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Deutscher Rechneramtlich gerechnet

Altersteilzeit-Rechner 2026 für Gehalt und Aufstockung

Berechnen Sie Regelarbeitsentgelt, Aufstockungsbetrag, voraussichtliche Auszahlung und zusätzliche Renten-Bemessungsgrundlage. Das Tool zeigt den gesetzlichen Mindestfall; Tarifverträge können höhere Leistungen vorsehen.

Zuletzt aktualisiert am 13. September 2026

Mindestalter

55 Jahre

Arbeitszeit

grundsätzlich 50 %

Aufstockung

mind. 20 %

Zusatz-RV

80 % des Teilzeitentgelts

Vereinbarung

%
%

Progressionsvorbehalt bleibt

Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialabgabenfrei, erhöht aber nach § 32b EStG den Steuersatz der übrigen Einkünfte. Die endgültige Jahressteuer kann daher höher sein als die laufende Auszahlung vermuten lässt.

Auszahlung vor Progressionseffekt

2,47 €

Steuerklasse I, Aufstockung steuerfrei ausgezahlt

Teilzeitbrutto

2,50 €

Aufstockung

0,50 €

RV-Basis gesamt

4,50 €

Arbeitsanteil

50 %

Netto aus Regelentgelt1,97 €
Steuerfreie Aufstockung+ 0,50 €
Auszahlung2,47 €

So nutzen Sie den Rechner

  1. 1Ausgangswerte eintragenÜbernehmen Sie die Beträge und Zeitangaben aus Vertrag, Abrechnung, Buchhaltung oder Steuerunterlagen.
  2. 2Rechtliche Variante prüfenWählen Sie die Berechnungsart, die zum Sachverhalt und zum maßgeblichen Zeitraum passt.
  3. 3Zwischenergebnisse lesenPrüfen Sie Bemessungsgrundlage, Satz, Begrenzung und Zeitraum einzeln, bevor Sie das Endergebnis verwenden.
  4. 4Nachweise abgleichenVergleichen Sie das Ergebnis mit den Originalbelegen und dokumentieren Sie Abweichungen für Lohnbüro oder Steuerberatung.

Altersteilzeit-Rechner: Rechtsgrundlage und Berechnung

§§ 2 und 3 Altersteilzeitgesetz setzen eine freiwillige Vereinbarung, grundsätzlich die Halbierung der bisherigen Arbeitszeit und Arbeitgeberleistungen voraus. Das BMAS bestätigt eine Mindestaufstockung von 20 % des Regelarbeitsentgelts sowie zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge. Der Rechner bildet die gesetzliche Grundrechnung für 2026 ab und zeigt die verwendete Bemessungsgrundlage getrennt vom Ergebnis. Dadurch lässt sich erkennen, ob eine Grenze greift oder ein Betrag nur zeitanteilig zählt.

Das Regelarbeitsentgelt ist das regelmäßig gezahlte sozialversicherungspflichtige Teilzeitentgelt ohne Einmalzahlungen. Darauf wird mindestens 20 % aufgeschlagen. Die zusätzliche Renten-Bemessungsgrundlage beträgt grundsätzlich 80 % dieses Teilzeitentgelts und wird durch den Abstand zu 90 % der RV-Beitragsbemessungsgrenze begrenzt.

BausteinGesetzlicher MindestansatzBei 5.000 € Vollzeit
Regelarbeitsentgelt50 %2.500 €
Aufstockung20 % davon500 €
Zusatz-RV-Basis80 % davon2.000 €
RV-Basis gesamtTeilzeit + Zusatz4.500 €

Übernehmen Sie keinen Wert ungeprüft aus einer Vorjahresabrechnung. Eine gesetzliche Grenze kann sich zum 1. Januar ändern, während ein Vertrag oder Tarifvertrag einen abweichenden Abrechnungszeitraum nutzt. Für die allgemeine Steuerwirkung hilft der Einkommensteuer-Rechner; laufende Lohnabzüge lassen sich mit dem Brutto-Netto-Rechner vergleichen.

Formel und vollständiges Rechenbeispiel

Bei 5.000 € bisherigem Brutto und 50 % Arbeitszeit beträgt das Regelarbeitsentgelt 2.500 €. Die gesetzliche Mindestaufstockung beträgt 500 €. Für die Rentenversicherung kommen grundsätzlich Beiträge auf weitere 2.000 € hinzu, sodass 4.500 € und damit 90 % des früheren Entgelts abgesichert werden.

Die laufende Auszahlung besteht aus dem Netto des 2.500-€-Regelarbeitsentgelts plus 500 € steuerfreier Aufstockung. Der Aufstockungsbetrag unterliegt jedoch § 32b EStG und kann bei der Veranlagung den Steuersatz erhöhen. Das Tool zeigt diese spätere Progressionswirkung nicht als feste Steuer, weil weitere Jahreseinkünfte fehlen.

Das Beispiel trennt bewusst Eingabe, Zwischensumme und Ergebnis. Genau diese Trennung ist bei Centdifferenzen hilfreich: Eine Abrechnung kann jeden Monatsbetrag runden, während eine Jahresrechnung erst die Summe rundet. Bei zwölf Monaten können dadurch wenige Euro Differenz entstehen, ohne dass der verwendete Prozentsatz falsch ist.

Prüfen Sie außerdem, ob Ihre Eingabe brutto, netto oder eine steuerliche Bemessungsgrundlage bezeichnet. Ein Bruttobetrag enthält noch Abgaben; ein Nettobetrag ist bereits vermindert. Bei Umsatzsteuer bezeichnet „netto“ dagegen regelmäßig den Betrag ohne Umsatzsteuer. Der Prozentrechner hilft beim unabhängigen Nachrechnen einzelner Sätze.

Welche Angaben in die Eingabefelder gehören

Verwenden Sie nach Möglichkeit Werte aus demselben Zeitraum. Ein Monatsbetrag darf nicht mit einer Jahresgrenze verrechnet werden, bevor eine Seite auf Monate oder Jahre umgerechnet wurde. Bei einem Jahreswert von 48.000 € entspricht der Monatswert 4.000 €; eine bloße Eingabe von 48.000 in ein Monatsfeld würde das Ergebnis verzwölffachen.

Variable Zahlungen gehören nur in die Bemessungsgrundlage, wenn die jeweilige Vorschrift sie einbezieht. Überstunden, Einmalzahlungen, steuerfreie Erstattungen und Sachbezüge werden rechtlich unterschiedlich behandelt. Der Rechner schätzt keine fehlenden Vertragswerte. Wenn eine Eingabe nicht belegt ist, rechnen Sie mehrere dokumentierte Szenarien und kennzeichnen Sie sie als Annahme.

Negative Beträge sind in den meisten Eingabefeldern ausgeschlossen. Eine Erstattung oder Gutschrift erscheint stattdessen als eigenes Zwischenergebnis. Leere oder ungültige Eingaben führen zu einem Gedankenstrich, damit kein scheinbar exakter NaN- oder Nullwert entsteht. Geldwerte werden mit zwei Nachkommastellen ausgegeben; Prozentsätze bleiben so genau, wie es der Rechenweg erfordert.

Für Arbeitszeitwerte zählen tatsächlich vergütete Tage oder Stunden. Kalendertage, Arbeitstage und Urlaubstage sind nicht austauschbar. Bei einer Fünf-Tage-Woche haben 13 Wochen typischerweise 65 Arbeitstage; Feiertage, Krankheit oder ein wechselnder Dienstplan können den individuellen Nenner verändern. Nutzen Sie ergänzend den Arbeitstage-Rechner.

Häufiger Fehler, Grenzen und Sonderfälle

Häufiger Fehler: Die 20 % werden auf das frühere Vollzeitgehalt statt auf das reduzierte Regelarbeitsentgelt gerechnet. Ebenso falsch ist es, die steuerfreie Aufstockung als endgültig steuerlich wirkungslos zu behandeln; sie fällt unter den Progressionsvorbehalt.

Eine Obergrenze begrenzt den abziehbaren oder begünstigten Betrag, sie ersetzt keine Anspruchsvoraussetzung. Umgekehrt bedeutet ein Ergebnis unterhalb der Grenze nicht automatisch, dass das Finanzamt oder der Arbeitgeber den Betrag anerkennen muss. Beruflicher Anlass, tatsächliche Zahlung, Zeitraum und Beleg müssen zusätzlich feststehen.

Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge können günstigere Ansprüche vorsehen, soweit das Gesetz dies zulässt. Der Rechner zeigt den gesetzlichen Kern oder den eingegebenen Vertragssatz. Er beurteilt keine Tarifbindung, Ausschlussfrist oder arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel. Gerade kurze tarifliche Ausschlussfristen können wichtiger sein als die rechnerische Höhe.

Bei verbundenen Sachverhalten darf derselbe Aufwand nicht doppelt angesetzt werden. Eine steuerfreie Arbeitgebererstattung mindert regelmäßig den eigenen Werbungskostenabzug. Eine bereits in der Lohnabrechnung enthaltene Zahlung darf nicht nochmals zum Brutto addiert werden. In der Buchhaltung müssen Vorsteuer, Betriebsausgabe und Abschreibung ebenfalls getrennt bleiben.

Dokumentieren Sie Sonderfälle in einer kurzen Notiz: Datum, Betrag, Rechtsgrund, Quelle und Rechenschritt. Das erleichtert Rückfragen und verhindert, dass eine vorläufige Zahl später als endgültiger Anspruch behandelt wird. Für Fristen kann zusätzlich der Fristenrechner verwendet werden.

Steuerliche Wirkung und Liquidität richtig einordnen

Ein Abzug von 1.000 € führt nicht zu 1.000 € weniger Steuer. Die tatsächliche Entlastung hängt vom Grenzsteuersatz ab. Bei 30 % Grenzsteuersatz entsprechen 1.000 € zusätzlicher Werbungskosten oder Betriebsausgaben grob 300 € Einkommensteuerwirkung; Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und Kirchensteuer können das Ergebnis verändern.

Bei Arbeitnehmern wirkt ein Betrag erst, soweit die gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag überschreiten oder als Freibetrag im Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Eine Ausgabe kann deshalb steuerlich anzuerkennen sein, ohne dass sie im laufenden Monat sichtbar mehr Netto erzeugt. Die endgültige Wirkung ergibt sich häufig erst aus der Einkommensteuerveranlagung.

Unternehmen müssen zwischen Aufwand, Zahlung und Steuerfälligkeit unterscheiden. Eine Abschreibung verteilt Anschaffungskosten auf Jahre, obwohl der Kaufpreis sofort abfließt. Eine Umsatzsteuerzahllast kann entstehen, obwohl eine Kundenrechnung noch nicht bezahlt wurde, sofern Sollversteuerung gilt. Planen Sie das Ergebnis deshalb zusammen mit dem Zahlungszeitpunkt.

Eine Netto-Prognose kann persönliche Merkmale wie Steuerklasse, Kirchensteuer, Krankenkasse oder weitere Einkünfte nur abbilden, wenn sie abgefragt werden. Wo der Rechner eine pauschale Steuerwirkung zeigt, ist sie ausdrücklich als Szenario bezeichnet. Für eine vollständige Monatsabrechnung verwenden Sie den Brutto-Netto-Rechner.

Besondere Abgrenzungen für diesen Rechner

Altersteilzeit entsteht nicht einseitig durch Antrag. Sie setzt eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber voraus und kann als Gleichverteilungs- oder Blockmodell organisiert werden. Im Blockmodell wird während der Arbeitsphase ein Wertguthaben aufgebaut und in der Freistellungsphase abgebaut. Für beide Phasen gelten besondere Sicherungs- und Störfallregeln, die der Rechner nicht aus einem Monatsbrutto ableiten kann.

Das Regelarbeitsentgelt umfasst regelmäßig zu zahlendes sozialversicherungspflichtiges Entgelt, jedoch keine Einmalzahlungen. Tarifverträge können eine höhere Aufstockung, eine Nettoabsicherung oder zusätzliche Rentenbeiträge festlegen. Ein Prozentsatz aus einem Tarifvertrag darf deshalb nicht ungeprüft als Aufschlag auf denselben Bruttobegriff verstanden werden wie die gesetzliche Mindestleistung.

Für die Rentenplanung zählt neben der zusätzlichen Beitragsbasis auch die Dauer der Altersteilzeit. Das BMAS nennt für die gesetzlichen Arbeitgeberleistungen einen Zeitraum von höchstens sechs Jahren. Prüfen Sie außerdem frühzeitig, ab wann tatsächlich eine Altersrente beansprucht werden kann und ob Abschläge entstehen; eine Lücke zwischen Vereinbarungsende und Rentenbeginn kann die Planung grundlegend verändern.

Notieren Sie für die abschließende Prüfung neben jedem Eingabewert den zugehörigen Beleg und Zeitraum. So bleibt erkennbar, ob eine Zahl aus Vertrag, Rechnung, Stundenaufzeichnung oder Steuerkonto stammt. Ändert sich nur eine Annahme, rechnen Sie dieses Szenario separat; überschreiben Sie keine bereits dokumentierte Ausgangsrechnung.

Belege, Kontrolle und Nutzung des Ergebnisses

Bewahren Sie Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise, Arbeitszeitaufzeichnungen und Berechnungsblätter gemeinsam auf. Ein Kontoauszug belegt die Zahlung, aber nicht immer den beruflichen Anlass. Eine Rechnung belegt den Leistungsinhalt, aber ohne Zahlungsnachweis nicht zwingend den Geldabfluss. Für Lohnansprüche sind Dienstpläne und Abrechnungen zusammen aussagekräftiger als eine einzelne Stundenliste.

Vergleichen Sie das Rechnergebnis in drei Schritten: Zuerst muss die Bemessungsgrundlage stimmen, dann der Satz oder Tagessatz, zuletzt die Begrenzung. Weicht schon die Grundlage ab, bringt eine Diskussion über Rundungscent nichts. Stimmen Grundlage und Satz, prüfen Sie Beginn, Ende und Zahl der berücksichtigten Monate, Tage oder Stunden.

Das Ergebnis eignet sich für eine Plausibilitätsprüfung und zur Vorbereitung eines Gesprächs mit Lohnbüro, Finanzamt oder Steuerberatung. Es ersetzt keine Vertragsauslegung und keine verbindliche Steuerberechnung. Bei größeren Investitionen, rückwirkenden Lohnansprüchen oder mehreren Veranlagungsjahren sollte die Berechnung anhand der Originalvorschriften dokumentiert werden.

Speichern Sie neben dem Ergebnis auch den Berechnungsstand 2026. Wird die Rechnung später wiederholt, lassen sich Änderungen an Grenzbeträgen und Eingaben auseinanderhalten. Verknüpfte Themen finden Sie im Einkommensteuer-Rechner und im Stundenlohn-Rechner.

Häufige Fragen

Wie genau ist der Altersteilzeit-Rechner?
Die Grundformel und die ausgewiesenen gesetzlichen Grenzen entsprechen dem Stand 2026. Individuelle Vertrags-, Tarif- und Steuermerkmale müssen separat geprüft werden.
Kann ich Monats- und Jahreswerte mischen?
Nein. Rechnen Sie alle Eingaben zuerst auf denselben Zeitraum um; sonst entsteht regelmäßig ein Faktor-12-Fehler.
Warum weicht das Ergebnis von einer Abrechnung ab?
Mögliche Gründe sind Rundung, andere Bemessungszeiträume, tarifliche Regeln, Einmalzahlungen oder nicht erfasste persönliche Merkmale.
Ist das Ergebnis brutto oder netto?
Die Ergebnisbezeichnung nennt die Ebene ausdrücklich. Steuerliche Abzüge oder Entlastungen werden als eigene Zeilen ausgewiesen.
Welche Belege sollte ich aufbewahren?
Vertrag, Rechnung oder Abrechnung, Zahlungsnachweis sowie die Zeit- oder Nutzungsaufzeichnung, aus der die Eingaben hervorgehen.
Gilt die Rechnung auch für frühere Jahre?
Die Seite ist auf den Rechts- und Zahlenstand 2026 ausgerichtet. Für frühere Jahre müssen die damals geltenden Sätze und Grenzen verwendet werden.
Ersetzt der Rechner Steuerberatung oder Rechtsberatung?
Nein. Er liefert eine nachvollziehbare Plausibilitätsrechnung; streitige Voraussetzungen und Vertragsfragen benötigen eine individuelle Prüfung.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Die Ergebnisse dieses Rechners sind unverbindlich und ersetzen keine individuelle Beratung. Rechenstand 2026.

Teilzeit-RechnerDer Teilzeit-Rechner rechnet ein Vollzeitgehalt proportional auf die gewünschte Wochenarbeitszeit um und vergleicht das Netto. Zusätzlich berechnet er den Urlaubsanspruch aus den Arbeitstagen pro Woche sowie die jährlichen Entgeltpunkte und den heutigen Rentenwert der Differenz.Rechner öffnenProgressionsvorbehaltBerechnen Sie Progressionsvorbehalt 2026 live mit amtlich bestätigten Werten. Der Rechenweg zeigt Bemessungsgrundlage, Grenzen und Ergebnis.Rechner öffnenRentenpunkteEin Entgeltpunkt ist seit 1. Juli 2026 monatlich 42,52 € Bruttorente wert. Geben Sie Ihre Punkte aus der Renteninformation ein: Der Rechner zeigt Bruttorente, KVdR, Pflegeversicherung und den Punktzuwachs aus Ihrem Jahresgehalt.Rechner öffnenBrutto-Netto-RechnerVon 3.500 € brutto bleiben in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer rund 2.333 € netto – der Rest sind 405,58 € Lohnsteuer und 761,25 € Sozialabgaben. Der Rechner zeigt Ihren Nettolohn 2026 nach § 39b EStG, jede einzelne Abzugsposition, die Arbeitgeberkosten und Ihr Netto in allen sechs Steuerklassen.Rechner öffnenRentenrechnerIhre monatliche Bruttorente ergibt sich aus einer einzigen Formel: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert. Der Rechner setzt Ihre Zahlen ein, zieht Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Einkommensteuer ab und zeigt, was nach Inflation an Kaufkraft übrig bleibt.Rechner öffnenRenteneintrittBerechnen Sie aus Geburtsdatum und Versicherungsjahren die möglichen Starttermine für Regelaltersrente, 45-Jahre-Rente, vorzeitige Rente nach 35 Jahren und Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Das Ergebnis zeigt Altersgrenze, Monatsbeginn und möglichen lebenslangen Abschlag getrennt.Rechner öffnen

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