Arbeitgeberkosten-Rechner 2026: Personalkosten und Arbeitgeberbrutto
Berechnen Sie die monatlichen und jährlichen Arbeitgeberkosten aus Bruttolohn, gesetzlichen Arbeitgeberanteilen, U1/U2/U3, Berufsgenossenschaft, Sonderzahlungen und Ersatzkosten für Ausfallzeiten. Der Kostenfaktor setzt den gesamten Aufwand ins Verhältnis zum geschätzten Arbeitnehmer-Netto.
Zuletzt aktualisiert am 12. September 2026
Rentenversicherung
9,3 %
Arbeitgeberanteil 2026
Arbeitslosenversicherung
1,3 %
Arbeitgeberanteil 2026
Insolvenzgeldumlage
0,15 %
2026
KV-Zusatzbeitrag
hälftig
Arbeitgeber beteiligt sich
Gehalt
Umlagen und Unfallversicherung
Nur bei Teilnahme am U1-Verfahren; Satz Ihrer Krankenkasse.
Planbare Zusatzkosten
0 %, wenn keine Vertretungs- oder Mehrarbeitskosten entstehen.
Umlagen sind betriebs- und kassenabhängig
Arbeitgeberkosten pro Monat
4,85 €
4,00 € Bruttolohn · 58,15 € im Jahr
Lohnnebenkosten
0,85 €
Aufschlag auf Brutto
21,2 %
Kostenfaktor zum Netto
1,55
Arbeitnehmer-Netto
3,13 €
Gesetzliche Arbeitgeberanteile
Weitere Kosten pro Monat
So nutzen Sie den Rechner
- 1Monatsbrutto eingebenTragen Sie den laufenden Bruttolohn und für den Nettofaktor die Steuerklasse ein.
- 2Betriebliche Umlagen ergänzenÜbernehmen Sie U1, U2 und Berufsgenossenschaft aus Ihren tatsächlichen Bescheiden oder Kassensätzen.
- 3Sonderzahlungen verteilenGeben Sie planbare jährliche Sonderzahlungen ein; der Rechner verteilt sie auf zwölf Monate.
- 4Ausfallkosten schätzenErfassen Sie Tage und den Anteil zusätzlicher Vertretungs- oder Mehrarbeitskosten.
Vom Bruttolohn zum Arbeitgeberbrutto
Der vereinbarte Bruttolohn ist nur der Ausgangspunkt der Personalkosten. Arbeitgeber zahlen zusätzlich eigene Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Hinzu kommen Umlagen, gesetzliche Unfallversicherung und je nach Vertrag Sonderzahlungen oder betriebliche Leistungen.
Bei 4.000 € Monatsbrutto entstehen 2026 in der gesetzlichen Sozialversicherung regelmäßig 9,3 % Rentenversicherung und 1,3 % Arbeitslosenversicherung. Zur Krankenversicherung trägt der Arbeitgeber die Hälfte aus 14,6 % allgemeinem Beitrag und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. In der Pflegeversicherung gilt grundsätzlich die hälftige Finanzierung; Sachsen hat eine abweichende Verteilung.
Der Rechner verwendet für die Standardrechnung den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile werden nur bis zu den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen erhoben. Deshalb wächst das Arbeitgeberbrutto bei hohen Gehältern nicht dauerhaft mit einem festen Prozentsatz.
U1, U2 und Unfallversicherung sind nicht bundesweit für jeden Betrieb gleich. Diese Werte bleiben als Eingaben sichtbar. Ein vermeintlicher pauschaler Satz würde Personalkosten still falsch darstellen. Der Brutto-Netto-Rechner zeigt ergänzend die detaillierte Arbeitnehmerabrechnung.
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung 2026
Die Rentenversicherung hat 2026 einen Gesamtbeitrag von 18,6 %, regelmäßig je 9,3 % für Arbeitgeber und Beschäftigte. In der Arbeitslosenversicherung beträgt der Gesamtsatz 2,6 %, also 1,3 % je Seite. Für beide Zweige gilt 2026 die jährliche Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 € beziehungsweise 8.450 € monatlich.
In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der allgemeine Satz 14,6 %. Der Zusatzbeitrag ist kassenabhängig und wird ebenfalls hälftig finanziert. Die Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung liegt 2026 bei 69.750 € jährlich beziehungsweise 5.812,50 € monatlich.
Der allgemeine Pflegebeitrag beträgt 3,6 %. Zuschläge für Kinderlose und Abschläge ab dem zweiten Kind unter 25 verändern grundsätzlich den Arbeitnehmeranteil, nicht den normalen Arbeitgeberanteil. In Sachsen trägt die Arbeitnehmerseite wegen des Buß- und Bettags einen zusätzlichen Anteil.
| Versicherung | Regelmäßiger AG-Satz |
|---|---|
| Rentenversicherung | 9,30 % |
| Arbeitslosenversicherung | 1,30 % |
| Krankenversicherung | 7,30 % + halber Zusatzbeitrag |
| Pflegeversicherung | grundsätzlich 1,80 % |
U1, U2 und Insolvenzgeldumlage
Die Umlage U1 finanziert die Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Am Verfahren nehmen grundsätzlich Arbeitgeber mit regelmäßig nicht mehr als 30 Beschäftigten teil. Die Krankenkassen bieten unterschiedliche Erstattungssätze und dazu passende Umlagesätze an. Darum verlangt der Rechner den konkreten U1-Satz.
U2 erstattet Aufwendungen bei Mutterschaft und Beschäftigungsverboten. Sie betrifft Arbeitgeber unabhängig davon, ob aktuell Frauen beschäftigt sind. Auch der U2-Satz wird von der zuständigen Krankenkasse festgesetzt und kann sich ändern. Ein aus einer fremden Kasse übernommener Satz ist keine sichere Kalkulationsbasis.
Die Insolvenzgeldumlage U3 beträgt 2026 nach der Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 0,15 % des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts. Dieser Wert ist vorbelegt. Besondere Arbeitgeber können ausgenommen sein; für eine Standardbeschäftigung wird er auf das Monatsbrutto bis zur maßgeblichen Grenze angewendet.
Umlagen werden in der Praxis je Beschäftigtem im Beitragsnachweis abgerechnet. Der Rechner addiert sie zur monatlichen Kostenplanung. Er bildet keine Erstattungen ab, die der Arbeitgeber später aus U1 oder U2 erhält, weil Eintritt, Dauer und gewählter Erstattungssatz unbekannt sind.
Berufsgenossenschaft und gesetzliche Unfallversicherung
Arbeitgeber finanzieren die gesetzliche Unfallversicherung grundsätzlich allein. Der Beitrag entsteht nicht aus einem einheitlichen Prozentsatz. Zuständiger Unfallversicherungsträger, Entgeltsumme, Gefahrklasse und der jährlich festgesetzte Beitragsfuß bestimmen die tatsächliche Höhe.
Ein Büroarbeitsplatz kann einer anderen Gefahrklasse zugeordnet sein als Produktion, Bau oder Logistik. Selbst innerhalb einer Berufsgenossenschaft können Tätigkeitsbereiche unterschiedliche Gefahrklassen haben. Deshalb startet das Feld im Rechner ohne erfundenen Standardsatz. Verwenden Sie den Prozentsatz aus dem letzten Beitragsbescheid oder eine dokumentierte Kalkulationsannahme.
Der Beitrag wird häufig erst nach Ablauf des Jahres anhand des digitalen Lohnnachweises festgesetzt. Für Budgets kann der Vorjahresbeitrag geteilt durch die beitragspflichtige Entgeltsumme als Näherung dienen. Strukturänderungen, neue Tätigkeiten und ein veränderter Beitragsfuß begrenzen diese Methode.
Neben dem reinen Beitrag können arbeitsmedizinische Betreuung, Fachkraft für Arbeitssicherheit, persönliche Schutzausrüstung und Präventionsmaßnahmen weitere Kosten verursachen. Sie gehören wirtschaftlich zu den Personalkosten, werden aber mangels individueller Werte nicht automatisch in den Rechner aufgenommen.
Sonderzahlungen und betriebliche Zusatzleistungen
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Boni und ein dreizehntes Gehalt erhöhen die jährlichen Personalkosten. Der Rechner verteilt die eingegebene Jahressumme gleichmäßig auf zwölf Monate, damit ein vergleichbarer monatlicher Budgetwert entsteht. Die tatsächliche Auszahlung kann vollständig in einem Monat erfolgen.
Auf Sonderzahlungen können Sozialversicherungsbeiträge anfallen, soweit die anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen noch nicht ausgeschöpft sind. Die Märzklausel und die Zuordnung einmalig gezahlten Entgelts machen eine exakte Beitragsrechnung vom bisherigen Jahresverlauf abhängig. Der Rechner weist die Sonderzahlung deshalb als eigenen Kostenposten aus und schlägt darauf nicht automatisch einen erfundenen Beitrag.
Weitere Personalkosten können betriebliche Altersversorgung, Sachbezüge, Jobticket, Dienstwagen, Weiterbildungen, Recruiting, Arbeitsplatz, Software und Geräte umfassen. Manche Leistungen sind steuerlich begünstigt, bleiben aber reale Ausgaben. Sie können in einer betrieblichen Vollkostenrechnung als zusätzlicher Jahresbetrag zur Sonderzahlungsposition addiert werden.
Für einen Bonusvergleich sollte zwischen sicherem Anspruch und freiwilliger Leistung unterschieden werden. Planbare vertragliche Zahlungen gehören bereits bei der Einstellung ins Budget. Variable Boni brauchen mehrere Szenarien, etwa Ziel-, Mindest- und Maximalerreichung, statt nur einen Durchschnitt ohne Risikospanne.
Ausfallzeiten ohne Doppelzählung kalkulieren
Urlaub, Feiertage und Krankheit sind grundsätzlich bereits im Monatslohn enthalten. Wer ihren Lohnwert noch einmal vollständig auf den Bruttolohn aufschlägt, zählt dieselben Kosten doppelt. Zusätzlicher Aufwand entsteht erst, wenn eine Vertretung, bezahlte Mehrarbeit oder entgangene produktive Kapazität wirtschaftlich bewertet wird.
Der Rechner verwendet deshalb eine Ersatzkostenquote. Bei null Prozent entstehen keine zusätzlichen Kassenkosten. Bei 100 % wird für jeden eingegebenen Ausfalltag ein voller durchschnittlicher Tageslohn als Vertretungsaufwand angesetzt. Eine Quote von 50 % modelliert beispielsweise teilweise Vertretung oder Mehrarbeit.
Der Tageswert basiert für die Planungsrechnung auf durchschnittlich 21,75 Arbeitstagen pro Monat. Das ist eine Rechengröße, kein gesetzlicher Tageslohn. Betriebe können stattdessen ihre tatsächlichen produktiven Solltage und Erfahrungswerte verwenden. Saison, Schichtmodell und Feiertage beeinflussen die realistische Reserve.
Auch Fluktuation verursacht Ausfall- und Wiederbesetzungskosten. Vakanz, Recruiting, Einarbeitung und geringere Anfangsproduktivität sind stark rollenabhängig. Diese Posten sollten separat geplant werden, weil eine pauschale Quote über alle Stellen hinweg wenig aussagekräftig ist.
Kostenfaktor: Arbeitgeberkosten im Verhältnis zum Netto
Der Kostenfaktor teilt die gesamten monatlichen Arbeitgeberkosten durch das geschätzte Netto der beschäftigten Person. Kostet eine Stelle 5.000 € und erhält die Person 2.600 € netto, beträgt der Faktor rund 1,92. Er veranschaulicht den Abstand zwischen Unternehmensaufwand und verfügbarer Auszahlung.
Der Faktor ist kein Steuersatz. Das Netto hängt von Steuerklasse, Kindermerkmalen, Kirchensteuer, Krankenkasse und weiteren persönlichen Daten ab. Der Rechner verwendet für den Orientierungswert Steuerklasse, Nordrhein-Westfalen, keine Kirchensteuer, gesetzliche Krankenversicherung mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag und kinderlos. Für Personalbudgets sind die Arbeitgeberkosten selbst die robustere Größe.
Beim Vergleich mit Selbstständigenhonoraren müssen bezahlter Urlaub, Krankheit, Ausstattung, Versicherungen, Verwaltung und Auslastungsrisiko einbezogen werden. Ein Monatsbrutto lässt sich nicht direkt mit einer Rechnungssumme vergleichen. Ebenso ist Umsatz pro Kopf nicht mit verfügbarer Arbeitszeit gleichzusetzen.
Für Gehaltsentscheidungen empfiehlt sich eine Jahresbetrachtung mit mehreren Szenarien. Der Rechner zeigt Monats- und Jahreskosten, verteilt Sonderzahlungen und macht variable Annahmen sichtbar. So bleiben gesetzliche Beiträge von betrieblichen Schätzungen getrennt und Änderungen lassen sich gezielt aktualisieren.
Für Teilzeitstellen gelten dieselben Beitragssätze, während das geringere Brutto die absolute Belastung senkt. Mini- und Midijobs folgen besonderen Beitragsregeln und sollten mit den dafür vorgesehenen Rechnern kalkuliert werden. Eine pauschale Hochrechnung aus einer Vollzeitstelle wäre dort ungenau.
Bei Gehaltserhöhungen sollte der zusätzliche Aufwand als Differenz zweier Rechnungen betrachtet werden. Wegen Beitragsbemessungsgrenzen ist der Grenzaufwand nicht immer identisch mit dem durchschnittlichen Nebenkostensatz. Oberhalb einer Grenze kann eine weitere Gehaltserhöhung geringere zusätzliche Sozialbeiträge auslösen.
Intern sollten Annahmen mit Datum und Quelle dokumentiert werden. Krankenkassen ändern Umlagesätze, Berufsgenossenschaften Beitragsfüße und der Gesetzgeber Rechengrößen. Ein jährlicher Budgetlauf mit aktualisierten Bescheiden verhindert, dass alte Prozentsätze unbemerkt fortgeschrieben werden.
Die Liquiditätsplanung kann vom gleichmäßig verteilten Monatswert abweichen. Sonderzahlungen, Berufsgenossenschaftsbescheid und Erstattungen aus Umlageverfahren fallen zu bestimmten Terminen an. Für eine Zahlungsplanung müssen diese Termine zusätzlich zum wirtschaftlichen Jahresdurchschnitt berücksichtigt werden.
Rückstellungen für Resturlaub, Boni oder Überstunden folgen handels- und steuerrechtlichen Regeln und sind nicht identisch mit der hier gezeigten Kostenreserve. Der Rechner unterstützt die operative Stellenkalkulation, ersetzt aber keine Jahresabschlussbewertung.
Häufige Fragen
Was kostet ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber?
Wie hoch sind die Lohnnebenkosten 2026?
Was bedeutet Arbeitgeberbrutto?
Wie hoch ist die Insolvenzgeldumlage 2026?
Welche U1- und U2-Sätze gelten?
Wie berechnet man die Berufsgenossenschaft?
Sind Urlaub und Krankheit zusätzliche Personalkosten?
Was ist der Kostenfaktor zum Netto?
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Sozialversicherungsrechengrößen 2026 — Bundesministerium für Arbeit und Soziales · geprüft am 12. September 2026
- Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung — Bundesministerium für Gesundheit · geprüft am 12. September 2026
- Aufwendungsausgleichsgesetz — Bundesministerium der Justiz · geprüft am 12. September 2026
- Gesetzliche Unfallversicherung – Beiträge — Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung · geprüft am 12. September 2026
- Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2026 — Bundesministerium der Justiz · geprüft am 12. September 2026
Die Ergebnisse dieses Rechners sind unverbindlich und ersetzen keine individuelle Beratung. Rechenstand 2026.
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