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Rechenstand 2026 · Quellen und Annahmen transparent

Deutscher Rechneramtlich gerechnet

Investitionsabzugsbetrag 2026 nach § 7g EStG berechnen

Berechnen Sie den möglichen IAB aus geplanter Anschaffung, Gewinn, bereits offenen Abzugsbeträgen und gewähltem Prozentsatz. Das Tool prüft die 50-%-Grenze sowie die Gewinn- und Gesamtgrenze von jeweils 200.000 €.

Zuletzt aktualisiert am 13. September 2026

Abzug

bis 50 %

Gewinngrenze

200.000 €

IAB-Gesamtgrenze

200.000 €

Investitionsfrist

3 Jahre

§ 7g EStG

%
%

Steuerstundung mit Investitionspflicht

Der IAB spart nicht dauerhaft den angezeigten Steuerbetrag. Investition, betriebliche Nutzung und Hinzurechnung müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 7g EStG erfüllt werden; sonst wird der Abzug rückgängig gemacht.

Möglicher Investitionsabzugsbetrag

40,00 €

50 % der geplanten Anschaffung, begrenzt

Gewinn danach

80,00 €

Steuerwirkung ca.

14,00 €

Rest Gesamtgrenze

200.000,00 €

Anteil

50 %

IAB nach Anschaffung40,00 €
Verbleibende 200.000-€-Grenze200.000,00 €
Abzugsbetrag40,00 €

So nutzen Sie den Rechner

  1. 1Ausgangswerte eintragenÜbernehmen Sie die Beträge und Zeitangaben aus Vertrag, Abrechnung, Buchhaltung oder Steuerunterlagen.
  2. 2Rechtliche Variante prüfenWählen Sie die Berechnungsart, die zum Sachverhalt und zum maßgeblichen Zeitraum passt.
  3. 3Zwischenergebnisse lesenPrüfen Sie Bemessungsgrundlage, Satz, Begrenzung und Zeitraum einzeln, bevor Sie das Endergebnis verwenden.
  4. 4Nachweise abgleichenVergleichen Sie das Ergebnis mit den Originalbelegen und dokumentieren Sie Abweichungen für Lohnbüro oder Steuerberatung.

Investitionsabzugsbetrag-Rechner: Rechtsgrundlage und Berechnung

§ 7g EStG erlaubt kleinen und mittleren Betrieben einen gewinnmindernden Investitionsabzugsbetrag für künftig angeschaffte oder hergestellte begünstigte Wirtschaftsgüter. Der Gewinn darf ohne Berücksichtigung des IAB 200.000 € nicht überschreiten. Der Rechner bildet die gesetzliche Grundrechnung für 2026 ab und zeigt die verwendete Bemessungsgrundlage getrennt vom Ergebnis. Dadurch lässt sich erkennen, ob eine Grenze greift oder ein Betrag nur zeitanteilig zählt.

Bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten können abgezogen werden. Am Bilanzstichtag dürfen die noch nicht hinzugerechneten oder rückgängig gemachten Abzugsbeträge insgesamt 200.000 € nicht übersteigen. Das Wirtschaftsgut muss die gesetzlichen Nutzungsanforderungen erfüllen.

PrüfungGrenzeFolge
Gewinn vor IABmax. 200.000 €sonst kein IAB
Anteil der Investitionmax. 50 %begrenzt Einzel-IAB
Offene IAB gesamtmax. 200.000 €Restgrenze beachten
Investitionbis Ende 3. Folgejahrsonst Rückgängigmachung

Übernehmen Sie keinen Wert ungeprüft aus einer Vorjahresabrechnung. Eine gesetzliche Grenze kann sich zum 1. Januar ändern, während ein Vertrag oder Tarifvertrag einen abweichenden Abrechnungszeitraum nutzt. Für die allgemeine Steuerwirkung hilft der Einkommensteuer-Rechner; laufende Lohnabzüge lassen sich mit dem Brutto-Netto-Rechner vergleichen.

Formel und vollständiges Rechenbeispiel

Möglicher IAB = kleinerer Wert aus gewähltem Anteil der geplanten Kosten und verbleibender 200.000-€-Gesamtgrenze, sofern die Gewinngrenze erfüllt ist. Bei 80.000 € Investition und 50 % sind 40.000 € möglich; bei bereits 180.000 € offenen IAB bleiben nur 20.000 €.

Ein Betrieb erzielt vor IAB 120.000 € Gewinn und plant eine Maschine für 80.000 €. Ohne offene Altbeträge sind 40.000 € IAB möglich; der Gewinn sinkt rechnerisch auf 80.000 €. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 35 % beträgt der vorläufige Liquiditätseffekt 14.000 €.

Das Beispiel trennt bewusst Eingabe, Zwischensumme und Ergebnis. Genau diese Trennung ist bei Centdifferenzen hilfreich: Eine Abrechnung kann jeden Monatsbetrag runden, während eine Jahresrechnung erst die Summe rundet. Bei zwölf Monaten können dadurch wenige Euro Differenz entstehen, ohne dass der verwendete Prozentsatz falsch ist.

Prüfen Sie außerdem, ob Ihre Eingabe brutto, netto oder eine steuerliche Bemessungsgrundlage bezeichnet. Ein Bruttobetrag enthält noch Abgaben; ein Nettobetrag ist bereits vermindert. Bei Umsatzsteuer bezeichnet „netto“ dagegen regelmäßig den Betrag ohne Umsatzsteuer. Der Prozentrechner hilft beim unabhängigen Nachrechnen einzelner Sätze.

Welche Angaben in die Eingabefelder gehören

Verwenden Sie nach Möglichkeit Werte aus demselben Zeitraum. Ein Monatsbetrag darf nicht mit einer Jahresgrenze verrechnet werden, bevor eine Seite auf Monate oder Jahre umgerechnet wurde. Bei einem Jahreswert von 48.000 € entspricht der Monatswert 4.000 €; eine bloße Eingabe von 48.000 in ein Monatsfeld würde das Ergebnis verzwölffachen.

Variable Zahlungen gehören nur in die Bemessungsgrundlage, wenn die jeweilige Vorschrift sie einbezieht. Überstunden, Einmalzahlungen, steuerfreie Erstattungen und Sachbezüge werden rechtlich unterschiedlich behandelt. Der Rechner schätzt keine fehlenden Vertragswerte. Wenn eine Eingabe nicht belegt ist, rechnen Sie mehrere dokumentierte Szenarien und kennzeichnen Sie sie als Annahme.

Negative Beträge sind in den meisten Eingabefeldern ausgeschlossen. Eine Erstattung oder Gutschrift erscheint stattdessen als eigenes Zwischenergebnis. Leere oder ungültige Eingaben führen zu einem Gedankenstrich, damit kein scheinbar exakter NaN- oder Nullwert entsteht. Geldwerte werden mit zwei Nachkommastellen ausgegeben; Prozentsätze bleiben so genau, wie es der Rechenweg erfordert.

Für Arbeitszeitwerte zählen tatsächlich vergütete Tage oder Stunden. Kalendertage, Arbeitstage und Urlaubstage sind nicht austauschbar. Bei einer Fünf-Tage-Woche haben 13 Wochen typischerweise 65 Arbeitstage; Feiertage, Krankheit oder ein wechselnder Dienstplan können den individuellen Nenner verändern. Nutzen Sie ergänzend den Arbeitstage-Rechner.

Häufiger Fehler, Grenzen und Sonderfälle

Häufiger Fehler: Der angezeigte Liquiditätseffekt wird als endgültige Steuerersparnis behandelt. Bei der späteren Investition wird der IAB hinzugerechnet und gegebenenfalls die Anschaffungsbasis herabgesetzt. Unterbleibt die fristgerechte Investition, wird der frühere Abzug rückgängig gemacht und kann Zinsen auslösen.

Eine Obergrenze begrenzt den abziehbaren oder begünstigten Betrag, sie ersetzt keine Anspruchsvoraussetzung. Umgekehrt bedeutet ein Ergebnis unterhalb der Grenze nicht automatisch, dass das Finanzamt oder der Arbeitgeber den Betrag anerkennen muss. Beruflicher Anlass, tatsächliche Zahlung, Zeitraum und Beleg müssen zusätzlich feststehen.

Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge können günstigere Ansprüche vorsehen, soweit das Gesetz dies zulässt. Der Rechner zeigt den gesetzlichen Kern oder den eingegebenen Vertragssatz. Er beurteilt keine Tarifbindung, Ausschlussfrist oder arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel. Gerade kurze tarifliche Ausschlussfristen können wichtiger sein als die rechnerische Höhe.

Bei verbundenen Sachverhalten darf derselbe Aufwand nicht doppelt angesetzt werden. Eine steuerfreie Arbeitgebererstattung mindert regelmäßig den eigenen Werbungskostenabzug. Eine bereits in der Lohnabrechnung enthaltene Zahlung darf nicht nochmals zum Brutto addiert werden. In der Buchhaltung müssen Vorsteuer, Betriebsausgabe und Abschreibung ebenfalls getrennt bleiben.

Dokumentieren Sie Sonderfälle in einer kurzen Notiz: Datum, Betrag, Rechtsgrund, Quelle und Rechenschritt. Das erleichtert Rückfragen und verhindert, dass eine vorläufige Zahl später als endgültiger Anspruch behandelt wird. Für Fristen kann zusätzlich der Fristenrechner verwendet werden.

Steuerliche Wirkung und Liquidität richtig einordnen

Ein Abzug von 1.000 € führt nicht zu 1.000 € weniger Steuer. Die tatsächliche Entlastung hängt vom Grenzsteuersatz ab. Bei 30 % Grenzsteuersatz entsprechen 1.000 € zusätzlicher Werbungskosten oder Betriebsausgaben grob 300 € Einkommensteuerwirkung; Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und Kirchensteuer können das Ergebnis verändern.

Bei Arbeitnehmern wirkt ein Betrag erst, soweit die gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag überschreiten oder als Freibetrag im Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Eine Ausgabe kann deshalb steuerlich anzuerkennen sein, ohne dass sie im laufenden Monat sichtbar mehr Netto erzeugt. Die endgültige Wirkung ergibt sich häufig erst aus der Einkommensteuerveranlagung.

Unternehmen müssen zwischen Aufwand, Zahlung und Steuerfälligkeit unterscheiden. Eine Abschreibung verteilt Anschaffungskosten auf Jahre, obwohl der Kaufpreis sofort abfließt. Eine Umsatzsteuerzahllast kann entstehen, obwohl eine Kundenrechnung noch nicht bezahlt wurde, sofern Sollversteuerung gilt. Planen Sie das Ergebnis deshalb zusammen mit dem Zahlungszeitpunkt.

Eine Netto-Prognose kann persönliche Merkmale wie Steuerklasse, Kirchensteuer, Krankenkasse oder weitere Einkünfte nur abbilden, wenn sie abgefragt werden. Wo der Rechner eine pauschale Steuerwirkung zeigt, ist sie ausdrücklich als Szenario bezeichnet. Für eine vollständige Monatsabrechnung verwenden Sie den Brutto-Netto-Rechner.

Besondere Abgrenzungen für diesen Rechner

Begünstigt sind abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die mindestens bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden. Grundstücke, Gebäude und immaterielle Wirtschaftsgüter fallen nicht ohne Weiteres unter den IAB. Die geplante Investition muss in den betrieblichen Unterlagen nachvollziehbar bezeichnet werden.

Der IAB kann ohne konkrete Bestellung gebildet werden, ist aber an die dreijährige Investitionsfrist gebunden. Bei Anschaffung wird der in Anspruch genommene Betrag gewinnerhöhend hinzugerechnet. Gleichzeitig können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemindert werden; das reduziert die spätere AfA-Basis. Der Liquiditätsvorteil verlagert Steuer zwischen Jahren.

Die Gewinngrenze ist für jedes betroffene Wirtschaftsjahr zu prüfen und gilt unabhängig von der Gewinnermittlungsart. Bereits offene IAB verschiedener Vorhaben teilen sich die 200.000-€-Gesamtgrenze. Teilinvestitionen, geringere tatsächliche Kosten oder eine schädliche Privatnutzung können eine teilweise Rückgängigmachung auslösen.

Notieren Sie für die abschließende Prüfung neben jedem Eingabewert den zugehörigen Beleg und Zeitraum. So bleibt erkennbar, ob eine Zahl aus Vertrag, Rechnung, Stundenaufzeichnung oder Steuerkonto stammt. Ändert sich nur eine Annahme, rechnen Sie dieses Szenario separat; überschreiben Sie keine bereits dokumentierte Ausgangsrechnung.

Belege, Kontrolle und Nutzung des Ergebnisses

Bewahren Sie Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise, Arbeitszeitaufzeichnungen und Berechnungsblätter gemeinsam auf. Ein Kontoauszug belegt die Zahlung, aber nicht immer den beruflichen Anlass. Eine Rechnung belegt den Leistungsinhalt, aber ohne Zahlungsnachweis nicht zwingend den Geldabfluss. Für Lohnansprüche sind Dienstpläne und Abrechnungen zusammen aussagekräftiger als eine einzelne Stundenliste.

Vergleichen Sie das Rechnergebnis in drei Schritten: Zuerst muss die Bemessungsgrundlage stimmen, dann der Satz oder Tagessatz, zuletzt die Begrenzung. Weicht schon die Grundlage ab, bringt eine Diskussion über Rundungscent nichts. Stimmen Grundlage und Satz, prüfen Sie Beginn, Ende und Zahl der berücksichtigten Monate, Tage oder Stunden.

Das Ergebnis eignet sich für eine Plausibilitätsprüfung und zur Vorbereitung eines Gesprächs mit Lohnbüro, Finanzamt oder Steuerberatung. Es ersetzt keine Vertragsauslegung und keine verbindliche Steuerberechnung. Bei größeren Investitionen, rückwirkenden Lohnansprüchen oder mehreren Veranlagungsjahren sollte die Berechnung anhand der Originalvorschriften dokumentiert werden.

Speichern Sie neben dem Ergebnis auch den Berechnungsstand 2026. Wird die Rechnung später wiederholt, lassen sich Änderungen an Grenzbeträgen und Eingaben auseinanderhalten. Verknüpfte Themen finden Sie im Einkommensteuer-Rechner und im Stundenlohn-Rechner.

Häufige Fragen

Wie genau ist der Investitionsabzugsbetrag-Rechner?
Die Grundformel und die ausgewiesenen gesetzlichen Grenzen entsprechen dem Stand 2026. Individuelle Vertrags-, Tarif- und Steuermerkmale müssen separat geprüft werden.
Kann ich Monats- und Jahreswerte mischen?
Nein. Rechnen Sie alle Eingaben zuerst auf denselben Zeitraum um; sonst entsteht regelmäßig ein Faktor-12-Fehler.
Warum weicht das Ergebnis von einer Abrechnung ab?
Mögliche Gründe sind Rundung, andere Bemessungszeiträume, tarifliche Regeln, Einmalzahlungen oder nicht erfasste persönliche Merkmale.
Ist das Ergebnis brutto oder netto?
Die Ergebnisbezeichnung nennt die Ebene ausdrücklich. Steuerliche Abzüge oder Entlastungen werden als eigene Zeilen ausgewiesen.
Welche Belege sollte ich aufbewahren?
Vertrag, Rechnung oder Abrechnung, Zahlungsnachweis sowie die Zeit- oder Nutzungsaufzeichnung, aus der die Eingaben hervorgehen.
Gilt die Rechnung auch für frühere Jahre?
Die Seite ist auf den Rechts- und Zahlenstand 2026 ausgerichtet. Für frühere Jahre müssen die damals geltenden Sätze und Grenzen verwendet werden.
Ersetzt der Rechner Steuerberatung oder Rechtsberatung?
Nein. Er liefert eine nachvollziehbare Plausibilitätsrechnung; streitige Voraussetzungen und Vertragsfragen benötigen eine individuelle Prüfung.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Die Ergebnisse dieses Rechners sind unverbindlich und ersetzen keine individuelle Beratung. Rechenstand 2026.

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