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Rechenstand 2026 · Quellen und Annahmen transparent

Deutscher Rechneramtlich gerechnet

Stand 2026

Pfändungstabelle 2026 ab 1. Juli

Seit 1. Juli 2026 beträgt der unpfändbare Grundbetrag 1.587,40 € monatlich. Unterhaltspflichten erhöhen den Schutz; die amtliche Volltabelle arbeitet mit 10-Euro-Stufen.

Zuletzt aktualisiert am 13. September 2026

Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2026

Zentrale Monatswerte der Pfändungstabelle 2026
PositionBetrag
Grundbetrag1.587,40 €
Zuschlag erste Unterhaltsperson597,42 €
Zuschlag zweite bis fünfte Personje 332,83 €
Obergrenze der Tabelle4.866,30 €

Die vollständige 10-Euro-Abstufung erzeugt der Pfändungsrechner für null bis fünf Unterhaltspflichten.

Wie der pfändbare Anteil entsteht

Unterhalb des persönlichen Sockels ist reguläres Arbeitseinkommen unpfändbar. Oberhalb davon bleibt je nach Zahl der Unterhaltspflichten ein gesetzlicher Anteil des Mehrbetrags geschützt. Einkommen oberhalb 4.866,30 € wird nach der Tabelle grundsätzlich vollständig dem pfändbaren Betrag zugerechnet.

Beispiel: Eine berücksichtigte Person hebt den Sockel rechnerisch um 597,42 € an. Die amtliche Tabelle rundet jedoch in Einkommensstufen; ein frei aus den Zuschlägen berechneter Centbetrag kann deshalb vom Tabellenbetrag abweichen.

P-Konto und Sonderfälle

Die Lohnpfändungstabelle ist nicht mit dem Schutzbetrag eines Pfändungsschutzkontos gleichzusetzen. Für Unterhaltspfändungen, Weihnachtsgeld, Aufwandsentschädigungen und gerichtliche Änderungen gelten weitere Vorschriften. Der häufigste Fehler ist, Bruttolohn einzusetzen; § 850e ZPO bestimmt das bereinigte Nettoeinkommen als Ausgangspunkt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze 2026?
Ab 1. Juli 2026 beträgt der monatliche Grundbetrag 1.587,40 Euro.
Wie wirken Unterhaltspflichten?
Die erste Person erhöht den Sockel um 597,42 Euro, die zweite bis fünfte um jeweils 332,83 Euro.
Gilt die Tabelle für Brutto oder Netto?
Ausgangspunkt ist das nach § 850e ZPO bereinigte Nettoeinkommen.
Ist der P-Konto-Freibetrag identisch?
Nein. Kontopfändungsschutz folgt eigenen Regeln.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Die Fundstellen und ihr Gültigkeitsstand sind oben benannt. Amtliche Veröffentlichungen sind maßgeblich; abweichende oder nur sekundär verfügbare Stände werden in der Tabelle ausdrücklich gekennzeichnet.