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Rechenstand 2026 · Quellen und Annahmen transparent

Deutscher Rechneramtlich gerechnet

Urlaubsentgelt 2026 nach 13-Wochen-Durchschnitt berechnen

Berechnen Sie das fortzuzahlende Brutto während des Urlaubs aus dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen. Arbeitstage pro Woche und Urlaubstage bleiben getrennt sichtbar.

Zuletzt aktualisiert am 13. September 2026

Referenz

13 Wochen

Rechtsgrundlage

§ 11 BUrlG

Überstunden

ausgenommen

Urlaubsgeld

nicht enthalten

Durchschnitt nach § 11 BUrlG

Tage
Tage

Urlaubsentgelt ist kein Urlaubsgeld

Urlaubsentgelt ist die gesetzliche Entgeltfortzahlung während des Urlaubs. Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Leistung, die nur aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag entstehen kann.

Urlaubsentgelt brutto

2,31 €

10,00 Urlaubstage aus 13-Wochen-Durchschnitt

Tagessatz

0,23 €

Referenztage

65

Referenzentgelt

15,00 €

Urlaubstage

10,00

Entgelt 13 Wochen15,00 €
Durchschnitt pro Arbeitstag0,23 €
Fortzuzahlendes Urlaubsentgelt2,31 €

So nutzen Sie den Rechner

  1. 1Ausgangswerte eintragenÜbernehmen Sie die Beträge und Zeitangaben aus Vertrag, Abrechnung, Buchhaltung oder Steuerunterlagen.
  2. 2Rechtliche Variante prüfenWählen Sie die Berechnungsart, die zum Sachverhalt und zum maßgeblichen Zeitraum passt.
  3. 3Zwischenergebnisse lesenPrüfen Sie Bemessungsgrundlage, Satz, Begrenzung und Zeitraum einzeln, bevor Sie das Endergebnis verwenden.
  4. 4Nachweise abgleichenVergleichen Sie das Ergebnis mit den Originalbelegen und dokumentieren Sie Abweichungen für Lohnbüro oder Steuerberatung.

Urlaubsentgelt-Rechner: Rechtsgrundlage und Berechnung

§ 11 BUrlG bemisst das Urlaubsentgelt nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn. Zusätzlich für Überstunden gezahlter Verdienst bleibt unberücksichtigt; dauerhafte Verdiensterhöhungen während des Urlaubs sind einzubeziehen. Der Rechner bildet die gesetzliche Grundrechnung für 2026 ab und zeigt die verwendete Bemessungsgrundlage getrennt vom Ergebnis. Dadurch lässt sich erkennen, ob eine Grenze greift oder ein Betrag nur zeitanteilig zählt.

Aus dem regelmäßigen Brutto der 13 Wochen wird anhand der vereinbarten Arbeitstage pro Woche ein Tagessatz gebildet. Bei fünf Arbeitstagen sind das 65 Referenztage, bei drei Arbeitstagen 39. Der Tagessatz wird mit den bezahlten Urlaubstagen multipliziert.

Arbeitstage/WocheReferenztage in 13 WochenUrlaubstage für 2 Wochen
56510
4528
3396
2264

Übernehmen Sie keinen Wert ungeprüft aus einer Vorjahresabrechnung. Eine gesetzliche Grenze kann sich zum 1. Januar ändern, während ein Vertrag oder Tarifvertrag einen abweichenden Abrechnungszeitraum nutzt. Für die allgemeine Steuerwirkung hilft der Einkommensteuer-Rechner; laufende Lohnabzüge lassen sich mit dem Brutto-Netto-Rechner vergleichen.

Formel und vollständiges Rechenbeispiel

Urlaubsentgelt = 13-Wochen-Brutto / (13 × Arbeitstage je Woche) × Urlaubstage. Bei 15.000 €, fünf Tagen pro Woche und zehn Urlaubstagen lautet die Rechnung 15.000 / 65 × 10 = 2.307,69 € brutto.

Eine Teilzeitkraft arbeitet drei Tage pro Woche und erhielt in 13 Wochen 9.000 € regelmäßiges Brutto. Der Tagessatz beträgt 9.000 / 39 = 230,77 €. Für sechs Urlaubstage werden 1.384,62 € fortgezahlt; sechs Urlaubstage entsprechen bei dieser Verteilung zwei Urlaubswochen.

Das Beispiel trennt bewusst Eingabe, Zwischensumme und Ergebnis. Genau diese Trennung ist bei Centdifferenzen hilfreich: Eine Abrechnung kann jeden Monatsbetrag runden, während eine Jahresrechnung erst die Summe rundet. Bei zwölf Monaten können dadurch wenige Euro Differenz entstehen, ohne dass der verwendete Prozentsatz falsch ist.

Prüfen Sie außerdem, ob Ihre Eingabe brutto, netto oder eine steuerliche Bemessungsgrundlage bezeichnet. Ein Bruttobetrag enthält noch Abgaben; ein Nettobetrag ist bereits vermindert. Bei Umsatzsteuer bezeichnet „netto“ dagegen regelmäßig den Betrag ohne Umsatzsteuer. Der Prozentrechner hilft beim unabhängigen Nachrechnen einzelner Sätze.

Welche Angaben in die Eingabefelder gehören

Verwenden Sie nach Möglichkeit Werte aus demselben Zeitraum. Ein Monatsbetrag darf nicht mit einer Jahresgrenze verrechnet werden, bevor eine Seite auf Monate oder Jahre umgerechnet wurde. Bei einem Jahreswert von 48.000 € entspricht der Monatswert 4.000 €; eine bloße Eingabe von 48.000 in ein Monatsfeld würde das Ergebnis verzwölffachen.

Variable Zahlungen gehören nur in die Bemessungsgrundlage, wenn die jeweilige Vorschrift sie einbezieht. Überstunden, Einmalzahlungen, steuerfreie Erstattungen und Sachbezüge werden rechtlich unterschiedlich behandelt. Der Rechner schätzt keine fehlenden Vertragswerte. Wenn eine Eingabe nicht belegt ist, rechnen Sie mehrere dokumentierte Szenarien und kennzeichnen Sie sie als Annahme.

Negative Beträge sind in den meisten Eingabefeldern ausgeschlossen. Eine Erstattung oder Gutschrift erscheint stattdessen als eigenes Zwischenergebnis. Leere oder ungültige Eingaben führen zu einem Gedankenstrich, damit kein scheinbar exakter NaN- oder Nullwert entsteht. Geldwerte werden mit zwei Nachkommastellen ausgegeben; Prozentsätze bleiben so genau, wie es der Rechenweg erfordert.

Für Arbeitszeitwerte zählen tatsächlich vergütete Tage oder Stunden. Kalendertage, Arbeitstage und Urlaubstage sind nicht austauschbar. Bei einer Fünf-Tage-Woche haben 13 Wochen typischerweise 65 Arbeitstage; Feiertage, Krankheit oder ein wechselnder Dienstplan können den individuellen Nenner verändern. Nutzen Sie ergänzend den Arbeitstage-Rechner.

Häufiger Fehler, Grenzen und Sonderfälle

Häufiger Fehler: Urlaubsentgelt wird mit Urlaubsgeld verwechselt oder bei Teilzeit durch fünf statt durch die tatsächlichen wöchentlichen Arbeitstage geteilt. Urlaubsgeld ist eine zusätzliche vertragliche Leistung; das gesetzliche Urlaubsentgelt ersetzt den Arbeitsverdienst während des Urlaubs.

Eine Obergrenze begrenzt den abziehbaren oder begünstigten Betrag, sie ersetzt keine Anspruchsvoraussetzung. Umgekehrt bedeutet ein Ergebnis unterhalb der Grenze nicht automatisch, dass das Finanzamt oder der Arbeitgeber den Betrag anerkennen muss. Beruflicher Anlass, tatsächliche Zahlung, Zeitraum und Beleg müssen zusätzlich feststehen.

Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge können günstigere Ansprüche vorsehen, soweit das Gesetz dies zulässt. Der Rechner zeigt den gesetzlichen Kern oder den eingegebenen Vertragssatz. Er beurteilt keine Tarifbindung, Ausschlussfrist oder arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel. Gerade kurze tarifliche Ausschlussfristen können wichtiger sein als die rechnerische Höhe.

Bei verbundenen Sachverhalten darf derselbe Aufwand nicht doppelt angesetzt werden. Eine steuerfreie Arbeitgebererstattung mindert regelmäßig den eigenen Werbungskostenabzug. Eine bereits in der Lohnabrechnung enthaltene Zahlung darf nicht nochmals zum Brutto addiert werden. In der Buchhaltung müssen Vorsteuer, Betriebsausgabe und Abschreibung ebenfalls getrennt bleiben.

Dokumentieren Sie Sonderfälle in einer kurzen Notiz: Datum, Betrag, Rechtsgrund, Quelle und Rechenschritt. Das erleichtert Rückfragen und verhindert, dass eine vorläufige Zahl später als endgültiger Anspruch behandelt wird. Für Fristen kann zusätzlich der Fristenrechner verwendet werden.

Steuerliche Wirkung und Liquidität richtig einordnen

Ein Abzug von 1.000 € führt nicht zu 1.000 € weniger Steuer. Die tatsächliche Entlastung hängt vom Grenzsteuersatz ab. Bei 30 % Grenzsteuersatz entsprechen 1.000 € zusätzlicher Werbungskosten oder Betriebsausgaben grob 300 € Einkommensteuerwirkung; Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und Kirchensteuer können das Ergebnis verändern.

Bei Arbeitnehmern wirkt ein Betrag erst, soweit die gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag überschreiten oder als Freibetrag im Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Eine Ausgabe kann deshalb steuerlich anzuerkennen sein, ohne dass sie im laufenden Monat sichtbar mehr Netto erzeugt. Die endgültige Wirkung ergibt sich häufig erst aus der Einkommensteuerveranlagung.

Unternehmen müssen zwischen Aufwand, Zahlung und Steuerfälligkeit unterscheiden. Eine Abschreibung verteilt Anschaffungskosten auf Jahre, obwohl der Kaufpreis sofort abfließt. Eine Umsatzsteuerzahllast kann entstehen, obwohl eine Kundenrechnung noch nicht bezahlt wurde, sofern Sollversteuerung gilt. Planen Sie das Ergebnis deshalb zusammen mit dem Zahlungszeitpunkt.

Eine Netto-Prognose kann persönliche Merkmale wie Steuerklasse, Kirchensteuer, Krankenkasse oder weitere Einkünfte nur abbilden, wenn sie abgefragt werden. Wo der Rechner eine pauschale Steuerwirkung zeigt, ist sie ausdrücklich als Szenario bezeichnet. Für eine vollständige Monatsabrechnung verwenden Sie den Brutto-Netto-Rechner.

Besondere Abgrenzungen für diesen Rechner

Der gesetzliche Mindesturlaub wird in Werktagen formuliert, die betriebliche Praxis meist in Arbeitstagen. Bei einer regelmäßigen Fünf-Tage-Woche entsprechen 24 Werktage grundsätzlich 20 Arbeitstagen. Ändert sich die Verteilung der Arbeitstage, muss der Urlaubsanspruch umgerechnet werden. Der Geldwert pro Urlaubstag und die Zahl der Urlaubstage sind deshalb zwei getrennte Prüfungen.

Verdienstkürzungen im 13-Wochen-Zeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis sollen die Berechnung nach § 11 BUrlG nicht ohne Weiteres mindern. Dauerhafte Verdiensterhöhungen, die während des Urlaubs eintreten, sind zu berücksichtigen. Variable Provisionen und regelmäßige Zuschläge können einfließen, benötigen aber eine belastbare Abrechnung des Referenzzeitraums.

Urlaubsentgelt wird zum gewöhnlichen Zahlungszeitpunkt beziehungsweise nach dem Gesetz vor Urlaubsantritt gezahlt. Es ist regulärer Arbeitslohn. Ein zusätzliches Urlaubsgeld folgt dagegen nur aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Vertrag oder betrieblicher Übung und darf nicht in den gesetzlichen Durchschnitt hineingerechnet werden.

Notieren Sie für die abschließende Prüfung neben jedem Eingabewert den zugehörigen Beleg und Zeitraum. So bleibt erkennbar, ob eine Zahl aus Vertrag, Rechnung, Stundenaufzeichnung oder Steuerkonto stammt. Ändert sich nur eine Annahme, rechnen Sie dieses Szenario separat; überschreiben Sie keine bereits dokumentierte Ausgangsrechnung.

Belege, Kontrolle und Nutzung des Ergebnisses

Bewahren Sie Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise, Arbeitszeitaufzeichnungen und Berechnungsblätter gemeinsam auf. Ein Kontoauszug belegt die Zahlung, aber nicht immer den beruflichen Anlass. Eine Rechnung belegt den Leistungsinhalt, aber ohne Zahlungsnachweis nicht zwingend den Geldabfluss. Für Lohnansprüche sind Dienstpläne und Abrechnungen zusammen aussagekräftiger als eine einzelne Stundenliste.

Vergleichen Sie das Rechnergebnis in drei Schritten: Zuerst muss die Bemessungsgrundlage stimmen, dann der Satz oder Tagessatz, zuletzt die Begrenzung. Weicht schon die Grundlage ab, bringt eine Diskussion über Rundungscent nichts. Stimmen Grundlage und Satz, prüfen Sie Beginn, Ende und Zahl der berücksichtigten Monate, Tage oder Stunden.

Das Ergebnis eignet sich für eine Plausibilitätsprüfung und zur Vorbereitung eines Gesprächs mit Lohnbüro, Finanzamt oder Steuerberatung. Es ersetzt keine Vertragsauslegung und keine verbindliche Steuerberechnung. Bei größeren Investitionen, rückwirkenden Lohnansprüchen oder mehreren Veranlagungsjahren sollte die Berechnung anhand der Originalvorschriften dokumentiert werden.

Speichern Sie neben dem Ergebnis auch den Berechnungsstand 2026. Wird die Rechnung später wiederholt, lassen sich Änderungen an Grenzbeträgen und Eingaben auseinanderhalten. Verknüpfte Themen finden Sie im Einkommensteuer-Rechner und im Stundenlohn-Rechner.

Häufige Fragen

Wie genau ist der Urlaubsentgelt-Rechner?
Die Grundformel und die ausgewiesenen gesetzlichen Grenzen entsprechen dem Stand 2026. Individuelle Vertrags-, Tarif- und Steuermerkmale müssen separat geprüft werden.
Kann ich Monats- und Jahreswerte mischen?
Nein. Rechnen Sie alle Eingaben zuerst auf denselben Zeitraum um; sonst entsteht regelmäßig ein Faktor-12-Fehler.
Warum weicht das Ergebnis von einer Abrechnung ab?
Mögliche Gründe sind Rundung, andere Bemessungszeiträume, tarifliche Regeln, Einmalzahlungen oder nicht erfasste persönliche Merkmale.
Ist das Ergebnis brutto oder netto?
Die Ergebnisbezeichnung nennt die Ebene ausdrücklich. Steuerliche Abzüge oder Entlastungen werden als eigene Zeilen ausgewiesen.
Welche Belege sollte ich aufbewahren?
Vertrag, Rechnung oder Abrechnung, Zahlungsnachweis sowie die Zeit- oder Nutzungsaufzeichnung, aus der die Eingaben hervorgehen.
Gilt die Rechnung auch für frühere Jahre?
Die Seite ist auf den Rechts- und Zahlenstand 2026 ausgerichtet. Für frühere Jahre müssen die damals geltenden Sätze und Grenzen verwendet werden.
Ersetzt der Rechner Steuerberatung oder Rechtsberatung?
Nein. Er liefert eine nachvollziehbare Plausibilitätsrechnung; streitige Voraussetzungen und Vertragsfragen benötigen eine individuelle Prüfung.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Die Ergebnisse dieses Rechners sind unverbindlich und ersetzen keine individuelle Beratung. Rechenstand 2026.

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