Sozialleistungen
Bürgergeld-Anspruch 2026: Jetzt Grundsicherungsgeld
Seit 1. Juli 2026 heißt die Leistung Grundsicherungsgeld. Regelbedarf, Unterkunft, Mehrbedarfe, Einkommen und die neuen Vermögensfreibeträge bestimmen den Anspruch.
Aktualisiert am 13. September 2026 · 8 Minuten Lesezeit
Was gilt in Kürze?
Das frühere Bürgergeld heißt seit 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld. Alleinstehende erhalten 2026 einen Regelbedarf von 563 Euro; Unterkunft, Heizung und Mehrbedarfe kommen nach den gesetzlichen Voraussetzungen hinzu. Der Bürgergeld-Rechner verwendet beide Suchbegriffe und den Rechtsstand September 2026.
Vom Gesamtbedarf werden anrechenbares Einkommen und gegebenenfalls Vermögen berücksichtigt. Die frühere Vermögens-Karenzzeit mit 40.000/15.000 Euro besteht seit Juli 2026 nicht mehr; es gelten altersabhängige Freibeträge. Die zwölfmonatige Karenzzeit für Unterkunftskosten blieb dagegen bestehen.
Die wichtigsten Punkte
- 563 Euro Regelbedarf für Alleinstehende 2026.
- Umbenennung in Grundsicherungsgeld seit 1. Juli 2026.
- Vermögens-Karenzzeit wurde abgeschafft.
- Unterkunfts-Karenzzeit von zwölf Monaten blieb bestehen.
- Erwerbseinkommen wird nach gestaffelten Freibeträgen angerechnet.
Wie setzt sich der Bedarf 2026 zusammen?
Regelbedarfsstufen unterscheiden Alleinstehende, Partner, junge Erwachsene im Elternhaushalt und Kinder nach Alter. Mehrbedarfe gibt es etwa bei Schwangerschaft nach der zwölften Woche, Alleinerziehung, Behinderung oder dezentraler Warmwassererzeugung. Einige Mehrbedarfe sind prozentual begrenzt.
Kosten für Unterkunft werden während der zwölfmonatigen Karenzzeit grundsätzlich in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, Heizkosten jedoch nur angemessen. Auch eine Grenze bei sehr hohen Kosten ist zu beachten. Nach der Karenzzeit kommt es auf die örtliche Angemessenheit an.
Erwerbseinkommen wird nicht vollständig abgezogen. Nach dem Grundfreibetrag greifen gestaffelte Prozentsätze in gesetzlich bestimmten Einkommenszonen. Kindergeld, Unterhalt, Mutterschaftsgeld und andere Einnahmen können jeweils besonderen Regeln folgen.
Beispiel: Alleinstehend mit 900 Euro Erwerbseinkommen
Eine alleinstehende Person hat 563 Euro Regelbedarf sowie angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung. Daraus entsteht der Gesamtbedarf. Anschließend wird das bereinigte Erwerbseinkommen abgezogen.
Bei 900 Euro Bruttoerwerbseinkommen wirken 100 Euro Grundfreibetrag sowie die prozentualen Freibeträge in den Zonen über 100, 520 und gegebenenfalls 1.000 Euro. Die genaue Bereinigung enthält weitere gesetzliche Details; geben Sie Brutto und Netto deshalb getrennt in den Rechner ein.
Ist Einkommen hoch genug, kann Wohngeld statt Grundsicherung relevant sein. Prüfen Sie dann den Wohngeld-Rechner; beide Leistungen werden nicht frei nebeneinander gewählt.
Welche Leistung und welcher Antrag passen?
Grundsicherung ist nachrangig. Prüfen Sie Arbeitslosengeld, Unterhalt, Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld. Wer erwerbsfähig ist und den Bedarf der Haushaltsgemeinschaft nicht deckt, kann einen aufstockenden Anspruch haben.
Leistungen beginnen grundsätzlich nicht beliebig rückwirkend. Stellen Sie den Antrag früh und reichen Sie Miet-, Heiz-, Einkommens- und Vermögensnachweise geordnet nach. Bei Sanktionen gelten seit April 2026 neue Regeln, einschließlich einer einheitlichen Minderung von 30 Prozent in bestimmten Fällen.
Welche Fehler verfälschen das Ergebnis?
Alte Ratgeber rechnen 2026 teilweise weiter mit der abgeschafften Vermögens-Karenzzeit. Das erzeugt einen stillen Fehlanspruch.
Ebenso falsch ist, Unterkunfts- und Vermögens-Karenzzeit gleichzusetzen. Nur die Vermögensregel wurde zum Juli 2026 grundlegend geändert.
Wie gehen Sie jetzt vor?
- Ermitteln Sie alle Personen und Regelbedarfsstufen der Bedarfsgemeinschaft.
- Addieren Sie angemessene Unterkunft, Heizung und belegte Mehrbedarfe.
- Erfassen Sie jedes Einkommen und Vermögen nach aktueller Rechtslage.
- Vergleichen Sie Grundsicherung, Wohngeld und vorrangige Leistungen.
Rechnen Sie mehrere Varianten mit den verlinkten Werkzeugen durch und bewahren Sie die verwendeten Eingaben zusammen mit dem Ergebnis auf. So können Sie spätere Bescheide oder Abrechnungen nachvollziehen.
So prüfen Sie den Rechts- und Datenstand
Eine belastbare Rechnung beginnt mit der Vorschrift oder amtlichen Tabelle, die am maßgeblichen Stichtag gilt. Veröffentlichungsdatum, Inkrafttreten und Auszahlungszeitpunkt können auseinanderfallen. Das ist besonders bei Jahreswechseln, rückwirkenden Anpassungen und vorläufigen Zahlungen wichtig. Dieser Ratgeber gibt den Stand vom 13. September 2026 wieder. Prüfen Sie bei einer späteren Entscheidung, ob eine neue Fassung verkündet wurde. Eine Pressemitteilung oder ein Gesetzentwurf belegt noch keine geltende Regel.
Die folgenden Primärquellen tragen die verwendeten Regeln und Rechengrößen. Öffnen Sie bei einem Bescheid oder Vertrag zuerst die Quelle, die genau Ihren Zeitraum und Sachverhalt betrifft. Lesen Sie nicht nur einen einzelnen Betrag: Definition, Bemessungsgrundlage, Ausnahmen und Übergangsvorschriften entscheiden oft darüber, ob der Wert anwendbar ist.
- SGB II – Bundesministerium der Justiz, geprüft am 2026-09-12
- Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026 – Bundesgesetzblatt, geprüft am 2026-09-12
- Grundsicherung für Arbeitsuchende – Bundesministerium für Arbeit und Soziales, geprüft am 2026-09-12
- Wohngeldgesetz §§ 12, 19 – Bundesministerium der Justiz, geprüft am 2026-09-12
- Wohngeldverordnung – Bundesministerium der Justiz, geprüft am 2026-09-12
- Wohngeld – Bundesministerium für Wohnen, geprüft am 2026-09-12
So machen Sie aus dem Ergebnis eine belastbare Entscheidung
Notieren Sie zu jeder Eingabe, woher sie stammt: Abrechnung, Bescheid, Vertrag, Versicherungsverlauf, Kontoauszug oder amtliche Tabelle. Trennen Sie sichere Werte von Annahmen. Ein Bruttobetrag, ein steuerlicher Betrag und eine tatsächliche Auszahlung können ähnlich heißen, aber verschiedene Bemessungsgrundlagen sein. Verwenden Sie außerdem immer dasselbe Kalender- oder Leistungsjahr. Sonst verbinden Sie Grenzen und Sätze, die nie gemeinsam galten.
Prüfen Sie außerdem, für wen eine Zahl gilt. Einzelperson und Haushalt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Brutto und Netto sowie Bund und Land sind keine austauschbaren Ebenen. Ordnen Sie jeden Wert einer Person, einem Zeitraum und einer Rechtsgrundlage zu. Bei gestaffelten Grenzen muss klar sein, ob nur der übersteigende Teil oder der gesamte Betrag anders behandelt wird. Diese Zuordnung verhindert die häufigsten plausibel aussehenden Fehlrechnungen.
Rechnen Sie anschließend mindestens drei Fälle: den erwarteten Fall, eine ungünstige Abweichung und eine Alternative. Verändern Sie dabei jeweils nur eine Eingabe. So erkennen Sie, welcher Faktor das Ergebnis tatsächlich bewegt. Bei monatlichen Leistungen gehört zusätzlich ein Jahresvergleich dazu; bei langfristigen Entscheidungen sollten Sie nominale Eurobeträge und heutige Kaufkraft auseinanderhalten.
Diese Rechner ergänzen den Ratgeber und bilden die wichtigsten Varianten getrennt ab:
Speichern Sie Ergebnis, Eingaben, Rechenjahr und Abrufdatum gemeinsam. Ein Rechner liefert eine nachvollziehbare Schätzung, aber keinen Verwaltungsakt und keine verbindliche Vertragsauslegung. Weicht ein amtlicher Bescheid ab, vergleichen Sie zuerst Bemessungszeitraum, Rundungsregel, Freibeträge und Sondertatbestände. Benennen Sie bei einer Rückfrage genau die erste abweichende Rechenzeile. Damit lässt sich ein Fehler wesentlich schneller klären als mit einem bloßen Vergleich der Endbeträge.
Häufige Fragen
Heißt Bürgergeld 2026 noch Bürgergeld?
Wie hoch ist der Regelbedarf für Alleinstehende?
Gibt es noch eine Vermögens-Karenzzeit?
Bleibt die Karenzzeit für Miete?
Kann man trotz Arbeit Anspruch haben?
Quellen & Rechtsgrundlagen
- SGB II — Bundesministerium der Justiz · geprüft am 12. September 2026
- Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026 — Bundesgesetzblatt · geprüft am 12. September 2026
- Grundsicherung für Arbeitsuchende — Bundesministerium für Arbeit und Soziales · geprüft am 12. September 2026
- Wohngeldgesetz §§ 12, 19 — Bundesministerium der Justiz · geprüft am 12. September 2026
- Wohngeldverordnung — Bundesministerium der Justiz · geprüft am 12. September 2026
- Wohngeld — Bundesministerium für Wohnen · geprüft am 12. September 2026
Dieser Ratgeber gibt den Rechtsstand zum angegebenen Datum wieder und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Rentenberater.
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