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Rechenstand 2026 · Quellen und Annahmen transparent

Deutscher Rechneramtlich gerechnet

Stand 2026

Grundtabelle 2026 für die Einkommensteuer

Die Grundtabelle zeigt die tarifliche Einkommensteuer 2026 für einzeln veranlagte Personen. Eingabewert ist das zu versteuernde Einkommen, nicht Brutto- oder Nettolohn.

Zuletzt aktualisiert am 13. September 2026

Einkommensteuer-Grundtabelle 2026

Grundtarif 2026 nach § 32a Abs. 1 EStG
zvEEinkommensteuerDurchschnittssatz
0 €0 €0 %
12.348 €0 €0 %
12.500 €21 €0,17 %
15.000 €435 €2,9 %
17.799 €1.034 €5,81 %
20.000 €1.570 €7,85 %
30.000 €4.217 €14,06 %
40.000 €7.209 €18,02 %
50.000 €10.548 €21,1 %
69.878 €18.213 €26,06 %
80.000 €22.464 €28,08 %
100.000 €30.864 €30,86 %
150.000 €51.864 €34,58 %
277.825 €105.550 €37,99 %
300.000 €115.529 €38,51 %

Die Steuer wird gesetzlich auf volle Euro abgerundet. Der Grundfreibetrag beträgt 12.348 €. Für jeden beliebigen Zwischenwert nutzen Sie den Einkommensteuer-Rechner.

Tarifzonen 2026

Grenzen des Grundtarifs 2026
ZonezvE
Nullzonebis 12.348 €
erste Progressionszone12.349–17.799 €
zweite Progressionszone17.800–69.878 €
42-%-Zone69.879–277.825 €
45-%-Zoneab 277.826 €

42 % und 45 % sind Grenzsteuersätze, keine Sätze auf das gesamte Einkommen. Darum bleibt der Durchschnittssatz darunter.

Brutto ist nicht das zvE

Vom Bruttoeinkommen führen Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben und weitere Abzüge zum zvE. Wer 50.000 € Bruttolohn direkt in die Grundtabelle einsetzt, überschätzt regelmäßig die Steuer. Für Arbeitslohn ist der Brutto-Netto-Rechner passender; zusammen veranlagte Paare nutzen die Splittingtabelle.

Häufige Fragen

Was ist die Grundtabelle?
Eine Übersicht der tariflichen Einkommensteuer nach dem Grundtarif für einzeln veranlagte Steuerpflichtige.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
12.348 Euro zu versteuerndes Einkommen.
Ist zvE gleich Brutto?
Nein. Das zvE steht erst nach steuerlichen Abzügen fest.
Enthält die Tabelle Soli und Kirchensteuer?
Nein, sie zeigt ausschließlich die tarifliche Einkommensteuer.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Die Fundstellen und ihr Gültigkeitsstand sind oben benannt. Amtliche Veröffentlichungen sind maßgeblich; abweichende oder nur sekundär verfügbare Stände werden in der Tabelle ausdrücklich gekennzeichnet.

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