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Rechenstand 2026 · Quellen und Annahmen transparent

Deutscher Rechneramtlich gerechnet

Stand 2026

Progressionsvorbehalt-Tabelle 2026 mit Beispielen

Leistungen unter Progressionsvorbehalt bleiben steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz auf das übrige zu versteuernde Einkommen. Die Tabelle zeigt die Modellwirkung bei 30.000 € steuerpflichtigem zvE.

Zuletzt aktualisiert am 13. September 2026

Beispieltabelle bei 30.000 Euro zvE

Modellrechnung Grundtarif 2026, 30.000 € steuerpflichtiges zvE
Leistungbesonderer SatzSteuer auf 30.000 €Mehrsteuer
0 €14,06 %4.217 €0 €
2.000 €14,96 %4.487 €270 €
5.000 €16,2 %4.860 €643 €
10.000 €18,02 %5.406 €1.189 €
15.000 €19,63 %5.890 €1.673 €
20.000 €21,1 %6.328 €2.111 €

Die Werte sind Modellrechnungen ohne Sonderfälle, Soli und Kirchensteuer. Individuelle Beträge berechnet der Progressionsvorbehalt-Rechner.

Berechnung nach § 32b EStG

Zuerst wird die tarifliche Steuer auf das zvE zuzüglich der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Leistungen berechnet. Diese Steuer geteilt durch die erhöhte Bemessungsgrundlage ergibt den besonderen Steuersatz. Nur dieser Satz wird auf das steuerpflichtige zvE angewandt; die Leistung selbst bleibt aus der Steuerbasis heraus.

Bei 30.000 € zvE und 10.000 € Leistung wird also nicht der gesamte Betrag von 40.000 € besteuert. Die 40.000 € dienen lediglich zur Ermittlung des Steuersatzes.

Welche Leistungen erfasst sind

Häufige Leistungen mit Progressionsvorbehalt
LeistungRechtsgrund
Arbeitslosengeld I§ 32b Abs. 1 Nr. 1a EStG
Kurzarbeitergeld§ 32b Abs. 1 Nr. 1a EStG
Krankengeld§ 32b Abs. 1 Nr. 1b EStG
Elterngeld§ 32b Abs. 1 Nr. 1j EStG
Mutterschaftsgeld§ 32b Abs. 1 Nr. 1b EStG

Wer mehr als 410 € solcher Leistungen erhält, ist häufig zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Der häufigste Fehler ist, die Leistung nochmals als voll steuerpflichtiges Einkommen einzugeben. Für KuG gelten zusätzlich die Werte der Kurzarbeitergeld-Tabelle.

Häufige Fragen

Was bedeutet Progressionsvorbehalt?
Eine Leistung bleibt steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz für das übrige steuerpflichtige Einkommen.
Welche Leistungen sind betroffen?
Unter anderem ALG I, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Elterngeld und Mutterschaftsgeld.
Wird Elterngeld selbst besteuert?
Nein, es bleibt steuerfrei; es kann jedoch den Steuersatz auf anderes Einkommen erhöhen.
Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Bei mehr als 410 Euro progressionsrelevanter Leistung besteht häufig eine Pflichtveranlagung nach § 46 EStG.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • § 32b EStGBundesministerium der Justiz · geprüft am 12. September 2026
  • § 46 EStGBundesministerium der Justiz · geprüft am 12. September 2026
  • Lohnsteuer-Handbuch 2026Bundesministerium der Finanzen · geprüft am 12. September 2026

Die Fundstellen und ihr Gültigkeitsstand sind oben benannt. Amtliche Veröffentlichungen sind maßgeblich; abweichende oder nur sekundär verfügbare Stände werden in der Tabelle ausdrücklich gekennzeichnet.

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