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Rechenstand 2026 · Quellen und Annahmen transparent

Deutscher Rechneramtlich gerechnet

Stand 2026

Sachbezugswerte 2026 für Verpflegung und Unterkunft

Die Sachbezugswerte 2026 betragen 345 € monatlich für volle Verpflegung und 285 € für eine Unterkunft. Die Werte erhöhen das steuer- und beitragspflichtige Arbeitsentgelt, soweit Beschäftigte keine entsprechende Zuzahlung leisten.

Zuletzt aktualisiert am 13. September 2026

Sachbezugswerte 2026 im Überblick

Amtliche Sachbezugswerte nach § 2 SvEV
Sachbezugmonatlichkalendertäglich
volle Verpflegung345,00 €11,50 €
Frühstück71,00 €2,37 €
Mittagessen137,00 €4,57 €
Abendessen137,00 €4,57 €
Unterkunft285,00 €9,50 €

Für kürzere Zeiträume ist nach § 2 Abs. 6 SvEV ein Dreißigstel des Monatswerts anzusetzen. Rundungen erfolgen nach der gesetzlichen Zwei-Dezimalstellen-Regel.

Unterkunft oder Wohnung

Eine Unterkunft wird pauschal mit 285 € bewertet. Bei Aufnahme in den Arbeitgeberhaushalt oder Gemeinschaftsunterkunft mindert sich der Wert um 15 %. Weitere Minderungen gelten für Jugendliche und Auszubildende sowie Mehrfachbelegung: 40 % bei zwei, 50 % bei drei und 60 % bei mehr als drei Beschäftigten.

Eine abgeschlossene Wohnung wird grundsätzlich mit der ortsüblichen Miete bewertet. Nur bei außergewöhnlichen Ermittlungsschwierigkeiten erlaubt § 2 Abs. 4 SvEV 5,01 € je Quadratmeter, bei einfacher Ausstattung 4,10 €.

Zuzahlung und Lohnabrechnung

Zahlt der Arbeitnehmer für Mahlzeit oder Unterkunft, ist nur die Differenz zum Sachbezugswert als Arbeitsentgelt anzusetzen. Beispiel: Kostet ein Mittagessen 2,00 €, beträgt der geldwerte Vorteil 4,57 € minus 2,00 € gleich 2,57 € je Mahlzeit. Der häufigste Fehler ist, den vollen Wert trotz Zuzahlung anzusetzen.

Der Sachbezug erhöht regelmäßig das steuerliche Brutto, wird aber nicht als Bargeld ausgezahlt. Dies erklärt Abweichungen im Brutto-Netto-Vergleich.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Sachbezugswert für Verpflegung 2026?
345 Euro monatlich beziehungsweise 11,50 Euro je Kalendertag.
Wie hoch ist der Wert für ein Mittagessen?
137 Euro monatlich oder 4,57 Euro pro Tag beziehungsweise Mahlzeit.
Wie hoch ist der Sachbezugswert Unterkunft?
285 Euro monatlich beziehungsweise 9,50 Euro täglich, vor möglichen Minderungen.
Was passiert bei einer Zuzahlung?
Nur die positive Differenz zwischen Sachbezugswert und Zuzahlung wird als Arbeitsentgelt angesetzt.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Die Fundstellen und ihr Gültigkeitsstand sind oben benannt. Amtliche Veröffentlichungen sind maßgeblich; abweichende oder nur sekundär verfügbare Stände werden in der Tabelle ausdrücklich gekennzeichnet.

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