Stand 2026
Rentenwerte 2026 und Entwicklung seit 2023
Ein Entgeltpunkt ist seit 1. Juli 2026 monatlich 42,52 € wert. Vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 galt 40,79 €; seit Juli 2023 gilt ein einheitlicher Wert in Ost und West.
Zuletzt aktualisiert am 13. September 2026
Aktueller Rentenwert im Zeitverlauf
| Zeitraum ab 1. Juli | Rentenwert | Anpassung |
|---|---|---|
| 2023 | 37,60 € | West 4,39 %, Ost 5,86 % |
| 2024 | 39,32 € | 4,57 % |
| 2025 | 40,79 € | 3,74 % |
| 2026 | 42,52 € | 4,24 % |
Die Angleichung der Rentenwerte Ost und West wurde 2023 abgeschlossen. Der Wert 42,52 € gilt vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027.
Vom Entgeltpunkt zur Monatsrente
Nach § 64 SGB VI lautet die Rentenformel: persönliche Entgeltpunkte mal Zugangsfaktor mal Rentenartfaktor mal aktueller Rentenwert. Bei einer Altersrente ohne Abschlag ergeben 40 Punkte 40 × 42,52 € = 1.700,80 € Bruttorente monatlich. 45 Punkte ergeben 1.913,40 €.
Vor dem 1. Juli 2026 waren dieselben 40 Punkte 1.631,60 € wert. Die Rentenanpassung erhöht laufende Renten automatisch. Ihre Punkte und Abschläge berechnet der Rentenrechner.
Rentenwert ist nicht Durchschnittsentgelt
Das vorläufige Durchschnittsentgelt 2026 beträgt 51.944 €. Wer genau so viel beitragspflichtig verdient, erhält ungefähr einen Entgeltpunkt. Der Rentenwert bestimmt dagegen, wie viel monatliche Rente ein vorhandener Punkt bringt. Die Verwechslung beider Größen ist der häufigste Fehler.
Beiträge werden nur bis zur RV-BBG von 101.400 € erhoben; die Grenzen stehen in der BBG-Tabelle. Den jährlichen Punktezuwachs berechnet der Rentenpunkte-Rechner.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Rentenwert 2026?
Wie stark stiegen die Renten 2026?
Gibt es noch einen Rentenwert Ost?
Wie viel Rente ergeben 45 Punkte?
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Aktueller Rentenwert — Deutsche Rentenversicherung · geprüft am 13. September 2026
- Rentenanpassung 2026 — Deutsche Rentenversicherung · geprüft am 13. September 2026
- § 64 SGB VI — Bundesministerium der Justiz · geprüft am 12. September 2026
Die Fundstellen und ihr Gültigkeitsstand sind oben benannt. Amtliche Veröffentlichungen sind maßgeblich; abweichende oder nur sekundär verfügbare Stände werden in der Tabelle ausdrücklich gekennzeichnet.