Rürup-Rente 2026: Steuerersparnis berechnen
Der Rürup-Rente Rechner zeigt, wie viel eines zusätzlichen Basisrentenbeitrags 2026 innerhalb des gemeinsamen Altersvorsorge-Höchstbetrags abziehbar ist. Die tarifliche Einkommensteuer wird vor und nach dem zusätzlichen Abzug verglichen.
Zuletzt aktualisiert am 13. September 2026
Höchstbetrag einzeln
30.826 €
2026
Zusammenveranlagung
61.652 €
gemeinsamer Höchstbetrag
Abzugsanteil
100 %
seit 2023
Knappschaftlicher Satz
24,7 %
Basis der Höchstbetragsrechnung
Keine Renditeprognose
Tarifliche Steuerersparnis
0,00 €
2026, ohne Soli und Kirchensteuer
Rürup abziehbar
8,00 €
Höchstbetrag
30.826,00 €
Steuer vorher
0,00 €
Steuer nachher
0,00 €
So nutzen Sie den Rechner
- 1Bescheidwerte übernehmenTragen Sie bestätigte Beträge, Entgeltpunkte, Pflegegrad oder Dienstzeiten aus den zuständigen Unterlagen ein.
- 2Anspruchsvariante wählenWählen Sie die gesetzlich passende Leistungsart und beantworten Sie die angezeigten Anspruchsfragen.
- 3Zwischenschritte prüfenKontrollieren Sie Satz, Bemessungsgrundlage, Freibetrag oder Deckelung getrennt vom Endbetrag.
- 4Mit der Stelle abgleichenVergleichen Sie die Orientierung mit dem Bescheid von DRV, Pflegekasse, Unfallversicherung oder Versorgungsstelle.
Rürup-Rente 2026: Anspruch und Rechtsgrundlage
§ 10 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG ordnet zertifizierte Basisrentenbeiträge den Altersvorsorgeaufwendungen zu. Der Höchstbetrag entspricht dem aufgerundeten Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung und beträgt 2026 30.826 € je Person.
Der Rechner setzt einen steuerlich begünstigten Basisrentenvertrag voraus. Gesetzliche Rentenbeiträge, berufsständische Versorgung und Arbeitgeberanteile belegen denselben Höchstbetrag und müssen als andere Basisvorsorge eingetragen werden.
| Veranlagung 2026 | Höchstbetrag | Ansatz |
|---|---|---|
| Einzelveranlagung | 30.826 € | 100 % |
| Zusammenveranlagung | 61.652 € | 100 % |
Der Rechner trennt die formale Vorprüfung von der Betragsrechnung. Ein mathematischer Wert begründet noch keinen Anspruch, wenn Wartezeit, Antrag, Pflegeumfang, Versicherungsfall oder persönlicher Status fehlen. Umgekehrt kann ein Anspruch bestehen, obwohl ein Sonderfall nicht online berechenbar ist.
Für eine allgemeine Rentenprojektion nutzen Sie den Renten-Rechner. Entgeltpunkte lassen sich im Rentenpunkte-Rechner nachvollziehen. Beide Seiten verwenden den aktuellen Rentenwert von 42,52 € seit 1. Juli 2026.
Formel und vollständiges Rechenbeispiel
Zusätzlich abziehbarer Rürup-Beitrag = kleinerer Wert aus eigenem Beitrag und verbleibendem Höchstbetrag. Steuerersparnis = tarifliche Einkommensteuer 2026 vor Abzug minus tarifliche Steuer nach Abzug; Soli und Kirchensteuer bleiben außen vor.
Bei 70.000 € zu versteuerndem Einkommen, 12.000 € anderer Basisvorsorge und 8.000 € Rürup-Beitrag sind alle 8.000 € zusätzlich abziehbar, weil der Gesamtbetrag 20.000 € unter 30.826 € bleibt. Der Rechner vergleicht die Steuer bei 70.000 € und 62.000 €.
Das Beispiel zeigt einen Bruttoanspruch oder eine steuerliche Abzugswirkung. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Einkommensteuer sowie individuelle Anrechnungen werden nur berücksichtigt, wenn das Tool dafür eigene Eingaben ausweist. Ein Bruttobetrag darf deshalb nicht als Kontogutschrift gelesen werden.
Rechnen Sie die Zwischenschritte separat nach: zuerst Bemessungsgrundlage, dann Leistungssatz und erst danach Kürzung oder Freibetrag. Für einzelne Prozentrechnungen eignet sich der Prozentrechner; eine mögliche KVdR-Belastung lässt sich im KVdR-Rechner prüfen.
Welche Werte Sie für die Berechnung brauchen
Verwenden Sie vorrangig Werte aus einem aktuellen Versicherungs- oder Versorgungsbescheid. Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Jahresarbeitsverdienst, ruhegehaltfähige Dienstzeit und pauschaliertes Nettoeinkommen sind gesetzlich definierte Größen. Sie stimmen nicht zwingend mit einer Gehaltsabrechnung, einem Kontoauszug oder einer selbst addierten Beschäftigungsdauer überein.
Alle Eingaben müssen denselben zeitlichen Stand haben. Der aktuelle Rentenwert 42,52 € gilt seit Juli 2026; ein früherer Rentenbescheid kann noch mit 40,79 € rechnen. Bei Pflege-Rentenpunkten gilt 2026 eine jährliche Bezugsgröße von 47.460 € und ein vorläufiges Durchschnittsentgelt von 51.944 €. Bei Leistungen ohne jährlichen Anpassungswert nennt das Tool den konkreten Gesetzesstand.
Geben Sie Geldwerte auf der bezeichneten Monats- oder Jahresebene ein. Ein JAV von 48.000 € ist ein Jahreswert; ein Ruhegehalt von 3.600 € regelmäßig ein Monatswert. Ein Faktor-12-Fehler führt sonst zu einem plausibel wirkenden, aber unbrauchbaren Ergebnis. Prozentsätze werden ohne Prozentzeichen eingegeben.
Wenn mehrere Personen, Versicherungsfälle oder Pflegeverhältnisse beteiligt sind, darf nicht einfach jeder Einzelwert voll angesetzt werden. Geteilte Pflege wird nach dem festgestellten Anteil aufgeteilt; ein Pflege-Pauschbetrag nach Köpfen. Rentensplitting berücksichtigt nur Anwartschaften der Splittingzeit. Nutzen Sie den Rentenpunkte-Rechner für eine getrennte Kontenübersicht.
Brutto, Steuer, Kranken- und Pflegeversicherung
Gesetzliche Renten und beamtenrechtliche Versorgungsbezüge folgen unterschiedlichen Abgabenregeln. Eine Alters- oder Erziehungsrente kann Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auslösen. Beamtenversorgung wird als Versorgungsbezug versteuert; private Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge hängen vom Vertrag und Beihilfeanspruch ab. Die gesetzliche Unfallrente ist grundsätzlich steuerfrei.
Eine steuerfreie Leistung kann andere Sozialleistungen oder Renten beeinflussen. Beim Zusammentreffen von gesetzlicher Unfallrente und gesetzlicher Rente kann § 93 SGB VI die Rentenzahlung begrenzen. Nach einem Rentensplitting entfällt grundsätzlich die Hinterbliebenenrente aus derselben Ehe. Solche Wechselwirkungen werden nicht durch einen pauschalen Steuersatz ersetzt.
Bei steuerlichen Abzügen wie dem Pflege-Pauschbetrag oder Rürup-Beiträgen ist der Abzugsbetrag nicht identisch mit der Steuerersparnis. 1.800 € Pauschbetrag bei 30 % Grenzsteuersatz ergeben grob 540 € Entlastung, nicht 1.800 € Auszahlung. Der Rürup-Rechner verwendet den Einkommensteuertarif 2026 und weist die tarifliche Differenz aus.
Für die Rentenbesteuerung ist das Jahr des Rentenbeginns maßgeblich. Ein Beginn 2026 führt nach § 22 EStG grundsätzlich zu einem Besteuerungsanteil von 84 %. Persönliche Werbungskosten, Sonderausgaben, weitere Einkünfte und Veranlagungsart bestimmen die tatsächliche Steuer. Nutzen Sie hierfür den Rentensteuer-Rechner.
Sonderfälle und häufiger Berechnungsfehler
Häufiger Fehler: Der volle Höchstbetrag wird zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung für Rürup angesetzt. Alle begünstigten Basisvorsorgebeiträge teilen denselben Rahmen; bei Arbeitnehmern zählt auch der steuerfreie Arbeitgeberanteil.
Grenzwerte erfüllen keine Anspruchsvoraussetzung. Wer rechnerisch über 20 % MdE, 10 Stunden Pflege oder fünf Versicherungsjahre kommt, benötigt weiterhin die Feststellung des zuständigen Trägers. Ebenso kann eine Stelle Zeiten anerkennen, die ein einfaches Online-Tool mangels Versicherungsverlauf nicht bewerten kann.
Rundung erfolgt je nach Gesetz an unterschiedlichen Stellen. § 14 BeamtVG rundet Dienstjahre und Ruhegehaltssatz auf zwei Dezimalstellen. Die Rentenversicherung rechnet intern mit Entgeltpunkten auf mehreren Dezimalstellen. Monatswerte können deshalb um Cent von einer Rechnung abweichen, die jeden Zwischenschritt vorzeitig rundet.
Anträge wirken nicht bei jeder Leistung unbegrenzt rückwirkend. Rentenbeginn, Pflegegradfeststellung, Wahl des Rentensplittings und Steuererklärung folgen eigenen Fristen. Bewahren Sie Bescheid, Versicherungsverlauf, Pflegegutachten und Eingangsbestätigung zusammen auf. Für eine Fristplanung unterstützt der Fristenrechner.
Besondere Regeln dieses Rechners
Die Basisrente teilt den Höchstbetrag mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, landwirtschaftlichen Alterskasse und vergleichbaren berufsständischen Versorgungswerken. Bei Arbeitnehmern belegen Arbeitnehmer- und steuerfreier Arbeitgeberanteil gemeinsam den Rahmen. Nur den eigenen Arbeitnehmeranteil als „sonstige Altersvorsorge“ einzutragen würde den zusätzlichen Rürup-Spielraum überschätzen.
2026 ergibt sich der Höchstbetrag aus 124.800 € knappschaftlicher Beitragsbemessungsgrenze × 24,7 % Beitragssatz: 30.825,60 €, aufgerundet 30.826 €. Für zusammenveranlagte Ehegatten verdoppelt § 10 Abs. 3 EStG den Betrag auf 61.652 €. Seit 2023 beträgt der Ansatz 100 %.
Der Sonderausgabenabzug sagt nichts über Vertragskosten und spätere Rendite. Basisrentenansprüche sind grundsätzlich nicht frei kapitalisierbar, übertragbar, beleihbar oder vererblich und werden später als Leibrente besteuert. Produktvergleich und Steuerrechnung sind daher getrennte Entscheidungen.
Erfassen Sie jede persönliche Annahme schriftlich neben dem Ergebnis. Besonders wichtig sind Rechtskreis, Stichtag, bestätigte Bemessungsgrundlage und der Status „brutto“ oder „steuerlicher Abzug“. So lässt sich die Modellrechnung später mit einem Bescheid vergleichen, ohne alte und neue Werte zu vermischen.
Ordnen Sie das Ergebnis außerdem einem konkreten Kalendermonat zu. Rentenwert, Freibetrag, Pflegegrad oder Familienstatus können innerhalb eines Jahres wechseln. Für eine Nachzahlung müssen die Monate deshalb einzeln mit den jeweils geltenden Tatsachen berechnet werden. Eine Jahresdurchschnittsrechnung kann einen Monatsbescheid nur auf Plausibilität prüfen.
Ergebnis prüfen und für den Antrag verwenden
Prüfen Sie zuerst, ob die richtige Stelle zuständig ist: Deutsche Rentenversicherung für SGB-VI-Renten und Rentensplitting, Pflegekasse für Pflegegeld und Pflegebeiträge, Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse für SGB-VII-Leistungen, Finanzamt für Pauschbeträge und Basisvorsorge sowie die Versorgungsstelle für Bundesbeamte. Ein Antrag bei der falschen Stelle verzögert die Klärung.
Vergleichen Sie dann jede Eingabe mit dem Originaldokument. Bei Entgeltpunkten sind Gesamtpunkte und Punkte der Splittingzeit verschieden. Bei der Beamtenversorgung sind Bruttobezüge und ruhegehaltfähige Dienstbezüge verschieden. Beim Pflegegeld ist der prozentuale Verbrauch der Sachleistung entscheidend. Markieren Sie Abweichungen, bevor Sie das Endergebnis diskutieren.
Nutzen Sie die Rechnung als nachvollziehbare Gesprächsgrundlage. Drucken oder speichern Sie Eingaben, Rechenstand 2026 und Quellen. Ein Behördenbescheid enthält oft zusätzliche Zeiten, Mindestwerte, Ruhensregeln oder Übergangsrecht. Diese Positionen erklären die Differenz besser als eine pauschale Vermutung über falsche Prozentsätze.
Lesen Sie im Bescheid besonders den Verfügungssatz, die Berechnungsanlage und die Rechtsbehelfsbelehrung. Die Anlage zeigt, welche Zeiten oder Bemessungswerte berücksichtigt wurden; der Verfügungssatz nennt Beginn und Höhe. Eine bloße Abweichung zum Rechner erklärt noch nicht, welcher Ansatz geprüft werden muss. Für einen Widerspruch ist regelmäßig die im Bescheid genannte Frist maßgeblich. Fordern Sie fehlende Versicherungsverläufe, Berechnungsbögen oder Pflegekassenmeldungen frühzeitig an.
Ändert sich der Sachverhalt, melden Sie dies der zuständigen Stelle. Wiederheirat, Ende der Kindererziehung, geänderter Pflegeumfang, mehr als 30 Stunden Erwerbsarbeit oder eine weitere Rente können den Anspruch beeinflussen. Bei steuerlichen Abzügen sind Beitragsrückerstattungen und Korrekturmeldungen für das jeweilige Veranlagungsjahr relevant. Speichern Sie deshalb neben dem Ergebnis auch das Datum jeder Eingabe.
Für Hinterbliebenenleistungen vergleichen Sie bei Bedarf den Witwenrenten-Rechner und den Waisenrenten-Rechner. Für die eigene Altersplanung helfen der Renteneintrittsalter-Rechner und der Rentenabschlag-Rechner.
Häufige Fragen
Wie genau ist der Rürup-Rente?
Ist das Ergebnis brutto oder netto?
Kann ich Werte aus einer alten Auskunft verwenden?
Warum weicht der Bescheid vom Rechner ab?
Prüft der Rechner den Anspruch verbindlich?
Werden Steuer sowie KV und PV abgezogen?
Welche Unterlagen brauche ich?
Was muss ich bei einer späteren Änderung melden?
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 10 EStG – Vorsorgeaufwendungen — Bundesministerium der Justiz · geprüft am 13. September 2026
- § 22 EStG – Besteuerung von Leibrenten — Bundesministerium der Justiz · geprüft am 13. September 2026
- Sozialversicherungsrechengrößen 2026 — Bundesministerium für Arbeit und Soziales · geprüft am 13. September 2026
- Zahlen und Tabellen 2026 – Altersvorsorgeaufwendungen — Deutsche Rentenversicherung · geprüft am 13. September 2026
Unverbindliche Orientierung nach Bundesrecht und Rechtsstand 13. September 2026. Der zuständige Träger entscheidet über Anspruch, Bemessungsgrundlage und Zahlbetrag.
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