Besoldungsrechner 2026 für Bund und alle Länder
Der Besoldungsrechner liest das Grundgehalt aus den aktuell zahlbaren A-Tabellen des Bundes und aller 16 Länder. Beim Bund sind zusätzlich die geprüften Besoldungsordnungen B und R auswählbar. Bund, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz sind mit amtlichen Quellen abgeglichen. Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen beruhen auf der konsolidierten DGB-Sekundärquelle vom 2. September 2026. Jede Tabelle behält ihre echte Stufenachse; Familienzuschläge berechnet das Tool derzeit nur für den Bund.
Zuletzt aktualisiert am 12. September 2026
Dienstherren
Bund + 16 Länder
Bund
BesO A, B und R
Sozialbeiträge
0 € RV/AV/GKV
Zahlstände
2024–2026
Besoldung
Stufen sind landesspezifisch
Zahlstand 01.03.2024
Bund A13, Stufe 4
4.038,25 €
5.766,83 € Bruttobezüge
Beihilfe
50 %
Tabellenstand
01.03.2024
Tabelle kann seitlich verschoben werden.
| Gruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | Stufe 7 | Stufe 8 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A3 | 2.706,99 € | 2.763,31 € | 2.819,66 € | 2.865,01 € | 2.910,36 € | 2.955,72 € | 3.001,08 € | 3.046,42 € |
| A4 | 2.759,23 € | 2.826,55 € | 2.893,88 € | 2.947,47 € | 3.001,08 € | 3.054,68 € | 3.108,26 € | 3.157,76 € |
| A5 | 2.778,44 € | 2.862,26 € | 2.929,59 € | 2.995,58 € | 3.061,57 € | 3.128,91 € | 3.194,84 € | 3.259,46 € |
| A6 | 2.833,40 € | 2.931,00 € | 3.029,92 € | 3.105,51 € | 3.183,86 € | 3.259,46 € | 3.343,26 € | 3.416,11 € |
| A7 | 2.963,97 € | 3.050,57 € | 3.164,65 € | 3.281,42 € | 3.395,49 € | 3.510,94 € | 3.597,53 € | 3.684,10 € |
| A8 | 3.123,39 € | 3.227,85 € | 3.374,87 € | 3.523,33 € | 3.671,73 € | 3.774,80 € | 3.879,24 € | 3.982,32 € |
| A9 | 3.354,26 € | 3.457,34 € | 3.619,52 € | 3.784,42 € | 3.946,56 € | 4.056,80 € | 4.171,47 € | 4.283,30 € |
| A10 | 3.575,51 € | 3.717,07 € | 3.921,86 € | 4.127,55 € | 4.337,08 € | 4.482,89 € | 4.628,67 € | 4.774,53 € |
| A11 | 4.056,80 € | 4.273,37 € | 4.488,54 € | 4.705,13 € | 4.853,76 € | 5.002,40 € | 5.151,04 € | 5.299,72 € |
| A12 | 4.334,26 € | 4.590,49 € | 4.848,12 € | 5.104,32 € | 5.282,70 € | 5.458,23 € | 5.635,18 € | 5.814,97 € |
| A13 | 5.046,30 € | 5.286,94 € | 5.526,17 € | 5.766,83 € | 5.932,45 € | 6.099,51 € | 6.265,11 € | 6.427,89 € |
| A14 | 5.183,60 € | 5.493,61 € | 5.805,05 € | 6.115,06 € | 6.328,80 € | 6.544,01 € | 6.757,73 € | 6.972,92 € |
| A15 | 6.289,17 € | 6.569,48 € | 6.783,22 € | 6.997,00 € | 7.210,74 € | 7.423,08 € | 7.635,43 € | 7.846,32 € |
| A16 | 6.916,29 € | 7.241,90 € | 7.488,19 € | 7.734,52 € | 7.979,41 € | 8.227,16 € | 8.473,46 € | 8.716,97 € |
So nutzen Sie den Rechner
- 1Berechnungsart wählenWählen Sie die passende Variante für Beamtenbesoldung.
- 2Werte eingebenTragen Sie die Beträge, Zeiten und persönlichen Merkmale aus Ihren Unterlagen ein.
- 3Ergebnis prüfenDas Ergebnis aktualisiert sich sofort und schlüsselt die Rechenschritte auf.
Beamtenbesoldung 2026 berechnen
Beamte sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI rentenversicherungsfrei, nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 SGB III arbeitslosenversicherungsfrei und nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V grundsätzlich krankenversicherungsfrei. Vom Brutto werden daher Lohnsteuer, Soli, gegebenenfalls Kirchensteuer sowie der eingegebene private KV/PV-Beitrag abgezogen.
Der häufigste Fehler ist eine gemeinsame Stufenachse. Bayern nummeriert seine zehn Spalten als Stufen 2 bis 11; viele Länder haben leere Eingangs- oder Endstufen. Kein Dienstherr führt A2. Der Rechner übernimmt deshalb jede Länderachse mit ihren echten Leerstellen.
| Zahlstand | Dienstherren |
|---|---|
| 2026 | BW, Berlin, Hessen, MV, Niedersachsen, NRW, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt |
| 2025 | Bayern, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Thüringen |
| 2024 | Bund, Brandenburg, Schleswig-Holstein |
Der Rechner verwendet die am 12. September 2026 bestätigten Werte. Eingaben werden auf nichtnegative Werte begrenzt; ein leerer oder ungültiger Wert führt nicht zu einem erfundenen Ergebnis. Für die allgemeine Nettoermittlung dient der Brutto-Netto-Rechner als Vergleich.
Rechenweg mit konkretem Beispiel
Beispiel Bund: A13 Stufe 4 ergibt nach der rechtlich geltenden Tabelle vom 1. März 2024 ein Grundgehalt von 5.766,83 €. Verheiratet mit einem Kind kommen 317,66 € Familienzuschlag hinzu; das Brutto beträgt 6.084,49 € vor weiteren Zulagen.
Steuern und Sozialabgaben werden nach dem Jahresprinzip berechnet. Die laufende Abrechnung kann wegen Rundung, Freibeträgen, Krankenkassen-Zusatzbeitrag oder weiterer Bezüge abweichen. Prüfen Sie deshalb immer den Brutto-Ausgangswert, die Berechnungsperiode und das Kalenderjahr.
Bei Änderungen der Arbeitszeit helfen der Teilzeit-Rechner und der Stundenlohn-Rechner. Beide nutzen dieselbe Rechenbasis und vermeiden den häufigen Fehler, Wochen- und Monatswerte ohne den Faktor 4,348 umzurechnen.
Steuern, Sozialversicherung und Sonderfälle
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Steuerklassen verändern den monatlichen Abzug, nicht automatisch die endgültige Jahressteuer. § 39b EStG regelt die Berechnung des Lohnsteuerabzugs; sonstige Bezüge werden über einen Jahresvergleich erfasst.
Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung sind an Beitragsbemessungsgrenzen gebunden. Ein zusätzlicher Euro oberhalb einer Grenze erhöht den betroffenen Beitrag nicht mehr. In Sachsen und bei der Pflegeversicherung für Kinderlose gelten Besonderheiten.
Einzelfälle wie mehrere Arbeitsverhältnisse, Steuerklasse VI, Sachbezüge, Pfändungen oder private Krankenversicherung können das Ergebnis verändern. Nutzen Sie bei einer Einmalzahlung zusätzlich den Sonderzahlungsrechner.
Ergebnis richtig verwenden
Das Ergebnis ist eine nachvollziehbare Orientierung auf Basis der eingegebenen Werte und der Quellen mit Stand 2026. Es ersetzt weder Arbeitsvertrag noch Lohnabrechnung oder Bescheid. Entscheidend sind die tatsächlichen Abrechnungsmerkmale und die gesetzliche Regelung am Zahlungs- oder Anspruchstag.
Speichern Sie für eine Prüfung Ausgangswerte, Zeitraum und Rechenweg. Abweichungen lassen sich dann meist auf ein anderes Kalenderjahr, eine zusätzliche Zahlung oder eine abweichende Bemessungsgrundlage zurückführen. Für Fristen bei einem Beschäftigungsende steht der Kündigungsfrist-Rechner bereit.
Zeitraum und Bemessungsgrundlage prüfen
Jede Berechnung braucht einen eindeutigen Zeitraum. Ein Stundenwert, Monatsbetrag und Jahresbetrag sind nur vergleichbar, wenn Sonderzahlungen und unbezahlte Zeiten gleich behandelt werden. Für Monatswerte verwendet der Rechner 4,348 Wochen je Monat; zwölf Monate entsprechen 52,176 Wochen. Mit 40 Wochenstunden entstehen so durchschnittlich 173,92 Monatsstunden.
Die Bemessungsgrundlage kann vom ausgezahlten Betrag abweichen. Steuerfreie Erstattungen, Sachbezüge oder pauschal besteuerte Bestandteile erscheinen auf einer Abrechnung anders als regulärer Arbeitslohn. Übernehmen Sie deshalb den Bruttowert aus der passenden Abrechnungszeile und addieren Sie keine bereits enthaltene Zahlung doppelt.
Bei Jahreswechseln müssen Grenzwerte und Tarife des jeweiligen Kalenderjahres getrennt gerechnet werden. Eine Zahlung am 2. Januar 2027 kann anderen Rechengrößen unterliegen als dieselbe Zahlung am 30. Dezember 2026. Das gilt besonders für Mindestlohn, Minijob-Grenze und Sozialversicherungswerte. Vergleichen Sie bei Unsicherheit beide Jahre im Brutto-Netto-Rechner.
Abweichungen systematisch erklären
Beginnen Sie eine Prüfung mit dem Brutto, nicht mit dem Netto. Stimmt das Brutto, vergleichen Sie anschließend Lohnsteuer, Kirchensteuer, Soli und jede Sozialversicherung einzeln. So lässt sich eine Differenz einer konkreten Position zuordnen. Eine Nettoabweichung von 50 € kann aus mehreren kleinen Positionen entstehen.
Steuerklassen I und IV sind beim laufenden Abzug häufig ähnlich; III und V verteilen den Abzug zwischen Ehepartnern. Die Jahressteuer ergibt sich erst aus dem gemeinsamen oder einzelnen zu versteuernden Einkommen. Der Rechner zeigt daher eine Abrechnungsschätzung und keine garantierte Steuererstattung.
Bei Kindern zählen Kinderfreibetrag und Pflegeversicherungsabschläge nach unterschiedlichen Regeln. Ein Kinderfreibetrag beeinflusst im Lohnsteuerabzug regelmäßig Soli und Kirchensteuer, während Kinder unter 25 Jahren den Pflegebeitrag ab dem zweiten Kind um jeweils 0,25 Prozentpunkte bis zum fünften Kind mindern können. Nutzen Sie für eine genaue Familienkonstellation den Steuerklassen-Rechner.
Unterlagen und Nachweis
Für eine belastbare Kontrolle benötigen Sie mindestens Arbeitsvertrag oder Bescheid, letzte Abrechnung, Steuerklasse, Bundesland, Krankenkassenbeitrag und den Zahlungszeitraum. Bei Teilzeit kommen vereinbarte Wochenstunden und Vollzeit-Soll hinzu. Bei Urlaub oder Sonderzahlungen brauchen Sie außerdem die maßgeblichen Referenzmonate.
Notieren Sie jede Annahme mit Datum. Gesetze und Tabellen können innerhalb eines Jahres rückwirkend geändert werden. Der Rechner nennt deshalb in den Quellen das Abrufdatum 12. September 2026 und kennzeichnet ältere Vergleichswerte ausdrücklich.
Eine Abweichung bedeutet nicht automatisch einen Abrechnungsfehler. Rundung je Monat, Einmalbezüge, Nachzahlungen und interne Zusatzversorgung erklären häufig kleine Differenzen. Bei größeren Beträgen sollten Sie die Personalabrechnung mit dem konkreten Rechenweg ansprechen und die betroffene Zeile nennen.
Monat, Jahr und Rundung
Eine Monatsabrechnung ist keine einfache Zwölftelung der endgültigen Einkommensteuer. Der Arbeitgeber behält Lohnsteuer nach § 39b EStG ein; die Veranlagung nach Ablauf des Kalenderjahres berücksichtigt weitere Einkünfte, Werbungskosten und Sonderausgaben. Deshalb kann ein auf zwölf Monate hochgerechnetes Netto trotz centgenauer Monatsrechnung vom Steuerbescheid abweichen. Für Vergleiche sollten Sie stets entweder zwölf Monatswerte oder einen vollständigen Jahreswert verwenden.
Geldbeträge werden in der Anzeige auf Cent gerundet. Die Rechenengine hält Zwischenwerte mit höherer Genauigkeit vor. Eine Differenz von 1 oder 2 Cent entsteht häufig, wenn eine Abrechnung jede Beitragsart einzeln rundet, während ein Vergleich zuerst Jahressummen bildet. Bei zwölf Abrechnungsmonaten kann sich diese Rundung sichtbar summieren, ohne dass ein falscher Satz verwendet wurde.
Arbeitszeit und Entgelt dokumentieren
Für Entgeltansprüche ist die tatsächlich geleistete und vergütete Zeit entscheidend. Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich auf 8 Stunden und erlaubt unter Ausgleich eine Verlängerung auf 10 Stunden. Tarifverträge können Schicht-, Bereitschafts- und Ausgleichszeiträume näher regeln. Der Rechner bewertet keine arbeitszeitrechtliche Zulässigkeit; er setzt die von Ihnen eingegebenen Stunden oder Beträge rechnerisch um.
Bewahren Sie Abrechnungen und Zeitnachweise geordnet nach Kalenderjahr auf. Bei Mindestlohn- oder Überstundenfragen muss sich der Stundenwert aus Vergütung und Arbeitszeit nachvollziehen lassen. Bereitschaft, Arbeitsbereitschaft, Rufbereitschaft und Pause sind rechtlich nicht identisch. Eine pauschale Addition aller Anwesenheitszeiten kann das Ergebnis ebenso verfälschen wie das Weglassen vergütungspflichtiger Vor- oder Nacharbeiten.
Bruttoangaben vergleichbar machen
Ein Jahresgehalt kann zwölf Monatsgehälter, 13 Zahlungen, Boni oder Sachbezüge enthalten. Vergleichen Sie deshalb Grundentgelt, garantiertes Jahresbrutto und variables Gesamtbrutto getrennt. Ein Monatsgehalt von 4.000 € ergibt 48.000 € in zwölf Monaten; mit einer garantierten Sonderzahlung von 2.000 € sind es 50.000 €. Wird nur der Monatswert verglichen, fehlen in diesem Beispiel 4 % des garantierten Jahreseinkommens.
Bei Teilzeit ist der Prozentwert allein nicht immer aussagekräftig. 80 % können vier volle Tage oder fünf kürzere Tage bedeuten. Das Monatsentgelt kann gleich sein, der Urlaubsverbrauch und die Verteilung von Feiertagen unterscheiden sich aber. Für den Urlaubsanspruch zählt regelmäßig die Zahl der Arbeitstage pro Woche; für das Entgelt der vertragliche Stundenanteil. Halten Sie beide Größen getrennt fest.
Was der Rechner bewusst als Eingabe lässt
Individuelle Zulagen werden nicht aus einer Berufsbezeichnung geschätzt. Ein Titel wie Sachbearbeitung, Fachinformatik oder Leitung reicht für eine tarifliche Eingruppierung nicht aus; entscheidend sind die übertragenen Tätigkeiten und deren Zeitanteile. Tragen Sie nur einen Betrag ein, der aus Vertrag, Tarifmerkmal oder Abrechnung feststeht. Ein nicht verifizierter Schätzwert würde die Nettoanzeige präzise aussehen lassen, obwohl schon das Brutto falsch wäre.
Auch private Versicherungsbeiträge, Freibeträge und kirchensteuerliche Merkmale bleiben persönliche Eingaben. Die Rechengrößen 2026 liefern die gesetzlichen Grenzen, aber nicht Ihre Krankenkassenwahl oder ELStAM. Prüfen Sie die Voreinstellungen, bevor Sie ein Ergebnis für Vertragsverhandlungen, Haushaltsplanung oder einen Arbeitgeberwechsel verwenden.
Ändert sich eine Eingabe, berechnet das Werkzeug alle Ergebniszeilen sofort neu. Prüfen Sie besonders die Einheit: 4.000 € pro Monat sind 48.000 € pro Jahr, während 4.000 € pro Jahr nur 333,33 € pro Monat entsprechen. Eine falsch gewählte Periode verursacht größere Abweichungen als jede Rundung. Kontrollieren Sie außerdem, ob eine Sonderzahlung bereits im Jahreswert enthalten ist.
Häufige Fragen
Wie genau ist der Besoldungsrechner?
Kann ich Kommazahlen eingeben?
Warum ist das Netto nur eine Orientierung?
Welches Kalenderjahr wird verwendet?
Was ist der häufigste Fehler?
Woher stammen die Werte?
Quellen & Rechtsgrundlagen
- BBesG Anlage IV – Grundgehalt — Bundesministerium der Justiz · geprüft am 11. September 2026
- DGB-A-Tabellen: BB, HB, HH, MV, SL, SN, ST, SH und TH — Deutscher Gewerkschaftsbund · geprüft am 13. September 2026
- § 46 BBhV – Beihilfebemessung — Bundesministerium der Justiz · geprüft am 11. September 2026
- § 39b EStG – Einbehaltung der Lohnsteuer — Bundesministerium der Justiz · geprüft am 12. September 2026
- SGB IV – Sozialversicherungsrecht — Bundesministerium der Justiz · geprüft am 12. September 2026
Die Ergebnisse dieses Rechners sind unverbindlich und ersetzen keine individuelle Beratung. Rechenstand 2026.
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