Stand 2026
Progressionsvorbehalt-Tabelle 2026 mit Beispielen
Leistungen unter Progressionsvorbehalt bleiben steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz auf das übrige zu versteuernde Einkommen. Die Tabelle zeigt die Modellwirkung bei 30.000 € steuerpflichtigem zvE.
Zuletzt aktualisiert am 13. September 2026
Beispieltabelle bei 30.000 Euro zvE
| Leistung | besonderer Satz | Steuer auf 30.000 € | Mehrsteuer |
|---|---|---|---|
| 0 € | 14,06 % | 4.217 € | 0 € |
| 2.000 € | 14,96 % | 4.487 € | 270 € |
| 5.000 € | 16,2 % | 4.860 € | 643 € |
| 10.000 € | 18,02 % | 5.406 € | 1.189 € |
| 15.000 € | 19,63 % | 5.890 € | 1.673 € |
| 20.000 € | 21,1 % | 6.328 € | 2.111 € |
Die Werte sind Modellrechnungen ohne Sonderfälle, Soli und Kirchensteuer. Individuelle Beträge berechnet der Progressionsvorbehalt-Rechner.
Berechnung nach § 32b EStG
Zuerst wird die tarifliche Steuer auf das zvE zuzüglich der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Leistungen berechnet. Diese Steuer geteilt durch die erhöhte Bemessungsgrundlage ergibt den besonderen Steuersatz. Nur dieser Satz wird auf das steuerpflichtige zvE angewandt; die Leistung selbst bleibt aus der Steuerbasis heraus.
Bei 30.000 € zvE und 10.000 € Leistung wird also nicht der gesamte Betrag von 40.000 € besteuert. Die 40.000 € dienen lediglich zur Ermittlung des Steuersatzes.
Welche Leistungen erfasst sind
| Leistung | Rechtsgrund |
|---|---|
| Arbeitslosengeld I | § 32b Abs. 1 Nr. 1a EStG |
| Kurzarbeitergeld | § 32b Abs. 1 Nr. 1a EStG |
| Krankengeld | § 32b Abs. 1 Nr. 1b EStG |
| Elterngeld | § 32b Abs. 1 Nr. 1j EStG |
| Mutterschaftsgeld | § 32b Abs. 1 Nr. 1b EStG |
Wer mehr als 410 € solcher Leistungen erhält, ist häufig zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Der häufigste Fehler ist, die Leistung nochmals als voll steuerpflichtiges Einkommen einzugeben. Für KuG gelten zusätzlich die Werte der Kurzarbeitergeld-Tabelle.
Häufige Fragen
Was bedeutet Progressionsvorbehalt?
Welche Leistungen sind betroffen?
Wird Elterngeld selbst besteuert?
Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 32b EStG — Bundesministerium der Justiz · geprüft am 12. September 2026
- § 46 EStG — Bundesministerium der Justiz · geprüft am 12. September 2026
- Lohnsteuer-Handbuch 2026 — Bundesministerium der Finanzen · geprüft am 12. September 2026
Die Fundstellen und ihr Gültigkeitsstand sind oben benannt. Amtliche Veröffentlichungen sind maßgeblich; abweichende oder nur sekundär verfügbare Stände werden in der Tabelle ausdrücklich gekennzeichnet.
Rechner zu dieser Tabelle
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