Stand 2026
Kurzarbeitergeld-Tabelle 2026 mit Leistungssätzen
Kurzarbeitergeld beträgt 60 % der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz, mit Kind 67 %. Die amtliche BA-Tabelle ordnet Soll- und Ist-Entgelt in 20-Euro-Bruttostufen und unterscheidet die Steuerklassen I bis VI.
Zuletzt aktualisiert am 13. September 2026
Leistungssätze und Tabellenlogik
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| allgemeiner Leistungssatz | 60 % |
| erhöhter Satz mit Kind | 67 % |
| Brutto-Raster | 20 € |
| Steuerklassen | I bis VI |
| reguläre Bezugsdauer | 12 Monate |
| befristete Höchstdauer 2026 | bis 24 Monate |
Die Leistung entsteht aus der Differenz zwischen pauschaliertem Netto des Soll-Entgelts ohne Arbeitsausfall und pauschaliertem Netto des Ist-Entgelts. Den persönlichen Wert berechnet der KuG-Rechner.
Beispiel mit Soll- und Ist-Entgelt
Sinkt das Brutto von 4.000 € Soll auf 2.400 € Ist, werden beide Beträge zunächst nach dem amtlichen Verfahren auf ein pauschaliertes Netto abgebildet. Nur die Nettodifferenz wird anschließend mit 60 % oder 67 % multipliziert. Es wäre falsch, 60 % des Bruttoausfalls von 1.600 € anzusetzen.
Auf 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen ungerundetem Soll- und Ist-Entgelt trägt der Arbeitgeber die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung allein. Auf diesen fiktiven Betrag fällt keine Arbeitslosenversicherung an.
Voraussetzungen und Steuer
2026 muss regelmäßig mindestens ein Drittel der Beschäftigten mehr als 10 % Entgeltausfall haben. Die oft genannte Schwelle von 10 % der Belegschaft war eine befristete Pandemie-Regel und ist seit 30. Juni 2023 außer Kraft.
KuG ist steuerfrei, unterliegt aber nach § 32b EStG dem Progressionsvorbehalt. Seine Wirkung zeigt die Progressionsvorbehalt-Tabelle. Die 4. KugBeV ermöglicht für 2026 unter ihren Voraussetzungen bis zu 24 Monate Bezug; ohne Anschlussregel gilt ab 2027 wieder die gesetzliche Dauer.
Häufige Fragen
Wie viel Prozent Kurzarbeitergeld gibt es?
Warum arbeitet die Tabelle in 20-Euro-Schritten?
Wie lange gibt es KuG 2026?
Ist Kurzarbeitergeld steuerpflichtig?
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2026 — Bundesagentur für Arbeit · geprüft am 11. September 2026
- §§ 95–109 SGB III — Bundesministerium der Justiz · geprüft am 11. September 2026
- Verlängerung auf bis zu 24 Monate — Bundesministerium für Arbeit und Soziales · geprüft am 11. September 2026
Die Fundstellen und ihr Gültigkeitsstand sind oben benannt. Amtliche Veröffentlichungen sind maßgeblich; abweichende oder nur sekundär verfügbare Stände werden in der Tabelle ausdrücklich gekennzeichnet.