuvor bereits sichern, dass das Eigentum nicht anderweitig übertragen wird.

Banken finanzieren Erwerbsnebenkosten häufig nur eingeschränkt. Bei 400.000 € Kaufpreis und 26.000 € Steuer muss dieser Betrag daher oft aus Eigenkapital bereitstehen. Notar, Grundbuch und Makler kommen zusätzlich hinzu.

Eine verspätete Zahlung kann Säumniszuschläge verursachen und die Eigentumsumschreibung verzögern. Planen Sie den Betrag nicht erst mit Kaufpreisfälligkeit, sondern ab Beurkundung als kurzfristige Liquidität.

Welche Beträge zur Gegenleistung gehören

Neben dem Kaufpreis können übernommene sonstige Leistungen Teil der Gegenleistung sein. Dazu zählen je nach Vertrag übernommene Belastungen, Leistungen an Dritte oder Verpflichtungen, die wirtschaftlich für den Erwerb erbracht werden. Eine reine Kaufpreiszeile ist daher nicht in jedem Fall die vollständige Steuerbasis.

Instandhaltungsrücklagen bei Wohnungseigentum, Erschließungskosten und Bauverpflichtungen werden nach ihrer rechtlichen Ausgestaltung beurteilt. Rechtsprechung und Gesetzesänderungen können die Behandlung verändern. Der Rechner bildet den eingegebenen steuerlichen Wert ab, nicht jede Vertragsklausel.

Maklercourtage gehört grundsätzlich nicht zur Gegenleistung an den Verkäufer, wenn die kaufende Person einen eigenen Maklervertrag erfüllt. Übernimmt sie dagegen eine eigentlich vom Verkäufer geschuldete Verpflichtung, kann die Einordnung anders ausfallen.

Der gemeinsame Fehler ist, Darlehensbetrag oder Eigenkapital als Bemessungsgrundlage zu verwenden. Die Finanzierung teilt nur, woher das Geld kommt. Maßgeblich bleibt, was für den Erwerb des Grundstücks geleistet wird.

Bei Tauschgeschäften, Zwangsversteigerungen, Umwandlungen oder dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen gelten besondere Tatbestände und Bewertungsregeln. Die einfache Multiplikation von Kaufpreis und Ländersatz bildet diese Fälle nicht ab. Anteilserwerbe können auch ohne klassische Grundstückskaufurkunde Grunderwerbsteuer auslösen.

Wird ein Kaufpreis später wirksam herabgesetzt, kann § 16 GrEStG unter Voraussetzungen eine Änderung oder Aufhebung der Steuerfestsetzung ermöglichen. Fristen und tatsächliche Vertragsdurchführung sind entscheidend. Eine private Nebenabrede ohne notarielle Wirksamkeit ändert den Steuerbescheid nicht zuverlässig.

Auch bei Rückgängigmachung des Erwerbs gelten gesetzliche Fristen. Eine bloße Weiterveräußerung an einen Dritten ist nicht automatisch eine steuerfreie Rückabwicklung. Holen Sie bei gescheiterten Verträgen früh eine steuerliche Prüfung ein, statt die ursprüngliche Steuerzahlung einfach auszusetzen.

Für die Kaufentscheidung gehört die Steuer in die Gesamtrendite. Sie ist Anschaffungsnebenkosten und erhöht bei Vermietung regelmäßig die AfA-Bemessungsgrundlage anteilig, soweit sie dem Gebäude zugeordnet wird; der Bodenanteil ist nicht abschreibbar. Der Mietrendite-Rechner trennt laufende Rendite und Finanzierung.

Beim Verkauf kann die Grunderwerbsteuer nicht separat vom Käufer zurückgefordert werden, wenn der Marktpreis fällt. Sie ist ein einmaliger Erwerbsaufwand. Eine kurze Haltedauer braucht daher eine größere Wertsteigerung, um Kauf- und spätere Verkaufskosten auszugleichen.

Prüfen Sie vor Vertragsunterzeichnung, ob Zubehör und Inventar präzise bezeichnet sind, ob ein Bauträgerzusammenhang besteht und welche Nebenpflichten übernommen werden. Der Notar gestaltet den zivilrechtlichen Vertrag neutral; individuelle Steuerberatung gehört nicht automatisch zum Beurkundungsauftrag. Für die anderen Erwerbskosten zeigt der Kaufnebenkosten-Rechner die gesetzlichen Gebühren.

Bei Miteigentumsanteilen zählt die Gegenleistung für den erworbenen Anteil. Werden mehrere rechtlich verbundene Einheiten zusammen verkauft, kann eine Gesamtwürdigung erforderlich sein. Die bloße Verteilung eines Gesamtpreises auf Verträge darf nicht willkürlich erfolgen.

Der Steuerbescheid sollte mit Kaufvertrag und Berechnung verglichen werden. Stimmen Landessatz, Gegenleistung oder anerkannter Inventaranteil nicht, läuft für einen Einspruch grundsätzlich eine Monatsfrist ab Bekanntgabe. Zahlen Sie fristgerecht oder beantragen Sie ausdrücklich Aussetzung; ein Einspruch allein stoppt die Fälligkeit nicht.

Notarinnen und Notare melden grunderwerbsteuerlich relevante Urkunden elektronisch an die Finanzverwaltung. Verschweigen Sie Nebenleistungen nicht; eine vollständige Vertragsdarstellung verhindert spätere Korrekturen und steuerstrafrechtliche Risiken.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer 2026?
Je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 % der steuerlichen Gegenleistung.
Welches Bundesland ist für den Satz maßgeblich?
Das Bundesland, in dem das Grundstück liegt; der Wohnsitz der kaufenden Person ist unerheblich.
Kann Inventar die Grunderwerbsteuer senken?
Ja, realistisch bewertete bewegliche Gegenstände können getrennt ausgewiesen werden. Gebäudebestandteile nicht.
Ist die 2.500-Euro-Grenze ein Freibetrag?
Nein, § 3 Nr. 1 GrEStG enthält eine Freigrenze. Oberhalb wird grundsätzlich die gesamte Gegenleistung erfasst.
Fällt bei einer Schenkung Grunderwerbsteuer an?
Schenkungen im Sinne des ErbStG sind grundsätzlich nach § 3 Nr. 2 GrEStG ausgenommen; Auflagen können Besonderheiten auslösen.
Zahlen Ehegatten Grunderwerbsteuer untereinander?
Bestimmte Erwerbe zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern sind nach § 3 GrEStG befreit.
Wann muss die Grunderwerbsteuer bezahlt werden?
Regelmäßig einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids, sofern keine abweichende Frist bestimmt ist.
Gehören Notarkosten zur Steuerbasis?
Regelmäßig nicht. Sie sind eigene Erwerbsnebenkosten und werden getrennt berechnet.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Die Ergebnisse dieses Rechners sind unverbindlich und ersetzen keine individuelle Beratung. Rechenstand 2026.

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