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Beleihungsauslauf-Rechner: Darlehen zum Beleihungswert

Berechnen Sie das Verhältnis von Darlehenssumme zu einem aus Marktwert und eigener Abschlagsannahme abgeleiteten Beleihungswert.

Zuletzt aktualisiert am 13. September 2026

Formel

Darlehen/Wert

Basis

Beleihungswert

Schwellen

60/80/100 %

Abschlag

bankabhängig

Immobilie und Finanzierung

%

Beleihungswert ist bankabhängig

Der Abschlag ist eine Eingabe, kein gesetzlicher Einheitssatz. Banken bewerten Objekt, Lage, Rechte und Verwertbarkeit nach ihren Verfahren; Zinskonditionen folgen nicht automatisch festen Schwellen.

Beleihungsauslauf

79,0 %

Orientierungsstufe 60–80 %

Beleihungswert

405.000,00 €

Darlehen

320.000,00 €

Wertpuffer

85.000,00 €

Abschlag

10,00 %

Darlehensänderung bis Schwelle

Bis 80 %4.000,00 €
Bis 60 %-77.000,00 €

So nutzen Sie den Rechner

  1. 1Marktwert schätzenNutzen Sie einen belastbaren Objektwert.
  2. 2Abschlag annehmenTesten Sie die mögliche Differenz zum Beleihungswert.
  3. 3Darlehen eintragenErfassen Sie alle grundpfandrechtlich relevanten Kreditteile.
  4. 4Schwellen vergleichenPrüfen Sie zusätzliche Eigenmittel oder geringeren Kredit.

Was sagt der Beleihungsauslauf aus?

Der Beleihungsauslauf setzt die Darlehenssumme ins Verhältnis zum Beleihungswert. Bei 320.000 Euro Darlehen und 400.000 Euro Beleihungswert beträgt er 80 Prozent. Er beschreibt den Sicherheitspuffer der Bank, nicht die monatliche Tragbarkeit des Haushalts.

Viele Konditionsvergleiche arbeiten mit Schwellen wie 60 oder 80 Prozent. Diese Stufen sind keine allgemeine gesetzliche Zinsliste. Banken legen Bewertung, Darlehensabgrenzung und Preisaufschläge nach Produkt und Risiko fest. Der Rechner zeigt daher nur die mathematische Quote und den Betrag bis zur Schwelle.

Marktwert und Beleihungswert unterscheiden

Der Marktwert beschreibt den voraussichtlich erzielbaren Preis unter normalen Marktbedingungen. Der Beleihungswert soll langfristige Eigenschaften und nachhaltige Verwertbarkeit berücksichtigen. Er kann unter dem Kaufpreis oder aktuellen Marktwert liegen. § 16 PfandBG und BelWertV regeln besondere Anforderungen für den Pfandbriefbereich.

Für die eigene Vorprüfung geben Sie einen Sicherheitsabschlag ein. Dieser ist keine amtliche Pauschale. Lage, Gebäudezustand, Nutzung, Rechte, Restnutzungsdauer und bankinternes Verfahren können zu einem anderen Wert führen. Maßgeblich bleibt die Bewertung des Kreditgebers.

Beispiel: Kaufpreis 450.000 Euro

Wird ein Marktwert von 450.000 Euro mit zehn Prozent Abschlag modelliert, ergibt sich ein Beleihungswert von 405.000 Euro. Ein Darlehen von 320.000 Euro führt zu rund 79 Prozent Beleihungsauslauf.

Für eine Quote von höchstens 60 Prozent dürfte das Darlehen im Modell nur 243.000 Euro betragen. Die Differenz zu 320.000 Euro zeigt, wie viel Kredit reduziert oder zusätzlicher Wert anerkannt werden müsste. Kaufnebenkosten erhöhen den Finanzierungsbedarf, aber nicht automatisch den Beleihungswert.

Welche Darlehen gehören in den Zähler?

Erstrangiges Bankdarlehen, weitere Grundpfandrechte und Förderkredite können je nach Bank in die Gesamtbetrachtung eingehen. Ein Nachrangdarlehen verschwindet nicht wirtschaftlich, nur weil es einen anderen Rang hat. Fragen Sie, welchen Zähler und welchen Beleihungswert das konkrete Angebot verwendet.

Eigenkapital senkt den Kreditbedarf, wenn es tatsächlich in Kaufpreis oder Nebenkosten fließt. Eine Notreserve, die auf dem Konto bleiben soll, kann nicht gleichzeitig die Darlehenssumme reduzieren. Dokumentieren Sie deshalb Kaufpreis, Nebenkosten, Eigenmittel und alle Kreditbausteine in einer Gleichung.

Kondition, Rate und häufige Fehlinterpretationen

Eine niedrigere Quote kann einen günstigeren Zins ermöglichen, garantiert ihn aber nicht. Bonität, Einkommen, Zinsbindung, Tilgung, Objekt und Bankstrategie bleiben relevant. Vergleichen Sie effektiven Jahreszins und Zahlungsplan konkreter Angebote.

Der Beleihungsauslauf sagt nichts darüber, ob die Rate bezahlbar ist. Ein Haushalt kann trotz niedriger Quote überlastet sein. Umgekehrt kann eine höhere Quote mit starkem Einkommen tragbar erscheinen, trägt aber weniger Wertpuffer. Verwenden Sie zusätzlich Haushalts- und Anschlusszins-Stresstests.

Beleihungsauslauf: Annahmen und Ergebnis prüfen

Trennen Sie zuerst Vertragswerte von Annahmen. Darlehensbetrag, bereits vereinbarter Sollzins, Auszahlung und Gebühren lassen sich aus Unterlagen übernehmen. Künftige Zinsen, Wertentwicklung, Inflation und Kosten sind Szenarien. Speichern Sie deshalb nicht nur das Ergebnis, sondern auch Eingaben, Datum und Einheit. Ein Jahreszins, ein monatlicher Bereitstellungszins und ein Prozentpunkt sind drei verschiedene Größen.

Rechnen Sie anschließend mindestens drei Varianten. Die mittlere Variante bildet Ihre Erwartung ab. Eine ungünstige Variante erhöht Finanzierungskosten beziehungsweise senkt Rendite und Wertentwicklung. Eine günstige Variante zeigt die mögliche Bandbreite, darf aber keine Entscheidung allein tragen. Ändern Sie jeweils nur einen Wert. So erkennen Sie, ob Zins, Laufzeit, Rate, Eigenkapital oder Kosten das Ergebnis treibt.

Kontrollieren Sie die Zwischenwerte. Bei einem Darlehen müssen Zins und Tilgung zusammen zur Rate passen; die Restschuld muss mit jeder wirksamen Tilgung sinken. Bei einer Anlage muss der Endwert in Einzahlungen und Ertrag zerlegbar sein. Bei einem Immobilienbudget müssen Kaufpreis, Nebenkosten, Eigenkapital und Darlehen dieselbe Gesamtsumme ergeben. Ein plausibler Endbetrag kann trotzdem falsch sein, wenn eine Position doppelt oder in der falschen Periode angesetzt wurde.

Vergleichen Sie Angebote auf derselben Basis. Der gebundene Sollzins reicht nicht, wenn verpflichtende Kosten, Auszahlungskurs oder abweichende Zahlungszeitpunkte bestehen. Die Preisangabenverordnung verlangt für Verbraucherdarlehen einen effektiven Jahreszins nach den gesetzlichen Zahlungsannahmen. Für Ihre Haushaltsplanung zählt zusätzlich die Eurobelastung, die auch bei einer ungünstigen Entwicklung tragbar bleiben muss.

Prüfen Sie vor Vertragsschluss die Originalunterlagen: Europäisches Standardisiertes Merkblatt, Darlehensvertrag, Tilgungsplan, Preisverzeichnis und gegebenenfalls Grundbuch- oder Bausparunterlagen. Die hier verlinkten Gesetze und Behörden erklären den allgemeinen Rahmen. Individuelle Bonität, bankinterne Bewertung und vertragliche Sonderregeln können nicht aus einem Onlineformular abgeleitet werden.

Ein Rechner ist besonders nützlich, wenn er eine konkrete Frage beantwortet und seine Grenze sichtbar lässt. Nutzen Sie Beleihungsauslauf daher für die beschriebene Modellrechnung und wechseln Sie für angrenzende Fragen zu den verlinkten Rechnern. Wiederholen Sie die Rechnung, sobald sich Angebot, Einkommen, Objektwert oder Zeithorizont ändern. Bei einer langfristigen Verpflichtung ist eine aktualisierte Rechnung aussagekräftiger als ein alter gespeicherter Endbetrag.

Quellen für Vertrag und Vergleich

Die Quellen beantworten unterschiedliche Fragen. Das BGB regelt Vertrag, Kündigung und Verbraucherschutz; die PAngV legt Anforderungen an Preisangaben und Effektivzins fest. BaFin erklärt typische Produktmerkmale und Risiken. Statistiken beschreiben vergangene oder beobachtete Marktdaten, sind aber kein persönliches Kreditangebot und keine Renditeprognose. Öffnen Sie deshalb die Quelle, die zur konkreten Ergebniszeile gehört:

Prüfen Sie den Stand der Quelle am Entscheidungstag. Eine gesetzliche Regel kann fortgelten, während Zinssätze und Produktbedingungen täglich wechseln. Der Rechner übernimmt keinen aktuellen Angebotszins. Frei eingegebene Prozentwerte bleiben Ihre Annahmen, auch wenn der Standardwert realistisch wirkt.

Passende Anschlussrechnungen

Finanzentscheidungen bestehen oft aus mehreren Teilfragen. Die folgenden Rechner halten diese Schritte getrennt, damit Eigenkapital, Darlehen, Rate, Restschuld und Rendite nicht in einer einzigen unprüfbaren Zahl verschwinden:

Quote im Zeitverlauf und Wertstress

Eigenkapital senkt den anfänglichen Auslauf sofort, höhere Tilgung erst im Verlauf. Für die Anschlussfinanzierung kann die gesunkene Restschuld eine neue Konditionsstufe eröffnen. Fragen Sie, wie Förderdarlehen, Nachrangmittel und bestehende Grundschulden behandelt werden. Banken können bei identischem Kaufpreis unterschiedliche Beleihungswerte berechnen.

Testen Sie einen fallenden Objektwert mit Abschlägen von zehn bis zwanzig Prozent. Der Auslauf steigt dann trotz pünktlicher Raten. Sanierungsstau, Erbbaurecht, Wohnrechte oder eingeschränkte Verwertbarkeit können den Wert zusätzlich mindern. Angebots- und Wunschpreis ersetzen keine Bewertung; halten Sie Flächen-, Energie- und Modernisierungsnachweise bereit.

Ihre Prüffragen für diese Rechnung

  • Wie berechnet man den Beleihungsauslauf? Darlehenssumme geteilt durch Beleihungswert mal 100.
  • Ist Beleihungswert gleich Kaufpreis? Nein. Die Bank ermittelt einen nachhaltigen Wert, der darunter liegen kann.
  • Warum sind 60 und 80 Prozent wichtig? Viele Banken staffeln Konditionen nach Risikobändern; die konkrete Staffel ist produktabhängig.
  • Sind Kaufnebenkosten Teil des Beleihungswerts? Sie erhöhen den Geldbedarf, schaffen aber grundsätzlich keinen entsprechenden Objektwert.
  • Welchen Abschlag soll ich eingeben? Einen eigenen Stresstestwert; der tatsächliche Abschlag stammt aus der Bankbewertung.
  • Bedeutet niedrige Quote eine sichere Rate? Nein. Tragbarkeit hängt von Einkommen, Ausgaben, Zins und Tilgung ab.

Ergebniszeilen in der richtigen Reihenfolge lesen

Beginnen Sie bei der Hauptausgabe des Beleihungsauslauf und gehen Sie danach zu den Zwischenwerten. Die vier Leitgrößen dieser Seite sind Formel: Darlehen/Wert, Basis: Beleihungswert, Schwellen: 60/80/100 %, Abschlag: bankabhängig. Prüfen Sie, ob jede davon zu Ihrer Fragestellung passt. Eine richtige Formel mit einer unpassenden Eingabe beantwortet eine andere Frage und kann trotzdem einen überzeugenden Eurobetrag ausgeben.

Übertragen Sie das Resultat anschließend in eine einfache Kontrollgleichung. Vermögenswerte minus Schulden ergeben Nettovermögen; Einnahmen minus Ausgaben ergeben den verfügbaren Monatsbetrag; Darlehen mal Jahreszinssatz ergibt näherungsweise den Zins des ersten Jahres. Diese Überschläge ersetzen die genaue Periodenrechnung nicht, decken aber vertauschte Einheiten, zusätzliche Nullen und doppelt erfasste Positionen schnell auf.

Testen Sie auch Grenzfälle. Ein Betrag von null kann zulässig sein, eine Laufzeit von null liefert dagegen häufig keine sinnvolle Jahresrechnung. Sehr hohe Zinsen oder negative Renditen zeigen, wo das Modell wirtschaftlich nicht mehr tragfähig ist. Wenn eine Rate den laufenden Zins nicht deckt, sinkt die Schuld nicht. Wenn Kosten den gesamten Endwert übersteigen, lässt sich keine normale positive Jahresrendite angeben.

Die angezeigten Centbeträge bedeuten Rechengenauigkeit innerhalb des Modells, nicht Sicherheit über die Zukunft. Runden Sie Vertragswerte nicht vorzeitig und vergleichen Sie Bankunterlagen mit derselben Zahlungsfrequenz. Bei abweichenden Ergebnissen suchen Sie die erste unterschiedliche Zwischenzeile; dort liegt meist der relevante Unterschied in Zeitraum, Basis oder Buchungstag. Notieren Sie diese Abweichung zusammen mit dem zugehörigen Vertragsabschnitt, damit Bank oder Beratung die konkrete Ursache gezielt prüfen kann.

Häufige Fragen

Wie berechnet man den Beleihungsauslauf?
Darlehenssumme geteilt durch Beleihungswert mal 100.
Ist Beleihungswert gleich Kaufpreis?
Nein. Die Bank ermittelt einen nachhaltigen Wert, der darunter liegen kann.
Warum sind 60 und 80 Prozent wichtig?
Viele Banken staffeln Konditionen nach Risikobändern; die konkrete Staffel ist produktabhängig.
Sind Kaufnebenkosten Teil des Beleihungswerts?
Sie erhöhen den Geldbedarf, schaffen aber grundsätzlich keinen entsprechenden Objektwert.
Welchen Abschlag soll ich eingeben?
Einen eigenen Stresstestwert; der tatsächliche Abschlag stammt aus der Bankbewertung.
Bedeutet niedrige Quote eine sichere Rate?
Nein. Tragbarkeit hängt von Einkommen, Ausgaben, Zins und Tilgung ab.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Der Sicherheitsabschlag ist eine Annahme; nur der Kreditgeber bestimmt den verwendeten Beleihungswert.

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