Bereitstellungszinsen-Rechner: Kosten bei spätem Abruf
Berechnen Sie Bereitstellungszinsen auf den noch nicht ausgezahlten Darlehensteil nach Ablauf der vertraglich bereitstellungsfreien Zeit.
Zuletzt aktualisiert am 13. September 2026
Zinsbasis
nicht abgerufen
Start
nach Freimonaten
Satz
Vertragswert
Plan
Monat für Monat
Auszahlung
Bereitstellungszinsen gesamt
375,00 €
12 Monate · 6 bereitstellungsfreie Monate
Noch nicht abgerufen
0,00 €
Monatlicher Satz
0,25 %
Jahresquote nominal
3,00 %
Geplanter Abruf/Monat
50.000,00 €
Tabelle kann seitlich verschoben werden.
| Monat | Ungenutztes Darlehen | Bereitstellungszins |
|---|---|---|
| 1 | 400.000,00 € | 0,00 € |
| 2 | 350.000,00 € | 0,00 € |
| 3 | 300.000,00 € | 0,00 € |
| 4 | 250.000,00 € | 0,00 € |
| 5 | 200.000,00 € | 0,00 € |
| 6 | 150.000,00 € | 0,00 € |
| 7 | 100.000,00 € | 250,00 € |
| 8 | 50.000,00 € | 125,00 € |
So nutzen Sie den Rechner
- 1Darlehenszusage eintragenÜbernehmen Sie den maximal zugesagten Betrag.
- 2Freie Zeit erfassenTragen Sie die Monate ohne Bereitstellungszins aus dem Vertrag ein.
- 3Abruf modellierenSetzen Sie den erwarteten monatlichen Baufortschritt ein.
- 4Kostenpuffer bildenVergleichen Sie Plan und verzögerten Abruf.
Auf welchen Betrag fallen Bereitstellungszinsen an?
Bereitstellungszinsen vergüten der Bank, dass sie zugesagtes Kapital vorhält, obwohl es noch nicht ausgezahlt wurde. Maßgeblich ist regelmäßig der noch nicht abgerufene Darlehensteil. Bereits ausgezahlte Beträge unterliegen stattdessen dem normalen Sollzins. Beide Kosten können in derselben Bauphase nebeneinander entstehen.
Der Rechner zieht den geplanten Monatsabruf vom offenen Betrag ab. Nach den eingegebenen Freimonaten belastet er den zu Monatsbeginn noch offenen Teil mit dem monatlichen Vertragssatz. Ihr Vertrag kann taggenau, zu anderen Stichtagen oder nach einzelnen Tranchen rechnen.
Was bedeutet bereitstellungsfreie Zeit?
Viele Verträge sehen zunächst Monate ohne Bereitstellungszins vor. Der Beginn kann an Zusage, Vertragsschluss oder andere Ereignisse anknüpfen. Lesen Sie die konkrete Klausel. Eine lange bereitstellungsfreie Zeit kann bei Neubau wichtig sein, weil Rechnungen nach Baufortschritt und nicht sofort vollständig fällig werden.
Nach Ablauf beginnt die Kostenphase auch dann, wenn eine Verzögerung nicht von Ihnen verursacht wurde. Klären Sie, ob Verlängerung, Sondervereinbarung oder ein anderer Auszahlungsplan möglich ist. Ein niedriger Sollzins kann durch hohe Bereitstellungszinsen bei langsamem Abruf teilweise aufgezehrt werden.
Beispiel: 400.000 Euro in monatlichen Tranchen
Bei 400.000 Euro Zusage, sechs freien Monaten und 50.000 Euro geplantem Abruf pro Monat sinkt der offene Betrag schrittweise. Wird von Beginn an wie geplant abgerufen, ist nach acht Monaten alles ausgezahlt. Bereitstellungszins fällt im Modell nur nach Monat sechs auf den dann verbleibenden Teil an.
Verzögert sich der Abruf und werden nur 25.000 Euro monatlich benötigt, bleibt länger Kapital offen. Bei 0,25 Prozent pro Monat entspricht der nominale Jahreswert drei Prozent. Rechnen Sie deshalb einen zweiten Fall mit Verzögerung und vergleichen Sie die Mehrkosten direkt.
Wie beeinflussen Bauplan und Eigenkapital den Abruf?
Banken können verlangen, dass Eigenkapital zuerst eingesetzt wird. Dann beginnt der Darlehensabruf später, obwohl Kosten am Bau bereits entstehen. Abschlagsrechnungen, Zahlungsplan des Bauträgers und Fälligkeit der Kaufpreisraten bestimmen das reale Profil.
Erstellen Sie eine Tabelle mit erwartetem Rechnungsdatum und Betrag. Der pauschale Monatsabruf des Rechners ist eine transparente Näherung. Bei stark ungleichmäßigen Tranchen rechnen Sie mehrere Abschnitte oder verwenden den vertraglichen Bankplan.
Typische Fehler und Grenzen
Häufig wird der monatliche Satz als Jahresprozentsatz eingegeben. 0,25 Prozent pro Monat sind nominal drei Prozent pro Jahr. Ein weiterer Fehler ist die Verzinsung der gesamten Zusage, obwohl bereits ausgezahlte Beträge aus der Bereitstellungsbasis herausfallen.
Der Rechner berücksichtigt keine normalen Sollzinsen auf abgerufene Beträge, Kontoführungsgebühren, Zwischenfinanzierung oder Bereitstellungsprovision mit anderer Berechnungsbasis. Für den Gesamtkostenvergleich müssen Sie diese Zahlungsströme ergänzen und den effektiven Jahreszins des konkreten Angebots heranziehen.
Bereitstellungszinsen: Annahmen und Ergebnis prüfen
Trennen Sie zuerst Vertragswerte von Annahmen. Darlehensbetrag, bereits vereinbarter Sollzins, Auszahlung und Gebühren lassen sich aus Unterlagen übernehmen. Künftige Zinsen, Wertentwicklung, Inflation und Kosten sind Szenarien. Speichern Sie deshalb nicht nur das Ergebnis, sondern auch Eingaben, Datum und Einheit. Ein Jahreszins, ein monatlicher Bereitstellungszins und ein Prozentpunkt sind drei verschiedene Größen.
Rechnen Sie anschließend mindestens drei Varianten. Die mittlere Variante bildet Ihre Erwartung ab. Eine ungünstige Variante erhöht Finanzierungskosten beziehungsweise senkt Rendite und Wertentwicklung. Eine günstige Variante zeigt die mögliche Bandbreite, darf aber keine Entscheidung allein tragen. Ändern Sie jeweils nur einen Wert. So erkennen Sie, ob Zins, Laufzeit, Rate, Eigenkapital oder Kosten das Ergebnis treibt.
Kontrollieren Sie die Zwischenwerte. Bei einem Darlehen müssen Zins und Tilgung zusammen zur Rate passen; die Restschuld muss mit jeder wirksamen Tilgung sinken. Bei einer Anlage muss der Endwert in Einzahlungen und Ertrag zerlegbar sein. Bei einem Immobilienbudget müssen Kaufpreis, Nebenkosten, Eigenkapital und Darlehen dieselbe Gesamtsumme ergeben. Ein plausibler Endbetrag kann trotzdem falsch sein, wenn eine Position doppelt oder in der falschen Periode angesetzt wurde.
Vergleichen Sie Angebote auf derselben Basis. Der gebundene Sollzins reicht nicht, wenn verpflichtende Kosten, Auszahlungskurs oder abweichende Zahlungszeitpunkte bestehen. Die Preisangabenverordnung verlangt für Verbraucherdarlehen einen effektiven Jahreszins nach den gesetzlichen Zahlungsannahmen. Für Ihre Haushaltsplanung zählt zusätzlich die Eurobelastung, die auch bei einer ungünstigen Entwicklung tragbar bleiben muss.
Prüfen Sie vor Vertragsschluss die Originalunterlagen: Europäisches Standardisiertes Merkblatt, Darlehensvertrag, Tilgungsplan, Preisverzeichnis und gegebenenfalls Grundbuch- oder Bausparunterlagen. Die hier verlinkten Gesetze und Behörden erklären den allgemeinen Rahmen. Individuelle Bonität, bankinterne Bewertung und vertragliche Sonderregeln können nicht aus einem Onlineformular abgeleitet werden.
Ein Rechner ist besonders nützlich, wenn er eine konkrete Frage beantwortet und seine Grenze sichtbar lässt. Nutzen Sie Bereitstellungszinsen daher für die beschriebene Modellrechnung und wechseln Sie für angrenzende Fragen zu den verlinkten Rechnern. Wiederholen Sie die Rechnung, sobald sich Angebot, Einkommen, Objektwert oder Zeithorizont ändern. Bei einer langfristigen Verpflichtung ist eine aktualisierte Rechnung aussagekräftiger als ein alter gespeicherter Endbetrag.
Quellen für Vertrag und Vergleich
Die Quellen beantworten unterschiedliche Fragen. Das BGB regelt Vertrag, Kündigung und Verbraucherschutz; die PAngV legt Anforderungen an Preisangaben und Effektivzins fest. BaFin erklärt typische Produktmerkmale und Risiken. Statistiken beschreiben vergangene oder beobachtete Marktdaten, sind aber kein persönliches Kreditangebot und keine Renditeprognose. Öffnen Sie deshalb die Quelle, die zur konkreten Ergebniszeile gehört:
- Preisangabenverordnung – Bundesministerium der Justiz
- §§ 488 ff. BGB – Darlehensvertrag – Bundesministerium der Justiz
- Immobilienkredite – BaFin
Prüfen Sie den Stand der Quelle am Entscheidungstag. Eine gesetzliche Regel kann fortgelten, während Zinssätze und Produktbedingungen täglich wechseln. Der Rechner übernimmt keinen aktuellen Angebotszins. Frei eingegebene Prozentwerte bleiben Ihre Annahmen, auch wenn der Standardwert realistisch wirkt.
Passende Anschlussrechnungen
Finanzentscheidungen bestehen oft aus mehreren Teilfragen. Die folgenden Rechner halten diese Schritte getrennt, damit Eigenkapital, Darlehen, Rate, Restschuld und Rendite nicht in einer einzigen unprüfbaren Zahl verschwinden:
Abrufplan und parallele Baukosten
Übertragen Sie Zahlungsplan oder Bauzeitenplan in Monatsabschnitte und ordnen Sie Grundstück, Rohbau, Dach, Technik und Fertigstellung den Rechnungen zu. Planen Sie Verzögerungen durch Wetter, Material, Genehmigungen oder Nachträge. Prüfen Sie, ob die Bank Rechnungen, Bautenstandsberichte oder den vorherigen Eigenkapitaleinsatz verlangt.
Auf ausgezahlte Teile fällt normaler Sollzins an, auf offene Teile kann Bereitstellungszins entstehen. Gleichzeitig laufen möglicherweise Miete und Zwischenfinanzierung. Ein vollständiger Liquiditätsplan addiert alles pro Monat. Vergleichen Sie Angebote mit kurzer und langer Freiphase über denselben Abruf; ein niedrigerer Sollzins kann durch frühe Bereitstellungskosten wirtschaftlich schlechter sein.
Ihre Prüffragen für diese Rechnung
- Was sind Bereitstellungszinsen? Kosten für zugesagtes, aber noch nicht abgerufenes Darlehenskapital nach den Vertragsregeln.
- Wann beginnen Bereitstellungszinsen? Nach Ablauf der im Vertrag festgelegten bereitstellungsfreien Zeit.
- Sind 0,25 Prozent monatlich drei Prozent jährlich? Nominal ja: zwölfmal 0,25 Prozent ergibt drei Prozent auf den jeweils offenen Betrag.
- Fallen sie auf ausgezahltes Darlehen an? Regelmäßig nicht; auf ausgezahlte Beträge fällt der vereinbarte Sollzins an.
- Kann man die freie Zeit verlängern? Nur durch vertragliche Regel oder Vereinbarung mit der Bank.
- Rechnet das Tool taggenau? Nein, es nutzt transparente Monatsperioden und einen gleichmäßigen Abruf.
Ergebniszeilen in der richtigen Reihenfolge lesen
Beginnen Sie bei der Hauptausgabe des Bereitstellungszinsen und gehen Sie danach zu den Zwischenwerten. Die vier Leitgrößen dieser Seite sind Zinsbasis: nicht abgerufen, Start: nach Freimonaten, Satz: Vertragswert, Plan: Monat für Monat. Prüfen Sie, ob jede davon zu Ihrer Fragestellung passt. Eine richtige Formel mit einer unpassenden Eingabe beantwortet eine andere Frage und kann trotzdem einen überzeugenden Eurobetrag ausgeben.
Übertragen Sie das Resultat anschließend in eine einfache Kontrollgleichung. Vermögenswerte minus Schulden ergeben Nettovermögen; Einnahmen minus Ausgaben ergeben den verfügbaren Monatsbetrag; Darlehen mal Jahreszinssatz ergibt näherungsweise den Zins des ersten Jahres. Diese Überschläge ersetzen die genaue Periodenrechnung nicht, decken aber vertauschte Einheiten, zusätzliche Nullen und doppelt erfasste Positionen schnell auf.
Testen Sie auch Grenzfälle. Ein Betrag von null kann zulässig sein, eine Laufzeit von null liefert dagegen häufig keine sinnvolle Jahresrechnung. Sehr hohe Zinsen oder negative Renditen zeigen, wo das Modell wirtschaftlich nicht mehr tragfähig ist. Wenn eine Rate den laufenden Zins nicht deckt, sinkt die Schuld nicht. Wenn Kosten den gesamten Endwert übersteigen, lässt sich keine normale positive Jahresrendite angeben.
Die angezeigten Centbeträge bedeuten Rechengenauigkeit innerhalb des Modells, nicht Sicherheit über die Zukunft. Runden Sie Vertragswerte nicht vorzeitig und vergleichen Sie Bankunterlagen mit derselben Zahlungsfrequenz. Bei abweichenden Ergebnissen suchen Sie die erste unterschiedliche Zwischenzeile; dort liegt meist der relevante Unterschied in Zeitraum, Basis oder Buchungstag. Notieren Sie diese Abweichung zusammen mit dem zugehörigen Vertragsabschnitt, damit Bank oder Beratung die konkrete Ursache gezielt prüfen kann.
Häufige Fragen
Was sind Bereitstellungszinsen?
Wann beginnen Bereitstellungszinsen?
Sind 0,25 Prozent monatlich drei Prozent jährlich?
Fallen sie auf ausgezahltes Darlehen an?
Kann man die freie Zeit verlängern?
Rechnet das Tool taggenau?
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Preisangabenverordnung — Bundesministerium der Justiz · geprüft am 13. September 2026
- §§ 488 ff. BGB – Darlehensvertrag — Bundesministerium der Justiz · geprüft am 13. September 2026
- Immobilienkredite — BaFin · geprüft am 13. September 2026
Monatssatz, Freimonate und Abruf sind Vertrags- beziehungsweise Szenariowerte; das Modell rechnet monatsweise.
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