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Rechenstand 2026 · Quellen und Annahmen transparent

Deutscher Rechneramtlich gerechnet

Erschließungskosten Rechner mit lokalen Beitragssätzen

Der Rechner erstellt eine Szenariorechnung aus anrechenbarer Fläche, lokalem Satz, Fixkosten, weiteren Positionen, Reserve und Steuer. Alle Sätze bleiben editierbar.

Zuletzt aktualisiert am 13. September 2026

Flächenanteil

m² × lokaler Satz

Beiträge

kommunal

Anschlüsse

separat

Steuer

Block prüfen

€/m²
%
%
%

Lokale Angebote und Bescheide sind maßgeblich

Gemeindlicher Erschließungsbeitrag, Anschlussbeiträge und private Leitungswege sind getrennte Positionen und lokal zu ermitteln. Der Rechner enthält bewusst keinen bundesweiten Einheitspreis. Prüfen Sie auch, ob einzelne Positionen steuerfrei oder bereits brutto angeboten werden.

Geschätzte Erschließungskosten

61.171,95 €

Planwert aus Ihren editierbaren Annahmen

Variabel

29.250,00 €

Fixkosten

8.000,00 €

Reserve

6.705,00 €

Steuer

9.766,95 €

Menge × Einheitssatz29.250,00 €
Plus Fixkosten37.250,00 €
Weitere Kosten7.450,00 €
Reserve6.705,00 €
Netto vor Steuer51.405,00 €
Gesamt61.171,95 €

So nutzen Sie den Rechner

  1. 1Lokale Daten sammelnÜbernehmen Sie Fläche, Satz, Stichtag und Leistungsumfang aus nachvollziehbaren Unterlagen.
  2. 2Annahmen eingebenTragen Sie variable und feste Bestandteile sowie Zuschläge getrennt ein.
  3. 3Zwischenwerte prüfenKontrollieren Sie Bezugsgröße, Einheit und Reihenfolge der Formel.
  4. 4Szenarien vergleichenRechnen Sie mit Angebotswerten und einer begründeten Reserve erneut.

Erschließungskosten: Das Ergebnis richtig einordnen

Der Rechner erstellt eine Szenariorechnung aus anrechenbarer Fläche, lokalem Satz, Fixkosten, weiteren Positionen, Reserve und Steuer. Alle Sätze bleiben editierbar.

Fläche mal Satz bildet einen variablen Planwert. Fixkosten können Mindestbeiträge oder pauschale Anschlüsse abbilden; weitere Kosten und Reserve folgen getrennt. Öffentliche Erschließungsbeiträge und private Hausanschlüsse sind rechtlich und steuerlich nicht derselbe Kostenblock.

Die Ausgabe ist eine transparente Vorprüfung. Sie zeigt, welche Eingabe das Ergebnis treibt, und lässt lokale Werte ändern. Sie erzeugt weder einen Gebührenbescheid noch ein Wertgutachten, eine Genehmigung oder ein Versorgungsangebot.

Eine belastbare Projektkalkulation trennt Mengen, Einheitssätze, feste Beträge, prozentuale Nebenkosten, Reserve und Umsatzsteuer. Diese Positionen reagieren unterschiedlich: Eine größere Fläche erhöht den variablen Anteil, eine Anfahrt oder Grundgebühr bleibt dagegen gleich. Prozentzuschläge sollten erst auf die dafür vorgesehene Zwischensumme angewendet werden.

Holen Sie lokale Informationen mit einem klaren Leistungsbild ein. Ein niedriger Einheitssatz ist nicht vergleichbar, wenn Untersuchungstiefe, Entsorgung, Dokumentation, Prüfungen oder Wiederherstellung fehlen. Notieren Sie zu jedem Angebot, ob es netto oder brutto ist, welche Menge zugrunde liegt und welche Nachträge ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Rechnen Sie mindestens drei Szenarien: den aktuell erwarteten Fall, eine günstige Variante und eine vorsichtige Obergrenze. Die Reserve ist keine versteckte Preisprognose, sondern ein sichtbarer Puffer für noch unbekannte Mengen oder Leistungen. Sobald belastbare Angebote vorliegen, ersetzen Sie Annahmen einzeln und reduzieren den pauschalen Puffer entsprechend.

Formel und Annahmen

Fläche mal Satz bildet einen variablen Planwert. Fixkosten können Mindestbeiträge oder pauschale Anschlüsse abbilden; weitere Kosten und Reserve folgen getrennt. Öffentliche Erschließungsbeiträge und private Hausanschlüsse sind rechtlich und steuerlich nicht derselbe Kostenblock.

BausteinAnsatz
Variabler Ansatzanrechenbare Fläche × lokaler Satz
Zwischensummevariabler Ansatz + Fixpositionen
GesamtZwischensumme + weitere Kosten + Reserve + passende Steuer

Die Tabelle beschreibt den Rechenweg, nicht einen bundesweit geltenden Preis. Landesrecht, kommunale Satzungen, Gutachterausschüsse, Katasterbehörden und Netzbetreiber können andere Bezugsgrößen verwenden. Übertragen Sie deren Definition in die passenden Eingabefelder.

Bei Prozentwerten ist die Basis entscheidend. Ein Zuschlag auf den variablen Betrag unterscheidet sich von einem Zuschlag auf variable und feste Kosten. Der Rechner nennt seine Zwischensumme sichtbar; passen Sie Eingaben an, wenn ein Angebot bereits einzelne Nebenkosten enthält.

Beispielrechnung mit nachvollziehbaren Schritten

650 m² zu einer reinen Planannahme von 45 Euro/m² ergeben 29.250 Euro. 8.000 Euro Fixkosten, weitere Positionen und Reserve erhöhen die Summe. Der Beispielwert ist kein kommunaler Beitragssatz.

Das Beispiel illustriert ausschließlich die Mathematik. Es ist keine Preisempfehlung und kein typischer deutschlandweiter Marktwert. Ersetzen Sie jeden Betrag durch eine lokale Auskunft oder ein konkretes Angebot und dokumentieren Sie, ob Umsatzsteuer enthalten ist.

Für eine Gegenprobe verändern Sie nur eine Eingabe. Verdoppelt sich eine Menge, muss sich der rein variable Teil verdoppeln; Fixkosten bleiben gleich. Bei Verhältniskennzahlen führt eine Verdopplung von Zähler und Nenner zum selben Ergebnis.

Prüfen Sie zuerst die Einheit. Quadratmeter, Kubikmeter, Prozent der Baukosten und Euro je Untersuchungspunkt sind nicht austauschbar. Bei einer Prozentangabe bedeutet 0,5 Prozent den Faktor 0,005. Der Rechner übernimmt die am Feld gezeigte Einheit und weist die einzelnen Rechenschritte aus.

Eine einfache Rückrechnung deckt viele Fehler auf: Teilen Sie variable Kosten durch Menge, Bodenwert durch Fläche oder zulässige Geschossfläche durch Grundstücksfläche. Das Ergebnis muss wieder dem eingegebenen Satz beziehungsweise der Kennzahl entsprechen. Rundungen sollten erst am Ende erfolgen.

Negative Restflächen oder Gebäudeerträge sind kein technischer Fehler. Sie zeigen, dass die angesetzte Nutzung eine Grenze überschreitet oder dass die Bodenwertverzinsung den Reinertrag übersteigt. Interpretieren Sie solche Resultate fachlich und setzen Sie sie nicht automatisch auf null.

Welche Unterlagen Sie vor der Rechnung brauchen

Grundstücksbezogene Kennzahlen brauchen einen Stichtag und einen räumlichen Bezug. Bodenrichtwertzone, Entwicklungszustand, beitragsrechtlicher Zustand, zulässige Nutzung, Grundstückszuschnitt und tatsächliche Erschließung können die Vergleichbarkeit verändern. Eine Zahl aus einem Portal darf deshalb nicht ohne die zugehörigen Merkmale übernommen werden.

Trennen Sie öffentlich-rechtliche Zulässigkeit, technische Machbarkeit und wirtschaftliche Bewertung. Ein rechnerisch möglicher Flächenwert schafft noch kein Baurecht. Umgekehrt kann eine genehmigungsfähige Planung zusätzliche technische Kosten auslösen. Bebauungsplan, Baulasten, Grundbuch, Altlastenhinweise, Leitungsbestand und Vermessung beantworten jeweils andere Fragen.

Bewahren Sie den Rechenstand zusammen mit Quellen und Datum auf. Bescheide, Satzungen, Gebührenordnungen, Bodenrichtwerte und Angebote ändern sich. Für einen späteren Vergleich muss erkennbar bleiben, welcher Wert amtlich veröffentlicht, fachlich abgeleitet oder nur als Planungsspanne eingegeben wurde.

Für Kosten benötigen Sie ein eindeutiges Leistungsbild, Mengenansätze, Zugänglichkeit und Terminrahmen. Für Grundstückswerte benötigen Sie Stichtag, Zone, Grundstücksmerkmale und planungsrechtliche Situation. Für bauliche Kennzahlen sind die Festsetzungen des konkreten Bebauungsplans und die anzurechnenden Flächen maßgeblich.

Amtliche Portale sind ein Ausgangspunkt. Laden Sie Erläuterungen und Kartenlegende mit herunter, weil die isolierte Zahl ihren Kontext verliert. Bei einer finanziell erheblichen Entscheidung sollte eine fachkundige Person Widersprüche zwischen Unterlagen klären.

Ergebnis prüfen und Szenarien bilden

Prüfen Sie zuerst die Einheit. Quadratmeter, Kubikmeter, Prozent der Baukosten und Euro je Untersuchungspunkt sind nicht austauschbar. Bei einer Prozentangabe bedeutet 0,5 Prozent den Faktor 0,005. Der Rechner übernimmt die am Feld gezeigte Einheit und weist die einzelnen Rechenschritte aus.

Eine einfache Rückrechnung deckt viele Fehler auf: Teilen Sie variable Kosten durch Menge, Bodenwert durch Fläche oder zulässige Geschossfläche durch Grundstücksfläche. Das Ergebnis muss wieder dem eingegebenen Satz beziehungsweise der Kennzahl entsprechen. Rundungen sollten erst am Ende erfolgen.

Negative Restflächen oder Gebäudeerträge sind kein technischer Fehler. Sie zeigen, dass die angesetzte Nutzung eine Grenze überschreitet oder dass die Bodenwertverzinsung den Reinertrag übersteigt. Interpretieren Sie solche Resultate fachlich und setzen Sie sie nicht automatisch auf null.

Eine belastbare Projektkalkulation trennt Mengen, Einheitssätze, feste Beträge, prozentuale Nebenkosten, Reserve und Umsatzsteuer. Diese Positionen reagieren unterschiedlich: Eine größere Fläche erhöht den variablen Anteil, eine Anfahrt oder Grundgebühr bleibt dagegen gleich. Prozentzuschläge sollten erst auf die dafür vorgesehene Zwischensumme angewendet werden.

Holen Sie lokale Informationen mit einem klaren Leistungsbild ein. Ein niedriger Einheitssatz ist nicht vergleichbar, wenn Untersuchungstiefe, Entsorgung, Dokumentation, Prüfungen oder Wiederherstellung fehlen. Notieren Sie zu jedem Angebot, ob es netto oder brutto ist, welche Menge zugrunde liegt und welche Nachträge ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Rechnen Sie mindestens drei Szenarien: den aktuell erwarteten Fall, eine günstige Variante und eine vorsichtige Obergrenze. Die Reserve ist keine versteckte Preisprognose, sondern ein sichtbarer Puffer für noch unbekannte Mengen oder Leistungen. Sobald belastbare Angebote vorliegen, ersetzen Sie Annahmen einzeln und reduzieren den pauschalen Puffer entsprechend.

Speichern Sie nicht nur den Gesamtwert. Variable Kosten, feste Kosten, Zuschläge, Reserve und Steuer erklären, warum zwei Varianten voneinander abweichen. Bei einer späteren Aktualisierung lässt sich so genau die Position ersetzen, zu der neue Information vorliegt.

Rechtliche und fachliche Grenzen

Verteilungsmaßstab, beitragsfähiger Aufwand, erschlossene Fläche, Eckgrundstück, Vorausleistungen und Ablösung richten sich nach BauGB und örtlicher Satzung. Wasser, Abwasser, Strom, Telekommunikation und private Wege können getrennte Träger und Rechnungen haben.

Grundstücksbezogene Kennzahlen brauchen einen Stichtag und einen räumlichen Bezug. Bodenrichtwertzone, Entwicklungszustand, beitragsrechtlicher Zustand, zulässige Nutzung, Grundstückszuschnitt und tatsächliche Erschließung können die Vergleichbarkeit verändern. Eine Zahl aus einem Portal darf deshalb nicht ohne die zugehörigen Merkmale übernommen werden.

Trennen Sie öffentlich-rechtliche Zulässigkeit, technische Machbarkeit und wirtschaftliche Bewertung. Ein rechnerisch möglicher Flächenwert schafft noch kein Baurecht. Umgekehrt kann eine genehmigungsfähige Planung zusätzliche technische Kosten auslösen. Bebauungsplan, Baulasten, Grundbuch, Altlastenhinweise, Leitungsbestand und Vermessung beantworten jeweils andere Fragen.

Bewahren Sie den Rechenstand zusammen mit Quellen und Datum auf. Bescheide, Satzungen, Gebührenordnungen, Bodenrichtwerte und Angebote ändern sich. Für einen späteren Vergleich muss erkennbar bleiben, welcher Wert amtlich veröffentlicht, fachlich abgeleitet oder nur als Planungsspanne eingegeben wurde.

Die verlinkten Primärquellen erklären den bundesrechtlichen Rahmen oder führen zu amtlichen Informationen. Sie ersetzen keine Landesgebührenordnung, kommunale Satzung, Auskunft des Gutachterausschusses oder Prüfung des konkreten Objekts. Verwenden Sie die am Stichtag geltende Fassung.

Ein vorläufiger Wert darf nicht als Verkehrswert bezeichnet werden, wenn die erforderliche Modellkonformität, Datengrundlage und Würdigung besonderer objektspezifischer Merkmale fehlen. Ebenso ist eine Kostenschätzung kein bindendes Angebot.

Häufige Fehler beim Erschließungskosten

Der häufigste Fehler ist ein scheinbar allgemeingültiger Einheitspreis. Region, Leistungsumfang und Projektbedingungen verändern Kosten stark. Der Rechner hält den Satz deshalb editierbar und kennzeichnet das Resultat als Planwert.

Oft werden Netto- und Bruttobeträge gemischt oder pauschale Nebenkosten doppelt gerechnet. Prüfen Sie jede Position und setzen Sie den Steuersatz auf null, wenn der eingegebene Betrag bereits brutto ist oder auf die Position keine Umsatzsteuer anfällt.

Bei Grundstücken werden Bodenrichtwert und Marktpreis verwechselt. Der Richtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für eine Zone und einen Stichtag; ein konkreter Kaufpreis entsteht am Markt. Auch GRZ und GFZ sind Rechenkennzahlen innerhalb eines planungsrechtlichen Rahmens, keine automatische Baugenehmigung.

Häufige Fragen

Was berechnet der Erschließungskosten?
Der Rechner erstellt eine Szenariorechnung aus anrechenbarer Fläche, lokalem Satz, Fixkosten, weiteren Positionen, Reserve und Steuer. Alle Sätze bleiben editierbar.
Ist der angezeigte Betrag ein verbindlicher Preis?
Nein. Er ist eine Rechnung mit Ihren Eingaben. Maßgeblich sind lokale Bescheide, Satzungen und konkrete Angebote.
Warum gibt es keinen bundesweiten Standardsatz?
Gebühren und Projektkosten hängen von Bundesland, Kommune, Anbieter, Leistungsumfang und Objektbedingungen ab.
Wie behandle ich Umsatzsteuer?
Tragen Sie den für die kalkulierten Positionen passenden Satz ein. Bei bereits brutten oder nicht steuerpflichtigen Beträgen wählen Sie null.
Wofür dient die Reserve?
Sie macht einen Puffer für noch unsichere Mengen oder Leistungen sichtbar und sollte mit besseren Daten schrittweise ersetzt werden.
Welche Quellen sollte ich zuerst prüfen?
Nutzen Sie amtliche Gesetze und Portale sowie die zuständige Kommune, Behörde, den Gutachterausschuss oder Netzbetreiber.
Kann ich negative Restwerte ignorieren?
Nein. Sie zeigen eine Überschreitung oder einen negativen Ertragsbaustein und sollten fachlich geklärt werden.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Die Berechnung erfolgt lokal im Browser; die Werte werden für die Rechnung nicht an einen Server gesendet.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • Öffentliches BaurechtBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen · geprüft am 13. September 2026
  • BaupreisindizesStatistisches Bundesamt · geprüft am 13. September 2026
  • § 12 UmsatzsteuergesetzBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · geprüft am 13. September 2026

Unverbindliche Vorprüfung mit editierbaren lokalen Annahmen; kein Gebührenbescheid, Angebot, Wertgutachten oder Baurechtsnachweis.

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