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Rechenstand 2026 · Quellen und Annahmen transparent

Deutscher Rechneramtlich gerechnet

Kapitalertragsteuer-Rechner 2026

Berechnen Sie die Steuer auf Zinsen, Dividenden und realisierte Gewinne mit Sparer-Pauschbetrag, Fonds-Teilfreistellung, Soli und der korrekten Kirchensteuer-Minderungsformel. Eine Günstigerprüfung vergleicht den persönlichen Tarif.

Zuletzt aktualisiert am 12. September 2026

Abgeltungsteuer

25 %

vor Kirchensteuerkorrektur

Soli

5,5 %

auf die Abgeltungsteuer

Sparer-Pauschbetrag

1.000 / 2.000 €

einzeln / zusammen

Aktienfonds

30 % steuerfrei

Teilfreistellung

Kapitalertrag

Besteuerung

Netto-Kapitalertrag

3.945,00 €

Gesamtsteuer 1.055,00 €

Effektiver Satz

21,10 %

Teilfreistellung

0 %

Pauschbetrag genutzt

1.000,00 €

Günstiger

Abgeltung

Bemessungsgrundlage

Bruttoertrag5.000,00 €
Teilfreistellung− 0,00 €
Sparer-Pauschbetrag− 1.000,00 €
Steuerpflichtiger Ertrag4.000,00 €

Steuern

Kapitalertragsteuer1.000,00 €
Solidaritätszuschlag55,00 €
Kirchensteuer0,00 €
Steuern gesamt1.055,00 €
Mögliche Ersparnis Günstigerprüfung0,00 €

So nutzen Sie den Rechner

  1. 1Jahresertrag erfassenAddieren Sie steuerpflichtige Zinsen, Dividenden und Gewinne nach Verlustverrechnung, soweit sie gemeinsam betrachtet werden sollen.
  2. 2Fonds und Freibetrag wählenWählen Sie Fondsart, Veranlagung und bereits verbrauchten Sparer-Pauschbetrag.
  3. 3Steuern vergleichenLesen Sie Abgeltungsteuer, Soli, Kirchensteuer und die modellhafte Günstigerprüfung gegen den persönlichen Tarif.

So wird die Kapitalertragsteuer berechnet

Private Kapitalerträge unterliegen grundsätzlich dem gesonderten Tarif des § 32d EStG. Banken behalten die Steuer als Kapitalertragsteuer ein. Der Ausgangssatz beträgt 25 %. Hinzu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer beträgt die Gesamtbelastung auf die volle Bemessungsgrundlage 26,375 %.

Vor dem Steuersatz werden gesetzliche Entlastungen berücksichtigt. Bei Investmentfonds kann eine Teilfreistellung einen Anteil des Ertrags steuerfrei lassen. Danach wirkt der noch verfügbare Sparer-Pauschbetrag. Erst der verbleibende Betrag ist Bemessungsgrundlage. Der Rechner zeigt diese Reihenfolge in einzelnen Zeilen.

Beispiel: 5.000 € Ertrag aus einem Aktienfonds werden zunächst um 30 %, also 1.500 €, gemindert. Von 3.500 € kann bei Einzelveranlagung ein noch freier Pauschbetrag von bis zu 1.000 € abgehen. Auf 2.500 € werden dann Steuer und Zuschläge berechnet. Wer den Pauschbetrag bereits bei einer anderen Bank verbraucht hat, trägt den verbrauchten Teil ein.

Verluste sind im Tool nicht als eigenes Depotkonto modelliert. Kreditinstitute führen Verlustverrechnungstöpfe, wobei Aktienverluste besonderen Regeln unterliegen. Eine Jahressteuerbescheinigung und gegebenenfalls eine Verlustbescheinigung sind für die Veranlagung maßgeblich. Geben Sie als Ertrag am besten den Betrag ein, den Sie vor Teilfreistellung und Pauschbetrag prüfen möchten.

Kirchensteuer mit der richtigen Minderungsformel

Kirchensteuer auf Kapitalerträge wird nicht einfach zusätzlich auf 25 % aufgeschlagen. Weil gezahlte Kirchensteuer bei der Berechnung des besonderen Tarifs als Sonderausgabe berücksichtigt wird, mindert sie die Kapitalertragsteuer bereits in der Formel. Bei einem Kirchensteuersatz k lautet der effektive Kapitalertragsteuersatz 25 geteilt durch 4 plus k, wenn k als Prozentzahl 8 oder 9 eingesetzt wird.

Bei 8 % Kirchensteuer beträgt der Kapitalertragsteueranteil rund 24,5098 %, bei 9 % rund 24,4499 %. Auf diese reduzierte Steuer kommen Kirchensteuer und Soli. Die Gesamtbelastung liegt damit ungefähr bei 27,82 % beziehungsweise 27,99 % der Bemessungsgrundlage. Eine Rechnung 25 % plus 9 % plus 5,5 % wäre gleich aus zwei Gründen falsch: Kirchensteuer und Soli beziehen sich auf die Steuer, nicht direkt auf den Ertrag, und die Minderungswirkung fehlt.

Bayern und Baden-Württemberg erheben grundsätzlich 8 %, die übrigen Länder 9 %. Kreditinstitute rufen das Kirchensteuermerkmal regelmäßig automatisiert ab, soweit kein Sperrvermerk besteht. Bei einem Sperrvermerk kann eine Erklärungspflicht entstehen. Das Tool lässt 0, 8 und 9 % direkt wählen.

Kirchensteuerliche Kappungen und besondere landesrechtliche Regeln werden nicht abgebildet. Für die gewöhnliche Abgeltungsteuerrechnung entspricht der verwendete Weg § 32d Abs. 1 EStG. Die ausgewiesene nominelle Kapitalertragsteuer kann daher bei Kirchensteuerpflicht unter 25 % liegen, ohne dass ein Fehler vorliegt.

Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsauftrag

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 2026 für Einzelpersonen 1.000 € und für zusammen veranlagte Ehegatten 2.000 €. Tatsächliche Werbungskosten im Zusammenhang mit privaten Kapitalerträgen können grundsätzlich nicht zusätzlich abgezogen werden. Der Pauschbetrag wird nach der Teilfreistellung von den steuerpflichtigen Kapitalerträgen abgezogen.

Damit die Bank bereits ohne Steuerabzug auszahlt, benötigt sie einen Freistellungsauftrag. Mehrere Aufträge dürfen zusammen den persönlichen Höchstbetrag nicht überschreiten. Das Tool unterstellt, dass der volle verbleibende Pauschbetrag für den eingegebenen Ertrag verfügbar ist. Über „bereits verbraucht“ reduzieren Sie ihn um Erträge anderer Banken.

Wurde kein oder ein zu kleiner Freistellungsauftrag erteilt, ist der Pauschbetrag nicht verloren. Zu viel einbehaltene Steuer kann über die Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden. Dazu werden die Kapitalerträge und Steuerbescheinigungen erklärt. Das Finanzamt berücksichtigt den noch zustehenden Betrag.

Der Pauschbetrag ist kein Freibetrag je Depot. Er gilt pro Person und Kalenderjahr über alle Banken. Bei Gemeinschaftskonten und Ehegatten können Aufteilung und gemeinsamer Auftrag relevant sein. Nicht genutzte Beträge werden nicht in das Folgejahr übertragen.

Teilfreistellung bei Aktienfonds und anderen Fonds

Das Investmentsteuergesetz befreit bei bestimmten Fonds einen Teil der Erträge, weil der Fonds selbst auf bestimmte inländische Erträge belastet sein kann. Bei Privatanlegern beträgt die Teilfreistellung für Aktienfonds regelmäßig 30 %, für Mischfonds 15 %. Immobilienfonds können 60 %, bei überwiegend ausländischem Grundbesitz 80 % erreichen. Die gesetzlichen Anlagequoten müssen tatsächlich erfüllt sein.

Die Teilfreistellung gilt nicht nur für Ausschüttungen, sondern grundsätzlich auch für Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne. Sie wird vor dem Sparer-Pauschbetrag angewendet. Bei 1.000 € Ausschüttung eines Aktienfonds verbleiben 700 € steuerpflichtig. Ein noch verfügbarer Pauschbetrag von 1.000 € deckt diesen Wert vollständig ab.

Ein ETF ist nicht automatisch ein Aktienfonds im steuerlichen Sinn. Maßgeblich sind Anlagebedingungen und steuerliche Klassifikation. Broker weisen die Teilfreistellung in Abrechnungen aus. Wählen Sie „keiner“, wenn es sich um einzelne Aktien, Tagesgeld, Anleihen oder einen Fonds ohne nachgewiesene Teilfreistellung handelt.

Für thesaurierende Fonds kann zusätzlich eine Vorabpauschale entstehen. Der Vorabpauschale-Rechner berechnet Basisertrag, Wertsteigerungsdeckel, Ausschüttungen, Erwerbsmonate und Teilfreistellung für 2026.

Günstigerprüfung mit dem persönlichen Steuersatz

Liegt der persönliche Einkommensteuersatz unter der Abgeltungsteuerbelastung, kann die Veranlagung der Kapitalerträge nach § 32d Abs. 6 EStG günstiger sein. Das Finanzamt prüft auf Antrag, ob die Einbeziehung in den normalen Tarif weniger Steuer ergibt. Ist sie nicht günstiger, bleibt es beim Abgeltungsteuertarif.

Der Rechner nimmt das eingegebene übrige zvE, berechnet die zusätzliche tarifliche Einkommensteuer durch den Kapitalbetrag und vergleicht sie mit der Abgeltungsteuer. Soli und Kirchensteuer werden modellhaft hinzugerechnet. Die Anzeige eignet sich als Hinweis, ob sich eine genauere Prüfung lohnt.

Ein niedriger durchschnittlicher Steuersatz allein entscheidet nicht. Relevant ist die zusätzliche Steuer auf die Kapitalerträge, also ihre Wirkung am Rand des übrigen Einkommens. Auch Kinder, Progressionsvorbehalt, Verlustverrechnung und Sonderregeln können die Veranlagung beeinflussen. Das Tool vereinfacht diese Positionen.

Kapitalerträge müssen außerdem erklärt werden, wenn kein inländischer Steuerabzug erfolgte, etwa bei bestimmten ausländischen Depots. Die Günstigerprüfung ist davon zu unterscheiden. Bewahren Sie Jahressteuerbescheinigungen und Abrechnungen auf und vermeiden Sie, Erträge nach bereits einbehaltener Steuer als Bruttoertrag einzutragen.

Dividenden, Zinsen und Verkaufsgewinne richtig erfassen

Zinsen werden grundsätzlich im Zeitpunkt des Zuflusses erfasst. Dividenden gehören mit dem Bruttobetrag vor inländischem Steuerabzug zu den Kapitalerträgen. Bei Verkäufen ist der Gewinn nach Anschaffungskosten und steuerlich berücksichtigungsfähigen Transaktionsdaten maßgeblich, nicht der gesamte Verkaufserlös. Banken führen diese Berechnungen regelmäßig depotbezogen durch.

Ausländische Quellensteuer kann unter gesetzlichen Grenzen auf die deutsche Steuer angerechnet werden. Diese Anrechnung ist im Tool nicht enthalten. Bei Ländern mit Quellensteuer über dem anrechenbaren Satz kann ein separates Erstattungsverfahren nötig sein. Währungsumrechnung und ausländische Brokerdaten erhöhen die Komplexität.

Aktienverluste und sonstige Verluste werden in getrennten Töpfen geführt. Ein positiver Dividendenertrag darf daher nicht in jedem Fall mit jedem Verlust verrechnet werden. Beantragen Sie eine Verlustbescheinigung rechtzeitig, wenn bankübergreifend verrechnet werden soll. Sonst kann der Topf bei der Bank fortgeführt werden.

Altbestände, bestandsgeschützte Fondsanteile, Termingeschäfte und Beteiligungen mit wesentlichem Einfluss folgen Sonderregeln. Der Rechner bildet den üblichen privaten Abgeltungsteuerfall. Wenn Ihre Steuerbescheinigung mehrere Zeilen ausweist, sollten die Beträge entsprechend den Formularfeldern der Anlage KAP geprüft werden.

Zusätzliche Prüfung im Einzelfall

Bei mehreren Depots sollte der noch verfügbare Sparer-Pauschbetrag bankübergreifend ermittelt werden. Addieren Sie erteilte Freistellungsaufträge und bereits freigestellte Erträge. Ein formal hoher Auftrag bedeutet nicht, dass der Betrag bereits verbraucht ist; entscheidend ist die tatsächliche Nutzung im Kalenderjahr.

Für eine Kontrollrechnung verwenden Sie Bruttoerträge vor deutschem Steuerabzug. Bei Dividenden aus dem Ausland kann Quellensteuer separat angerechnet sein. Da das Tool diese Anrechnung nicht abbildet, vergleichen Sie seine deutsche Tarifbelastung nicht unmittelbar mit dem Netto-Geldeingang eines ausländischen Wertpapiers.

Bei Ehegatten verdoppelt sich der Sparer-Pauschbetrag nur im Rahmen der gemeinsamen steuerlichen Behandlung. Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag kann außerdem eine ehegattenübergreifende Verlustverrechnung bei derselben Bank ermöglichen. Prüfen Sie, ob Einzel- oder Gemeinschaftsaufträge bestehen und welche Beträge bereits genutzt wurden.

Stückzinsen, Bonuszinsen, Depotüberträge mit Gläubigerwechsel und unentgeltliche Übertragungen können besondere Abrechnungszeilen erzeugen. Übernehmen Sie nicht automatisch den Kontosaldo als Kapitalertrag. Maßgeblich ist die steuerliche Jahresbescheinigung mit Bruttoerträgen, Verlusttöpfen, anrechenbarer Quellensteuer und einbehaltenen deutschen Steuern.

Thesaurierende Fonds können zusätzlich eine Vorabpauschale und Teilfreistellung auslösen. Bereits versteuerte Vorabpauschalen mindern später den Verkaufsgewinn. Bei Depotüberträgen müssen deshalb neben Anschaffungsdaten auch steuerliche Korrekturwerte vollständig übertragen werden. Fehlen diese Daten, kann der Abzug zu hoch sein. Bewahren Sie Kauf-, Steuer- und Übertragungsabrechnungen zusammen auf.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuer auf Kapitalerträge?
Grundsätzlich 25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Soli darauf und gegebenenfalls Kirchensteuer; Freibeträge und Teilfreistellung wirken vorher.
Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag 2026?
1.000 € einzeln und 2.000 € bei Zusammenveranlagung.
Warum ist die Kapitalertragsteuer mit Kirche unter 25 %?
Die Kirchensteuer mindert nach § 32d die Steuerformel. Dadurch sinkt der reine Kapitalertragsteueranteil.
Sind Aktienfonds immer zu 30 % steuerfrei?
Die 30-%-Teilfreistellung gilt, wenn der Fonds die gesetzlichen Voraussetzungen eines Aktienfonds erfüllt.
Wann lohnt die Günstigerprüfung?
Sie kann sich lohnen, wenn die zusätzliche tarifliche Belastung der Kapitalerträge unter der Abgeltungsteuer liegt.
Kann ich tatsächliche Depotkosten abziehen?
Bei privaten Kapitaleinkünften tritt grundsätzlich der Sparer-Pauschbetrag an die Stelle des Werbungskostenabzugs.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Die Berechnung ersetzt keine Depotabrechnung oder Prüfung besonderer Verlustverrechnungsregeln.

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