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Rechenstand 2026 · Quellen und Annahmen transparent

Deutscher Rechneramtlich gerechnet

Stand 2026

Beitragsbemessungsgrenzen 2026 im Vergleich

2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 101.400 € jährlich, für Kranken- und Pflegeversicherung bei 69.750 €. Oberhalb dieser Grenzen steigen die Beiträge nicht weiter.

Zuletzt aktualisiert am 13. September 2026

BBG und Versicherungspflichtgrenze 2026

Sozialversicherungsgrenzen 2026
GrößeMonatJahr
Rentenversicherung8.450 €101.400 €
Arbeitslosenversicherung8.450 €101.400 €
Krankenversicherung5.812,5 €69.750 €
Pflegeversicherung5.812,5 €69.750 €
allgemeine JAEG6.450 €77.400 €

Vergleich mit 2025

Jahreswerte 2025 und 2026
Größe20252026
RV/AV-BBG96.600 €101.400 €
KV/PV-BBG66.150 €69.750 €
allgemeine JAEG73.800 €77.400 €

Seit 2025 gibt es bei der RV-BBG keine Unterscheidung mehr zwischen West und Ost.

BBG und JAEG nicht verwechseln

Die BBG deckelt beitragspflichtiges Entgelt. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze entscheidet dagegen grundsätzlich über die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer 75.000 € verdient, liegt 2026 über der KV-BBG, aber noch unter der allgemeinen JAEG von 77.400 €.

Der Krankenkassenbeitrag-Rechner wendet die KV-Grenze an; das gesamte Netto berechnet der Brutto-Netto-Rechner.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die RV-BBG 2026?
8.450 Euro monatlich beziehungsweise 101.400 Euro jährlich.
Wie hoch ist die KV-BBG 2026?
5.812,50 Euro monatlich beziehungsweise 69.750 Euro jährlich.
Wie hoch ist die JAEG 2026?
Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt 77.400 Euro.
Ist die BBG gleich Versicherungspflichtgrenze?
Nein. Die BBG deckelt Beiträge; die JAEG betrifft die Krankenversicherungspflicht.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Die Fundstellen und ihr Gültigkeitsstand sind oben benannt. Amtliche Veröffentlichungen sind maßgeblich; abweichende oder nur sekundär verfügbare Stände werden in der Tabelle ausdrücklich gekennzeichnet.

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