Midijob-Rechner 2026: Netto im Übergangsbereich berechnen
Der Midijob-Rechner ermittelt das Netto für Monatsverdienste von 603,01 bis 2.000 €. Er berechnet Faktor F, beitragspflichtige Einnahme und reduzierte Arbeitnehmerbeiträge nach § 20 Abs. 2a SGB IV und ergänzt Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer.
Zuletzt aktualisiert am 12. September 2026
Übergangsbereich 2026
603,01–2.000 €
regelmäßiges Monatsentgelt
Faktor F
0,6619
28 % ÷ Gesamtbeitragssatz
Rentenanspruch
volles Entgelt
trotz reduzierter Beiträge
Obergrenze
2.000 €
darüber reguläre Beiträge
Monatslohn
Versicherung und Steuer
Kein Sprung beim Arbeitnehmerbeitrag
Midijob-Netto
–
Bitte ein Monatsbrutto über 603 € und bis 2.000 € eingeben.
So nutzen Sie den Rechner
- 1Bruttolohn eingebenTragen Sie ein regelmäßiges Monatsbrutto zwischen 603,01 und 2.000 € ein.
- 2Steuermerkmale wählenWählen Sie Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuer und den Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse.
- 3Familiensituation angebenKinder beeinflussen den Arbeitnehmerbeitrag zur Pflegeversicherung.
- 4Bemessungswerte prüfenDer Rechner zeigt neben dem Netto beide gesetzlichen Bemessungsgrundlagen und Faktor F.
Was ist ein Midijob im Jahr 2026?
Ein Midijob ist eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit regelmäßigem monatlichem Arbeitsentgelt im Übergangsbereich. Im Jahr 2026 beginnt dieser oberhalb der Minijob-Grenze von 603 € und endet bei 2.000 €. Praktisch sind daher 603,01 bis 2.000 € erfasst. Der frühere Begriff Gleitzone erklärt den Zweck gut: Die Arbeitnehmerbeiträge steigen gleitend von nahezu null bis zum regulären Beitragsanteil.
Beschäftigte sind in Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versichert. Der Arbeitgeber zahlt keinen pauschalen Minijob-Beitrag mehr. Für die Arbeitnehmerseite wird der Beitrag dagegen aus einer kleineren, gesetzlich berechneten Bemessungsgrundlage ermittelt. Das erhöht das Netto besonders nahe der unteren Grenze.
Maßgeblich ist das regelmäßige Arbeitsentgelt. Vorhersehbare Einmalzahlungen wie ein vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld werden auf den Monatsdurchschnitt verteilt. Schwankende Stundenlöhne brauchen eine vorausschauende Prognose. Liegt der Durchschnitt höchstens bei 603 €, prüfen Sie den Minijob-Rechner; oberhalb von 2.000 € gelten die normalen Sozialabgaben.
Teilzeit und Midijob beschreiben verschiedene Dinge. Teilzeit betrifft die Arbeitszeit, Midijob die Höhe des Entgelts. Eine Beschäftigung kann beides zugleich sein. Für den proportionalen Vergleich von Wochenstunden, Brutto und Urlaub dient der Teilzeit-Rechner.
Die Formel aus § 20 Abs. 2a SGB IV
Die Beitragsrechnung verwendet zwei Größen. G ist die untere Grenze von 603 €, O die obere Grenze von 2.000 € und AE das tatsächliche Monatsentgelt. Zuerst wird Faktor F als 28 % geteilt durch den durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz bestimmt. Mit den amtlichen Werten 2026 ergibt sich gerundet F = 0,6619.
Für den Gesamtbeitrag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer lautet die beitragspflichtige Einnahme: F × G + [O ÷ (O − G) − G ÷ (O − G) × F] × (AE − G). Die besondere Arbeitnehmer-Bemessung ist einfacher: O ÷ (O − G) × (AE − G). Der Rechner wendet beide Formeln mit dem eingegebenen Brutto an.
Bei 1.200 € Brutto ergibt die Formel eine beitragspflichtige Einnahme von rund 1.083,25 €. Die Arbeitnehmer-Bemessung beträgt rund 854,69 €. Aus ihr werden die Arbeitnehmeranteile der einzelnen Versicherungszweige berechnet. Der Gesamtbeitrag wird aus der ersten Größe ermittelt; die Differenz zum Arbeitnehmeranteil trägt der Arbeitgeber.
F ist keine frei wählbare Vergünstigung. Die Deutsche Rentenversicherung gibt den Faktor für jedes Kalenderjahr auf Grundlage der gesetzlichen Beitragssätze bekannt. Ein kassenindividueller Zusatzbeitrag verändert den konkreten Krankenversicherungsbeitrag, während die gesetzliche F-Berechnung den amtlichen durchschnittlichen Gesamtbeitragssatz verwendet.
Midijob netto: Beispiele für Steuerklasse I
Die folgende Tabelle zeigt Modellrechnungen für 2026: Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen, keine Kirchensteuer, gesetzliche Krankenversicherung mit 2,9 % Zusatzbeitrag und kinderlos. Andere Steuermerkmale oder ein anderer Kassenbeitrag verändern das Ergebnis.
| Brutto | AN-Sozialabgaben | Netto |
|---|---|---|
| 650 € | 14,63 € | 635,37 € |
| 900 € | 92,47 € | 807,53 € |
| 1.200 € | 185,90 € | 1.014,10 € |
| 1.600 € | 310,45 € | 1.267,30 € |
| 2.000 € | 435,00 € | 1.476,84 € |
Bei 650 € entstehen in diesem Beispiel noch keine Lohnsteuerabzüge; deshalb entspricht der Unterschied zum Netto den reduzierten Sozialabgaben. Mit wachsendem Einkommen steigt neben den Beiträgen gegebenenfalls auch die Lohnsteuer. Der Rechner nutzt für die Steuerberechnung den Lohnsteuertarif 2026 und berücksichtigt die gewählte Steuerklasse.
Die Werte sind eine nachvollziehbare Abrechnungsschätzung. Ein Lohnbüro rechnet jede Beitragsgruppe mit den vorgeschriebenen Rundungen ab. Freibeträge in den elektronischen Lohnsteuermerkmalen, weitere Beschäftigungen und Einmalzahlungen können abweichen. Für reguläre Gehälter vergleicht der Brutto-Netto-Rechner zusätzlich alle sechs Steuerklassen.
Was geschieht bei 2.000,01 Euro?
Bis einschließlich 2.000 € liegt das Entgelt im Übergangsbereich. Bei genau 2.000 € erreichen sowohl die beitragspflichtige Einnahme als auch die Arbeitnehmer-Bemessung das tatsächliche Entgelt. Die reduzierte Beitragsformel läuft damit glatt in den regulären Arbeitnehmeranteil aus.
Ab 2.000,01 € wird das tatsächliche beitragspflichtige Arbeitsentgelt nach den allgemeinen Regeln verwendet. Es gibt an dieser Stelle keinen großen Nettoabsturz. Die Formel ist gerade so konstruiert, dass der Arbeitnehmeranteil an der Obergrenze den normalen Anteil erreicht. Ein zusätzlicher Cent Brutto löst daher nur die üblichen Rundungs- und Tarifwirkungen aus.
Anders wirkt die untere Grenze: Bei 603 € handelt es sich noch um einen Minijob mit Pauschalabgaben und gegebenenfalls 3,6 % Rentenversicherungsanteil. Ab 603,01 € beginnt die Versicherungspflicht in allen vier Zweigen, doch die Arbeitnehmer-Bemessung startet nahe null. Arbeitgeber müssen den Statuswechsel in der Abrechnung und Meldung berücksichtigen.
Wer mehrere Beschäftigungen hat, darf die Grenze nicht für jeden Job isoliert anwenden. Versicherungspflichtige Entgelte werden nach den gesetzlichen Regeln zusammengerechnet. Dadurch kann der Übergangsbereich entfallen oder sich die Beitragsverteilung zwischen Arbeitgebern ändern.
Rente, Krankengeld und Arbeitslosenversicherung
Die reduzierten Beiträge führen seit der Reform nicht zu einer entsprechend kleineren gesetzlichen Rente. Für Rentenansprüche wird das tatsächliche Arbeitsentgelt berücksichtigt. Beschäftigte müssen nicht auf die Beitragsentlastung verzichten, um volle Entgeltpunkte aus dem Midijob zu erhalten.
Der Midijob begründet grundsätzlich Schutz in allen Sozialversicherungszweigen. Dazu gehören unter den jeweiligen Voraussetzungen Krankengeld, Pflegeleistungen, Rehabilitationsleistungen und Arbeitslosengeld. Die konkrete Leistung richtet sich nicht immer nach derselben Bemessungsgröße wie der laufende Beitrag. Für eine Leistungsprognose sind daher die Regeln des jeweiligen Zweigs maßgeblich.
In der Pflegeversicherung zahlen Kinderlose ab 23 Jahren einen Zuschlag. Ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 sinkt der Arbeitnehmeranteil je Kind. In Sachsen ist der Arbeitnehmeranteil wegen der abweichenden Finanzierung des Buß- und Bettags höher. Der Rechner verarbeitet Bundesland und Kinderzahl in dieser Beitragskomponente.
Der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse ist kassenabhängig. 2,9 % ist der amtliche Durchschnitt 2026, keine einheitliche Vorgabe für jede Kasse. Tragen Sie den tatsächlichen Satz ein, damit die Netto-Schätzung zur Mitgliedschaft passt.
Mehrere Jobs und besondere Beschäftigungsformen
Mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen werden für die Prüfung des Übergangsbereichs grundsätzlich zusammengerechnet. Zwei Jobs zu 800 € ergeben zusammen 1.600 € und liegen damit im Bereich; die Beiträge werden anteilig auf die Arbeitgeber verteilt. Ein einzelner Rechnerlauf mit nur einem Entgelt bildet diese Verteilung nicht vollständig ab.
Ein Hauptjob und ein zusätzlicher Minijob können getrennt bleiben. Kommen weitere Minijobs hinzu, werden sie regelmäßig mit dem Hauptjob zusammengerechnet. Auch bei selbstständiger Tätigkeit, kurzfristiger Beschäftigung oder bestimmten berufsständischen Versorgungswerken gelten Besonderheiten, die eine Standardrechnung nicht ersetzen kann.
Werkstudierende sind bei erfüllter 20-Stunden-Regel in der Beschäftigung grundsätzlich von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit und zahlen vor allem Rentenversicherung. Deshalb passt die allgemeine Midijob-Formel nicht unverändert. Nutzen Sie dafür den Werkstudent-Rechner.
Auszubildende, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und bestimmte Praktikanten werden trotz eines Entgelts in dieser Höhe nicht nach den allgemeinen Übergangsbereichsregeln behandelt. Auch Kurzarbeit oder Altersteilzeit kann die Beurteilung verändern. Entscheidend ist stets der sozialversicherungsrechtliche Status der konkreten Beschäftigung.
Vom Monatsbrutto zur richtigen Abrechnung
Für die Einordnung zählt das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt. Bei einem festen Monatsgehalt ist die Prüfung einfach. Bei Stundenlohn muss der Arbeitgeber die erwartete Arbeitszeit, bezahlten Urlaub, Feiertage und Entgeltfortzahlung einbeziehen. Ein schwankender einzelner Abrechnungsmonat entscheidet daher nicht automatisch über den Versicherungsstatus.
Einmalzahlungen mit hinreichend sicherem Anspruch gehören anteilig in die Prognose. Wer monatlich 1.950 € erhält und zusätzlich vertraglich 600 € Weihnachtsgeld, kommt im Jahresdurchschnitt auf 2.000 € und bleibt an der Obergrenze. Bei 612 € Sonderzahlung läge der Durchschnitt bei 2.001 €; dann gelten grundsätzlich die normalen Beitragsregeln. Freiwillige, nicht vorhersehbare Zuwendungen können anders behandelt werden.
Der Arbeitgeber stellt die Prognose bei Beschäftigungsbeginn und bei dauerhaften Änderungen neu auf. Eine vereinbarte Stundenaufstockung, eine Gehaltserhöhung oder ein neuer zusätzlicher Job kann deshalb den Status während des Jahres verändern. Rückwirkende Schwankungen werden anhand der tatsächlichen Gründe beurteilt. Eine absichtliche Aufteilung einheitlicher Arbeit auf mehrere Verträge beseitigt die Zusammenrechnung nicht.
Steuerrecht und Sozialversicherung verwenden unterschiedliche Rechenwege. Die reduzierte Beitragsbemessung senkt nicht das steuerpflichtige Brutto. Lohnsteuer wird weiterhin aus dem vollen Arbeitslohn und den elektronischen Steuermerkmalen berechnet. Deshalb kann eine Person trotz Beitragsentlastung Lohnsteuer zahlen. Umgekehrt kann bei niedrigem Jahreslohn keine Lohnsteuer entstehen, obwohl Beiträge zu allen vier Zweigen anfallen.
Der Rechner zeigt eine Monatsrechnung für laufendes Entgelt. Nachzahlungen, mehrjährige Vergütungen, Sachbezüge und Freibeträge können eine Lohnabrechnung verändern. Kontrollieren Sie bei der ersten Abrechnung vor allem das gemeldete regelmäßige Entgelt, den Krankenkassen-Zusatzbeitrag, die Kindermerkmale in der Pflegeversicherung und die Steuerklasse.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Midijob-Grenze 2026?
Was ist Faktor F 2026?
Warum zahlen Midijobber weniger Sozialabgaben?
Sinkt durch den Midijob die spätere Rente?
Gibt es bei 2.000,01 € einen Netto-Sprung?
Werden mehrere Midijobs zusammengerechnet?
Ist ein Midijob steuerfrei?
Ist jeder Teilzeitjob ein Midijob?
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 20 SGB IV – Übergangsbereich — Bundesministerium der Justiz · geprüft am 12. September 2026
- Übergangsbereich und Faktor F — Deutsche Rentenversicherung · geprüft am 12. September 2026
- Rechengrößen der Sozialversicherung 2026 — Bundesministerium für Arbeit und Soziales · geprüft am 12. September 2026
- Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung — Bundesministerium für Gesundheit · geprüft am 12. September 2026
Die Ergebnisse dieses Rechners sind unverbindlich und ersetzen keine individuelle Beratung. Rechenstand 2026.
Passende Rechner
Mehr aus dieser Kategorie: Alle Rechner in Arbeit & Gehalt