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Sozialleistungen

Krankengeld 2026: Höhe, Dauer und Abzüge berechnen

Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts und ist zusätzlich gesetzlich begrenzt.

Aktualisiert am 13. September 2026 · 8 Minuten Lesezeit

Was gilt in Kürze?

Nach Ende der Entgeltfortzahlung zahlt die gesetzliche Krankenkasse bei erfüllten Voraussetzungen Krankengeld. Es beträgt grundsätzlich 70 Prozent des Regelentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Der Krankengeld-Rechner prüft beide Grenzen und die Beitragsbemessungsgrenze.

Vom Bruttokrankengeld werden Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen; Krankenversicherungsbeiträge auf die Leistung trägt der Versicherte grundsätzlich nicht. Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

Die wichtigsten Punkte

  • 70 Prozent des Bruttoregelentgelts.
  • Maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.
  • Beitragsbemessungsgrenze begrenzt die Leistung.
  • Maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit.
  • Progressionsvorbehalt kann die Steuer auf andere Einkünfte erhöhen.

Wie wird Krankengeld berechnet?

Die Krankenkasse bestimmt Regelentgelt und Nettoarbeitsentgelt aus dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum. Einmalzahlungen können nach besonderen Regeln anteilig berücksichtigt werden. Anschließend greifen 70-Prozent-, 90-Prozent- und Höchstgrenze.

Arbeitgeber zahlen bei Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich bis zu sechs Wochen Entgelt fort, wenn die Voraussetzungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes erfüllt sind. Vorerkrankungen und neue Krankheiten können beeinflussen, ob ein neuer Sechs-Wochen-Zeitraum entsteht.

Für dieselbe Krankheit ist Krankengeld innerhalb einer Blockfrist von drei Jahren auf 78 Wochen begrenzt; Zeiten der Entgeltfortzahlung werden mitgerechnet. Reha, Übergangsgeld und weitere Leistungen können den Verlauf verändern.

Beispiel: 3.000 Euro brutto und 2.050 Euro netto

70 Prozent von 3.000 Euro sind 2.100 Euro. 90 Prozent von 2.050 Euro sind 1.845 Euro. Vor der gesetzlichen Höchstgrenze ist damit 1.845 Euro der niedrigere Monatsvergleichswert.

Die Krankenkasse rechnet kalendertäglich. Von der Leistung gehen die genannten Sozialversicherungsanteile ab. Der tatsächliche Auszahlungsbetrag liegt daher unter 1.845 Euro.

Erhält die Person im selben Jahr noch Arbeitslohn, kann das steuerfreie Krankengeld den Steuersatz auf diesen Lohn erhöhen. Simulieren Sie das mit dem Progressionsvorbehalt-Rechner.

Was ist bei längerer Arbeitsunfähigkeit wichtig?

Führen Sie Beginn, Diagnosen im sozialrechtlichen Sinn, Entgeltfortzahlung und Krankengeldtage lückenlos. Lassen Sie Arbeitsunfähigkeit fristgerecht feststellen; Nachweislücken können die Zahlung gefährden.

Vor Ende der 78 Wochen sollten Erwerbsminderungsrente, Reha, Arbeitslosengeld und betriebliche Absicherung geprüft werden. Zuständigkeiten können wechseln; warten Sie nicht bis zur letzten Zahlung.

Welche Fehler verfälschen das Ergebnis?

Viele rechnen 70 Prozent vom Brutto und stoppen dort. Die 90-Prozent-Netto-Grenze und gesetzliche Höchstgrenze können niedriger sein.

Die 78 Wochen werden oft ab erster Krankengeldzahlung gezählt. Entgeltfortzahlungszeiten wegen derselben Krankheit zählen grundsätzlich in den Gesamtzeitraum hinein.

Wie gehen Sie jetzt vor?

  1. Ermitteln Sie Regelentgelt und Netto aus dem maßgeblichen Zeitraum.
  2. Wenden Sie 70-, 90-Prozent- und Höchstgrenze an.
  3. Ziehen Sie RV-, AV- und PV-Anteile ab.
  4. Planen Sie Blockfrist und Anschlussleistungen frühzeitig.

Rechnen Sie mehrere Varianten mit den verlinkten Werkzeugen durch und bewahren Sie die verwendeten Eingaben zusammen mit dem Ergebnis auf. So können Sie spätere Bescheide oder Abrechnungen nachvollziehen.

So prüfen Sie den Rechts- und Datenstand

Eine belastbare Rechnung beginnt mit der Vorschrift oder amtlichen Tabelle, die am maßgeblichen Stichtag gilt. Veröffentlichungsdatum, Inkrafttreten und Auszahlungszeitpunkt können auseinanderfallen. Das ist besonders bei Jahreswechseln, rückwirkenden Anpassungen und vorläufigen Zahlungen wichtig. Dieser Ratgeber gibt den Stand vom 13. September 2026 wieder. Prüfen Sie bei einer späteren Entscheidung, ob eine neue Fassung verkündet wurde. Eine Pressemitteilung oder ein Gesetzentwurf belegt noch keine geltende Regel.

Die folgenden Primärquellen tragen die verwendeten Regeln und Rechengrößen. Öffnen Sie bei einem Bescheid oder Vertrag zuerst die Quelle, die genau Ihren Zeitraum und Sachverhalt betrifft. Lesen Sie nicht nur einen einzelnen Betrag: Definition, Bemessungsgrundlage, Ausnahmen und Übergangsvorschriften entscheiden oft darüber, ob der Wert anwendbar ist.

So machen Sie aus dem Ergebnis eine belastbare Entscheidung

Notieren Sie zu jeder Eingabe, woher sie stammt: Abrechnung, Bescheid, Vertrag, Versicherungsverlauf, Kontoauszug oder amtliche Tabelle. Trennen Sie sichere Werte von Annahmen. Ein Bruttobetrag, ein steuerlicher Betrag und eine tatsächliche Auszahlung können ähnlich heißen, aber verschiedene Bemessungsgrundlagen sein. Verwenden Sie außerdem immer dasselbe Kalender- oder Leistungsjahr. Sonst verbinden Sie Grenzen und Sätze, die nie gemeinsam galten.

Prüfen Sie außerdem, für wen eine Zahl gilt. Einzelperson und Haushalt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Brutto und Netto sowie Bund und Land sind keine austauschbaren Ebenen. Ordnen Sie jeden Wert einer Person, einem Zeitraum und einer Rechtsgrundlage zu. Bei gestaffelten Grenzen muss klar sein, ob nur der übersteigende Teil oder der gesamte Betrag anders behandelt wird. Diese Zuordnung verhindert die häufigsten plausibel aussehenden Fehlrechnungen.

Rechnen Sie anschließend mindestens drei Fälle: den erwarteten Fall, eine ungünstige Abweichung und eine Alternative. Verändern Sie dabei jeweils nur eine Eingabe. So erkennen Sie, welcher Faktor das Ergebnis tatsächlich bewegt. Bei monatlichen Leistungen gehört zusätzlich ein Jahresvergleich dazu; bei langfristigen Entscheidungen sollten Sie nominale Eurobeträge und heutige Kaufkraft auseinanderhalten.

Diese Rechner ergänzen den Ratgeber und bilden die wichtigsten Varianten getrennt ab:

Speichern Sie Ergebnis, Eingaben, Rechenjahr und Abrufdatum gemeinsam. Ein Rechner liefert eine nachvollziehbare Schätzung, aber keinen Verwaltungsakt und keine verbindliche Vertragsauslegung. Weicht ein amtlicher Bescheid ab, vergleichen Sie zuerst Bemessungszeitraum, Rundungsregel, Freibeträge und Sondertatbestände. Benennen Sie bei einer Rückfrage genau die erste abweichende Rechenzeile. Damit lässt sich ein Fehler wesentlich schneller klären als mit einem bloßen Vergleich der Endbeträge.

Häufige Fragen

Wie hoch ist Krankengeld?
Grundsätzlich 70 Prozent des Regelentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts und begrenzt durch die BBG.
Wie lange gibt es Krankengeld?
Wegen derselben Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, einschließlich anzurechnender Zeiten.
Ist Krankengeld steuerpflichtig?
Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
Welche Beiträge werden abgezogen?
Grundsätzlich Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Wann beginnt Krankengeld?
Bei Beschäftigten regelmäßig nach Ende der Entgeltfortzahlung; Versicherungsstatus und Einzelfall sind zu prüfen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • SGB V §§ 44, 47, 48Bundesministerium der Justiz · geprüft am 12. September 2026
  • KrankengeldBundesministerium für Gesundheit · geprüft am 12. September 2026
  • EntgeltfortzahlungsgesetzBundesministerium der Justiz · geprüft am 12. September 2026
  • § 45 SGB VBundesministerium der Justiz · geprüft am 12. September 2026
  • KinderkrankengeldBundesministerium für Gesundheit · geprüft am 12. September 2026
  • KinderkrankentageFamilienportal des Bundes · geprüft am 12. September 2026

Dieser Ratgeber gibt den Rechtsstand zum angegebenen Datum wieder und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Rentenberater.

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