Stand 2026
Beitragsbemessungsgrenzen 2026 im Vergleich
2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 101.400 € jährlich, für Kranken- und Pflegeversicherung bei 69.750 €. Oberhalb dieser Grenzen steigen die Beiträge nicht weiter.
Zuletzt aktualisiert am 13. September 2026
BBG und Versicherungspflichtgrenze 2026
| Größe | Monat | Jahr |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | 8.450 € | 101.400 € |
| Arbeitslosenversicherung | 8.450 € | 101.400 € |
| Krankenversicherung | 5.812,5 € | 69.750 € |
| Pflegeversicherung | 5.812,5 € | 69.750 € |
| allgemeine JAEG | 6.450 € | 77.400 € |
Vergleich mit 2025
| Größe | 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| RV/AV-BBG | 96.600 € | 101.400 € |
| KV/PV-BBG | 66.150 € | 69.750 € |
| allgemeine JAEG | 73.800 € | 77.400 € |
Seit 2025 gibt es bei der RV-BBG keine Unterscheidung mehr zwischen West und Ost.
BBG und JAEG nicht verwechseln
Die BBG deckelt beitragspflichtiges Entgelt. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze entscheidet dagegen grundsätzlich über die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer 75.000 € verdient, liegt 2026 über der KV-BBG, aber noch unter der allgemeinen JAEG von 77.400 €.
Der Krankenkassenbeitrag-Rechner wendet die KV-Grenze an; das gesamte Netto berechnet der Brutto-Netto-Rechner.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die RV-BBG 2026?
Wie hoch ist die KV-BBG 2026?
Wie hoch ist die JAEG 2026?
Ist die BBG gleich Versicherungspflichtgrenze?
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 — Bundesministerium für Arbeit und Soziales · geprüft am 12. September 2026
- Werte der Rentenversicherung — Deutsche Rentenversicherung · geprüft am 13. September 2026
- § 6 SGB V — Bundesministerium der Justiz · geprüft am 12. September 2026
Die Fundstellen und ihr Gültigkeitsstand sind oben benannt. Amtliche Veröffentlichungen sind maßgeblich; abweichende oder nur sekundär verfügbare Stände werden in der Tabelle ausdrücklich gekennzeichnet.
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