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Grundtarif und Splittingtarif 2026 richtig vergleichen

Der Splittingtarif halbiert rechnerisch das gemeinsame zu versteuernde Einkommen, wendet den Grundtarif an und verdoppelt die Steuer. Der Vorteil hängt von der Einkommensverteilung ab.

Aktualisiert am 13. September 2026 · 8 Minuten Lesezeit

Was gilt in Kürze?

Der Grundtarif nach § 32a EStG gilt für einzeln veranlagte Personen. Beim Splittingverfahren wird die Steuer auf die Hälfte des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens berechnet und verdoppelt. Nutzen Sie den Einkommensteuer-Rechner für den Tarif und den Splitting-Rechner für die Verteilung.

Bei gleichen Einkommen ist der Splittingvorteil regelmäßig gering oder null. Er wächst tendenziell, wenn sich die Einkommen stark unterscheiden, weil die Progression geglättet wird. Ausgangspunkt ist stets das zu versteuernde Einkommen, nicht Brutto oder Netto.

Die wichtigsten Punkte

  • § 32a EStG enthält die Tarifformeln.
  • Grundfreibetrag und Tarifzonen wirken auf das zu versteuernde Einkommen.
  • Splitting bedeutet Halbierung, Grundtarif, Verdopplung.
  • Der Vorteil hängt von der Einkommensdifferenz ab.
  • Lohnsteuerklassen ersetzen die Veranlagungsentscheidung nicht.

Wie entsteht das zu versteuernde Einkommen?

Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden gesetzlich zugelassene Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und weitere Abzugsbeträge berücksichtigt. Das Ergebnis ist das zu versteuernde Einkommen, kurz zvE. Der Bruttolohn ist nur ein Ausgangswert und kann wegen Werbungskosten und anderer Einkünfte deutlich abweichen.

Der Grundtarif ist progressiv: Der Grenzsteuersatz auf den nächsten Euro unterscheidet sich vom Durchschnittssteuersatz auf das gesamte zvE. Deshalb ist die Aussage „ich zahle 42 Prozent auf alles“ regelmäßig falsch.

Beim Zusammenveranlagen werden die Besteuerungsgrundlagen beider Personen zusammengeführt. Verluste, weitere Einkunftsarten, Vorsorgeaufwendungen und Kinderfragen können den Vergleich verändern. Ein reiner Lohnvergleich bleibt eine Schätzung.

Beispiel: Gleiches Haushaltseinkommen, andere Verteilung

Haushalt A verteilt 80.000 Euro zvE gleichmäßig mit 40.000 und 40.000 Euro. Das Splittingverfahren rechnet ebenfalls mit 40.000 Euro je Hälfte; gegenüber zwei passenden Grundtarifen entsteht kaum ein Verteilungsvorteil.

Haushalt B hat ebenfalls 80.000 Euro gemeinsames zvE, verteilt auf 70.000 und 10.000 Euro. Ohne Splitting läge ein großer Teil bei der ersten Person in höheren Tarifzonen, während bei der zweiten Grundfreibetrag und niedrige Zonen wirken. Das Splitting glättet diese Progressionsdifferenz.

Berechnen Sie den Vorteil mit zvE-Werten und nicht mit Jahresbrutto. Wer 70.000 und 10.000 Euro Brutto eingibt, überspringt Werbungskosten, Vorsorge und weitere Abzüge und erzeugt nur eine grobe Näherung.

Wann sollten Sie getrennte Veranlagung prüfen?

Zusammenveranlagung ist häufig günstig, aber nicht ausnahmslos. Getrennte Veranlagung kann bei besonderen Belastungen, Verlusten, ausländischen Einkünften oder Haftungsfragen relevant sein. Eine fundierte Entscheidung benötigt die vollständigen Steuerdaten beider Personen.

Die Steuerklassenkombination entscheidet nicht über Grund- oder Splittingtarif. Sie beeinflusst den Lohnsteuerabzug. Erst die gewählte Veranlagungsart und der Steuerbescheid bestimmen die tarifliche Jahressteuer.

Welche Fehler verfälschen das Ergebnis?

Brutto, Einkommen und zvE werden oft gleichgesetzt. Für § 32a EStG zählt das zvE nach Abzügen.

Der Grenzsteuersatz wird häufig auf das gesamte Einkommen angewendet. Er beschreibt jedoch die Belastung eines zusätzlichen Betrags; der Durchschnittssatz bleibt niedriger.

Wie gehen Sie jetzt vor?

  1. Ermitteln Sie beide zu versteuernden Einkommen möglichst vollständig.
  2. Berechnen Sie Grundtarife und Zusammenveranlagung für dasselbe Jahr.
  3. Vergleichen Sie Steuer, Soli und Kirchensteuer getrennt.
  4. Prüfen Sie Sonderfälle vor der Wahl der Veranlagungsart.

Rechnen Sie mehrere Varianten mit den verlinkten Werkzeugen durch und bewahren Sie die verwendeten Eingaben zusammen mit dem Ergebnis auf. So können Sie spätere Bescheide oder Abrechnungen nachvollziehen.

So prüfen Sie den Rechts- und Datenstand

Eine belastbare Rechnung beginnt mit der Vorschrift oder amtlichen Tabelle, die am maßgeblichen Stichtag gilt. Veröffentlichungsdatum, Inkrafttreten und Auszahlungszeitpunkt können auseinanderfallen. Das ist besonders bei Jahreswechseln, rückwirkenden Anpassungen und vorläufigen Zahlungen wichtig. Dieser Ratgeber gibt den Stand vom 13. September 2026 wieder. Prüfen Sie bei einer späteren Entscheidung, ob eine neue Fassung verkündet wurde. Eine Pressemitteilung oder ein Gesetzentwurf belegt noch keine geltende Regel.

Die folgenden Primärquellen tragen die verwendeten Regeln und Rechengrößen. Öffnen Sie bei einem Bescheid oder Vertrag zuerst die Quelle, die genau Ihren Zeitraum und Sachverhalt betrifft. Lesen Sie nicht nur einen einzelnen Betrag: Definition, Bemessungsgrundlage, Ausnahmen und Übergangsvorschriften entscheiden oft darüber, ob der Wert anwendbar ist.

So machen Sie aus dem Ergebnis eine belastbare Entscheidung

Notieren Sie zu jeder Eingabe, woher sie stammt: Abrechnung, Bescheid, Vertrag, Versicherungsverlauf, Kontoauszug oder amtliche Tabelle. Trennen Sie sichere Werte von Annahmen. Ein Bruttobetrag, ein steuerlicher Betrag und eine tatsächliche Auszahlung können ähnlich heißen, aber verschiedene Bemessungsgrundlagen sein. Verwenden Sie außerdem immer dasselbe Kalender- oder Leistungsjahr. Sonst verbinden Sie Grenzen und Sätze, die nie gemeinsam galten.

Prüfen Sie außerdem, für wen eine Zahl gilt. Einzelperson und Haushalt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Brutto und Netto sowie Bund und Land sind keine austauschbaren Ebenen. Ordnen Sie jeden Wert einer Person, einem Zeitraum und einer Rechtsgrundlage zu. Bei gestaffelten Grenzen muss klar sein, ob nur der übersteigende Teil oder der gesamte Betrag anders behandelt wird. Diese Zuordnung verhindert die häufigsten plausibel aussehenden Fehlrechnungen.

Rechnen Sie anschließend mindestens drei Fälle: den erwarteten Fall, eine ungünstige Abweichung und eine Alternative. Verändern Sie dabei jeweils nur eine Eingabe. So erkennen Sie, welcher Faktor das Ergebnis tatsächlich bewegt. Bei monatlichen Leistungen gehört zusätzlich ein Jahresvergleich dazu; bei langfristigen Entscheidungen sollten Sie nominale Eurobeträge und heutige Kaufkraft auseinanderhalten.

Diese Rechner ergänzen den Ratgeber und bilden die wichtigsten Varianten getrennt ab:

Speichern Sie Ergebnis, Eingaben, Rechenjahr und Abrufdatum gemeinsam. Ein Rechner liefert eine nachvollziehbare Schätzung, aber keinen Verwaltungsakt und keine verbindliche Vertragsauslegung. Weicht ein amtlicher Bescheid ab, vergleichen Sie zuerst Bemessungszeitraum, Rundungsregel, Freibeträge und Sondertatbestände. Benennen Sie bei einer Rückfrage genau die erste abweichende Rechenzeile. Damit lässt sich ein Fehler wesentlich schneller klären als mit einem bloßen Vergleich der Endbeträge.

Häufige Fragen

Was ist der Splittingtarif?
Die gemeinsame Bemessungsgrundlage wird halbiert, der Grundtarif angewendet und die Steuer verdoppelt.
Wann ist der Splittingvorteil am größten?
Tendenziell bei stark unterschiedlichen positiven Einkommen, abhängig von allen Steuerdaten.
Ist Bruttogehalt das zu versteuernde Einkommen?
Nein. Das zvE entsteht erst nach den gesetzlich vorgesehenen Abzügen und Hinzurechnungen.
Ändert die Steuerklasse den Splittingtarif?
Nein. Steuerklassen betreffen den laufenden Lohnsteuerabzug.
Was ist der Unterschied zwischen Grenz- und Durchschnittssteuersatz?
Der Grenzsatz betrifft zusätzliches Einkommen, der Durchschnittssatz die gesamte Steuer geteilt durch das zvE.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Dieser Ratgeber gibt den Rechtsstand zum angegebenen Datum wieder und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Rentenberater.

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