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TVöD-Entgelttabelle 2026: Gruppe, Stufe und Jahresentgelt

Die TVöD-Monatstabelle ist nur der Ausgangspunkt. Tarifbereich, Entgeltgruppe, Stufe, Tabellenzeitraum, Arbeitszeit und Jahressonderzahlung bestimmen das tatsächliche Jahresentgelt.

Aktualisiert am 13. September 2026 · 8 Minuten Lesezeit

Was gilt in Kürze?

Wählen Sie zuerst den richtigen Tarifbereich und Tabellenstand, dann Entgeltgruppe und Stufe. Der TVöD-Rechner verknüpft die Tabelle mit Teilzeit, Sonderzahlung und Netto. TV-L, TV-H, TV-V und TV-BA haben eigene Tabellen und dürfen nicht verwechselt werden.

Die Entgeltgruppe folgt der tariflichen Eingruppierung der dauerhaft übertragenen Tätigkeiten. Die Stufe hängt von einschlägiger Erfahrung und Stufenlaufzeit ab. Eine höhere Qualifikation allein garantiert keine bestimmte Gruppe.

Die wichtigsten Punkte

  • Tarifbereich und Gültigkeitsdatum zuerst prüfen.
  • Eingruppierung folgt Tätigkeit, nicht Stellenbezeichnung allein.
  • Stufenlaufzeiten unterscheiden Einstiegs- und Erfahrungsstufen.
  • Teilzeitentgelt wird aus tariflicher Vollzeitquote abgeleitet.
  • Jahressonderzahlung gehört in den Jahresvergleich.

Wie lesen Sie eine Entgelttabelle richtig?

Zeilen nennen Entgeltgruppen, Spalten die Stufen. Der Schnittpunkt ist das monatliche Tabellenentgelt bei Vollzeit. Besondere Gruppen oder Tarifbereiche können abweichende Stufen oder Tabellen haben.

Stufe 1 ist typischer Einstieg ohne einschlägige Erfahrung. Anerkannte Erfahrung kann zu einer höheren Eingangsstufe führen. Spätere Aufstiege setzen die jeweilige Laufzeit voraus; Unterbrechungen und leistungsbezogene Verkürzung oder Verlängerung sind gesondert zu prüfen.

Für Beschäftigte der Länder nutzen Sie den TV-L-Rechner. Hessen hat mit TV-H eine eigene Regelung. Versorgungsbetriebe und Bundesagentur verwenden ebenfalls eigene Tarifwerke.

Beispiel: Tabellenentgelt ist nicht automatisch Jahresbrutto

Stehen in der gewählten Gruppe und Stufe 4.000 Euro monatlich, ergeben zwölf Tabellenmonate 48.000 Euro. Dazu können Jahressonderzahlung, Zulagen, Bereitschaft, Schicht- oder Überstundenvergütung kommen.

Bei 75 Prozent Teilzeit beträgt das Tabellenentgelt überschlägig 3.000 Euro, sofern die individuelle Arbeitszeit genau 75 Prozent der tariflichen Vollzeit ist. Zuschläge können andere Bezugsgrößen verwenden.

Ein Stufenaufstieg während des Jahres teilt die Rechnung in Zeiträume. Sechs Monate alte und sechs Monate neue Stufe müssen getrennt summiert werden; zwölfmal die Dezembertabelle überschätzt das tatsächliche Jahr.

Wie prüfen Sie Eingruppierung und Angebot?

Lesen Sie Stellenbeschreibung, Entgeltordnung und Tätigkeitsmerkmale zusammen. Die Nennung „bis E11“ in einer Anzeige ist keine Zusage der höchsten Gruppe oder Stufe.

Vergleichen Sie Jahresbrutto und Arbeitszeit, nicht nur Monatswerte. Betriebliche Altersversorgung, Sonderzahlung und Zulagen können einen Vergleich mit Privatwirtschaft oder Beamtenbesoldung verändern.

Welche Fehler verfälschen das Ergebnis?

TVöD wird oft als Sammelbegriff für alle öffentlichen Tarife verwendet. TV-L, TV-H, TV-V und TV-BA haben eigene Beträge.

Ein neuer Tabellenstand wird auf Monate vor seinem Inkrafttreten angewendet. Bei rückwirkender Zahlung müssen Anspruchsmonat und Auszahlungsmonat getrennt dokumentiert werden.

Wie gehen Sie jetzt vor?

  1. Bestimmen Sie Tarifwerk, Bereich und Gültigkeitsdatum.
  2. Prüfen Sie Tätigkeitsmerkmal, Gruppe und anerkannte Erfahrung.
  3. Berechnen Sie Monats- und Jahresentgelt mit Stufenwechseln.
  4. Ergänzen Sie Sonderzahlung, Zulagen und Netto separat.

Rechnen Sie mehrere Varianten mit den verlinkten Werkzeugen durch und bewahren Sie die verwendeten Eingaben zusammen mit dem Ergebnis auf. So können Sie spätere Bescheide oder Abrechnungen nachvollziehen.

So prüfen Sie den Rechts- und Datenstand

Eine belastbare Rechnung beginnt mit der Vorschrift oder amtlichen Tabelle, die am maßgeblichen Stichtag gilt. Veröffentlichungsdatum, Inkrafttreten und Auszahlungszeitpunkt können auseinanderfallen. Das ist besonders bei Jahreswechseln, rückwirkenden Anpassungen und vorläufigen Zahlungen wichtig. Dieser Ratgeber gibt den Stand vom 13. September 2026 wieder. Prüfen Sie bei einer späteren Entscheidung, ob eine neue Fassung verkündet wurde. Eine Pressemitteilung oder ein Gesetzentwurf belegt noch keine geltende Regel.

Die folgenden Primärquellen tragen die verwendeten Regeln und Rechengrößen. Öffnen Sie bei einem Bescheid oder Vertrag zuerst die Quelle, die genau Ihren Zeitraum und Sachverhalt betrifft. Lesen Sie nicht nur einen einzelnen Betrag: Definition, Bemessungsgrundlage, Ausnahmen und Übergangsvorschriften entscheiden oft darüber, ob der Wert anwendbar ist.

So machen Sie aus dem Ergebnis eine belastbare Entscheidung

Notieren Sie zu jeder Eingabe, woher sie stammt: Abrechnung, Bescheid, Vertrag, Versicherungsverlauf, Kontoauszug oder amtliche Tabelle. Trennen Sie sichere Werte von Annahmen. Ein Bruttobetrag, ein steuerlicher Betrag und eine tatsächliche Auszahlung können ähnlich heißen, aber verschiedene Bemessungsgrundlagen sein. Verwenden Sie außerdem immer dasselbe Kalender- oder Leistungsjahr. Sonst verbinden Sie Grenzen und Sätze, die nie gemeinsam galten.

Prüfen Sie außerdem, für wen eine Zahl gilt. Einzelperson und Haushalt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Brutto und Netto sowie Bund und Land sind keine austauschbaren Ebenen. Ordnen Sie jeden Wert einer Person, einem Zeitraum und einer Rechtsgrundlage zu. Bei gestaffelten Grenzen muss klar sein, ob nur der übersteigende Teil oder der gesamte Betrag anders behandelt wird. Diese Zuordnung verhindert die häufigsten plausibel aussehenden Fehlrechnungen.

Rechnen Sie anschließend mindestens drei Fälle: den erwarteten Fall, eine ungünstige Abweichung und eine Alternative. Verändern Sie dabei jeweils nur eine Eingabe. So erkennen Sie, welcher Faktor das Ergebnis tatsächlich bewegt. Bei monatlichen Leistungen gehört zusätzlich ein Jahresvergleich dazu; bei langfristigen Entscheidungen sollten Sie nominale Eurobeträge und heutige Kaufkraft auseinanderhalten.

Diese Rechner ergänzen den Ratgeber und bilden die wichtigsten Varianten getrennt ab:

Speichern Sie Ergebnis, Eingaben, Rechenjahr und Abrufdatum gemeinsam. Ein Rechner liefert eine nachvollziehbare Schätzung, aber keinen Verwaltungsakt und keine verbindliche Vertragsauslegung. Weicht ein amtlicher Bescheid ab, vergleichen Sie zuerst Bemessungszeitraum, Rundungsregel, Freibeträge und Sondertatbestände. Benennen Sie bei einer Rückfrage genau die erste abweichende Rechenzeile. Damit lässt sich ein Fehler wesentlich schneller klären als mit einem bloßen Vergleich der Endbeträge.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Entgeltgruppe und Stufe?
Die Gruppe bewertet die Tätigkeit, die Stufe bildet vor allem Erfahrung und Laufzeit ab.
Ist TV-L dasselbe wie TVöD?
Nein. TV-L gilt für die Länder außerhalb Hessens; TVöD betrifft Bund und kommunale Bereiche.
Kann man direkt in Stufe 3 starten?
Einschlägige Berufserfahrung und tarifliche Anerkennung können eine höhere Eingangsstufe ermöglichen.
Wie wird Teilzeit berechnet?
Das Tabellenentgelt wird grundsätzlich nach dem Verhältnis individueller zu tariflicher Arbeitszeit gekürzt.
Ist die Jahressonderzahlung im Monatsentgelt enthalten?
Nein. Sie wird nach tariflichen Regeln zusätzlich berechnet.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Dieser Ratgeber gibt den Rechtsstand zum angegebenen Datum wieder und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Rentenberater.

TVöD-RechnerDer TVöD-Rechner liest das Monatsentgelt 2026 aus der Bund-, VKA-, SuE- oder Sparkassentabelle und berechnet Zulagen, Jahressonderzahlung und Netto. Alle vier Bereiche verwenden die Werte ab 1. Mai 2026; leere Stufen in besonderen Gruppen bleiben erhalten.Rechner öffnenTV-L-RechnerDer TV-L-Rechner verwendet die amtliche TdL-Tabelle vom 1. April bis 31. Dezember 2026. Wählen Sie Gruppe und Stufe für Tabellenentgelt, Sonderzahlung und Netto.Rechner öffnenTV-H-RechnerDer TV-H-Rechner nutzt die hessische Entgelttabelle vom 1. Juli 2026 bis 30. September 2027. Sie umfasst E1 bis E16 und sieben Stufen.Rechner öffnenTV-V-RechnerDie TV-V-Entgelttabelle gilt seit 1. Juni 2026 für kommunale Versorgungsbetriebe. Der Rechner verbindet alle Gruppen und Stufen mit Sonderzahlung, Zulagen und Netto.Rechner öffnenTV-BA-RechnerDer TV-BA-Rechner verwendet die offizielle Gehaltstabelle der Bundesagentur für Arbeit ab 1. Mai 2026. Er zeigt Festgehalt, Sonderzahlung und Netto.Rechner öffnenBesoldungsrechnerDer Besoldungsrechner liest das Grundgehalt aus den aktuell zahlbaren A-Tabellen des Bundes und aller 16 Länder. Beim Bund sind zusätzlich die geprüften Besoldungsordnungen B und R auswählbar. Bund, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz sind mit amtlichen Quellen abgeglichen. Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen beruhen auf der konsolidierten DGB-Sekundärquelle vom 2. September 2026. Jede Tabelle behält ihre echte Stufenachse; Familienzuschläge berechnet das Tool derzeit nur für den Bund.Rechner öffnen

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