Werkstudent-Rechner 2026: Brutto, Netto und Sozialabgaben
Berechnen Sie die Auszahlung als Werkstudent oder Werkstudentin. Das Werkzeug berücksichtigt Rentenversicherung, Lohnsteuer, die 20-Stunden-Regel, Ausnahmen und Minijobstatus. Einen separat gezahlten studentischen KV-/PV-Beitrag können Sie für das tatsächlich verfügbare Einkommen abziehen.
Zuletzt aktualisiert am 12. September 2026
Werkstudentenregel
bis 20 Std.
Studium steht im Vordergrund
Rentenversicherung
9,3 %
regelmäßiger Arbeitnehmeranteil
Familienversicherung
565 €
2026 ohne Minijob
Minijob-Grenze
603 €
2026
Beschäftigung
0 € bei beitragsfreier Familienversicherung.
Status
Krankenversicherung verschwindet nicht
Werkstudenten-Auszahlung
-31,17 €
Minijob-Regeln bis 603 €
Nettoquote
-2.597,5 %
Rentenversicherung
32,37 €
KV/PV separat
0,00 €
Verfügbar
-31,17 €
Abzüge aus der Beschäftigung
Persönliche Krankenversicherung
So nutzen Sie den Rechner
- 1Gehalt eingebenTragen Sie das regelmäßige Monatsbrutto des Studentenjobs ein.
- 2Wochenstunden prüfenBis 20 Stunden wird das Werkstudentenprivileg grundsätzlich angewendet.
- 3Ausnahme kennzeichnenMarkieren Sie befristete Mehrarbeit nur, wenn Lage und 26-Wochen-Regel geprüft sind.
- 4Krankenversicherung ergänzenTragen Sie Ihren separat zu zahlenden studentischen oder privaten KV-/PV-Beitrag ein.
So funktioniert das Werkstudentenprivileg
Ordentlich Studierende können in einer mehr als geringfügigen Beschäftigung in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sein. Voraussetzung ist, dass das Studium nach dem Gesamtbild im Vordergrund steht. In der Rentenversicherung bleibt die Beschäftigung grundsätzlich versicherungspflichtig.
Als einfache Grenze gelten 20 Arbeitsstunden pro Woche während der Vorlesungszeit. Die Höhe des Gehalts entscheidet nicht über das Werkstudentenprivileg. Auch ein Monatsverdienst oberhalb von 2.000 € kann bei höchstens 20 Wochenstunden privilegiert sein, solange die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Aus dem Werkstudentenlohn werden daher regelmäßig 9,3 % Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung einbehalten. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge aus der Beschäftigung entfallen. Lohnsteuer kann trotzdem anfallen und richtet sich nach Jahresarbeitslohn und Steuerklasse.
Der Rechner trennt die Auszahlung des Arbeitgebers von einem eigenen studentischen KV-/PV-Beitrag. Das ist entscheidend: Versicherungsfreiheit im Job bedeutet nicht automatisch kostenlose Krankenversicherung. Für einen normalen voll versicherten Job nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner.
20-Stunden-Regel und 26-Wochen-Prüfung
Bis einschließlich 20 Wochenstunden wird grundsätzlich angenommen, dass Zeit und Arbeitskraft überwiegend dem Studium gelten. Mehrere Beschäftigungen werden bei der Arbeitszeit zusammengerechnet. Zwei Jobs mit zwölf und zehn Stunden ergeben deshalb 22 Wochenstunden.
Mehr als 20 Stunden können unschädlich sein, wenn die zusätzlichen Zeiten am Wochenende, abends oder nachts liegen und die Beschäftigung von vornherein befristet ist. Die Beschäftigungen mit mehr als 20 Stunden dürfen innerhalb eines Zeitjahres insgesamt nicht mehr als 26 Wochen dauern. Es genügt nicht, im Vertrag pauschal „Werkstudent“ zu schreiben.
Beschäftigungen ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit können unabhängig von der Wochenstundenzahl privilegiert sein. Dauert die höhere Arbeitszeit jedoch dauerhaft in die Vorlesungszeit hinein oder überschreitet die 26-Wochen-Grenze, prägt regelmäßig die Beschäftigung das Erscheinungsbild.
Der Schalter im Rechner bestätigt nur Ihre eigene Statusprüfung. Beginn, Ende und Lage der Arbeitszeit müssen anhand aller Jobs betrachtet werden. Bei Unsicherheit entscheidet die zuständige Krankenkasse als Einzugsstelle über die versicherungsrechtliche Beurteilung.
Werkstudent netto: Welche Abzüge entstehen?
Bei angewendetem Werkstudentenprivileg zieht der Rechner Rentenversicherung und gegebenenfalls Lohnsteuer ab. Bei 1.200 € Monatsbrutto beträgt der regelmäßige RV-Anteil 111,60 €. In Steuerklasse I entsteht bei diesem laufenden Jahreslohn häufig noch keine Lohnsteuer; die Auszahlung liegt dann bei 1.088,40 €.
Die genaue Lohnsteuer hängt von Steuerklasse, weiteren Beschäftigungen und Freibeträgen ab. Ein zweiter Job kann über Steuerklasse VI abgerechnet werden. Eine Einkommensteuererklärung kann zu Erstattung oder Nachzahlung führen, weil letztlich das gesamte Jahreseinkommen zählt.
| Abgabe im privilegierten Job | Behandlung |
|---|---|
| Rentenversicherung | grundsätzlich 9,3 % Arbeitnehmeranteil |
| Krankenversicherung | kein Abzug aus dem Arbeitslohn |
| Pflegeversicherung | kein Abzug aus dem Arbeitslohn |
| Arbeitslosenversicherung | kein Abzug aus dem Arbeitslohn |
| Lohnsteuer | nach Steuermerkmalen |
Der eingegebene eigene KV-/PV-Beitrag mindert nicht die Arbeitgeberauszahlung. Der Rechner zeigt ihn separat beim verfügbaren Betrag, damit Familienversicherung und studentische Versicherung vergleichbar bleiben.
Familienversicherung: 565 oder 603 Euro
Für die beitragsfreie Familienversicherung gelten 2026 zwei Einkommensgrenzen. Ohne geringfügige Beschäftigung darf das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen grundsätzlich 565 € nicht überschreiten. Bei einem Minijob gilt die höhere Grenze von 603 €.
Ein Werkstudentenjob mit 1.000 € Monatslohn liegt damit normalerweise oberhalb der Familienversicherungsgrenze, obwohl aus dem Arbeitsverhältnis keine Krankenversicherung abgezogen wird. Betroffene brauchen regelmäßig eine studentische Pflichtversicherung oder eine andere Absicherung und zahlen deren Beitrag selbst.
Das Gesamteinkommen der Familienversicherung ist nicht einfach mit dem Bruttolohn gleichzusetzen. Steuerrechtliche Einkunftsbegriffe und Werbungskosten können die Prüfung beeinflussen. Weitere Einkünfte, etwa selbstständige Tätigkeit, Vermietung oder Kapitalerträge, sind einzubeziehen. Lassen Sie die Krankenkasse den konkreten Status bestätigen.
Die studentische Krankenversicherung ist außerdem an Alters-, Fachsemester- und Studienstatusregeln gebunden. Wer nicht mehr darunter fällt, kann sich freiwillig oder privat versichern müssen. Der Rechner verlangt deshalb einen frei eingebbaren Monatsbeitrag und behauptet keinen einheitlichen Preis.
Minijob, Werkstudent und Midijob unterscheiden
Bis 603 € regelmäßigem Monatsverdienst gelten 2026 zunächst die Minijobregeln. Im gewerblichen Minijob zahlt die beschäftigte Person grundsätzlich 3,6 % Rentenversicherungsanteil und kann eine Befreiung beantragen. Der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge. Der Minijob-Rechner bildet diese Abgaben detailliert ab.
Oberhalb von 603 € kann das Werkstudentenprivileg greifen. Der allgemeine Übergangsbereich bis 2.000 € und die Werkstudentenregeln überschneiden sich bei der Rentenversicherung. Der Rechner wendet dort die reduzierte Arbeitnehmer-Bemessung nach § 20 Abs. 2a SGB IV auf den Rentenversicherungsanteil an.
Ohne Werkstudentenprivileg ist ein Entgelt zwischen 603,01 und 2.000 € ein voll versicherungspflichtiger Midijob mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen in allen Zweigen. Der Midijob-Rechner verwendet dafür die Formel des § 20 SGB IV.
Kurzfristige Beschäftigungen folgen Zeitgrenzen statt der 603-€-Grenze. Vorgeschriebene Praktika können versicherungsrechtlich anders behandelt werden. Eine einheitliche Bezeichnung „Studentenjob“ reicht daher nicht für die Abrechnung.
BAföG-Anrechnung im Jahr 2026
BAföG und Sozialversicherung verwenden eigene Einkommensbegriffe. Der Freibetrag für Auszubildende nach § 23 BAföG wurde zum 1. Januar 2026 auf 389 € monatlich festgesetzt. Zusammen mit Werbungskostenpauschale und Sozialpauschale ermöglicht dies bei einem normalen Minijob im Ergebnis regelmäßig 603 € Monatsverdienst ohne BAföG-Kürzung.
Entscheidend ist grundsätzlich der Bewilligungszeitraum, häufig zwölf Monate. Ungleich verteilte Verdienste können deshalb über diesen Zeitraum gemittelt werden. Wer nur in den Semesterferien viel verdient, sollte nicht allein den einzelnen Monat betrachten. Ein abweichend langer Bewilligungszeitraum verändert die Gesamtrechnung.
Vergütungen aus einem Ausbildungsverhältnis werden abweichend behandelt und können voll angerechnet werden. Auch selbstständige Einkünfte, Waisenrente, Stipendien oder weitere Einnahmen folgen eigenen Regeln. Der Rechner berechnet keine individuelle BAföG-Kürzung und kennzeichnet die 603-€-Orientierung nur für den typischen Arbeitnehmerfall.
Änderungen des Einkommens müssen dem Amt für Ausbildungsförderung mitgeteilt werden. Bewahren Sie Arbeitsvertrag und Abrechnungen auf. Eine höhere Auszahlung kann sich trotz teilweiser Anrechnung lohnen, aber die Entscheidung braucht eine Berechnung für den gesamten Bewilligungszeitraum.
Steuern, Rente und Arbeitgeberseite
Werkstudierende erwerben durch ihre Rentenbeiträge Pflichtbeitragszeiten und Entgeltpunkte. Das kann neben der späteren Rentenhöhe für Wartezeiten, Reha und Erwerbsminderung relevant sein. Eine allgemeine Befreiung wie im Minijob gibt es oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze nicht.
Der Arbeitgeber zahlt ebenfalls Rentenversicherung. Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aus diesem Arbeitsverhältnis entfallen beim Privileg für beide Seiten. Umlagen und gesetzliche Unfallversicherung können dennoch anfallen und gehören zur Arbeitgeberabrechnung.
Lohnsteuerfreiheit ist kein Bestandteil des Werkstudentenprivilegs. Bei höherem Gehalt oder Steuerklasse VI kann die monatliche Lohnsteuer deutlich sein. Wer nur einen Teil des Jahres arbeitet, erhält wegen der monatlichen Hochrechnung häufig über die Steuererklärung Geld zurück.
Mit Abschluss der letzten vorgeschriebenen Prüfungsleistung, Exmatrikulation oder einer dauerhaften Verlagerung zur Erwerbsarbeit kann das Privileg enden. Arbeitgeber benötigen aktuelle Immatrikulationsbescheinigungen und Angaben zu weiteren Jobs. Statusänderungen sollten unverzüglich gemeldet werden, um rückwirkende Beiträge zu vermeiden.
Ein Urlaubssemester schließt den Status nicht in jedem Fall gleich aus. Entscheidend sind Studienordnung, Fortbestehen der Einschreibung und tatsächliche Studienaktivität. Bei Promotion, Aufbau- oder Zweitstudium sowie nach Abschluss eines Studienabschnitts gelten zusätzliche Abgrenzungen. Die Hochschuleinschreibung allein garantiert das Privileg daher nicht.
Auch beim dualen Studium gelten häufig besondere Vorschriften, weil Studium und betriebliche Ausbildung eng verbunden sind. Vorgeschriebene Zwischenpraktika können versicherungsfrei sein, freiwillige Praktika werden dagegen nach Beschäftigungsregeln beurteilt. Der Rechner richtet sich an den typischen neben dem Studium ausgeübten Arbeitsvertrag.
Arbeitsrechtlich haben Werkstudierende grundsätzlich dieselben Rechte wie andere Teilzeitbeschäftigte: Mindestlohn, bezahlter Urlaub, Entgeltfortzahlung und Schutz vor Benachteiligung gelten nach ihren jeweiligen Voraussetzungen. Die Bezeichnung Werkstudent senkt keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch.
Für das Monatsbudget sollten auch Semesterbeitrag, Fahrtkosten und Krankenversicherung eingeplant werden. Ein höherer Bruttolohn kann die Familienversicherung beenden und dadurch einen festen eigenen Monatsbeitrag auslösen. Der Sprung im verfügbaren Einkommen ist deshalb nicht allein aus der Lohnabrechnung erkennbar.
Die studentische Krankenversicherung endet nicht allein wegen eines einzelnen höheren Monatslohns, sondern nach ihren eigenen Voraussetzungen. Altersgrenze, Zahl der Fachsemester und Art des Studiums können entscheidend sein. Wer bereits freiwillig oder privat versichert ist, trägt andere Beiträge als im studentischen Tarif. Arbeitgeber behandeln diese privaten Kosten nicht als Abzug aus dem Werkstudentenlohn; sie erscheinen deshalb nur im frei verfügbaren Vergleichsfeld.
Bei mehreren Jobs müssen Entgelte und Wochenstunden offengelegt werden. Ein Arbeitgeber kann den Status ohne diese Angaben nicht zuverlässig beurteilen. Ändert sich ein zweiter Job, sollte die Information sofort an alle beteiligten Arbeitgeber und die Krankenkasse gehen.
Häufige Fragen
Wie viel netto bleibt als Werkstudent?
Wie hoch ist die Rentenversicherung für Werkstudenten?
Darf ein Werkstudent mehr als 20 Stunden arbeiten?
Wie hoch ist die Familienversicherungsgrenze 2026?
Muss ein Werkstudent Krankenversicherung zahlen?
Wie viel darf man mit BAföG 2026 verdienen?
Ist ein Werkstudent ein Midijobber?
Zahlt ein Werkstudent Lohnsteuer?
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Werkstudentenprivileg — Deutsche Rentenversicherung · geprüft am 12. September 2026
- Beschäftigung von Studierenden — Deutsche Rentenversicherung · geprüft am 12. September 2026
- Familienversicherung 2026 — Bundesministerium für Gesundheit · geprüft am 12. September 2026
- §§ 21 und 23 BAföG — Bundesministerium der Justiz · geprüft am 12. September 2026
Die Ergebnisse dieses Rechners sind unverbindlich und ersetzen keine individuelle Beratung. Rechenstand 2026.
Passende Rechner
Mehr aus dieser Kategorie: Alle Rechner in Arbeit & Gehalt