Zum Inhalt springen

Rechenstand 2026 · Quellen und Annahmen transparent

Deutscher Rechneramtlich gerechnet

Urlaubsabgeltung bei Beendigung 2026 berechnen

Berechnen Sie den Bruttowert von Resturlaub, der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann. Grundlage ist das regelmäßige Entgelt der letzten 13 Wochen geteilt durch die vergüteten Arbeitstage.

Zuletzt aktualisiert am 13. September 2026

Referenz

13 Wochen

Anspruch

nur bei Beendigung

Überstunden

nicht einbeziehen

Ergebnis

Bruttobetrag

Referenzzeitraum

Tage
Tage

Abgeltung nur bei Beendigung

Nach § 7 Abs. 4 BUrlG wird Urlaub nur abgegolten, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann. Überstundenvergütung gehört nach § 11 BUrlG nicht in den Durchschnitt.

Brutto-Urlaubsabgeltung

2,31 €

10,00 nicht mehr gewährbare Urlaubstage

Tagessatz

0,23 €

Referenzentgelt

15,00 €

Arbeitstage

65

Resturlaub

10,00

Entgelt der letzten 13 Wochen15,00 €
Durchschnitt je Arbeitstag0,23 €
Abgeltung brutto2,31 €

So nutzen Sie den Rechner

  1. 1Ausgangswerte eintragenÜbernehmen Sie die Beträge und Zeitangaben aus Vertrag, Abrechnung, Buchhaltung oder Steuerunterlagen.
  2. 2Rechtliche Variante prüfenWählen Sie die Berechnungsart, die zum Sachverhalt und zum maßgeblichen Zeitraum passt.
  3. 3Zwischenergebnisse lesenPrüfen Sie Bemessungsgrundlage, Satz, Begrenzung und Zeitraum einzeln, bevor Sie das Endergebnis verwenden.
  4. 4Nachweise abgleichenVergleichen Sie das Ergebnis mit den Originalbelegen und dokumentieren Sie Abweichungen für Lohnbüro oder Steuerberatung.

Urlaubsabgeltung-Rechner: Rechtsgrundlage und Berechnung

§ 7 Abs. 4 BUrlG erlaubt die Abgeltung nur, wenn Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann. Die Höhe folgt dem Urlaubsentgelt nach § 11 BUrlG und damit dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen. Der Rechner bildet die gesetzliche Grundrechnung für 2026 ab und zeigt die verwendete Bemessungsgrundlage getrennt vom Ergebnis. Dadurch lässt sich erkennen, ob eine Grenze greift oder ein Betrag nur zeitanteilig zählt.

Regelmäßiges Brutto des Referenzzeitraums wird durch die tatsächlich zugrunde gelegten Arbeitstage geteilt. Der Tagessatz wird mit den abzugeltenden Urlaubstagen multipliziert. Zusätzlich für Überstunden gezahlter Verdienst bleibt gesetzlich außer Betracht; dauerhafte Zulagen können dagegen zum Arbeitsverdienst gehören.

SchrittWert im BeispielErgebnis
Referenzentgelt15.000 €13 Wochen
Arbeitstage65230,77 €/Tag
Resturlaub10 Tage2.307,69 € brutto
Überstundenvergütungausgeschlossen0 € in Basis

Übernehmen Sie keinen Wert ungeprüft aus einer Vorjahresabrechnung. Eine gesetzliche Grenze kann sich zum 1. Januar ändern, während ein Vertrag oder Tarifvertrag einen abweichenden Abrechnungszeitraum nutzt. Für die allgemeine Steuerwirkung hilft der Einkommensteuer-Rechner; laufende Lohnabzüge lassen sich mit dem Brutto-Netto-Rechner vergleichen.

Formel und vollständiges Rechenbeispiel

Tagessatz = regelmäßiges Brutto der letzten 13 Wochen / vergütete Arbeitstage. Bei 15.000 € Referenzentgelt und 65 Arbeitstagen beträgt der Tagessatz 230,77 €. Zehn abzugeltende Urlaubstage ergeben 2.307,69 € brutto.

Endet das Arbeitsverhältnis am 30. September 2026 und können zehn feststehende Urlaubstage nicht mehr genommen werden, beträgt die Bruttoabgeltung im Beispiel 2.307,69 €. Der Betrag ist Arbeitslohn und wird in der Abrechnung versteuert; das Auszahlungsnetto hängt von den persönlichen Lohnsteuermerkmalen ab.

Das Beispiel trennt bewusst Eingabe, Zwischensumme und Ergebnis. Genau diese Trennung ist bei Centdifferenzen hilfreich: Eine Abrechnung kann jeden Monatsbetrag runden, während eine Jahresrechnung erst die Summe rundet. Bei zwölf Monaten können dadurch wenige Euro Differenz entstehen, ohne dass der verwendete Prozentsatz falsch ist.

Prüfen Sie außerdem, ob Ihre Eingabe brutto, netto oder eine steuerliche Bemessungsgrundlage bezeichnet. Ein Bruttobetrag enthält noch Abgaben; ein Nettobetrag ist bereits vermindert. Bei Umsatzsteuer bezeichnet „netto“ dagegen regelmäßig den Betrag ohne Umsatzsteuer. Der Prozentrechner hilft beim unabhängigen Nachrechnen einzelner Sätze.

Welche Angaben in die Eingabefelder gehören

Verwenden Sie nach Möglichkeit Werte aus demselben Zeitraum. Ein Monatsbetrag darf nicht mit einer Jahresgrenze verrechnet werden, bevor eine Seite auf Monate oder Jahre umgerechnet wurde. Bei einem Jahreswert von 48.000 € entspricht der Monatswert 4.000 €; eine bloße Eingabe von 48.000 in ein Monatsfeld würde das Ergebnis verzwölffachen.

Variable Zahlungen gehören nur in die Bemessungsgrundlage, wenn die jeweilige Vorschrift sie einbezieht. Überstunden, Einmalzahlungen, steuerfreie Erstattungen und Sachbezüge werden rechtlich unterschiedlich behandelt. Der Rechner schätzt keine fehlenden Vertragswerte. Wenn eine Eingabe nicht belegt ist, rechnen Sie mehrere dokumentierte Szenarien und kennzeichnen Sie sie als Annahme.

Negative Beträge sind in den meisten Eingabefeldern ausgeschlossen. Eine Erstattung oder Gutschrift erscheint stattdessen als eigenes Zwischenergebnis. Leere oder ungültige Eingaben führen zu einem Gedankenstrich, damit kein scheinbar exakter NaN- oder Nullwert entsteht. Geldwerte werden mit zwei Nachkommastellen ausgegeben; Prozentsätze bleiben so genau, wie es der Rechenweg erfordert.

Für Arbeitszeitwerte zählen tatsächlich vergütete Tage oder Stunden. Kalendertage, Arbeitstage und Urlaubstage sind nicht austauschbar. Bei einer Fünf-Tage-Woche haben 13 Wochen typischerweise 65 Arbeitstage; Feiertage, Krankheit oder ein wechselnder Dienstplan können den individuellen Nenner verändern. Nutzen Sie ergänzend den Arbeitstage-Rechner.

Häufiger Fehler, Grenzen und Sonderfälle

Häufiger Fehler: Monatsgehalt wird pauschal durch 30 Kalendertage geteilt. Für den gesetzlichen Durchschnitt sind der 13-Wochen-Verdienst und die zur Arbeitswoche passenden Arbeitstage maßgeblich. Noch tatsächlich gewährbarer Urlaub darf nicht ohne Weiteres durch Geld ersetzt werden.

Eine Obergrenze begrenzt den abziehbaren oder begünstigten Betrag, sie ersetzt keine Anspruchsvoraussetzung. Umgekehrt bedeutet ein Ergebnis unterhalb der Grenze nicht automatisch, dass das Finanzamt oder der Arbeitgeber den Betrag anerkennen muss. Beruflicher Anlass, tatsächliche Zahlung, Zeitraum und Beleg müssen zusätzlich feststehen.

Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge können günstigere Ansprüche vorsehen, soweit das Gesetz dies zulässt. Der Rechner zeigt den gesetzlichen Kern oder den eingegebenen Vertragssatz. Er beurteilt keine Tarifbindung, Ausschlussfrist oder arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel. Gerade kurze tarifliche Ausschlussfristen können wichtiger sein als die rechnerische Höhe.

Bei verbundenen Sachverhalten darf derselbe Aufwand nicht doppelt angesetzt werden. Eine steuerfreie Arbeitgebererstattung mindert regelmäßig den eigenen Werbungskostenabzug. Eine bereits in der Lohnabrechnung enthaltene Zahlung darf nicht nochmals zum Brutto addiert werden. In der Buchhaltung müssen Vorsteuer, Betriebsausgabe und Abschreibung ebenfalls getrennt bleiben.

Dokumentieren Sie Sonderfälle in einer kurzen Notiz: Datum, Betrag, Rechtsgrund, Quelle und Rechenschritt. Das erleichtert Rückfragen und verhindert, dass eine vorläufige Zahl später als endgültiger Anspruch behandelt wird. Für Fristen kann zusätzlich der Fristenrechner verwendet werden.

Steuerliche Wirkung und Liquidität richtig einordnen

Ein Abzug von 1.000 € führt nicht zu 1.000 € weniger Steuer. Die tatsächliche Entlastung hängt vom Grenzsteuersatz ab. Bei 30 % Grenzsteuersatz entsprechen 1.000 € zusätzlicher Werbungskosten oder Betriebsausgaben grob 300 € Einkommensteuerwirkung; Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und Kirchensteuer können das Ergebnis verändern.

Bei Arbeitnehmern wirkt ein Betrag erst, soweit die gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag überschreiten oder als Freibetrag im Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Eine Ausgabe kann deshalb steuerlich anzuerkennen sein, ohne dass sie im laufenden Monat sichtbar mehr Netto erzeugt. Die endgültige Wirkung ergibt sich häufig erst aus der Einkommensteuerveranlagung.

Unternehmen müssen zwischen Aufwand, Zahlung und Steuerfälligkeit unterscheiden. Eine Abschreibung verteilt Anschaffungskosten auf Jahre, obwohl der Kaufpreis sofort abfließt. Eine Umsatzsteuerzahllast kann entstehen, obwohl eine Kundenrechnung noch nicht bezahlt wurde, sofern Sollversteuerung gilt. Planen Sie das Ergebnis deshalb zusammen mit dem Zahlungszeitpunkt.

Eine Netto-Prognose kann persönliche Merkmale wie Steuerklasse, Kirchensteuer, Krankenkasse oder weitere Einkünfte nur abbilden, wenn sie abgefragt werden. Wo der Rechner eine pauschale Steuerwirkung zeigt, ist sie ausdrücklich als Szenario bezeichnet. Für eine vollständige Monatsabrechnung verwenden Sie den Brutto-Netto-Rechner.

Besondere Abgrenzungen für diesen Rechner

Zuerst muss die Zahl der noch bestehenden Urlaubstage feststehen. Gesetzlicher Mindesturlaub, vertraglicher Mehrurlaub, bereits gewährter Urlaub und mögliche Übertragung können unterschiedlichen Regeln folgen. Bei unterjährigem Ausscheiden ist zu prüfen, ob der volle oder nur ein anteiliger Urlaubsanspruch besteht. Tarifliche Ausschlussfristen können für den Mehrurlaub andere Folgen haben als für den gesetzlichen Mindesturlaub.

Die Abgeltung wandelt den nicht mehr erfüllbaren Freistellungsanspruch in einen Geldanspruch um. Sie ist kein freiwilliger Bonus und darf während eines fortbestehenden Arbeitsverhältnisses nicht beliebig an die Stelle des Urlaubs treten. Bei Krankheit nach Vertragsende gelten für den Geldanspruch besondere Verjährungs- und Ausschlussfragen; der Rechner bewertet nur die rechnerisch bestätigten Tage.

Im 13-Wochen-Entgelt sind regelmäßige Bestandteile sachgerecht einzubeziehen, während zusätzlich gezahlte Überstundenvergütung ausgeschlossen ist. Wechselt das Entgelt dauerhaft, kann § 11 BUrlG eine Anpassung verlangen. Nutzen Sie deshalb keine einzelne Abrechnung, wenn der Referenzzeitraum variable Schichtzulagen oder Provisionsbestandteile enthält.

Notieren Sie für die abschließende Prüfung neben jedem Eingabewert den zugehörigen Beleg und Zeitraum. So bleibt erkennbar, ob eine Zahl aus Vertrag, Rechnung, Stundenaufzeichnung oder Steuerkonto stammt. Ändert sich nur eine Annahme, rechnen Sie dieses Szenario separat; überschreiben Sie keine bereits dokumentierte Ausgangsrechnung.

Belege, Kontrolle und Nutzung des Ergebnisses

Bewahren Sie Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise, Arbeitszeitaufzeichnungen und Berechnungsblätter gemeinsam auf. Ein Kontoauszug belegt die Zahlung, aber nicht immer den beruflichen Anlass. Eine Rechnung belegt den Leistungsinhalt, aber ohne Zahlungsnachweis nicht zwingend den Geldabfluss. Für Lohnansprüche sind Dienstpläne und Abrechnungen zusammen aussagekräftiger als eine einzelne Stundenliste.

Vergleichen Sie das Rechnergebnis in drei Schritten: Zuerst muss die Bemessungsgrundlage stimmen, dann der Satz oder Tagessatz, zuletzt die Begrenzung. Weicht schon die Grundlage ab, bringt eine Diskussion über Rundungscent nichts. Stimmen Grundlage und Satz, prüfen Sie Beginn, Ende und Zahl der berücksichtigten Monate, Tage oder Stunden.

Das Ergebnis eignet sich für eine Plausibilitätsprüfung und zur Vorbereitung eines Gesprächs mit Lohnbüro, Finanzamt oder Steuerberatung. Es ersetzt keine Vertragsauslegung und keine verbindliche Steuerberechnung. Bei größeren Investitionen, rückwirkenden Lohnansprüchen oder mehreren Veranlagungsjahren sollte die Berechnung anhand der Originalvorschriften dokumentiert werden.

Speichern Sie neben dem Ergebnis auch den Berechnungsstand 2026. Wird die Rechnung später wiederholt, lassen sich Änderungen an Grenzbeträgen und Eingaben auseinanderhalten. Verknüpfte Themen finden Sie im Einkommensteuer-Rechner und im Stundenlohn-Rechner.

Häufige Fragen

Wie genau ist der Urlaubsabgeltung-Rechner?
Die Grundformel und die ausgewiesenen gesetzlichen Grenzen entsprechen dem Stand 2026. Individuelle Vertrags-, Tarif- und Steuermerkmale müssen separat geprüft werden.
Kann ich Monats- und Jahreswerte mischen?
Nein. Rechnen Sie alle Eingaben zuerst auf denselben Zeitraum um; sonst entsteht regelmäßig ein Faktor-12-Fehler.
Warum weicht das Ergebnis von einer Abrechnung ab?
Mögliche Gründe sind Rundung, andere Bemessungszeiträume, tarifliche Regeln, Einmalzahlungen oder nicht erfasste persönliche Merkmale.
Ist das Ergebnis brutto oder netto?
Die Ergebnisbezeichnung nennt die Ebene ausdrücklich. Steuerliche Abzüge oder Entlastungen werden als eigene Zeilen ausgewiesen.
Welche Belege sollte ich aufbewahren?
Vertrag, Rechnung oder Abrechnung, Zahlungsnachweis sowie die Zeit- oder Nutzungsaufzeichnung, aus der die Eingaben hervorgehen.
Gilt die Rechnung auch für frühere Jahre?
Die Seite ist auf den Rechts- und Zahlenstand 2026 ausgerichtet. Für frühere Jahre müssen die damals geltenden Sätze und Grenzen verwendet werden.
Ersetzt der Rechner Steuerberatung oder Rechtsberatung?
Nein. Er liefert eine nachvollziehbare Plausibilitätsrechnung; streitige Voraussetzungen und Vertragsfragen benötigen eine individuelle Prüfung.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Die Ergebnisse dieses Rechners sind unverbindlich und ersetzen keine individuelle Beratung. Rechenstand 2026.

Urlaubsentgelt-RechnerBerechnen Sie das fortzuzahlende Brutto während des Urlaubs aus dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen. Arbeitstage pro Woche und Urlaubstage bleiben getrennt sichtbar.Rechner öffnenUrlaubsgeld-RechnerBerechnen Sie freiwilliges Urlaubsgeld netto, die Lohnfortzahlung während des Urlaubs oder eine Urlaubsabgeltung bei Beendigung. Die drei Ansprüche haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen.Rechner öffnenStundenlohn-RechnerRechnen Sie Monatslohn und Stundenlohn in beide Richtungen um. Der Rechner zeigt die Durchschnittsmethode mit 52 ÷ 12 = 4,333 Wochen, eine Vergleichsrechnung über tatsächliche Arbeitstage und den Netto-Stundenlohn nach der Lohnabrechnung 2026.Rechner öffnenBrutto-Netto-RechnerVon 3.500 € brutto bleiben in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer rund 2.333 € netto – der Rest sind 405,58 € Lohnsteuer und 761,25 € Sozialabgaben. Der Rechner zeigt Ihren Nettolohn 2026 nach § 39b EStG, jede einzelne Abzugsposition, die Arbeitgeberkosten und Ihr Netto in allen sechs Steuerklassen.Rechner öffnenNetto-Brutto-RechnerGeben Sie Ihren gewünschten Nettolohn ein; der Rechner sucht mit der vollständigen Lohnsteuer- und Sozialabgabenberechnung das dazu passende Brutto. Das Ergebnis ist eine belastbare Näherung für 2026, kann aber wegen individueller ELStAM und der Rundung einer echten Lohnabrechnung leicht abweichen.Rechner öffnenMinijob-RechnerBerechnen Sie aus einem gewerblichen Minijob bis 603 € das Netto der beschäftigten Person und die pauschalen Arbeitgeberabgaben 2026. Der Rechner berücksichtigt Rentenversicherungsbefreiung, gesetzlichen Krankenversicherungsstatus, Pauschsteuer sowie U1, U2 und Insolvenzgeldumlage.Rechner öffnen

Mehr aus dieser Kategorie: Alle Rechner in Arbeit & Gehalt